Klimaschutz als Vorwand

Er wird gepredigt wie eine Ersatzreligion und findet zu viele Gläubige

„Das Wort des Jahres 2007“ war Klimakatastrophe. Das jedenfalls hat die Gesellschaft für deutsche Sprache befunden. Und warum, bitte? Das Wort, so die Begründung, kennzeichne die bedrohliche Entwicklung des Weltklimas und sei für den Sprachgebrauch des Jahres prägend gewesen. Nun ja, typisch Mainstream oder auf Deutsch: Nachbeten politisch aufgenötigter  Meinungsvorgabe vom angeblichen katastrophalen Klimawandel, also politisch super-korrekt, super-folgsam.

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Nochmals: Die dicken Bezüge der Manager

Gewiss, sie sind in Verruf. Aber ihr Geld arbeitet.

Beispiele wie Schrempp, IKB, Esser und andere müssen dafür herhalten, die gesamte Besoldung von Unternehmensführern in Verruf zu bringen. In den öffentlichen Blick genommen werden meist nur diese spektakulären Fälle. Dann sind viele Menschen versucht, sie zu verallgemeinern, oder von politischen Rattenfängern dazu verführt, es zu tun. Was den Normalfall darstellt, was keine Schlagzeilen liefert, was keine politische Agitation ermöglicht, bleibt un- oder unterbelichtet. Die öffentliche Wahrnehmung ist verzerrt. Folglich gerät nur schwer ins Bewusstsein, dass der Großteil der deutschen Vorstandsbezüge mit den „Ausreißern“ in den hundert führenden Unternehmen oder in den dreißig Dax-Konzernen nichts zu tun hat und dass der Abstand dieser Bezüge zum allgemeinen Gehaltsniveau nahezu unverändert geblieben ist. So jedenfalls haben es Beratungsunternehmen wie Kienbaum Consultants International bekundet, die Führungspersonal vermitteln.

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Die Finanzkrise und die Banker-Bezüge

Verdienen Manager, was sie verdienen? Nach der Pferderennen-Theorie nicht.

Ein festes Gehalt von 1,3 Millionen Euro im Jahr ist doch nicht schlecht, oder? Jedenfalls dann nicht, wenn man sie selbst einstreicht. Und dann noch einen fetten Bonus von 12,7 Millionen obendrauf, um von dem schmalen Fixgehalt überhaupt leben zu können, nicht wahr?  Was, Sie haben das noch immer nicht geschafft? Wirklich schlimm. Aber trösten Sie sich, ich auch nicht. Wir sind die ewigen Versager.

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Der diffamierte Neoliberalismus II

Entstanden als ein Krisenprodukt – Ein neues Buch klärt darüber auf

 Wer über Neoliberalismus redet, sollte wissen, was das ist, bevor er sich mit polit-polemischem Gefasel bei Kundigen lächerlich macht und Unkundige täuscht. Das nötige Wissen kann er sich in dem Buch von Philip Plickert (siehe unten) erwerben. Hier findet er, wann und wie der klassische Liberalismus entstanden ist, wie er mit dem ersten Weltkrieg zuende ging, wie es zwischen den beiden Weltkriegen unter den Liberalen wieder zur Selbstfindung kam, wie sich nach dem Zweiten Weltkrieg der Liberalismus, nun mutiert zum Neoliberalismus, in der Politik seinen Weg bahnte, Durststrecken zu überstehen hatte, wie er in der Auseinandersetzung mit dem Keynesianismus an Zulauf gewann und ihm Durchbrüche gelangen, wie er in Großbritannien mit Margaret Thatcher und in den Vereinigten Staaten mit Ronald Reagan an die „Macht“ kam, wenn auch nur vorübergehend, und daß „eine große historische Umkehr“ nicht gelang.

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Der diffamierte Neoliberalismus I

Sündenbock für die große Finanzkrise

Die einen glaubten, es schon immer zu wissen, die anderen glauben, es jetzt zu wissen, aber nun sollen wir alle übrigen es ebenfalls glauben: Das große Desaster an den Finanzmärkten mit seinen Bankenzusammenbrüchen ist eine Ausgeburt des Neoliberalismus, eine zwangsläufige gar. Dass die Menschen Angst um ihr Erspartes haben müssen, dass sich der Staat zu Rettungsaktionen gezwungen sieht, dass es zu schlimmen Folgewirkungen auf den Märkten für Waren und Dienstleistungen kommen kann (was sich am Einbruch der Autonachfrage schon bemerkbar macht) – dies alles habe die Menschheit nur dem Neoliberalismus zu verdanken, es wäre über sie nicht hereingebrochen, wenn ihr ein paar versponnene Liberale, Ökonomen und Juristen den Neoliberalismus nicht aufgedrängt hätten, wenn es diese bösartige Idee gar nicht erst gegeben hätte.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte VII

Am besten die Steuer einfach abschaffen

Allerdings stellt sich die Frage, ob der Staat Erbschaftssteuer überhaupt erheben soll.
Steuerrechts-Nestor Klaus Tipke hat 1993 in seinem dreibändigen Werk „Die Steuerrechtsordnung“ dies so formuliert:

„Die Undurchführbarkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes und die Kompliziertheit und Ungenauigkeit der Bewertung überhaupt sprechen .. für eine Abschaffung der Vermögenssteuer, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Gesetze, die nicht annähernd gleichmäßig praktiziert werden können, sollte es nicht geben.“

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte VI

Finanzwissenschaftler Lang: Die Steuer wird abermals verfassungswidrig und führt zum Fiskalverlust

Schweres Geschütz gegen die Erbschaftssteuer im Ganzen und gegen den Reformentwurf der Bundesregierung im besonderen hat der hochrenommierte Finanzwissenschaftler Joachim Lang aufgefahren. Langs Geschoss gipfelte in der Feststellung, dass der Entwurf auf eine abermalige Verfassungswidrigkeit zusteuert. Das wäre schon deswegen ein hartes Stück der Regierung, weil mit dem Reformentwurf die bestehende Verfassungswidrigkeit gerade beseitigt werden soll. Zwar ist gegenwärtig nicht die Steuer selbst verfassungswidrig, wohl aber, wie das Vererbte oder Verschenkte derzeit bewertet wird (siehe meine vorangegangenen Beiträge).

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte V

Die Vermögensarten müssen und dürfen nicht gleichbehandelt werden

Gleichbehandelt werden darf nur das, was auch wirklich gleich ist. Aber die Vermögensarten, die vererbt werden, sind nicht gleich. Zwischen Geld- und Wertpapiervermögen, Haus- und Grundvermögen, Agrar- und Forstvermögen sowie Unternehmensvermögen gibt es wesentliche Unterschiede – und damit Ungleichheiten. Ungleiches ist ungleich also auch zu behandeln.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte IV

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verlangt gleiche Bewertung, nicht gleiche Belastung

Die Verfassungsrichter haben an der Vorlage des Bundesfinanzhofes fünf lange Jahre herumgekaut und erst mit ihrem Beschluß vom 7. November 2006, veröffentlicht am 31. Januar 2007, Klarheit geschaffen. Den Gesetzgeber haben sie zu einer Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 verpflichtet. Bis zur Änderung sollten die bisherigen Regelungen erst einmal fortgelten. Wegen der ausstehenden Entscheidung der Karlsruher Richter waren seit 2002 die Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig ergangen.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte (III)

Mit der Neuregelung droht eine höhere Belastung

Die beiden großen Parteien CDU/CSU und SPD hatten sich in Sachen Erbschaftssteuer schon während der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder darauf verständigt, die Familienunternehmen von der Erbschaftssteuer zu verschonen, allerdings unter der Bedingung, daß die Erben die Unternehmen mindestens zehn Jahre lang weiterführen. Bis dahin sollte der Steuerbetrag gestundet und Jahr für Jahr um jeweils 10 Prozent erlassen werden.

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