„Das verdammte Virus“

Unter diesem Titel äußern sich der Virologe und Immunologe Wolf Bertling und der Facharzt Stefan Rohmer zu dem Coronavirus SARS-CoV-2 sehr umfangreich – Die Fragen, die sich stellen – Covid-19 eine ernst zu nehmende Erkrankung, aber nur für einen verschwindend geringen Teil der Bevölkerung – Eine Masken- und Abstandspflicht konterkariert die natürliche Durchseuchung und verhindert die für die Herden-Immunität sinnvolle Minderinfektion – Auf das Immunsystem ist Verlass – Die Abstandsvorschrift von 1,5 Metern:  völlig aus der Luft gegriffen, infektiöse Tröpfchen sind Spielball jedes Luftzugs – Quarantäne nur sinnvoll für Symptomträger, für Symptomfreie nicht

Als Ergänzung zu dem Beitrag „Die Täuschung mit den Corona-PCR-Tests“ möchte ich noch auf eine ausführliche Erläuterung mit dem Titel „Das verdammte Virus“ aufmerksam machen. Die beiden Autoren sind der Virologe und Immunologe Wolf Bertling und der Facharzt Stefan Rohmer.*) Mit ihrem Beitrag wollen die beiden Autoren zum Verständnis über das Virus SARS-CoV-2 beitragen, das die Krankheit Covid-19 hervorruft. Auch äußern sie sich zu den Maßnahmen gegen die Infektion und zu deren Auswirkungen auf Physis und Psyche bei den einzelnen Menschen. Ebenso nehmen sie  die Auswirkungen für die Gesellschaft in den Blick, zu denen auch die auf Wirtschaft und Demokratie gehören. Veröffentlicht ist ihr Beitrag im Online-Magazin Rubikon – Magazin für die kritische Masse.**)   Der folgende Einstieg ist ihm vorangestellt:

Die Fragen, die sich stellen

„Kritisch zu sein ist wichtig. Viele Menschen haben in den letzten Monaten eine instinktive geistige Immunabwehr gegen die Gehirnwäschemethoden von Politik und Medien im Zusammenhang mit Corona entwickelt. Um im Gespräch mit Andersdenkenden bestehen zu können, ist es aber hilfreich, sich Basiswissen anzueignen. Was ist eigentlich ein Virus, wie verbreitet es sich weiter, und was kann zu seiner Eindämmung unternommen werden? Ausgestattet mit diesen Informationen können wir weiter fragen: Helfen die von der Regierung verhängten Maßnahmen und Einschränkungen überhaupt? Sind ihre Wirkungen nicht sogar schädlich — in gesundheitlicher wie in politischer Hinsicht? Und wenn sie eher schaden, warum werden sie dennoch propagiert? Schließlich die alles entscheidende Frage: Wem nützt es?“

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Die Täuschung mit den Corona-PCR-Tests

Obwohl für die Diagnose nicht verwendbar, dienen sie  als Grundlage aller Beschränkungen – Weil trotz Untauglichkeit zur Begründung benutzt, verstoßen die staatlichen Anordnungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermaßverbot – Über 20 000 Wissenschaftler und Ärzte appellieren gegen die Beschränkungen – Ein Krankenhaus-Arzt klärt Demo-Teilnehmer darüber auf, was positive Tests bedeuten und was nicht – Einstiger Pfizer-Vizepräsident Mike Yeadon: Testen ist kontraproduktiv, die Politik stützt sich auf komplett falsche Coronavirus-Daten – PCR-Testhersteller Creative Diagnostics warnt: Test für die Diagnose nicht geeignet – Wer hohe Fallzahlen braucht, hat mit dem PCR-Test das geeignete Instrument – PCR-Test-Erfinder Kary Mullis: Der Test sagt ihnen nicht, dass Sie krank sind – Mit den Tests wird herbeigeschwindelt, was nicht besteht und trotzdem zu massiven Eingriffen benutzt wird

Quelle nicht auffindbar

Corona, Corona und immer wieder Corona. Die Panikmache mit einseitigen Darstellungen geht weiter –  von der politischen Führung, von den Mainstream-Medien, von abhängigen Medizinern, von profitierenden Institutionen. Sie bestätigen sich gegenseitig, schaukeln sich gegenseitig hoch, ziehen die Freiheitsbeschränkungen in die Länge, wollen sie ausweiten. Die wesentlichen Fakten unterdrücken sie. Täglich verbreiten sie neueste Infektionszahlen, am liebsten steigende. Diese Infektionszahlen werden mit den sogenannten PCR-Tests ermittelt. Mit ihnen werden die Bürger massiv und vorsätzlich getäuscht, und die weit überwiegende Mehrheit lässt sich täuschen, jedenfalls in Deutschland.

Was alles die Bürger meist nicht wissen

Die Bürger wissen meist nicht, dass die steigenden Infektionszahlen darauf beruhen, dass immer mehr Personen getestet werden. Sie wissen meist nicht, dass so gut wie nur solche Personen getestet werden, die gar keine Grippe-Symptome zeigen. Sie wissen meist nicht,  dass diese PCR-Tests für die Infektionsdiagnose gar nicht vorgesehen und geeignet sind. Sie wissen meist nicht, dass PCR-Tests, die positiv ausfallen, eine Infizierung nur suggerieren (sollen). Sie wissen meist nicht, dass positiv getestet nicht auch infiziert bedeutet. Sie wissen kaum, dass infiziert nicht auch erkrankt bedeutet.

Immer mehr Mediziner und andere kritische Bürger melden sich zu Wort und klären auf.

Sie wissen meist nicht, dass gegenwärtig von den rund 83 Millionen Einwohnern Deutschlands nur 1,1 als infiziert gelten.*) Sie wissen meist nicht, dass rund 10 Prozent der „Infizierten“ auch wirklich erkranken. Sie wissen inzwischen vielleicht, dass der Krankheitsverlauf sehr unterschiedlich ausfällt (von leicht bis sehr schwer) und nur in den wenigsten Fällen zum Tod führt. Rund 90 Prozent der „Infizierten“ zeigen keine Symptome, erkranken also nicht. Auch vieles andere wissen die Bürger meist nicht, weil es ihnen vorenthalten wird. Aber immer mehr Mediziner und andere kritische Bürger melden sich zu Wort und klären auf. Die Belege sind erdrückend.

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Die Fakten zu Klima und Energie

Ein Buch von Horst-Joachim Lüdecke gegen eine Politik , die sich nur auf Hypothesen stützt, die unbewiesen sind – Der Trugschluss von einer Korrelation zwischen CO2 und Globaltemperatur – Die zwölf wichtigsten Argumenten  gegen die Klima-Alarmisten und ein erbarmungsloses Interview – Deutschland verstößt gegen die Verhältnismäßigkeit und damit gegen das Grundgesetz – Deutschland, der unrealistische und naive „Vorreiter“ – Mit dem Hebel „Klimaschutz“ in Richtung „große Transformation“ – Die Risiken und Nebenwirkungen der Klimapolitik und der vorgebliche wissenschaftliche Konsens – Die Bringschuld der Fachleute,  die Holschuld der Laien – Aber nicht alle Fachleute sind verlässlich und vertrauenswürdig – Zu viele Gutgläubige fallen auf den „Klimaschutz“ herein und sind dann sogar faktenresistent – Der vergebliche Widerstand tausender Wissenschaftler – Deutschland in der Energiewende-Politik ein Geisterfahrer

 „Die Natur ist uns nicht freundlich gesonnen, und wir müssen uns – bei allem notwendigen Umweltschutz – immer vor ihr schützen …  Ein globales Klima gibt es nicht, nur Klimazonen. … Es gibt keine einzige Stelle in den IPCC-Sachstandsberichten, in der eine ‚erhebliche menschengemachte Klima-Beeinflussung‘ belegt wird … Es sind nur Hypothesen oder Theorien ernst zu nehmen, die mit Messungen belegbar (oder falsifizierbar) sind … Alle von uns genutzte Energie stammt von der Sonne und vom radioaktiven Zerfall instabiler Isotope der Elemente Kalium, Uran und Thorium. Die von der Sonne in die Photosynthese eingebrachte Energie wurde in Erdöl, Kohle und Erdgas gespeichert und wird bei deren Verbrennung wieder freigesetzt. Wir heizen daher mit ‚alter‘ Sonnenenergie … Die mit Ressourcenschonung stets verbundene Forderung nach ‚Rettung der Welt’ war übrigens fast immer nur ein Vorwand zur ‚Beherrschung der Welt‘ …“

Es sind, willkürlich herausgegriffen, einige wenige Sätze aus dem Buch „Klima und Energie – Risiken, Chancen und Mythen“. Geschrieben hat es der Diplom-Physiker Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke.*)  Es ist ein Buch voller Fakten. Fakten sind des Unwahren und der Lügen Feind. Fakten widerlegen Mythen, Fakten zeigen Chancen auf, Fakten machen  Risiken bewusst.

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Die Gegenwehr der Ungarn und Polen

Beide Länder lehnen das EU-Finanzpaket mit ihrem Veto ab – Die Gründe dafür erläutert Dr. Gerhard Papke von der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft  – Vertreter der politischen Linken feuern aus allen Rohren – Ihr Ziel: Ungarn und Polen mit dem ‚Rechtsstaatsmechanismus‘ auf Linie zu bringen – Der EU-Vertrag kennt keine einheitliche, verbindliche Definition von ‚Rechtstaatlichkeit‘ – Der ‚Rechtsstaatsmechanismus‘ als Instrument, gegen eigenständige Politik der EU-Nationalstaaten vorzugehen – Soll Widerstand gegen die ungesteuerte Massenzuwanderung mit dem Entzug von EU-Finanzmitteln bestraft werden? – Ungarn verweigert sich dem Corona-Hilfspaket der EU nicht, aber … –  Der linke ‚Rechtsstaatsmechanismus‘ hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun – Andreas Unterberger: Hut ab vor den tapferen Zwei

Polen und Ungarn haben das EU-Finanz­pa­ket von 1,8 Billio­nen Euro am 16. Oktober wie angekündigt und vorgewarnt abgelehnt. Die EU-Institutionen (wie Kommission, Rat, Parlament) wollen die Verga­be von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten mit einer Bedingung verknüpfen: Die Empfängerländer sollen in ihrem innenpolitischen Handeln die Rechtsstaatlichkeit einhalten. Diese Bedingung zielt vor allem gegen Polen und Ungarn. Handlungen dort gelten im politischen EU-Mainstream als nicht rechtsstaatlich und damit als Verstöße gegen die Bedingung. Beide Länder wehren sich dagegen mit einem Veto. Sie wollen die Bedingung anders formuliert sehen. Sie widersetzen sich dem sozialistischen politischen Linkstrend.

Es geht ihnen um Identität, Freiheit und Souveränität

Ihr Veto richtet sich gegen den sogenannten EU-Eigenmittelbeschluss. Dieser soll der EU die geplan­ten Aufnah­men von Schul­den von 750 Milli­ar­den Euro für ihren „Wieder­auf­bau­fonds“ ermög­li­chen. Der Beschluss dafür muss einstimmig fallen. Mit dem Fonds will die EU die großen wirtschaftlichen Schäden mildern, die die Mitgliedstaaten mit ihren unverhältnismäßigen Anti-Corona-Beschränkungen angerichtet haben. „Wir werden unsere Iden­ti­tät, unsere Frei­heit, Souve­rä­ni­tät um jeden Preis vertei­di­gen“, hatte Jaros­law Kaczyn­ski im Oktober angekündigt.*) Kaczynski ist Vorsit­zen­der der polni­schen Regie­rungs­par­tei PiS und derzeit auch stell­ver­tre­ten­der Minis­ter­prä­si­dent. Ähnlich hat sich Ungarn geäußert.**) Die politische Gegenseite und ihre Claqeure in den Medien werfen beiden Ländern Erpressung vor. Diese fühlen sich ebenfalls erpresst. Die Gegenwehr der Ungarn und Polen ist gut begründet. Für Ungarn hat es dessen Justizministerin Judit Varga in der FAZ (hier) getan. Wie Polen es tut, hat die FAZ ebenfalls berichtet (Druckausgabe vom 18. November, Seite 6 – aber kein Link verfügbar).

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Wieso eigentlich Maskenpflicht für alle?

Auch ohne die Bedeckung gilt: Der Immunschutz funktioniert meist, nicht jede Infektion macht krank, die allermeisten Erkrankten werden wieder gesund – Aber Maskenlose würden Anfeindungen ausgesetzt sein – Das Gebot der Verhältnismäßigkeit, dem jede staatliche Maßnahme unterliegt – Die Folgen eines „Lockdown“ sind unverhältnismäßig weit schwerer als die Folgen von Corona-Infektionen – Die Unverhältnismäßigkeit, die falsch gewichteten Risiken und die völlig verrutschten Maßstäbe – Weil Fragen aufkommen, sich auch woanders informieren

Wenn die Maske – pardon: Mund-Nasen-Bedeckung – wenn also die Maske vor Ansteckung mit dem Corona-Virus wirklich schützt, wieso müssen dann auch alle jene eine Maske tragen, die vor so einer Ansteckung keine Angst haben? Dann würde es doch genügen, dass sich nur die wirklich Besorgten mit einer Maske schützten. Doch was käme dann prompt als Widerspruch? Natürlich dies: Die Menschen ohne Maske könnten sich gegenseitig infizieren, nämlich von solchen unter ihnen, die vielleicht schon infiziert sind, ohne es zu wissen. Die dann mögliche Entgegnung: Na, und? Dann infizieren sie sich eben.

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Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz

Die Gefahr der Grundrechte-Einschränkung nach Gutdünken – Gefährdet ist selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit Was zu tun ist, um einen Missbrauch auszuschließen – Beschränkungen nur kurzfristig, nur klar definiert und mit fallweiser Zustimmung des  Parlaments – Drei Aufrufe: Unsere Freiheit und unsere Grundrechte zu verteidigen – Das  3. Infektionsschutzgesetz nur mit Grundgesetzänderung und Zwei-Drittel-Mehrheit

Ein Ermächtigungsgesetz haben wir in Deutschland schon einmal erlebt. Seine Folgen waren schlimme und entsetzliche Erlebnisse. Jetzt droht ein Gesetz, das einem solchen Gesetz sehr nahekommt. Es ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sein Titel klingt vertrauenserweckend und harmlos. Damit es noch harmloser klingt, läuft es auch unter der Kurzbezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“.

Was ist daran schlimm? Ist es nicht fürsorglich und notwendig, uns vor einer solchen Epidemie zu schützen. Nein, ist es nicht. Es gibt der Bundesregierung freie Hand, unsere Grundrechte umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Der Gesetzentwurf*), eingebracht von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, stellt nicht sicher, dass die staatliche Führung das Ausrufen solcher Epi- oder Pandemien zum Aushöhlen von Grundrechten missbrauchen kann.

Ein Missbrauch findet doch sogar jetzt schon statt, bisher sogar weitgehend am Parlament vorbei. Erste Gerichtsentscheidungen haben Teile der Beschränkungsmaßnahmen als verfassungswidrig  bereits verworfen. Der Entwurf in der vorliegenden Fassung, eingebracht am 3. November, darf nicht Gesetz werden. Das aber soll  in aller Eile noch in diesem Monat geschehen, möglicherweise schon am 18. November. Der Widerstand dagegen ist dringlich. Schließen auch Sie sich den drei Aufrufen an, die gerade kursieren. Diese Aufrufe sind organisiert auf den Online-Plattformen CitizenGo, PatriotPetition und OpenPetition. Unterzeichnen können Sie diese hier, hier und/oder hier.

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Verfassungswidrige Besuchsverbote in Pflegeheimen

Das Ergebnis eines Gutachtens des Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Uni Mainz) – Die Verhältnismäßigkeit ist viel genauer zu prüfen, das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen – Der absolute Vorrang der Menschenwürde – Das Infektionsschutzgesetz ist wegen seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage – Die AfD will die Besuchsverbote sofort beendet sehen

Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in seinem Rechtsgutachten „Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der Covid-19-Pandemie“. Verfasst hat er es im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Hufen lehrt an der Universität Mainz. Drei seiner Hauptarbeitsgebiete sind Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Dem Gutachten zufolge muss die Verhältnismäßigkeit viel genauer geprüft werden, wenn es darum geht, wie sich die beschränkenden Maßnahmen auf die Gesundheit der Heimbewohner schädlich auswirken. Dabei sei das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen. Es sei das Leiden unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation. Niemals zu rechtfertigen sei es, wenn Menschen wegen angeordneter Besuchsverbote einsam sterben müssten. Damit werde die Menschenwürde in jedem Fall verletzt.

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Das neue EEG stoppen

Es ist eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie – Sein Ziel: den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen – Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser – Aber für Umweltministerin Schulze geht Altmaiers Gesetzentwurf noch nicht weit genug – Windkraftstrom nun sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit – Naturschutz-Initiative: Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert – Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte – Die Bundesregierung auf Windkraft-Erfüllungsgehilfen-Kurs – Die unheiligen Allianzen

Der  Name “Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist immer noch falsch: Energie ist nicht erneuerbar, nur umwandelbar in eine andere Energieform.  Korrekt müsste es Alternativ-Energien-Gesetz heißen. So heißt es aber nicht. Schon daran zeigt sich der Unverstand, mit dem deutsche Politiker verbissen die zuvor sichere Stromversorgung technisch gefährden und wirtschaftlich unverantwortlich verteuern. Erneuerbar dagegen sind Gesetze. Das soll jetzt auch mit dem EEG geschehen. Am 23. September 2020 hat die Bundesregierung ein geändertes EEG auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Für den Naturschutz und die Bürger verschärft es die Lage, für die subventionierten Alternativ-Strom-Erzeuger macht es das Ausbeuten von Natur und Bürgern noch leichter. Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser. Daher darf der Gesetzentwurf der Regierung ein Gesetz nicht werden. Das aber ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Es ist  eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie. Das Ziel ist, den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen.

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Was ist nachhaltige Landwirtschaft wirklich?

Gastbeitrag von Dr. habil. Jörg Gerke – Nachhaltig im Sinn einer langfristigen Produktivität ist die Landwirtschaft in Deutschland nicht – Der Sojabohnen-Import bringt hohe Phosphor-Mengen mit – Die anderen Aspekte fehlender Nachhaltigkeit – Geschlossene Nährstoffkreisläufe erfordern die Verbindung von Ackerbau und Tierhaltung – Kreislaufwirtschaft als ursprüngliches Ziel des ökologischen Landbaus – Aber die EU-Regeln zum Öko-Landbau sind derweilen aufgeweicht – Die Klimaschutz-Jugend-Demos blenden die Rolle von Land- und Forstwirtschaft aus – Der Einfluss der Bodenbewirtschaftung auf die Methan-Bilanz – Zum CO2 in der Luft tragen auch die landwirtschaftlichen Böden bei – Der Schutz durch die Politik gilt nicht der Nachhaltigkeit, sondern der agrarindustriellen Produktionsweise – Bäuerliche Familienbetriebe sind die bessere Voraussetzung für nachhaltige Landwirtschaft – Aber sie hat drei Gegner – Bäuerliche Landwirtschaft ist keine romantisierte Lebensweise, sondern eine sachliche Notwendigkeit für die Zukunft

Um die Menschen zu ernähren wird Land gebraucht – Ackerland und Grünland. Und natürlich Menschen, die dieses Land nutzen, bestellen, und pflegen, also Landwirte, Bauern, auch ihre Mithelfer, die man früher das Gesinde nannte (nicht Gesindel).  Land zur Ernährung dauerhaft bewirtschaften verlangt, pfleglich mit ihm umzugehen. Es soll uns, was wir von ihm verlangen, nachhaltig liefern. Nachhaltige Landwirtschaft ist im Wortschatz der Öffentlichkeit längst ein fester Begriff und als Ansicht, dass Nachhaltigkeit notwendig sei, wohl unumstritten. Nachhaltigkeit ist – wie Umweltschutz überhaupt – Langzeit-Ökonomie: Nur kurzfristig zu denken, nennen wir kurzsichtig, langfristig zu denken, weitsichtig. Wirtschaftliches Handeln sollte langfristig ausgerichtet sein, auch landwirtschaftliches. Das versteht sich eigentlich von selbst. Was die Natur zur Nutzung bereithält, ist zu bewahren, nicht zu vergeuden.

Viele Menschen mögen der Ansicht sein, die deutsche Landwirtschaft werde nachhaltig betrieben. Aber beim Wirtschaften mit Agrarland bleibt Notwendiges zu häufig unbeachtet oder wird vernachlässigt. Beispiele dafür sind die Nährstoffbilanzen und die Bedeutung der organischen Bodensubstanz als Kohlenstoff-Speicher. Jedenfalls sieht es so der habilitierte und in Mecklenburg praktizierende Landwirt Jörg Gerke. Er hält die heutige Landwirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union nicht für nachhaltig. Warum? Seinen folgenden Text gebe ich als Gastbeitrag im Wortlaut wieder. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Mit dem Nachtragshaushalt zum Verfassungsgericht

Die Kritik von Peter Boehringer (AfD) im Bundestag – Erst die Rücklage auflösen, bevor 62 Milliarden Euro neuer Schulden gemacht werden – Corona-Krisenkredite werden für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet – Ein überjähriges Geldbunkern ist verfassungswidrig – Durch staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt – Gegen die grundgesetzwidrigen Maßnahmen gemeinsam klagen – Den extrem folgenschweren Lockdown stoppen, nur die kleine Risikogruppe schützen

Was man an Informationen in den Mainstream-Medien nicht findet, bahnt sich den Weg zum Publikum über das Internet. In der Bundestagsdebatte am 29. Oktober sprach für die AfD auch Peter Boehringer. Im Bundestag sitzt er seit 2017, und in dessen Haushaltsausschuss ist er seit 31. Januar 2018 der Vorsitzende. Dieses Amt steht herkömmlich der größten Fraktion der Oppositionsparteien im Parlament zu. Das ist derzeit die AfD.

Boehringer befasste sich in seiner Rede mit dem 2. Nachtragshaushalt. Er kritisiert ihn darin als „reinen Schuldenhaushalt“. Der Bund nehme 62 Milliarden neue Schulden auf, obwohl eine Rücklage vorhanden sei, die der Bund für die wirtschaftlichen Schäden der staatlichen Anti-Corona-Anordnungen („Corona-Notlage“) in Anspruch nehmen könne. Auch stünden viele Programme, die nun aus dem Nachtragshaushalt finanziert würden, mit der Corona-Notlage gar nicht im Zusammenhang. Aus diesen und anderen Kritikgründen habe die AfD ihren schon angekündigten Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Grundgesetz jetzt auf den Weg gebracht (Wortlaut des Antrags hier). Was verfassungsrechtlich bedenklich ist, führt Boehringer im Einzelnen auf.

Berichte über den Inhalt dieser Rede habe ich in den „Leitmedien“ nicht gefunden. Aber wie alle Reden im Bundestag ist auch diese im Internet verfügbar – in Schriftform (hier) und als Video (hier). Das Manuskript reiche ich samt dem Vermerk „Es gilt das gesprochene Wort“ hiermit an die Interessierten weiter. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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