Massive Brüche des Völkerrechts

Der Völkerrechtswissenschaftler Professor Alfred de Zayas zum Angriff auf Iran durch Israel und die USA – Eine ‚Aggression‘ im Sinne von Artikel 5 im Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – „Eine dreiste Verdrehung der Fakten und des Völkerrechts“ durch Friedrich Merz – Zerstörung der Mädchenschule in Minab ein gravierendes Kriegsverbrechen – „Der Bundeskanzler bagatellisiert Völkerrechtsbrüche“ – Deutschland als Mittäter – Mächtige Staaten nutzen das Recht, wenn es ihnen nützt, sie brechen es, wenn es ihnen im Weg steht

Israel und die USA brechen massiv die Bestimmungen des Völkerrechts. Mit dieser Beurteilung hat der Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. iur. et Dr. phil. Alfred de Zayas seine bisherige Haltung (siehe u.a. hier) noch einmal bekräftigt. Er tat dies gegenüber der Schweizer Zeitung Zeitgeschichte im Fokus vom 18. März. Mittäter sind für ihn Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Bombardierung des Iran nennt er ein Kriegsverbrechen. Israel und die USA könnten sich dabei keinesfalls auf ein „Präventivrecht“ berufen. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung gebe es weder im Völkergewohnheitsrecht noch in der Uno-Charta.

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So wirkt Deutschland am Krieg gegen Iran mit

Ohne Debatte im Bundestag, ohne Parlamentsbeschluss – Der Offene Brief einer deutschen Bürgerin

Deutschland ist in den amerikanisch-israelischen Krieg gegen Iran eng eingebunden. Wissen die Deutschen darüber Bescheid? Ist es den Abgeordneten im Deutschen Bundestag bekannt? Hat darüber im Parlament eine Debatte stattgefunden? Hat es dort über diese deutsche Beteiligung einen Beschluss gegeben? Hat der Bundestag der Beteiligung zugestimmt? Es gibt Deutsche, die sich darüber Gedanken machen.

Zu denen, die das tun, gehört Karin Zimmermann im nordrhein-westfälischem Rhein-Sieg-Kreis. Sie ist eine sachkundige couragierte Frau, die sich mit zahlreichen politischen Themen befasst, sich öffentlich mit Verstand dazu äußert und es versteht, die Dinge im ruhigen Ton auf den Punkt zu bringen. Beruflich hat sie nach eigenen Angaben viele Jahre im PR-Geschäft gearbeitet. Zu ihrer Herkunft: Am 26. Juni 1945 ist sie zusammen mit Mutter, kleiner Schwester und ihren Großeltern vom elterlichen Bauernhof in Morrn (Kreis Landsberg an der Warthe, Ostbrandenburg) vertrieben worden. Sie war damals drei Jahre alt.

Seit Jahren teilt die betagte alte Dame (Jahrgang 1941) in zeitlichen Abständen immer wieder mit, wie sie politische Ereignisse beurteilt, durchweg in Form Offener Briefe. So abermals auch jetzt.  Mit bitterer Ironie hat sie ihm die Überschrift gegeben „Was muss getan werden, um einen Staat in einen Krieg zu führen“. Manchen ihrer Briefe habe ich auf dieser Blog-Seite gelegentlich weitergereicht. So geschieht es auch jetzt mit ihrem jüngsten.

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Die Monroe-Doktrin der USA

Anfangs (1823) rein defensiv, dann ziemlich bald aggressiv – Von den USA gehandhabt, als sei ihre Doktrin eine Norm des Völkerrechts – „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut“ – Das Sendungsbewusstsein der USA und ihr biblisch fundierter Erwählungsglaube – Trump 2026: „To be a great nation you need to have religion“ – Der imperialistische Charakter der Monroe-Doktrin begann in der Karibik – Eroberungsgedanken über Südamerika schon 1798 – Wie Arizona, Kalifornien, Nevada, Utah sowie Teile von Colorado, New Mexico und Wyoming zu den USA kamen – Das Olney-Corollar von 1895, das Roosevelt-Corollary von 1904, das Lodge-Corollary von 1912 – Der Griff der USA nach Hawaii – Spanien musste Puerto Rico, Guam und die Philippinen an die USA abtreten und Kolumbien das Panama-Kanalgebiet – Die USA mischen sich entgegen der Monroe-Doktrin in europäische Angelegenheiten ein – Sie sehen sich berufen, in Europa für Machtgleichgewicht zu sorgen – So wie die Anglo-Amerikaner haben Bismarck und seine Nachfolger nie geredet

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden*)

Die aggressiven Töne aus den USA zur Annektierung Grönlands sind zwar im Augenblick verstummt. Wir sollten aber nicht meinen, dass das nur ein diplomatischer Fauxpas war.  Es war vielmehr das typische Verhalten dieser arroganten Großmacht seit deren Proklamation der Monroe-Doktrin. Diese war anfangs ein rein defensives Instrument zur Abwehr europäischer Intervention in Amerika, wurde aber zusammen mit dem vorgeblich göttlichen Auftrag, die Welt zu bessern und zu beherrschen zu einem Instrument aggressiver imperialistischer Politik. Das wird im folgenden Text dargelegt, den ich wie immer zur Diskussion stelle.

Mit der später so genannten Monroe-Doktrin von 1823 verboten die jungen USA den europäischen Mächten die Einmischung in die Angelegenheiten nicht nur der USA, sondern überhaupt des amerikanischen Doppelkontinents. Im Gegenzug sagten sie zu, sich nicht in europäische Angelegenheiten einzumischen. Die Monroe-Doktrin hat die amerikanische und damit die seitherige Weltgeschichte oft entscheidend bestimmt. Sie ist zwar keine Norm des Völkerrechts, sie wird aber von den USA als solche gehandhabt. Im Folgenden wird beschrieben, wie sich die ursprünglich defensive Monroe-Doktrin zu einer aggressiven Doktrin zur Durchsetzung US-amerikanischer Interessen entwickelt hat.

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Der mächtigste Rüpel der Welt

F u n d s a c h e

Ein Jahr Trump – Amerikas Präsident feiert an diesem Dienstag*) seinen zweiten ersten Jahrestag im Oval Office. Als Nummer 47 macht er zwar ein paar Dinge anders denn als Nummer 45. Doch seiner Linie ist Donald Trump treu geblieben: Bedrohen, erpressen, verhandeln – und dann geht alles wieder von vorne los. So treibt der mächtigste Rüpel der Welt alle anderen vor sich her. Der Golfspieler hat es jetzt auf Grönland abgesehen. Sollte Washington die Insel kaufen, wäre der Sieger der dortigen Meisterschaften im Eisgolf gesetzt.

(Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Januar 2026, Bildunterschrift auf der Titelseite)

Nun, die ganze Insel kaufen jetzt wohl nicht mehr. Jüngst in Davos immerhin hat sich der „Rüpel“ zurückgenommen. Nun ist er eingeschwenkt aufs Verhandeln. Auf seine Drohung, sich und den USA Grönland notfalls mit militärischer Gewalt einzuverleiben, hat er verzichtet, ließ freilich in seiner unverblümten Art zugleich wissen, wohl könnten die USA Grönland „mit übermäßiger Stärke“ einnehmen, „wir wären unaufhaltbar“, fügte jedoch sofort hinzu: „Aber wir werden das nicht tun.“ Auch die der EU angedrohten Strafzölle wegen deren Widerstand gegen seine Grönland-Ambitionen hat er fallen lassen. Mit seinen territorialen Ansprüchen auf Grönland ist er auf Kompromisse eingeschwenkt. Er hat sich auf beschränkte Landrechte eingelassen und auf eine mit der Nato koordinierte Sicherheitstechnik.  Beurteilungen seiner Rede in Davos lauten „Ein Erfolg für Trump“ (hier), „Trumps klare Ansage“ hier und hier sowie „Trumps Grönland-Strategie nimmt Gestalt an“ (hier) und „Grönland als Spielball der Weltpolitik“ (hier).

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Imperialistische USA-Politik

Grönland und was auch sonst noch als amerikanischer Anspruch kommen kann: zum Beispiel Französisch-Guayana mit seinem europäischen Weltraumbahnhof in Kourou – Nur von dort kann Europa seine Raketen starten – Panama als Fallmuster – Die Monroe-Doktrin, die Roosevelt-Corollary

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden

In diesen Tagen geben wir Deutschen wieder einmal ein Beispiel für unsere Fähigkeit, sich zwischen zwei Stühle zu setzen. Da lassen wir uns in eine Kriegshysterie gegen Russland hetzen, die zu einer dauerhaften und vertieften Feindschaft führen kann, und dann haben wir zusammen mit den Franzosen auch noch 15 Soldaten nach Grönland geschickt. Für nur zwei Tage. Wozu? Um dieses vor dem amerikanischen Zugriff zu schützen?

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Trump außer Kontrolle

F u n d s a c h e

„Trump ist außer Kontrolle, verachtet uns und das Völkerrecht. Alle seine Angriffe sind völkerrechtswidrig, aber im Augenblick könnte nur der Sicherheitsrat agieren. Die Sitzung am Montag, dem 5. Januar hat nichts bewirkt, obwohl Professor Jeffrey Sachs eine ausführliche Analyse der Lage lieferte und konkrete Vorschläge unterbreitete.“

(Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger am 14. Januar 2026 im Gespräch mit der Schweizer Zeitung Zeitgeschehen im Fokus)

De Zayas weiter: „Die ganze Welt muss Widerstand leisten – nicht nur Lippenbekenntnisse zum Völkerrecht von sich geben, sondern konkrete Handelsmaßnahmen gegen die USA ergreifen. Gegen den Rest der Welt kann Trump keinen Krieg führen. Große Länder wie China, Indien, Brasilien, Russland und viele Verbündete der BRICS-Staaten müssten den USA klar die Grenzen aufzeigen. Wenn China konsequent keine seltenen Erden mehr an die USA liefern würde, wäre die IT-Industrie schwer unter Druck. Das Potential sollte man in solch einer außergewöhnlichen Situation ausnutzen, um die USA zu stoppen.“

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Donald Trumps Kraftakte

Venezuela, Grönland, Kanada – Coups und Vorstöße, die gegen das Völkerrecht verstoßen – Aber Völkerrecht kümmern die USA und Trump nicht, wenn es um ihre Interessen geht, sonst schon – 250-Jahre-Jubiläum der USA und ihr territorialer Zugriff von 1898 – Ein mit Trump-Bezug historischer Rückblick auf Rom unter Trajan – Wenn Grönland und Kanada, warum dann nicht auch Norwegen und Mexiko? – Die Kraftakte von Trump können auch Zeichen dafür sein, dass die USA ihrer Peripetie entgegentreiben – Trump sollte an das Ende von Napoleon denken

Von Prof. Dr. iur Menno Aden

In diesen Tagen hat US-Präsident Donald Trump die Welt mit seinen Kraftakten wieder einmal in Aufregung versetzt. Die Welt weiß seit langem, dass sich die USA an kein nationales Recht oder Völkerrecht halten, wenn es um ihre Machtinteressen geht. Was sich die USA unter ihrem Führer Donald Trump in Bezug auf Venezuela und Grönland und andere Länder derzeit herausnehmen, sprengt wieder einmal  alle Regeln des globalen Miteinanders. Wir Deutschen sind dagegen machtlos. Aber die Geschichte lehrt: Machtmissbrauch ist oft nur der letzte Schritt vor dem Machtzerfall. Dazu stelle ich die folgenden Überlegungen zur Diskussion.

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Trumps vom Zaun gebrochener Zollkonflikt

Warum Zölle politisch überaus beliebt sind – Jeder Zoll ist eine staatliche Intervention in den freien Markt – Zölle werden früher oder später zum Bumerang – Politik mit Zöllen ist ökonomisch stets schlechte Politik – To make America great again sollen andere Staaten mit Zöllen finanzieren helfen – Kanada und Mexiko verpasste Trump Zölle gleich bei seiner Amtseinführung – Der Zoll-Deal mit der Europäischen Union – Für die EU ein Akt der politischen Demütigung – Mit ihren Zolleinnahmen hat die EU auch eigene Interessen – Die Bremser für Freihandel sitzen auch in Brüssel und Berlin, nicht nur in Washington – Trumps Zolldiktate widersprechen auch den USA-Gründungsidealen – „Die Zölle sind ein Akt der ökonomischen Selbstverstümmelung“ – Ein Anschlag auf die WTO und die Meistbegünstigung, die WTO ist geschreddert – Jüngstes Gerichtsurteil erklärt die meisten Trump-Zölle für illegal

Politiker von heute sind ökonomisch meist schlichte Gemüter. Politisch folglich ebenfalls. Denn was sie ökonomisch nicht verstehen und daher mit ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Sand setzen, ist mit den Folgen für Unternehmen und Bürger stets auch schlechte Politik. Wohl haben sie viele sachkundige Berater. Wohl fragen sie die auch um Rat. Wohl pflegen sie ihn von denen auch zu erhalten. Aber wenn die Ratschläge ihnen politisch nicht in den Kram passen und sie diese in den Wind schlagen, nützt die beste Ökonomie nichts, die Folgen sind ihnen dann egal. Gar fremd ist ihnen der schöne lateinische Sinnspruch Quidquid agis prudenter agas et respice finem (Was immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende). Sie bedenken das Ende nicht. Beispiele dafür gibt es zuhauf. Eines davon ist im Außenhandel der vom Zaun gebrochene Zollkonflikt. Seit Donald Trump in den USA wieder als Präsident agiert, hat er ihn zu einem beherrschenden Thema gemacht.

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Der Hegemon USA hungert nach noch mehr

Nicht nur „Make USA great again“, sondern „greater than ever before“ – Der Griff nach Grönland ist kein leeres Gerede von Trump – Ganz schön verrückt, das alles

Der erste Gedanke zu seiner ersten Äußerung in Sachen Grönland: Der spinnt, dieser Trump. Aber nein, tut er nicht. Die USA haben sich im Lauf ihres Bestehens schon etliches Territorium außerhalb ihres Staates einverleibt. Trumps offene Bekundung, den Dänen Grönland abkaufen zu wollen, erstmals bekannt geworden kurz vor Weihnachten 2024*, dann zum Thema geworden im neuen Jahr, reiht sich ein in die Erwerbungen, Aneignungen oder Annexionen fremder Gebiete in früheren Zeiten.** Der anfänglich eher als Wunsch geäußerte Gedanke mutierte im weiteren Verlauf zu einem Verlangen, einer Forderung, einem Drängen, einem Drohen gar mit einer gewaltsamen Annexion. Auch soll es nicht nur Grönland sein, sondern Kanada und die Panama-Kanal-Zone gleich mit. Wenn schon, denn schon. Nicht nur „Make USA great again“, sondern „greater than ever before“. Der Hegemon USA hungert nach noch mehr. Schon 2019 in seiner ersten Amtszeit als Präsident der USA hatte Trump vorgeschlagen, Grönland zu kaufen. Dänemark hatte abgelehnt, was Trump damals veranlasste, einen Besuch in Dänemark abzusagen. Nun, am 20. Januar 2025, hat er seine zweite Amtszeit begonnen – mit einer herausfordernden Rede, sichtbarlich ohne Teleprompter, also frei gehalten, ohne Manuskript, ohne Spickzettel, konzentriert.

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Grönland kaufen?

Hat Dänemark überhaupt ein Verkaufsrecht? – Dänemarks Verkauf der Jungferninseln als Beispiel – Könnte Grönland sogar eigenständig zu den USA wechseln? –  Wie die USA Dänemark vom Trump-Vorhaben ganz ausschließen könnten – Der Grönland-Erwerb für die USA wohl eine wünschenswerte Ergänzung, aber keine erforderliche – Der USA-Wunsch von 1809, sich auch Kanada einzuverleiben – Der USA-Erwerb Grönlands würde das Verhältnis zu Kanada belasten – Ein  USA-Interesse an Grönland, um dort China oder Russland zu verhindern?

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden*)

Der von Donald Trump ins Gespräch gebrachte Kauf von Grönland durch die USA hat drei Aspekte: rechtliche, politisch-strategische, wirtschaftliche.

I. R e c h t l i c h: 2009 wurde Grönland von Dänemark eine weitgehende Autonomie gewährt, die Grönland die Kontrolle über nahezu alle Bereiche außer Verteidigung und Außenpolitik übertrug.

Der Autonomiestatus Grönlands stellt Dänemarks Verkaufsrecht infrage

1. Es ist zu prüfen, ob Dänemark die Insel Grönland verkaufen kann: Bis 2009 übte Dänemark die volle Souveränität über Grönland aus. Bis zu diesem Zeitpunkt ist anzunehmen, dass Dänemark völkerrechtlich befugt war, die Souveränität über diesen Teil seines Staatsgebiets an einen anderen Staat zu übertragen. Der Autonomiestatus Grönlands stellt dieses Recht heute in Frage. Es ist, soweit ich weiß, völkerrechtlich nicht geklärt, ab wann eine schrittweise, immer weitere Befugnisse gewährende Autonomie zur (Teil-)Souveränität führt, die den Rest-Souverän hindert, über ihn zu verfügen. Ein historisches Beispiel könnte das folgende sein: 1801 hat der Kaiser des damals noch existierenden Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Vertrag zu Lunévillle das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten. Nach wohl herrschender juristischer Meinung war der Kaiser, obwohl er Oberherr der abgetretenen Gebiete war, zu diesem Akt nicht (mehr) befugt, weil diese Gebiete innerhalb des Reichkörpers teil-souveräne waren.

Ein eigenständiger Wechsel Grönlands zu den USA derzeit nur möglich in Abstimmung mit Dänemark

Allerdings dürfte auch Grönland, trotz seiner weitgehenden Autonomie (noch) nicht befugt sein, sich selbst zu verkaufen beziehungsweise sich einem anderen Staat anzuschließen, solange Dänemark bestimmte völkerrechtlich respektierte Rechte in Bezug auf Grönland hat. Ein Verkauf Grönlands oder ein Wechsel der staatlichen Zugehörigkeit Grönlands wäre daher nur in Abstimmung zwischen Dänemark und Grönland möglich. Die als Kaufpreis in den Raum gestellte Summe von 100 Milliarden wäre daher, sollte es zu einer solchen Transaktion kommen, zwischen Grönland und Dänemark aufzuteilen.

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