Wie Recht auf den Kopf gestellt wird

Gefahr von oben: Eisplatten auf LKW-Dächern – Der LKW-Eisbrocken am Neujahrstag – Ausflugsfahrt im Eimer – Wie der LKW verfolgt und zum Halten gebracht wird – Die Polizei weigert sich, den Unfall aufzunehmen – Tatbestand Lebensgefährdung und Unfallflucht – Die Polizei weigert sich, eine Strafanzeige aufzusetzen – Sie will den Unfall nur als bloßen Sachschaden sehen – Sie hat ihn verfälschend aufgenommen – Falschparken wird gnadenlos verfolgt, Lebensgefährdung nicht – Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen drei Polizisten – Die Polizei entschuldigt sich –  Aber die Staatsanwaltschaft mauert und verweigert eine Strafverfolgung – Auch die Bußgeldbehörde sieht keine Ahndungsnotwendigkeit und stellt das Verfahren ebenfalls ein – Es dauert, wenn man die Achtung von Recht und Gesetz durchsetzen will, und dann doch scheitert

Stellen Sie sich vor: Es ist morgens und Winter. Es ist kalt. Etwas über Null Grad Celsius. Viel Verkehr. Sie sitzen in Ihrem Auto und fahren zur Arbeit. Vor Ihnen fährt ein großer Lastwagen. Plötzlich kracht etwas gegen Ihre Windschutzscheibe. Sie bekommen einen Riesenschreck, reißen sich aber zusammen, behalten das Auto in ihrer Gewalt. Zwar ist die Scheibe nicht zerbrochen, aber Sie hat viele kleine Risse bekommen, Sie können kaum noch hindurchschauen und etwas sehen. Sie fahren vorsichtig rechts ran und halten. Sie haben Glück gehabt. Nur die Scheibe ist hin, Sie selbst und ihr Mitfahrer sind unverletzt. Es stellt sich heraus, dass Ihr Auto von einer großen Eisplatte getroffen wurde. Sie hatte sich von der Dachplane des Lastwagens gelöst, der vor Ihnen fuhr, und war heruntergerutscht.

Und jetzt? Was tun Sie? Der Lastwagen ist weg, weitergefahren. Sein Fahrer hat nichts gemerkt. Aber er hat sich strafbar gemacht. Denn bevor er nach einer Frostnacht einfach losfährt, muss er auf die Dachplane schauen. Ist dort Wasser gefroren, muss er dieses Eis, bevor er losfährt, beseitigen. Eis und Schnee auf Lastwagendächern sind in diesen Tagen gerade ein Thema.*) Aber was passiert, wenn solch ein Eisplattenunfall passiert ist? Wie kommt der geschädigte PKW-Fahrer zu seinem Recht, wie der LKW-Fahrer zu seiner Strafe? Die folgende Fallschilderung ist nicht dazu angetan, den zuständigen Behörden pflichtgemäßes rechtsstaatliches Handeln zu bescheinigen.

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Ein Kämpfer für das Eigentumsrecht

Opfer politischer Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ – Erster gerichtlicher Erfolg beim EGMR in Straßburg: Das Landgericht Dresden musste das schon abgewiesene Verfahren neu verhandeln – Sein Urteil steht noch aus – Ein Staatsbürger, von denen es in Deutschland viel mehr geben müsste – Ein Nachruf auf Udo Madaus

Ein wichtiges Freiheitsrecht ist das Recht auf und am Privateigentum. Erkämpfen müssen es sich die Menschen immer wieder, es ständig verteidigen ebenfalls. Ein Mann, ein deutscher Bürger, hat dies durchlebt und durchlitten. Beispielhaft auf dieses Recht gepocht hat er seit der deutschen Wiedervereinigung. Er wollte zurückhaben, was staatliche Gewalt ihm widerrechtlich genommen hatte und widerrechtlich nicht zurückgeben wollte. Und noch immer nicht will. Er mochte nicht glauben, dass selbst ein Staat, der sich Rechtsstaat und demokratisch nennt, das Eigentumsrecht in tausenden von Fällen mit Füßen tritt, von denen er selbst nur einer ist. Dieser Mann heißt Udo Madaus. Nun ist er im Alter von 94 Jahren in Köln gestorben. Ob er seinen letzten Prozess vor dem Landgericht Dresden gewinnt oder abermals verliert, wird er nicht mehr erleben, nur seine Hinterbliebenen werden es. Was ist zu diesem Unrechtsfall der politische und rechtliche Hintergrund?

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Wenn Politik vor Recht geht, ist die Rechtsstaatlichkeit hin

Das schlimme Beispiel des Umgangs mit Verfolgten der sowjetischen Besatzungszeit nach der deutschen Einheit –  Jene, die 1946 bis 1949 Opfer von Kommunisten geworden waren, sind nach 1990 ein zweites Mal Opfer geworden: Opfer deutscher Richter – Die Rede des 91jährigen Dr. Udo Madaus nach einer gewonnenen Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Deutschland ein Rechtsstaat? Nein, nicht mehr. Für jedermann offenkundig ist das mit der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten seit 1990 geworden. Besonders schlimm hat es jene Menschen mit ihren Familien getroffen, die als unschuldige Opfer in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) zwischen 1945 und 1949 von den damaligen Kommunisten politisch verfolgt worden sind: als „Klassenfeinde“, die zu vernichten waren.

Inhaftiert, verschleppt, ermordet, enteignet

Als solche haben die Kommunisten alle Industriellen und selbständigen Unternehmer bezeichnet. Auch größere Landwirte und Gutsbesitzer fielen darunter. Sie wurden verhaftet, verschleppt, in Gefängnisse und Lager gesteckt, ermordet, hingerichtet und wenn sie Glück hatten, „nur“ vertrieben oder aus ihrer Heimat zwangsverwiesen („Kreisverweisung“). Auch wurden ihnen wichtige Bürgerrechte entzogen, und sie unterlagen der Sippenhaft.  Einher ging diese Verfolgung mit der Einziehung ihres gesamten Vermögens.  Aufgezogen wurde die Vernichtung  als Bestrafungsaktion mit dem meist kollektiven Schuldvorwurf, die Menschen dieser Bevölkerungsschicht seien alle „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“ gewesen. Das alles war grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrig.

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Immer noch: Ein Hilferuf aus Erfurt

Der Fall der Geschwister May, anerkannt als politisch Verfolgte in der DDR – Ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal seit 25 Jahren – Morgen, am 17. Juni, soll gegen sie ein Zwangsräumungsbefehl vollstreckt werden

„Der Fall May in Erfurt nimmt und nimmt kein Ende. Er läuft schon 24 Jahre.“ So war hier an dieser Stelle am 9. Juli 2014 zu lesen. Nun hat der Fall sein 25. Jahr erreicht. Die Bezeichnung „Fall May“ ist eigentlich falsch. Zutreffender ist es, ihn einen „Fall behördlicher Gesetzes- und Rechtsverletzung in Thüringen“ zu nennen. Nach allem, was bisher geschehen ist, ist er ein Skandal. Dessen Vorgeschichte hier. Da die Täter überwiegend in Politik, Verwaltung und Justiz tätig sind, ist er ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal – teils der Stadt Erfurt, teils des Landes Thüringen. Ihre Opfer sind die Geschwister Claudia und Michael May in Erfurt. Beide sind als politisch Verfolgte anerkannt, ebenso als Schwerbehinderte. Morgen, ausgerechnet am 17. Juni, dem Tag als die DDR 1953 den Volksaufstand 1953 gegen ihr diktatorisches SED-Regime niederschlug, soll gegen beide ein Zwangsräumungsbefehl nun endgültig vollstreckt werden. Damit würden sie obdachlos werden. Daher hat Claudia May abermals einen öffentlichen Hilferuf losgeschickt.

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Unterdrückte Verbrechen und zwei Lügen

Der „Rechtsstaat“ Deutschland will sie nicht wahrhaben – Die politischen Verfolgungen in der SBZ – Die falschen Behauptungen von den „Vorbedingungen“ – Die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Günther Krause

Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Schwere Menschenrechtsverbrechen sind Schwerverbrechen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind schwerste Verbrechen. Zu solchen Schwerstverbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Ihren Opfern steht ein Recht auf Wiedergutmachung zu. Aber deutsche Politiker, Behörden und Gerichte verweigern es ihnen bis heute. Was ist der Hintergrund?

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Und das nennt sich Rechtsstaat

Nur fünf Beispiele, aber die haben es in sich

Nicht möglich? O doch: Ein Vater will sein Kind vor Sexualunterricht in der Grundschule beschützen und landet im Gefängnis. Sehen Sie es sich hier an: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=G6NhAhiIZB8#at=127&html5=1

Durch Richterspruch seelisch geschädigt – die vierjährige Marlene

Ein anderer Unrechtsfall ist der der vierjährigen Marlene. Über den aktuellen Stand hat ihr Vater, Daniel Grumpelt, an Horst Seehofer, weil dieser in Bayern Ministerpräsident ist, einen Offenen Brief geschrieben. Am Ende des Briefes schreibt er: „Nach zahlreichen Verfahren ist belegbar, dass die Bayerische Staatsregierung dem Kind als auch mir keine Richter zur Verfügung stellt, die sich an Grundgesetze (GG), Menschenrechte (EMRK) und ratifizierte Konventionen (UN-KRK, ICCPR) halten (dürfen?). Das schafft in ihrem Bundesland konventionswidrige Zustände, um deren sofortige Beseitigung ich Sie bitte und dies hiermit beantrage.“ Hier können Sie den ganzen Brief lesen: https://kpkrause.de/wp-content/DG_130815_DG-HS_Offener-Brief-an-Horst-Seehofer_fuer-Marlene.pdf

Beides sind nicht nur zwei Einzelfälle. Es gibt mehr davon. Drei weitere Beispiele:

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