Die schon ewige Grundsteuer, die auch die Antike bereits kannte – Warum die Bürgermeister die einstige Scholz-Warnung überleben – Seit 2025 ist die neue Grundsteuer deutlich höher. Aufkommensneutral? Denkste – Ob aufkommensneutral oder nicht, entscheiden die Hebesätze der Gemeinden – Fiktives statt Reales: Die Einzelfallgerechtigkeit bleibt auf der Strecke – Warum überhaupt noch eine altertümliche Grundsteuer? – Ein Zuschlagsrecht für die Gemeinden auf die Einkommensteuer täte es auch – Und was ist mit der Steuer auf den Grunderwerb?
Grundstücke sind bekanntlich unbeweglich. Daher bezeichnen wir sie auch als Immobilien. Wer eine von ihnen hat, kann mit ihr nicht weglaufen, er sitzt mit ihr an Ort und Stelle fest. Er kann sie noch nicht einmal verstecken; sie liegt für jedermann ziemlich sichtbar geradezu auf dem Präsentierteller. Wem wohl kommt das besonders entgegen? Wer nutzt es brutal aus? Stimmt: der Staat. Für ihn sind diese Objekte ein Idealfall, nämlich für die Besteuerung. Es genügt ihm nicht, das Einkommen zu besteuern, aus dem die Immobilie bei deren Kauf bezahlt worden ist, sondern auf Dauer das Eigentum an ihr ebenfalls. Damit sind wir beim Thema Grundsteuer.