Wo lebt diese Frau?

Eine aufschlussreiche Pressekonferenz der Kanzlerin – Frau Merkel verharmlost den Islam weiterhin – Keine andere Religion strebt die Herrschaft an, nur der Islam – Es wird Zeit, dass sich Deutschland zur Wehr setzt – Merkel spricht von „unserer historischen Bewährungsprobe“ –  Die FAZ nennt Merkels Inszenierung als Rechthaberin unsouverän, instinktlos, in der Sache falsch und wirft ihr Trotz und Halsstarrigkeit vor – Der Sommersitz in der Uckermark wäre zu noch Besserem geeignet

Kanzlerin Merkel in der Pressekonferenz am 28. Juli in Berlin: „Ich glaube, dass wir in einem Kampf oder meinetwegen auch in einem Krieg gegen den IS sind.“ Es gebe aber keinen Krieg gegen den Islam.*) Ach, nee. Sie glaubt. Wo lebt diese Frau? Auf dem Mond? Hitzeschaden in der Uckermark? Kaum, denn bisher ist der norddeutsche Sommer nicht danach gewesen. Und dann fügte sie in überschäumender Tatkraft noch hinzu, sie erwarte von der islamischen Geistlichkeit, dass sie sich vom islamischen Extremismus klar distanziere. Aber selbst dann, wenn ihr selbige Geistlichkeit diesen Gefallen täte, ist damit der islamische Extremismus hier in Deutschland in keiner Weise gebannt und ausgemerzt.

Der Islam ist längst auch in Deutschland zu einer sogar tödlichen Gefahr geworden

Zugleich hat Frau Merkel mit dieser Äußerung abermals eingeräumt, dass es islamischen „Extremismus“ gibt, hat dies aber nur auf schönfärberische Weise getan, denn dieser Extremismus äußert sich für jedermann sichtbar auch in der Form von Terrorismus. Längst ist der Islam zu einer sogar tödlichen Gefahr für die Deutschen in Deutschland geworden, nicht nur zu einer bloß religiösen. Die jüngsten Attentate in unserem Land belegen das zur Genüge – wie „mutmaßlich“ auch immer.

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Deutschland verurteilt

Rechtliches Gehör verweigert – Das Verfahren Madaus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Auch für andere Justizopfer von Bedeutung – Nach der deutschen Einheit keine Rückgabe des enteigneten Vermögens – Die Opfer haben gesetzlichernAnspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung – Die sechs wichtigsten gesetzlichen Regelungen – Gerichte missachten, was das Gesetz vorgibt – Die Folge des Urteils: Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Dresden in öffentlicher Verhandlung

Deutschland nennt sich Rechtsstaat. Weitgehend ist er das auch noch. Aber schon längere Zeit nicht mehr immer. In tausenden von Fällen haben Bürger das erlebt und erleben es noch. Wer Recht in Deutschland nicht findet, wendet sich, falls er es vermag, an übernationale Gerichte, zum Beispiel an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zuvor allerdings muss er sämtliche nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben und dort abgewiesen worden sein. Einer von diesen Bürgern hat das auf sich genommen, aber in keiner Instanz sein Recht durchgesetzt: Dr. Udo Madaus aus Köln. Daher erhob er Beschwerde vor dem EGMR, wohlwissend, dass dieser nur einen winzigen Bruchteil der jährlich zigtausend Beschwerden annimmt und von den angenommenen nur einen Bruchteil positiv bescheidet. Aber Madaus hat den Prozess gewonnen und der Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt (Az: 44164/14).

Auch für andere Justizopfer von Bedeutung

Dieses Urteil wird auch für andere Rechtsfälle Folgen haben. Darüber informiert hat Udo Madaus jetzt auf einer Veranstaltung in Berlin (Hotel Kempinski) mit seinen Anwälten Stefan von Raumer (Berlin) und Dr. Johannes Wasmuth (München). Knapp hundert Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, im Wesentlichen solche Opfer deutscher Justiz, die mit dem Fall Madaus vergleichbar sind. Auch für diese anderen Justizopfer ist das EGMR-Urteil – im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verfahren vor dem Landgericht Dresden – von grundsätzlicher Bedeutung. Für sie, die sich die kostspieligen Rechtswege bis zum Ende finanziell häufig nicht mehr leisten konnten, hat Madaus seine Verfahren, wie es jetzt in Berlin zum Ausdruck kam, in der Hoffnung auf Präzedenzwirkung ebenfalls geführt.

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Die vier Pferdefüße des politischen Dämmungswahns

Zerstörung von Architektur und Stadtbildern – Verlust von Heimat – Energetische und bauphysikalische Problematiken – Erhebliche gesundheitliche Risiken – Für die Bürger kostspielig und eine Industrie, die prima davon lebt – Von der Freude, den ganzen Stuss nicht erzählen zu müssen –Wie man sich der Dämmpflicht entziehen kann – Die einzige Partei, die die EnEV ersatzlos streichen will – Die staatliche Bevormundung beenden

Heizkosten sparen ist richtig. Strom sparen ist richtig. Jegliche Energie sparen ist richtig. Sparen ist überhaupt richtig. Auch Geld sparen, um sich dann vom Ersparten etwas leisten zu können: ein Auto, ein Haus, eine Reise. Aber sollen wir uns das Sparen vorschreiben lassen? Vom Staat? Von ausgeflippten, weil ideologieverblendeten und regulierungssüchtigen Politikern? Nein, das wollen wir nicht, das wollen wir partout nicht. Wer, wann, was und wieviel spart, darüber muss jeder in freier Entscheidung selbst befinden. Staatlicher Zwang ist hier völlig fehl am Platz, ist eine unverschämte Anmaßung. Nicht anders zu beurteilen sind die staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Wärmedämmung, um, wenn es kalt ist, weniger heizen zu müssen.

Eigenständigkeit der Bürger? Nicht gewollt

Diese Maßnahmen gelten gerade auch für private Häuser. Ich selbst aber will nicht dämmen, jedenfalls nicht dämmen müssen. Und wenn mir das Heizen zu teuer wird, dann heize ich weniger und ziehe mich wärmer an. Oder ich dämme schließlich doch. Aber freiwillig. Ob ich mir zu teures Heizen leiste, ist mein Privatvergnügen. Auch Dämmen soll mein Privatvergnügen sein. Und bleiben. Ob ich entweder teuer heize oder aber heizkostensparend dämme, geht keinen etwas an. Schon gar nicht den Staat und seine Politiker. Das schert die aber nicht. Eigenständigkeit der Bürger, Selbstverantwortung, Subsidiarität, Bürgerwille? Nicht gewollt. Wo kämen wir mit so etwas hin. Das habe ich vor fünf Jahren geschrieben (siehe hier). Es schert diese Politiker aber immer noch nicht. Im Gegenteil sie treiben’s immer schlimmer.

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Die AfD in einer Zwickmühle

Der Fall Gedeon und der Antisemitismus-Vorwurf – Das Gutachten von Werner J. Patzelt ist für die AfD von grundsätzlicher Bedeutung – Dessen Inhalt erläutert und kommentiert in knapper Form von Willi Helfer – Antisemitismus in heutiger politischer Sprache – Gedeon-Thesen nicht antisemitisch im klassischen, aber im sekundären Sinn – Folgen des Gutachtens für weitere AfD-Mitglieder – Die AfD muss das aktuelle Definitionsmonopol aufbrechen

Für die Medien und die politischen Gegner ist der Fall Gedeon ein gefundenes Fressen, für die AfD innerparteilicher Konfliktstoff. Die Auseinandersetzungen darüber, wie mit dem Fall und mit Gedeon selbst zu verfahren sei, kommen nicht zur Ruhe, weiten sich eher sogar aus, gewinnen dabei auch an Tiefgründigkeit. Doch was immer mit Wolfgang Gedeon in der Partei geschieht, Ruhe werden die Gegner der AfD nicht geben: Würde Gedeon in der Fraktion (und der Partei) bleiben, ginge das Kesseltreiben gegen ihn und die AfD weiter; würde er sie (durch Austritt oder Ausschluss) verlassen, würden die Gegner neue Opfer suchen und diese ebenfalls instrumentalisieren. Die Altparteien fürchten Mandatsverluste an die AfD, denn sie bedeuten Substanzverluste. Die zu verhindern oder zu groß werden zu lassen, ist ihnen jedes Mittel der Diffamierung recht. Ratschläge, wie sich die AfD verhalten solle, gibt es unterschiedliche. In deren Kern geht es um die Frage, ob die Partei weiterhin immer nur in der defensiven Rolle verharren oder nicht vielmehr die offensive wählen solle. Aber wenn die Antisemitismus-Keule geschwungen wird, ist das in Deutschland schwer. Letztlich steckt die Partei in einer Zwickmühle.

Was ist Anti-Semitismus, was Anti-Zionismus?

Nicht jeder bemüht sich, in solcher Auseinandersetzung zu erfahren: Was ist Semitismus, was Antisemitismus, wann ist jemand ein Antisemit? Was ist Zionismus, was Antizionismus, wann ist jemand ein Antizionist? Und welche von beiden Haltungen ist die „Schlimmere“, was unterscheidet sie? Wer aber Aufklärung sucht und findet, wer dabei auf die weit zurückliegenden historischen Hintergründe stößt, entdeckt Zusammenhänge und Entwicklungen, die sehr informativ, doch auch überaus kompliziert sind. Heute verengt sich der Antisemitismus-Begriff auf das umgangsprachliche Synonym für alle Formen pauschaler Ablehnung von Juden und Judentum, kurz auf Judenfeindlichkeit. Der Antizionismus beschränkt sich dagegen darauf, die Politik der Juden abzulehnen, in Palästina einen jüdischen Nationalstaat zu errichten, zu bewahren und zu rechtfertigen. Der Antizionist ist damit nicht zwangsläufig zugleich ein Antisemit. Allerdings können beide Begriffe auch verschwimmen.

Ist antisemitisch, was Wolfgang Gedeon äußert?

Zurück zu Wolfgang Gedeon. Ist das, was er äußert, Ausdruck von Antisemitismus? Um das herauszufinden hat der AfD-Bundesvorstand bei dem Politologen Professor Werner J. Patzelt ein Schnellgutachten*) in Auftrag gegeben (Text hier). AfD-Mitglied Willi Helfer**) hat sich die Mühe gemacht, den Inhalt des Gutachten inhaltlich kurz wiederzugeben und zu kommentieren. Mit seiner Erlaubnis gebe ich hier seinen Text im Wortlaut wieder. Die meisten Zwischenüberschriften sind der besseren Übersichtlichkeit wegen von mir eingefügt.

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Elektromobilität im Soldaten-Alltag

Aus Berlin: Von der maroden Truppe zur grünen Vorzeige-Armee – Und aus Brüssel: die Stromsparsteckerpflicht

Unsere Autos sollen wir gefälligst mit Strom betreiben. Nicht mit Benzin und Diesel. Am besten mit Strom aus Wind, Sonnenstrahlen und „Biogas“. Wir werden belehrt (hier): „Die Zukunft fährt elektrisch.“ Wir bekommen zu lesen (hier): „Die deutsche Automobilindustrie treibt die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland mit großem Engagement voran.“ Wir müssen seit 2010 die NPE ertragen: die Nationale Plattform Elektromobilität (hier). Uns wird seit 2015 das EmoG aufgenötigt: das Elektromobilitätsgesetz (hier). Wir werden bestochen, Elektroautos zu kaufen: seit 2. Juli mit einem „Umweltbonus“, vulgo Kaufprämie (hier). Man hält uns anklagend vor (hier): „Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland mit der Elektromotorisierung noch hinterher.“ Wirklich schlimm ist das. Unverantwortlich. Beschämend. Dabei geht es doch um das schlimme CO2. Wir müssen doch das Klima schützen. Aber wir Deutschen kriegen das hin. Wir schaffen das. Der Bundestag sann auf Abhilfe. Hier das Ergebnis.

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Die neue Völkerwanderung als demographische Lawine

Die unwiderstehliche Sogwirkung des deutschen Wohlstands und der „Willkommenskultur“ auf weitere Millionen Migranten – Zwei Geisteshaltungen im Widerstreit: Christenpflicht und Selbstbehauptung – Aber Privatmoral und Staatsraison gehören getrennt – Die Gastgeber haben Rechte und die Gäste sie zu respektieren – Nicht die Deutschen, die Ausländer müssen sich anpassen – Dies ist ein illegitimer Bevölkerungsaustausch – Was kommt, wenn wir tatenlos weiter nur zuschauen – Ein Vortrag von Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof

Deutschland bleibt für Menschenmassen aus islamischen und afrikanischen Staaten ein Land der Sehnsucht und der scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten. Die Sogwirkung der von Politikern und Medien so unaufhörlich beschworenen deutschen „Willkommenskultur“ ist für alle Bedrängten und Beladenen geradezu unwiderstehlich. Merkel rief, und alle, alle kommen. Wer kann es ihnen verdenken. Dass jedoch nur ein kleiner Teil von ihnen politisch Verfolgte und daher Asylberechtigte sind, hat sich herumgesprochen. Dass die meisten vor Armut und Krieg flüchten, liegt auf der Hand. Dass im Strom der Massen auch verkappte Terrorristen mitschwimmen, ist eine hochgefährliche Begleiterscheinung. Aber inzwischen hat die „Willkommenskultur“ unter den Deutschen mehr Gegner als Befürworter. Noch vor zwei Jahren war es umgekehrt. Jetzt lehnt sie der größere Teil ab. Auch Befragte mit „Migrationshintergrund“ sind gegenüber einer Willkommenskultur mittlerweile zurückhaltender eingestellt. So jedenfalls geht es aus einer Studie der Universität Bielefeld hervor. Näheres hier.

Nach wie vor jedoch ist die Mehrheit der Bevölkerung dafür, die Flüchtlinge aufzunehmen. 73 Prozent der repräsentativ Befragten sind der Meinung, jeder Flüchtling habe das Recht auf eine bessere Zukunft – auch in Deutschland. Drei Viertel aller Befragten sprechen sich zudem für eine religionsunabhängige Aufnahme von Geflüchteten aus. Dass daraus aber ein dauerhafter Aufenthalt wird, wollen viele nicht. 55 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden sollten, sobald sich die Lage dort verbessert hat. 17 Prozent lehnen das ab, 28 Prozent positionieren sich dazwischen. Eine Mehrheit fordert mittlerweile, dass sich für eine erfolgreiche Integration ausschließlich die Migranten anpassen müssten. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Danach sieht es nicht aus. Lesen Sie, was der ehemalige Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof (nicht zum ersten Mal) zum Thema zu sagen hat.

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Das OMT-Programm der EZB ist tot

Formal hat das Bundesverfassungsgericht eingelenkt, aber das EuGH-Urteil kühn interpretiert und für die Bundesbank vier zusätzliche OMT-Bedingungen aufgestellt – Was der EuGH verwechselt und damit falsch beurteilt – Das Dilemma des Bundesverfassungsgerichts – Wenn EU-Hoheitsträger über ihre Befugnisse hinaus handeln – Was das Bundesverfassungsgericht übersieht – Die immer weiter ausgreifenden Rechtsakte der Europäischen Union – Was die Deutschen von ihrem Bundesverfassungsgericht erwarten – Eine Nachlese von Professor Markus C. Kerber zum OMT-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Was macht ein Staat, wenn er Geld braucht? Richtig: Er setzt die Steuern herauf oder erfindet neue Abgaben. Was macht der Staat, wenn das nicht mehr geht, weil die Abgabenlast für seine Bürger schon derart hoch, dass ihm mit noch mehr Steuern Ungemach von den Bürgern  droht? Richtig: Er verschuldet sich. Und auf welche Weise macht er das? Richtig: Er gibt Staatsanleihen aus, damit Bürger, die bei Kasse sind, diese kaufen, weil ihnen der Staat dafür Zinszahlungen verspricht. Was aber ist, wenn die Bürger den Kauf verweigern, weil der Staat überschuldet ist? Weil sie dessen Zahlungsunfähigkeit befürchten? Weil sie dem Staat nicht mehr trauen? Weil es für die Staatspapiere kaum noch oder gar keine Zinsen mehr gibt? Richtig: Dann geht es zu wie in der EU und der Euro-Währungsunion mit der Europäischen Zentralbank (EZB). Dann nämlich ist es die EZB, die den klammen Euro-Staaten die Anleihen abkauft. Allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Die Bürger erwerben die Anleihen üblicherweise mit erspartem, also in der Höhe begrenztem Geld, nicht so die EZB, die hat Geld wie Heu. Die nämlich kann es mittels elektronischer Überweisung auf staatliche Konten unbegrenzt selbst herstellen und nimmt dafür die Staatsanleihen in ihre Bilanz. Damit sind wir zum Beispiel bei dem OMT-Programm der EZB und dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und warum OMT nun tot ist, obwohl es die EZB noch nie angewendet hat.

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Vorsicht, Gift!

Aufklärung tut not: Was das vorgebliche Freihandelsabkommen Ceta in Wirklichkeit bedeutet – Eine Entmachtung der EU-Staaten und ihrer Parlamente – Ein Unfreihandel – Räuberische Erpressung – Gewünschtes Elend – Ein Umweltgrab – Es geht gar nicht um Freihandel, es geht um einen Umsturz und Machtergreifung – Die ‚Gierrilla’ am Werk – Den noch Unkundigen werden die Augen auf- und übergehen – Wir müssen die Finger davon lassen

Wer darf über das Ceta-Abkommen mit Kanada bestimmen? Nur das EU-Parlament? Oder auch alle Parlamente der EU-Mitgliedstaaten? Wir lasen: Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Parlamente der Mitgliedstaaten von der Entscheidung ausgeschlossen werden; nur das EU-Parlament solle darüber abstimmen dürfen (hier). Die Kommission scheint aus der Brexit-Entscheidung nichts lernen zu wollen. Wir lasen: Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Alfred M. de Zayas warnt davor, die nationalen Parlamente beim Verabschieden von Ceta zu umgehen, dem Abkommen fehle die demokratische Legitimation (hier). Wir lasen: Bundeskanzlerin Merkel kritisierte das Vorhaben der EU-Kommission und kündigte an: „Wir werden den Bundestag um Meinungsbildung bitten.“ Bundeswirtschaftsminister Gabriel sagte „Jetzt zu beschließen, dass die nationalen Parlamente nichts zu sagen haben, ist unglaublich töricht.“ Die Kommission wolle bei Ceta mit dem Kopf durch die Wand. (FAZ vom 30. Juni, Seite 1 und 19). Aber nicht nur das ist töricht und ohnehin nur übliches Geplänkel. Ceta nämlich ist nur ein Handelsabkommen von vier. Die anderen drei sind TPP, TTIP und Tisa. Alle vier haben es in sich. Wir müssen die Finger davon lassen. Warum?

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