Eine großangelegte Aktion dagegen – Maßnahmen sind zwar erforderlich, aber welche? – Was vernünftiger gewesen wäre und wie es hätte gehandhabt werden müssen – OLT a. D. Hannes Zimmermann über „Menschenführung bei der Polizei in NRW“
Wieder einmal wird ein rechtsextremes Ereignis politisch und medial gewaltig aufgebauscht: der Meinungsaustausch von nordrhein-westfälischen Polizisten in WhatsApp-Chat-Gruppen mit rechtsextremen Inhalten. Nach Angaben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sind dort seit 2012 Bilder mit „menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden Inhalten“ ausgetauscht worden: Fotografien von Adolf Hitler, Bilder von Hakenkreuzen sowie fiktive Darstellungen eines Flüchtlings in einer Gaskammer. Es handle sich, so Reul, um „widerwärtige, menschenverachtende, rassistische Bilder“. Man werde „das aufarbeiten, radikal und bis ins kleinste Detail“. Allerdings habe es sich um private, abgeschlossene Chatgruppen gehandelt, „bei denen es zu Recht eine grundgesetzlich geschützte Eingriffsschwelle gibt“.
Eine großangelegte Aktion
Es ist zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion in Privatwohnungen und 34 Polizeidienststellen gekommen. Sichergestellt wurden unter anderem 43 Mobiltelefone, 21 Speicher-Sticks, 20 Festplatten, 29 Laptops und neun Tablet-Computer. Reul installierte einen ihm unmittelbar unterstellten „Sonderbeauftragten rechtsextremistische Tendenzen in der nordrhein-westfälischen Polizei“. Dessen neu geschaffene Stabstelle soll so rasch wie möglich ein Lagebild „Rechtsextremismus in der Polizei“ erarbeiten. Ermittelt wird gegen dreißig Beamte. Gegen alle sind Disziplinarverfahren eingeleitet. In fünfzehn Fällen zielen sie auf eine dauerhafte Entfernung aus dem Dienst. Die anderen fünfzehn sollen Bilddateien mit rechtsextremem Inhalt nicht selbst versandt, sondern empfangen, aber ihre Dienstvorgesetzten darüber nicht in Kenntnis gesetzt haben. In zwölf Fällen unter den dreißig laufen Strafverfahren wegen Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.*)
Maßnahmen sind zwar erforderlich, aber welche?
Ein derart öffentlich ablaufender hektischer Aktionismus läuft darauf hinaus, die gesamte deutsche Polizei in der Bevölkerung subkutan zu diskreditieren. Daher ist es richtig, dass Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) die rund 50 000 anderen Polizisten gegen einen Extremismus-Generalverdacht in Schutz genommen hat: Das Gros der Polizisten sei „absolut integer“, doch Extremisten hätten in der Polizei „gar nichts zu suchen“. Natürlich sollen Staatsdiener keine Extremisten sein, weder rechte noch linke – politisch nicht und auch sonst nicht. Wenn sie das, wie offensichtlich geschehen, zu erkennen geben, sind Maßnahmen dagegen in der Tat erforderlich. Aber welche?
Was vernünftiger gewesen wäre
Es fragt sich nämlich, ob es aus politischen und aus menschlichen Gründen nicht vernünftiger gewesen wäre anders vorzugehen. Wie in jeder Institution, sei sie privater, oder öffentlich-rechtlicher Art, bedarf es auch in der Polizei einer guten Menschenführung. Der Oberstleutnant a. D. Hannes Zimmermann aus dem Ort Neunkirchen-Seelscheid hat sich aus dem aktuellen Anlass darüber Gedanken gemacht, aber sich von dem extremistischen Treiben jener Polizisten natürlich distanziert. Was er dazu unter seiner Überschrift „Menschenführung bei der Polizei in NRW“ äußert und anregt, gebe ich im Folgenden mit seiner Einwilligung als Gastbeitrag wieder.
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