Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – NZZ: In Nancy Faesers Welt ist jeder Bürger verdächtig – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat – Was ist eigentlich mit dem Waffenbesitz von AfDlern, die in Bundeswehr und Polizei dienen? – Ein Gleichnis von Wilhelm Busch

Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.

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Mitleid mit dem Richter

Dessen Urteil gegen Höcke aus etwas anderer Sicht

Das Verfahren um das Bekenntnis „Alles für Deutschland“ hat Wellen geschlagen, politische, mediale, juristische. Es erntete enthemmte Bravo-Rufe, entsetzte, warnende Ablehnung und kabarettistische bis sarkastische Belustigung. Jeder darf sich mit solchem Ausruf für Deutschland einsetzen, nur einer darf es nicht: Björn Höcke von der AfD. Höcke darf es nicht, weil er sich rhetorisch wirksam für eine konservative Politik einsetzt, also politisch als „rechts“ einsortiert wird, und weil seine politischen Gegner im linken, im  linksextremen, im grünen und im sozialistisch tickenden Milieu Deutschlands es mit ihren verbalen und medialen Attacken geschafft haben, dass ihn der deutsche Verfassungsschutz seit 2020 förmlich „beobachtet“ und ihn als „rechtsextremistisch“ einstuft, was hierzulande als weit schrecklicher gilt, als linksextremistisch zu sein. Was Höcke von diesem Milieu zur Last gelegt wird, hat Wikipedia – in diesem Fall als Milieu-Sprachrohr – überaus fleißig  zusammengetragen (hier).

Bekanntlich ist Höcke, der für die AfD seit 2013 deren Sprecher in  Thüringen ist und seit 2014 auch der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorsitzt, vom Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Das Verfahren ist eine Groteske und wohl nur in Deutschland möglich. Eine Krönung des Absurden ist, dass jener Ausruf oder Aufruf schon älteren Ursprungs ist (siehe auf dieser Blog-Seite den Beitrag „Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole“ hier), damals allerdings nicht mit der Belastung „rechten“ Gedankenguts, sondern „nur“ mit „linkem“. Hierzu hat mir

Professor Dr. iur. Menno Aden

am 22. Mai folgenden Kommentar*) geschickt:

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Wer und was unsere Demokratie wirklich bedroht

Je näher die Wahl zum nächsten EU-Parlament rückt, umso hemmungsloser, schriller und böswilliger werden die diffamierenden Töne und Lügereien gegen die stärkste Oppositionspartei: gegen die AfD, die Alternative für Deutschland. Mit ihren für jedermann spürbaren Tatsachendarstellungen und wirkungskräftigen Argumentationen ist sie für das politische Establishment und dessen Einnistung in die staatlichen, in die öffentlich-rechtlichen Institutionen und in privaten Organisationen zur ernsthaften Gefahr und Bedrohung geworden.

Weil es den Etablierten an überzeugenden Gegenargumenten fehlt, sind sie schon früh dazu übergegangen, gegen die AfD zu wüten, sie zu verleumden, sie zu diskreditieren, sie auszuschließen, demokratische Zusammenarbeit mit ihr zu verweigern. Politiker der Altparteien, die Mainstream-Medien, rote und grüne Sozialisten, hörige institutionelle Mitläufer schießen gegen die AfD aus vollen Rohren und lassen an ihr kein gutes Haar. Äußerungen von Bürgern, solchermaßen einseitig beeinflusst, zeigen, soweit sie öffentlich werden, wie erfolgreich die Diffamierungen sind, wenn sie nur ständig wiederholt werden und wenn die von den meisten Bürgern konsumierten Medien ihrer Aufgabe der sachlichen, objektiven Information nicht nachkommen.

Zu den Verleumdungen gehört, die nachweislich wahrheitswidrige Behauptung, die AfD untergrabe die Demokratie, sie bedrohe sie, wolle sie womöglich gar abschaffen. Wer und was unsere Demokratie samt unserer Freiheit wirklich bedroht, darüber versucht Erika Steinbach, in einer Video-Botschaft aufzurütteln (hier). Frau Steinbach (ehemals CDU, jetzt AfD) ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Zum Nachlesen veröffentliche ich im Folgenden den Text Ihrer Rede als Gastbeitrag. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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„Keine echte Beweiswürdigung“

Peter Boehringer (AfD) kommentiert das OVG-Urteil im Klagefall der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz als juristisch, methodisch und prozessual ungenügend sowie als unfair und politisch motiviert – Aber das Urteil enthält auch eine bemerkenswerte Klarstellung

Peter Boehringer (AfD) hat das Urteil des OVG Münster in Sachen AfD vs. Verfassungsschutzamt vom 13. Mai 2024 (s. hier) noch am gleichen Tag kommentiert. Boehringer ist Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der Partei. Er schreibt: „Wir sind entsetzt über das juristisch, methodisch und prozessual ungenügende, unfaire und politisch motiviert superschnell herbeigeführte Urteil. Kein unvoreingenommenes Gericht hätte über 450 wichtige Beweisanträge in nur 4,5 Stunden lesen, erörtern, beurteilen und in dieser Zeit auch noch über eine faktenfern verfasste lange ‚Begründung‘ direkt ablehnen können! Das Verfahren wurde heute faktisch ohne echte Beweiserörterung ohne jede Not und volle zwei Monate vor dem angesetzten Urteilstermin durch „kurzen Prozess“ abgewürgt. Den Verdacht der Vorfestlegung des Gerichts bei Unterdrückung einer angemessenen Verhandlung sehen wir wie schon in der Vorinstanz als belegt an.“

„Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie und der rechtlichen Grundordnung in Deutschland – wo immer nötig. Wir werden auch die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. Es ist aber schon sicher, dass nun das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzen zwingen muss, endlich ihre Arbeit zu machen!“

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AfD vor Gericht unterlegen

Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen

Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“

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Der Verfassungsschutz, der selbst zu einer Bedrohung wird

Staatsrechtler Rupert Scholz bekräftigt seine Kritik an dem Verfassungsschutz-Präsidenten: Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen – „Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“ – Kritik am Staat ist keine Delegitimierung des Staates – Der Begriff „Nazi-Partei“ für die AfD ist für Scholz völlig abwegig – Höcke ein Faschist? Absolut nicht. Und die AfD ist nicht verfassungswidrig, ein Verbotsantrag würde in Karlsruhe scheitern – Scholz konstatiert „fundamentale politische Fehler“, darunter die Migrationspolitik und den Kernkraftausstieg – „Mein Land, meine Heimat, mein Deutschland ist in einer evidenten Krise“ – Das Gespräch Scholz-Köppel in der Schweizer Weltwoche

Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen. So eindeutig hat sich Rupert Scholz abermals zum gegenwärtigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Scholz ist allseits bekannter und geachteter Staats- und Verfassungsrechtler und von 1982 bis 1988 Justizsenator in Berlin, 1988/89 auch Bundesverteidigungsminister gewesen (Näheres über ihn hier). Seine überaus deutliche Kritik an Thomas Haldenwang hat er in einem längeren Gespräch mit Roger Köppel noch einmal zum Ausdruck gebracht, dem Chefredakteur der Schweizer Weltwoche, der auch Medienunternehmer ist und von 2015 bis 2023 zudem Mitglied des Schweizer Nationalrates war. Schon in einer Leserzuschrift an die FAZ, die für starkes Aufsehen sorgte, hatte Scholz deutlich Stellung gegen Haldenwang bezogen:

„Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit“

„Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, ‚Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief‘, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen. Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen  Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.“ (FAZ vom 6. April 2024, Seite 20).

„Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“

Scholz hatte mit diesem Brief auf einen Gastbeitrag Haldenwangs in der FAZ vom 2. April (Rubrik Fremde Federn) reagiert. Mit seinem tendenziösen Artikel habe der Verfassungsschutzpräsident „ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt: undemokratisches Amtsverständnis abgelegt“. In dem Weltwoche-Interview mit Köppel hat Scholz seine Kritik bekräftigt.*)

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Agents Provocateurs eines Misjö Haldenwang

A u s   d e m   N e t z   g e f i s c h t

„Es klingt unglaublich, der Verfassungsschutz darf im Netz offiziell über anonyme Kanäle rechtsextremes Gedankengut verbreiten und in Gruppen zu rechtsextremen Straftaten aufstacheln. Mehrere hundert virtuelle Agenten hat der deutsche Inlandsgeheimdienst abgestellt, um in sozialen Netzwerken mit gefälschten Accounts als vermeintlich rechtsextreme User ordentlich die Stimmung anzuheizen. Diese dürfen sogar in speziellen Fällen auf Straftatbestände wie Volksverhetzung zurückgreifen. Auch in Chat-Gruppen der AfD sollen diese virtuellen Agenten präsent sein.“

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Der Verfassungsschutz als linientreuer ‚Regierungsschutz‘

Jetzt hat er die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Der AfD-Bundestagsabgeordnete und OLG-Richter a.D. Gereon Bollmann kommentiert – Die augenfällige Ungleichbehandlung rechter und linker Politik-StrömungenDie Verfassungsrichterin Borchardt, Mitglied einer linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, als Beispiel – Für Richterin Borchardt war die DDR kein Unrechtsstaat – Linke jedweder Strömung genießen nahezu Narrenfreiheit

 Für die FAZ vom 27. April mit ihrer Feindseligkeit gegen die AfD ist das natürlich ein Aufmacher auf ihrer ersten Seite: „Verfassungsschutz stuft AfD-Jugend als rechtsextrem ein“. Und ihren Leitkommentar versieht sie mit dem Titel „Starkes Signal gegen Verfassungsfeinde“. Dieser beginnt  mit dem Satz „Ist das der erste Schritt zu einem Verbotsverfahren gegen die in Teilen rechtsextreme AfD?“ und stellt im Folgesatz sogleich zutreffend, aber missvergnügt klar „So weit ist es sicher noch nicht“. Am Vortag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkündet, die Anhaltspunkte für Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich „inzwischen zur Gewissheit verdichtet“.

Die Verdichtung ergebe sich, so das Amt weiter, aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen. Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspreche dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und sei geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten. Die JA propagiere ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruhe, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliere, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenze und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sehe.

Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, äußert dazu: „Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“ Die jüngste „Aufklärung“ von Haldenwang und seiner Behörde kommentiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann. Für ihn ist es ein weiteres Beispiel für den Missbrauch des Verfassungsschutzes als „linientreuer Regierungsschutz“. Bollmann (Jahrgang 1953) war seit Dezember 2000 bis zu seiner Pensionierung Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Hier sein Kommentar im Wortlaut:

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Die bespitzelte Partei

Die AfD als „Verdachtsfall“ des Verfassungsschutzes – Sie steht fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die Merkel-Regierung – Woran sich ehemalige DDR-Deutsche erinnert fühlen – Bärbel Bohley 1991: Glaubt mir, das wird wiederkommen – Haldenwang verrichtete prompt, was man von ihm erwartete – Der Beifall der Altparteien, viele Bürger wollen weg von ihnen und sehen die AfD als echte Alternative – Warum wohl zeigt keiner die Partei als verfassungswidrig an? – Nochmals Bärbel Bohley: Der zäheste Brei kann zum Vulkan werden – Das Verwaltungsgericht Köln korrigiert und erlaubt vorerst keine Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Merkel, Altparteien und System-Medien haben ihr Ziel erreicht: Das Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz hat die AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Alle jene, die durch Reden und Schreiben versucht haben, diese größte Oppositionspartei im Bundestag als rechtsextrem darzustellen, frohlocken nun. Ebenso jene Bürger, die ihnen auf den Leim gegangen sind und dort noch immer festkleben. Bürger mit anderer Meinung entsetzen sich: Denunzieren hat in Deutschland, das sich freiheitlich-demokratischer  Rechtsstaat nennt, ziemlich flächendeckend Erfolg. Eine konservativ-liberale Partei, die die herkömmliche bürgerliche Mitte darstellt, wird in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt. Dabei steht sie auf dem Boden des Grundgesetzes weitaus fester als die Merkel-Regierung. Dabei redet und handelt sie in den Parlamenten nach dem, was in ihrem Grundsatzprogramms steht (hier).  Verfassungsfeindliche Nähe? Das Gegenteil davon. Rechtsextrem? Absurd. Nun wird sie amtlich und mit Zuträgern noch mehr bespitzelt.

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