Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

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Der Verfassungsschutz, der selbst zu einer Bedrohung wird

Staatsrechtler Rupert Scholz bekräftigt seine Kritik an dem Verfassungsschutz-Präsidenten: Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen – „Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“ – Kritik am Staat ist keine Delegitimierung des Staates – Der Begriff „Nazi-Partei“ für die AfD ist für Scholz völlig abwegig – Höcke ein Faschist? Absolut nicht. Und die AfD ist nicht verfassungswidrig, ein Verbotsantrag würde in Karlsruhe scheitern – Scholz konstatiert „fundamentale politische Fehler“, darunter die Migrationspolitik und den Kernkraftausstieg – „Mein Land, meine Heimat, mein Deutschland ist in einer evidenten Krise“ – Das Gespräch Scholz-Köppel in der Schweizer Weltwoche

Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen. So eindeutig hat sich Rupert Scholz abermals zum gegenwärtigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Scholz ist allseits bekannter und geachteter Staats- und Verfassungsrechtler und von 1982 bis 1988 Justizsenator in Berlin, 1988/89 auch Bundesverteidigungsminister gewesen (Näheres über ihn hier). Seine überaus deutliche Kritik an Thomas Haldenwang hat er in einem längeren Gespräch mit Roger Köppel noch einmal zum Ausdruck gebracht, dem Chefredakteur der Schweizer Weltwoche, der auch Medienunternehmer ist und von 2015 bis 2023 zudem Mitglied des Schweizer Nationalrates war. Schon in einer Leserzuschrift an die FAZ, die für starkes Aufsehen sorgte, hatte Scholz deutlich Stellung gegen Haldenwang bezogen:

„Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit“

„Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, ‚Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief‘, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen. Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen  Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.“ (FAZ vom 6. April 2024, Seite 20).

„Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“

Scholz hatte mit diesem Brief auf einen Gastbeitrag Haldenwangs in der FAZ vom 2. April (Rubrik Fremde Federn) reagiert. Mit seinem tendenziösen Artikel habe der Verfassungsschutzpräsident „ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt: undemokratisches Amtsverständnis abgelegt“. In dem Weltwoche-Interview mit Köppel hat Scholz seine Kritik bekräftigt.*)

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Jetzt soll ein AfD-Verbot helfen?

Wie heruntergekommen und jämmerlich sind diese Parteien, sind diese Politiker, um eine solche Schnapsidee überhaupt zu erwägen?

Mit Deutschland geht’s bergab, mit der Alternative für Deutschland bergauf. Das Szenarío ist derweilen bekannt. Die einzige wirkliche Oppositionspartei im Deutschland von heute, die AfD, bekommt in den Umfragen Aufwind. Würde nächsten Sonntag schon ein neuer Bundestag gewählt und würden die Bürger so wählen wie bei den repräsentativen Umfragen angegeben, würde die AfD aufrücken zur in Deutschland zweitstärksten Partei. Nur die CDU/CSU liegt jetzt noch vor ihr. Jüngst in Thüringen ist ein AfD-ler erstmals sogar – oGottoGott – zum Landrat gewählt worden (hier).  Nun auch einer zum Bürgermeister in Sachsen-Anhalt (hier).

Wie im Hühnergehege, in das der Fuchs eingedrungen ist

Die Aufregung bei den anderen Parteien hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie sehen ihre Felle davonschwimmen. Sie gebärden sich so kopflos gackernd wie Hühner, in deren scheinbar sicheres Gehege der Fuchs eingedrungen ist. Sie wissen sich nicht anders zu helfen, als aufgeregt wild hin und her zu rennen, Zeter und Mordio zu schreien und den Fuchs als Rechtsextremisten und Nazi zu verleumden, was dieser nachweislich nicht ist.

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Wieder ein Rechtsbruch

Mit den 100-Milliarden-Euro-Kredit für die Aufrüstung der Bundeswehr, getarnt als „Sondervermögen“, wird die Schuldenbremse umgangen und das Grundgesetz missbraucht – Dagegen opponiert im Bundestag Peter Boehringer (AfD)

Die Bundeswehr soll mit 100 Milliarden Euro aufgemöbelt und so über Jahre Versäumtes nachgeholt werden. Dass dies notwendig ist, haben missvergnügt derweilen auch die Altparteien und die Scholz-Regierung erkannt. Der Russland-Ukraine-Krieg, die westlichen Waffenlieferungen an die Ukraine  und die daraus drohende Gefahr, dass auch die EU-Staaten unversehens zur direkten Kriegspartei werden, haben die politisch verursachte Schwächung der Bundeswehr nunmehr unübersehbar und höchst bedenklich werden lassen.

Finanzieren will die Scholz-Regierung das Wieder-Ertüchtigen der deutschen Streitkräfte durch Ermächtigung zur Kreditaufnahme, also auf Pump wie auch schon zu vieles Andere. Doch diese Ermächtigung wird vom Regelwerk der Schuldenbremse ausgenommen. Die zusätzliche 100-Milliarden-Verschuldung wird einfach als „Sondervermögen“ getarnt und dann auch noch im Grundgesetz verankert. Peter Boehringer von der AfD, der einzigen wirklichen Oppositionspartei, hat sich in der Bundestagsdebatte am 27. April entschieden gegen dieses Umgehen der Schuldbegrenzung geäußert. Hier der Text nach seinem Redemanuskript:

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Die Impfpflicht ist keineswegs ein Klacks

Was dabei  so alles zu bedenken ist – Inzwischen dämmert den Befürwortern: Sie steht rechtlich auf tönernen Füßen – Murswiek: 2G- und 3G-Regeln  und weiteres mit dem Grundgesetz unvereinbar – Impfpflicht in den USA für Firmen mit über 100 Mitarbeitern vom Obersten Gericht gekippt – Jurist Gebauer: Es ist keine Frage bloß der Freiheitsrechte mehr, sondern eine der Menschenwürde – Eindeutige Lehren aus den Nürnberger Ärzteprozessen – Pfizer-Vorsitzender: Corona-Impfungen gegen die Virenübertragung weitgehend wirkungslos – Ein neuer Impfstoff als eierlegende Wollmilchsau von April an? – 544 Mediziner fordern alle Politiker auf, von der Impfpflicht abzulassen – Karl Lauterbach übt Orwells „1984“: Er verdreht Zwang zur Freiwilligkeit

Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dage­gen sei eine Impfung ein Klacks und die Impf­pflicht ein weit­hin aner­kann­tes Instru­ment, das zum Arse­nal auch des Rechts­staa­tes gehöre. Das betrof­fe­ne Grund­recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit stehe keines­wegs per se über ande­ren Werten von Verfas­sungs­rang und  sei im Prin­zip rela­tiv leicht einschränk­bar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhält­nis­mä­ßigkeit.*) So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek  ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig (hier). Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.

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Treibjagd auf Ungeimpfte

Spahn reichen 2G schon nicht mehr, er will 2G-plus – Bürger mit dem Impfen in falscher Sicherheit gewiegt – Warum der ganze Freiheitsraub auch für völlig Gesunde? – Diese Spahn’s und diese Wieler’s sind nicht bei Trost – Warum testen? Warum überhaupt massenweise impfen? – Nur noch rein formal wird der direkte Impfzwang vermieden – Die Europarat-Resolution: Keinen zum Impfen zwingen, keinen Ungeimpften diskriminieren – Das Murswiek-Gutachten: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind schlicht verfassungswidrigMit 2G fast vom gesamten öffentlichen Leben ausgeschlossen und damit die Freiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt – Welche Grundrechte ungerechtfertigt verletzt sind – Die Rückkehr zur Normalität

Die Jagdsaison ist eröffnet, die Treibjagd auf Corona-Ungeimpfte hat Fahrt aufgenommen und läuft jetzt auf Hochtouren. Wer sich diese Spritzen gegen Covid-19 aus guten Gründen nicht verpassen lassen mag, soll noch mehr in die diktatorische Mangel genommen werden als ohnehin schon. Freiheiten, die Geimpfte und Genesene (2G) sowie Negativ-Getesteten (3G) wie als Gnadenakt und fürs Brav-Sein als Belohnungsakt zurückerhielten, werden den Impfverweigerern  nun wieder entzogen. Die Obrigkeit versagt ihnen also das dritte G. Mit dem Negativ-Schnell-Test hatten sie immerhin noch Zugang zu Innenraum-Veranstaltungen wie Gaststätten, Hotels, Konzerten, Theatern, Kinos, Diskotheken, Tagungen und anderen mehr erhalten. Nun werden sie hier ausgegrenzt.

Tortur im Alltag

Sachsen preschte mit der 2G-Anordnung vor, in Kraft  seit 8. November. Für die Kontrolle würden Sondereinheiten von Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Polizei unterwegs sein. Andere Bundesländer folgten oder wollen folgen. Für Ungeimpfte werde der Alltag zur Tortur, konstatierte die Online-Zeitung Die Freie Welt (hier). Zusätzlich entmündigt, demütigt, erniedrigt die unnötige Maskenpflicht für alle, wie sie in öffentlichen Innenräumen und Geschäften vorgeschrieben ist. Wie die Panikmache ein altes Ehepaar trennt, beschreibt die 64jährige Bettina Schmitz in einem Leserbrief an Markus Langemann vom Club der klaren Worte auf erschütternde Weise hier.

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Das Wahlrecht ist auch Pflicht

Dazu gehört, über die politische Lage gut genug informiert zu sein – Sieben Darstellungen, die mehr liefern als die Altparteien und die ihnen folgsamen Medien

Wer wählen darf, muss es auch tun. Das Recht, den neuen Bundestag zu wählen, ist auch eine Pflicht. Wer sich dem Wahlgang oder der Briefwahl verweigert, verliert sein Beschwerderecht darüber, wenn ihm nicht gefällt, was nach der Wahl in und mit Deutschland politisch geschieht. Aber bevor er wählt, sollte er über die politische Lage gut genug informiert sein. Die Politiker der Altparteien und die ihnen folgsamen Medien liefern nur das ihnen Gefällige. Denjenigen Themen, die für Deutschland und die Deutschen wirklich entscheidend sind, weichen sie aus. Zur Sprache kommen diese Themen nur in den noch freien und unabhängigen Medien. Wer sich zusätzlich informieren will, findet sie ohne weiteres. Zu den gedruckten Medien gehören die Wochenzeitungen Junge Freiheit und Preußische Allgemeine, das monatliche Magazin eigentümlich frei und Tichys Einblick. Aber das meiste ist im Internet („online“) verfügbar: in Ton-, Text oder Video-Formaten, in zahllosen Blogs und Portalen, in Online-Zeitungen wie Die Freie Welt und EpochTimes und die tägliche ef-online. Ergänzt werden sie durch Wortmeldungen verantwortungsbewusster, gestandener und aufrechter Bürger, die aus beruflichen Kenntnissen kundig sind oder sich bei kenntnisreichen Anderen kundig gemacht haben. Zu diesen für Demokratie und Freiheit engagierten Bürgern gehört Gerd Schultze-Rhonhof.

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Die EU auf illegalem Weg zum Zentralstaat

Ein weiteres Einfallstor dafür ist der Gesetzentwurf zu neuen Eigenmitteln und zur Schuldenaufnahme der EU – Die Rede von Peter Boehringer (AfD) im Bundestag gegen die EU-Verschuldung und Änderung der EU-Finanzverfassung entgegen der No-Bail-Out-Regel – Das Haushaltsrecht des Bundestages steht zur Disposition – Die Zweckbindung der Corona-Folgen-Mittel wird verletzt werden – Mit der EU-Kreditaufnahme von 750 Milliarden Euro entsteht ein neuer Schattenhaushalt – Die Plastikabgabe ist ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-Steuern – Es geht nicht um Corona-Folgen, sondern darum, den EU-Charakter zu verändern

Die einzige wirkliche Oppositionspartei im Bundestag ist die liberal konservative AfD. Ihre Reden dort belegen das. Diese stützen sich auf das gutbürgerliche Grundsatzprogramm der Partei von 2016 (hier). Am 25. Februar hat der Bundestag über den Gesetzentwurf debattiert, der für die Europäische Union neue Eigenmittel vorsieht. Dieses Vorhaben ist ein weiterer Schritt weg von einer „Union der Vaterländer“, die sie sein müsste, hin zu einem Zentralstaat, zu dem sie nicht werden darf, aber für eine autoritäre Führungs-Clique aus Politik,  Wirtschaft und Finanzwelt schrittweise werden soll – mit immer mehr Einbußen an Souveränität der Mitgliedstaaten und gegen Interessen und Widerstand in der Bevölkerung.

Entschieden gegen das neue EU-Eigenmittelsystem hat sich Peter Boehringer  (AfD) ausgesprochen, der im Bundestag seit Februar 2018 Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist. Doch selbst über fundierte Reden der AfD-Opposition berichten die regierungsfügsamen Medien allenfalls mit wenigen Sätzen oder auch gar nicht. Daher halte ich es für notwendig, die eine oder andere Rede auf dieser Seite im Wortlaut wiederzugeben, diesmal wiederum die von Peter Boehringer, damit mehr Menschen erfahren und nachvollziehen können, wie Boehringer für die AfD die Ablehnung kundig begründet. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Wieso eigentlich Maskenpflicht für alle?

Auch ohne die Bedeckung gilt: Der Immunschutz funktioniert meist, nicht jede Infektion macht krank, die allermeisten Erkrankten werden wieder gesund – Aber Maskenlose würden Anfeindungen ausgesetzt sein – Das Gebot der Verhältnismäßigkeit, dem jede staatliche Maßnahme unterliegt – Die Folgen eines „Lockdown“ sind unverhältnismäßig weit schwerer als die Folgen von Corona-Infektionen – Die Unverhältnismäßigkeit, die falsch gewichteten Risiken und die völlig verrutschten Maßstäbe – Weil Fragen aufkommen, sich auch woanders informieren

Wenn die Maske – pardon: Mund-Nasen-Bedeckung – wenn also die Maske vor Ansteckung mit dem Corona-Virus wirklich schützt, wieso müssen dann auch alle jene eine Maske tragen, die vor so einer Ansteckung keine Angst haben? Dann würde es doch genügen, dass sich nur die wirklich Besorgten mit einer Maske schützten. Doch was käme dann prompt als Widerspruch? Natürlich dies: Die Menschen ohne Maske könnten sich gegenseitig infizieren, nämlich von solchen unter ihnen, die vielleicht schon infiziert sind, ohne es zu wissen. Die dann mögliche Entgegnung: Na, und? Dann infizieren sie sich eben.

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Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz

Die Gefahr der Grundrechte-Einschränkung nach Gutdünken – Gefährdet ist selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit Was zu tun ist, um einen Missbrauch auszuschließen – Beschränkungen nur kurzfristig, nur klar definiert und mit fallweiser Zustimmung des  Parlaments – Drei Aufrufe: Unsere Freiheit und unsere Grundrechte zu verteidigen – Das  3. Infektionsschutzgesetz nur mit Grundgesetzänderung und Zwei-Drittel-Mehrheit

Ein Ermächtigungsgesetz haben wir in Deutschland schon einmal erlebt. Seine Folgen waren schlimme und entsetzliche Erlebnisse. Jetzt droht ein Gesetz, das einem solchen Gesetz sehr nahekommt. Es ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sein Titel klingt vertrauenserweckend und harmlos. Damit es noch harmloser klingt, läuft es auch unter der Kurzbezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“.

Was ist daran schlimm? Ist es nicht fürsorglich und notwendig, uns vor einer solchen Epidemie zu schützen. Nein, ist es nicht. Es gibt der Bundesregierung freie Hand, unsere Grundrechte umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Der Gesetzentwurf*), eingebracht von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, stellt nicht sicher, dass die staatliche Führung das Ausrufen solcher Epi- oder Pandemien zum Aushöhlen von Grundrechten missbrauchen kann.

Ein Missbrauch findet doch sogar jetzt schon statt, bisher sogar weitgehend am Parlament vorbei. Erste Gerichtsentscheidungen haben Teile der Beschränkungsmaßnahmen als verfassungswidrig  bereits verworfen. Der Entwurf in der vorliegenden Fassung, eingebracht am 3. November, darf nicht Gesetz werden. Das aber soll  in aller Eile noch in diesem Monat geschehen, möglicherweise schon am 18. November. Der Widerstand dagegen ist dringlich. Schließen auch Sie sich den drei Aufrufen an, die gerade kursieren. Diese Aufrufe sind organisiert auf den Online-Plattformen CitizenGo, PatriotPetition und OpenPetition. Unterzeichnen können Sie diese hier, hier und/oder hier.

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