Vorsicht vor Pfingstmontag

Warum er ein gesetzlicher Feiertag ist, verstößt gar arg gegen links-grüne Säuberungsvorstellungen

Pfingsttour Ende des 19 Jahrhunderts                                                                 Fotoquelle: myheimat.de

Pfingsten währt bekanntlich zwei Tage. Doch wenn die Gesellschaft wüsste, wem sie den Pfingstmontag als gesetzlichen Feiertag verdankt, müsste er eigentlich schleunigst abgeschafft werden. Erst 1863 ist er in Deutschland auf Betreiben der evangelischen Kirche eingeführt worden. Ihn wieder zu streichen, war später in der Weimarer Republik im Reichstag ein Dauerthema. Viele Parteien wollten ihn, da ohne jegliche religiöse Begründung, abschaffen. E i n e Partei allerdings war sehr dafür, ihn beizubehalten.*) Dabei stand gerade sie zur Kirche sogar in Gegnerschaft. Trotzdem warb sie, um Wählerstimmen zu bekommen, für das Beibehalten. Ihre Begründung kurz und knapp: Dem deutschen Arbeiter sei in der schönsten Zeit des Jahres ein zusätzlicher Feiertag zu gönnen. Tolle Begründung, Populismus pur. Damit ließen sich auch weitere Tage in anderen schönen Jahreszeiten zu gesetzlichen Feiertagen erklären. Diese Partei hieß Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihr Anführer Adolf Hitler. Sie versprach: „Wenn ihr uns wählt, behaltet ihr den Pfingstmontag.“ So kam es dann auch. Düstere Vergangenheit.

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Vor einem Dammbruch

 Die geplante EU-Verschuldung dank Merkel und Macron – AfD-Politiker Peter Boehringer in der Aktuellen Stunde des Bundestages: Der EU ist eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten – Zahlungsbilanzhilfen für Euro-Mitgliedsländer sind ebenfalls ausdrücklich verboten – Deutschland haftet letztlich nicht nur teilschuldnerisch – Ein Alptraum nicht nur rechtlich, sondern auch haushalterisch – Angela und Ursula im 750-Milliarden-Wunderland – Der Merkel-Macron-Plan stellt das deutsche Haushaltsrecht zur Disposition – Nur Staaten dürfen besteuern und Schulden aufnehmen, aber die EU ist kein Staat – Den Marsch in die völlige Rechtsbeugung stoppen – Die Boehringer-Rede im Wortlaut

Ein neuer EU-Sündenfall. Die politisch inszenierte, zumindest politisch ausgenutzte Corona-Krise führt jetzt, als sei es so gewollt, nun doch dazu, dass sich die Eu­ro­päi­sche Uni­on zum ers­ten Mal auf den Fi­nanz­märk­ten selbst Geld leiht, um da­mit – wie es so schön heißt – in die Zu­kunft des Kon­ti­nents zu in­ves­tie­ren. Vom schon vorhandenen Desaster Währungsunion geht es unbeirrt weiter ins Desaster Schuldenunion. Im Bundestag gab es dazu am 28. Mai eine Aktuelle Stunde. Es ging in der Debatte um ein EU-Verschuldungsprogramm von 750 Milliarden Euro, kurz und schönfärberisch betitelt mit Corona-Wiederaufbaufonds. Gesprochen hat für die AfD Peter Boehringer  – vormittags auch zum AfD-Antrag gegen die weitere Beteiligung der Bundesbank am EZB-Anleihekaufprogramm PEPP von ebenfalls rund 750 Milliarden Euro: „Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt“ (hier und hier). Er ist Vorsitzender des Bundestags-Finanzausschusses. Ich gebe seine Rede vom Nachmittag hier anhand seines Redetextes wieder. Die gesprochene Rede ist hier anzuhören. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Wie erbärmlich

Die Universität Hannover lehnt ab, was ihr Professor Stefan Homburg über den Corona-Indoktrinierungen sagt – Der Inhalt ihrer Pressemitteilung – Wie die Uni-Leitung Homburgs Äußerung verdreht – Was dagegen Homburg am 9. Mai in Stuttgart wirklich gesagt hat – Er warnt nur davor, wie leicht sich die Menschen durch Fehldarstellungen beeinflussen lassen – Homburg ist ein Mann mit ziviler Courage, die Uni ein Beispiel für Feigheit

 

Prof. Dr. Stefan Homburg Fotoquelle: Internet

Dass deutsche Professoren höchstpersönlich bei einer Demo auftreten und reden, kommt nicht eben häufig vor. Sich öffentlich dermaßen für was auch immer zu engagieren, ist Professorensache üblicherweise nicht. Das ist sehr verständlich und verdient keine Abfälligkeit. Art, Form und Örtlichkeit, sich zu äußern oder sich auch gar nicht äußern, gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Ebenso aber hat Anspruch auf Meinungsfreiheit, wer den Mund aufmacht, sich auf eine öffentliche Demonstrationsplattform begibt und dort aufzuklären versucht. Tut einer das, sind die Herren Professoren-Kollegen gerne pikiert. Ein solcher Mann ist Stefan Homburg. Auch als Professor und anerkannt überaus kundiger Finanzwissenschaftler steht ihm dieses Recht auf Meinungsfreiheit wie jedem anderen zu.  Prof. Dr. Stefan Homburg hat sich dieses Recht genommen. Jetzt fallen Andersdenkende und Anpasser über ihn her, ganz offiziell und öffentlich auch seine Universität – die Leibnitz-Universität in Hannover. Wie erbärmlich.

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Die zusätzliche Bestechung

Sie soll den Widerstand von Gemeinden gegen weitere Windkraftanlagen brechen – Sie wird die Kosten und den Preis für Strom weiter hochtreiben – Der Stromverbraucherschutz NAEB warnt – Die verlässlichen und die unverlässlichen Stromlieferanten – Fakepower, der Strom, der täuscht – Ohne Subventionierung rechnet sich keine Anlage – Der EEG-Sumpf und die Frösche

Die politische Führung Deutschlands will weiterhin mit dem Kopf durch die Wand. Ihre Klimaschutz- und Energiewende-Politik betreibt sie mit selbstzerstörerischer Inbrunst weiter. Dabei ist diese Politik nachweisbar und nachgewiesen unglaublich teuer und ruinös sowie physikalisch-technisch Unfug hoch drei. Den schon bisher schlimmen staatlichen Interventionen im Markt für elektrischen Strom, vorbei an allen marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wollen die Energiewender noch eine weitere hinzufügen. Es geht darum, die Kommunen zu ködern. Zu viele nämlich sperren sich inzwischen gegen das Errichten weiterer Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Sie fürchten den zunehmenden Widerstand ihrer Bürger, die sich gegen die rotierenden Industrieanlagen auflehnen.

Um den Widerstand gegen den Ausbau dieser Form der Stromerzeugung zu brechen, sollen die Kommunen künftig für jede weitere Anlage, die sie genehmigen, alljährlich eine Geldprämie von 20 000 Euro erhalten – zusätzlich zur Gewerbesteuer, die ihnen die Anlagenbetreiber wie jedes Unternehmen ohnehin abliefern müssen. Und um die Anlieger gefügig zu machen, also jene, die unter den Windkraft-Ungeheuern leiden, sollen diese ihren Strom verbilligt bekommen.*) Das ist Bestechung – neben der massiven Subventionierung eine zusätzliche Bestechung.

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Verfassungswidrig

Die meisten Corona-Freiheitsbeschränkungen sind es seit dem 20. April – Welche Grundrechte der Bürger durch die weitreichenden Staatseingriffe betroffen sind – Wann Klagen Erfolg haben könnten – Die Katze und ihr Schwanz – Das Versäumnis der Bundesregierung – Dem Spuk ein Ende bereiten wird immer dringlicher

Nochmals Corona. War der angeordnete Stillstand („Shutdown“) übergroßer Teile der deutschen Wirtschaft verfassungswidrig? Und ist er es weiterhin, weil er immer noch nicht völlig wieder behoben ist? Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. iur. Peter Nahamowitz hat beide Frage mit ja beantwortet. Sein Beitrag hat auf dem Online-Forum (hier), auf dem er erschienen ist, eine kontroverse Debatte ausgelöst. Der juristisch fundierte Widerspruch kam von einem deutschen Richter, der hier und auch woanders unter dem Pseudonym Justus Lex schreibt. Lex beantwortet die erste Frage mit einem entschiedenen Nein, die zweite mit einem Ja. Das heißt: Was jetzt noch an Freiheitsbeschränkungsmaßnahmen läuft, verstößt gegen das Grundgesetz, ist verfassungswidrig. Es verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen für den mit ihnen angestrebten Zweck erstens nicht geeignet sind, zweitens nicht erforderlich sind und drittens die Proportionalität des Zweck-Mittel-Einsatzes nicht wahren. Alle drei Anforderungen erfüllen die noch aufrechterhaltenen staatlichen Anordnungen nicht. Folglich sind sie wegen Verfassungswidrigkeit sofort aufzuheben. Machen Sie sich von der Diskussion ein eigenes Bild. Den Beitrag von Nahamowitz finden Sie hier, die Replik von Justus Lex mit der ihr folgenden Diskussion hier. Wichtige Ausschnitte für eilige Leser im Folgenden.

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Die Hoffnung nicht aufgeben

Tot ist die Kernkraft in Deutschland nicht, nur scheintot – In Berlin wird geforscht: am Dual-Fluid-Reaktor – Einer der Forscher dort sagt: Dieser Reaktor könnte das Endlagerproblem beim Abfall lösen, er ist hocheffizient und inhärent sicher Merkel, als sie in Sachen Kernkraft noch bei Verstand war

Ist die Stromerzeugung mittels Kernkraft in Deutschland wirklich passé? Danach sieht es noch immer aus. Deutsche Politik setzt nach wie vor auf die Alternativkraft von Wind und Sonne, fälschlich als „erneuerbare Energien“ bezeichnet. Außerdem: Hat Deutschland überhaupt noch genug erfahrenes Kernkraft-Personal? Die meisten Experten sind derweilen im Ruhestand oder, wenn noch jung genug, abgewandert ins Ausland. Doch so gering die Aussichten derzeit auch sind, dass sich deutsche Politik auf Kernkraftstrom zurückbesinnt: Die Hoffnung, dass sich wirtschaftliche und technische Vernunft auch in Politikergehirnen wieder durchsetzt, dürfen wir nicht aufgeben. Immerhin gibt es den Schimmer einer Hoffnung, denn einer der ins Ausland Versprengten ist in Deutschland wieder tätig: der 52jährige Kernphysiker Dr. Götz Ruprecht am Institut für Festkörper-Kernphysik in Berlin. Er arbeitet mit am Dual-Fluid-Reaktor, abgekürzt DFR genannt. Warum ausgerechnet an dem?

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Wo bleibt der eigene Verzicht?

Die Anti-Corona-Maßnahmen und Einkommensausfälle treffen allein die Bürger – Nur sie erleiden, was die Politiker anordnen, die Politiker selbst nicht – Mit einem Teilverzicht der politischen Führung auf ihr Salär stünde ihre Existenz nicht auf dem Spiel, aber ihre Glaubwürdigkeit würden sie mit ihm stärken

Die drastischen Maßnahmen gegen den Corona-Virus legten und legen große Teile der Wirtschaft lahm. Je länger sie beibehalten werden, treiben sie immer mehr Unternehmen in Notlagen und damit auch die dort Beschäftigten mit deren Familien. Fällt durch erzwungene Schließungen der Umsatz aus, können die Unternehmen ihre Fixkosten und ihre Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Bleiben für die Mitarbeiter die Lohn- und Gehaltszahlungen aus, können sie nichts mehr kaufen. Schwinden Produktion und Dienstleistungen, führen sie in den Staaten zu Ausfällen von Steuereinnahmen. Erhalten die Staaten nicht mehr genug Steuergelder, müssen auch sie ihre Tätigkeit einschränken. Ein Teufelskreis dreht sich. Zu vieles bricht zusammen. Eine Folge davon sind jetzt die großen Demonstrationen.

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Verschwörungstheorien und das Corona-Virus

Sie haben in Politik und Medien plötzlich Konjunktur: als Kampfbegriff gegen selbständig DenkendeMenschen, die nach anderen Erklärungen suchen – Verschwörungstheorien kennen ist besser als sie nicht kennen – Was keine Verschwörungstheorie ist – Was die Justizministerin verwechselt – Was die politische Führung in Kauf nimmt, um ihre Haut zu retten – Die Bedeutung der Angst – Die „Verschwörungstheorie“ als Begriff erfunden hat der CIA 1967 – Verschwörungstheorie? Nein, Verschwörungspraxis – Verschwörungen sind allgegenwärtig: 33 Beispiele

Mit dem Corona-Virus gerät inzwischen auch das Thema Verschwörungstheorien in die breite Öffentlichkeit. Plötzlich hat es in Politik und Medien bemerkenswerte Konjunktur. Die staatlichen Anordnungen, die sich gegen ein Ausbreiten des Virus richten, werden mit ihren Begründungen zunehmend infrage gestellt – zumal von ernstzunehmenden Virologen und namhaften anderen Kundigen. Der Widerstand gegen die immer noch ausufernden Freiheitsbeschränkungen breitet sich aus. Die Demonstrationen, darunter die mit dem Motto „Mahnwache Grundgesetz“, bekommen Zulauf. Die politische Führung und die ihr folgsamen Medien fühlen sich argumentativ in die Enge getrieben.

Politiker und Medien geraten in Begründungsnot

Von den Widerständlern sehen sie sich zunehmend unter Druck gesetzt. Deren Argumentationen wirken auf die bisher geschürte Angst der Bevölkerung zersetzend. Politiker und Medien geraten in Begründungsnot. Politiker, die Staatsmacht ausüben, glauben, sich nicht irren zu dürfen. Schwere Fehler zuzugeben, fällt schwer. Schlimmerweise haben sie mit ihren Anordnungen schon gewaltigen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Sie müssen befürchten, zur Verantwortung gezogen zu werden. Das wollen sie unbedingt vermeiden.

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Wir Zwangs-Maskierten

Ein Finanzwissenschaftler protestiert und nennt es Willkür – Eine Krankenschwester klärt auf und warnt vor den Masken – Wie OP-Masken zu handhaben sind – Wie ein befragtes Gesundheitsamt die Maskenpflicht begründet – Die Masken schützen niemand, aber belasten die Gesundheit dessen, der sie trägt – Die Masken als idealer Nährboden für Sekundär-Infektionen – Das Papier aus dem Seehofer-Ministerium: Corona-Krise nicht mehr als ein Fehlalarm

Foto: kpk

Die Maskenpflicht wegen des Corona-Virus in Deutschland besteht fort. Ihr Ende ist noch nicht absehbar. Die politische Führung macht dazu keine Anstalten und hält sich bedeckt. Dabei können Schutzmasken kaum schützen und der Gesundheit sogar schaden. Sie sind, wenn man sie falsch benutzt – und das passiert zwangsläufig – sogar gefährlich. Die Lösung ist die Maskenpflicht daher nicht und folglich auch nicht notwendig (siehe hier). Der renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Homburg, Universität Hannover, verweist auf das für die Bundesregierung maßgebliche Robert-Koch-Institut. Auf dem Höhepunkt der Infektionen Anfang März habe das Institut gesagt, es sei gesundheitlich nicht angeraten, Masken zu tragen. „Aber „jetzt, wo die Infektionswelle, weitgehend überwunden ist, sollen alle plötzlich Masken tragen.“ Homburg nennt das Willkür. Wenn die Politik einen Rest an Vernunft habe, solle sie den „Lockdown“ sofort aufheben und ebenso diese Maskenpflicht, die ja vollkommen irrsinnig sei. Verlangt hat er das auf der Demonstration „7. Mahnwache Grundgesetz“ unter dem Motto „Querdenker“ am 9. Mai in Stuttgart, wo er als Redner aufgetreten ist. Homburgs ganze Rede finden Sie auf Youtube hier. Wir Zwangs-Maskierten müssen uns wehren und den Zwang abwerfen.

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Wo bleibt der Verfassungsschutz?

Fragen zur Verfassungswidrigkeit der EZB-Anleihenkäufe – Haben die Verfassungsschützer je davor gewarnt? – Nach Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall nun der Tatfall? – Wer für den Verfassungsschutzbericht nun ebenfalls fällig wäre – Was ist, wenn der EZB nicht gelingt, was das Gericht von ihr verlangt?

Nun wissen wir es auch aus höchstrichterlichem Mund: Die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen gegen das deutsche Grundgesetz, sind also verfassungswidrig, jedenfalls teilweise. Aber auch teilweise ist schlimm genug; Verstoß ist Verstoß. Doch hat mit den Käufen nicht nur die EZB verfassungswidrig gehandelt. Auch Bundesregierung und Bundestag haben die Grundrechte ihrer Bürger verletzt, weil sie gegenüber dem EZB-Anleihekäufen tatenlos geblieben sind. Das Gericht rügt sie, sie seien ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtlichkeit hin zu überprüfen – verfassungswidriges Handeln also durch Nichtstun. Muss bei so viel verfassungswidrigem Handeln nicht der Verfassungsschutz aktiv werden?

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