Staatsrechtler Rupert Scholz bekräftigt seine Kritik an dem Verfassungsschutz-Präsidenten: Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen – „Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“ – Kritik am Staat ist keine Delegitimierung des Staates – Der Begriff „Nazi-Partei“ für die AfD ist für Scholz völlig abwegig – Höcke ein Faschist? Absolut nicht. Und die AfD ist nicht verfassungswidrig, ein Verbotsantrag würde in Karlsruhe scheitern – Scholz konstatiert „fundamentale politische Fehler“, darunter die Migrationspolitik und den Kernkraftausstieg – „Mein Land, meine Heimat, mein Deutschland ist in einer evidenten Krise“ – Das Gespräch Scholz-Köppel in der Schweizer Weltwoche
Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen. So eindeutig hat sich Rupert Scholz abermals zum gegenwärtigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Scholz ist allseits bekannter und geachteter Staats- und Verfassungsrechtler und von 1982 bis 1988 Justizsenator in Berlin, 1988/89 auch Bundesverteidigungsminister gewesen (Näheres über ihn hier). Seine überaus deutliche Kritik an Thomas Haldenwang hat er in einem längeren Gespräch mit Roger Köppel noch einmal zum Ausdruck gebracht, dem Chefredakteur der Schweizer Weltwoche, der auch Medienunternehmer ist und von 2015 bis 2023 zudem Mitglied des Schweizer Nationalrates war. Schon in einer Leserzuschrift an die FAZ, die für starkes Aufsehen sorgte, hatte Scholz deutlich Stellung gegen Haldenwang bezogen:
„Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit“
„Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, ‚Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief‘, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen. Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.“ (FAZ vom 6. April 2024, Seite 20).
„Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“
Scholz hatte mit diesem Brief auf einen Gastbeitrag Haldenwangs in der FAZ vom 2. April (Rubrik Fremde Federn) reagiert. Mit seinem tendenziösen Artikel habe der Verfassungsschutzpräsident „ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt: undemokratisches Amtsverständnis abgelegt“. In dem Weltwoche-Interview mit Köppel hat Scholz seine Kritik bekräftigt.*)
Weiterlesen …Der Verfassungsschutz, der selbst zu einer Bedrohung wird