Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz als Gefährder der Meinungsfreiheit

Es muss jeden Freund unserer Demokratie beunruhigen, dass inzwischen mehr als 40 Prozent der Bürger Sorge haben, ihre Meinung offen zu äußern. Und das nicht ohne Grund. Es ist gerade das Bundesamt für Verfassungsschutz, das federführend und zielgerichtet dazu beiträgt, den Menschen die Unbefangenheit zu nehmen, ihre Meinung insbesondere zu politischen Themen frei zu äußern. Und nicht nur das. Diese Behörde will die Bürger ängstigen und mundtot machen. Damit soll die Politik der Bundesregierung vor Kritik geschützt werden. Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, hat öffentlich und ganz unverblümt von sich gegeben, Meinungsfreiheit sei kein Freibrief. Und wenn er an anderer Stelle deutlich droht, „langfristig ist auch eine verstärkte verfassungsschutzrevante Agitation gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehende Restriktionen denkbar“, dann weiß man, was die Stunde geschlagen hat. Als extremistisch wird inzwischen seitens dieser Behörde ganz offen Kritik am Staat eingeordnet. Wir dürfen nicht mehr kritisieren, wir sind zurück in Zeiten, da Majestätsbeleidigung ein Straftatbestand war.

Das Verfassungsschutzamt als Waffe gegen unliebsame Meinungen

Der letzte Verfassungsschutzbericht führt allen Ernstes eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates als extremistische Bestrebung an. Der Inlandsgeheimdienst wird also völlig schamlos als Waffe gegenüber politischen Meinungen eingesetzt, die dieser Bundesregierung nicht passen, überwiegend deklariert als Kampf gegen Rechts, und diese Waffe ist scharf, das darf nicht unterschätzt werden, denn die Formulierung ist so dehnbar und anpassungsfähig, dass sie gegen jedermann im Bedarfsfall einzusetzen ist. Damit hat der Präsident der Behörde, die unsere Verfassung schützen soll, ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratieverständnis oder exakter: undemokratisches Amtsverständnis offengelegt.

Eine Herrschaft des Verdachts errichtet mit Datensammeln gegen unbescholtene Bürger

Aber er hat dazu die Rückendeckung der Bundesregierung; ohne die zuständige Innenministerin könnte er so nicht handeln, denn er ist weisungsgebunden. Mit Hilfe dieser Ministerin und der gesamten Bundesregierung ist eine Herrschaft des Verdachts errichtet worden, und offen wird dazu aufgefordert Äußerungen zu melden, die zwar nicht strafbar sind, aber im Sinne der Bundesregierung als Delegitimierung des Staates verstanden werden könnten. Inzwischen sammelt die Verfassungsschutzbehörde Daten über Daten unbescholtener Bürger und bewertet harmloseste Äußerungen als verfassungsschutzrelevant und sogar – man glaubt es kaum – hunderte von Aussagen des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans Georg Maaßen.  Die Neue Züricher Zeitung titelte dazu: „Die wahre Gefahr für die Demokratie liegt in der Entfesselung staatlicher Gewalt von den Zügeln des Gesetzes.“

Den Verfassungsschutz gegen den Bürger in Stellung gebracht

Der frühere Finanzminister von Mecklenburg -Vorpommern, Matthias Brotkorb, seines Zeichens Sozialdemokrat, konstatierte, dass er beim Studium einer Verfassungsschutzakte auf einen intellektuellen Trümmerhaufen gestoßen sei, und stellte fest, beim Studieren tausender Seiten sei ihm klar geworden, wie der Verfassungsschutz selbst Verschwörungstheorien produziert. Seit Corona beträfe das auch die bürgerliche Mitte. Der Vorwurf der Verächtlichmachung der Demokratie könne sich auf jeden von uns beziehen, so Brotkorb. Und mit Fug und Recht stellte er fest, der Verfassungsschutz richte seine Schrotflinte auf die Mitte der Gesellschaft. Wir Bürger sehen uns inzwischen mit einem Staat konfrontiert, der seine Macht in Gestalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen uns in Stellung gebracht hat.

Das Versagen der Medien als Wächter der Freiheitsrechte

Das alles ist aber nur möglich, wenn die Wächter unserer Freiheitsrechte, nämlich die Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien, in weiten Bereichen nicht völlig versagt hätten, ja, in Teilen schlimmer noch. Dieses zutiefst undemokratische Agieren seitens der Bundesregierung findet sogar noch Unterstützung, wie das von Correctiv inszenierte Schmierenstück über ein Treffen von politisch Interessierten in Potsdam offenbart hat.

Das Verfassungsschutzamt, das jetzt selbst ein Fall für den Verfassungsschutz ist

Darum sind alle aufgerufen, diesem antidemokratischen Treiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Auftrag unserer eigenen Bundesregierung Widerstand zu leisten, sich zu wehren und die Justiz anzurufen. Jenseits des Strafrechts darf es keinerlei Einschränkungen der Meinungsfreiheit geben. Ein Verfassungsschutz der sich unverhohlen anmaßt, das konsequent zu ignorieren, greift den Kernbereich unserer Verfassung selbst an, ja, er vergreift sich an in unserem Grundgesetz garantierten bürgerlichen Freiheiten, und damit ist er selbst ein Fall für den Verfassungsschutz. Und es gibt nicht wenige Verfassungsrechtler die mit guten Gründen die Abschaffung dieser Behörde fordern, denn nichts Vergleichbares gibt es in den anderen EU-Ländern oder den USA.

Die Bundesregierung vergreift sich am Grundgesetz und den Freiheitsrechten

Nur ist damit das Problem durchaus nicht gelöst, denn dieser Verfassungsschutz arbeitet unter Herrn Haldenwang mit derartigen demokratiefeindlichen Maßnahmen bereits seit der Regierung Merkel im Auftrag und auf Weisung der Bundesregierung. Im Klartext bedeutet das: Unsere eigene Bundesregierung vergreift sich an unserem Grundgesetz und unseren Freiheitsrechten. Diese Bundesregierung verletzt damit auch ihren von allen Ministern geleisteten Amtseid, in dem jeder gelobt hat – ich zitiere – „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen“.  Unsere eigene Bundesregierung legt die Axt an die Wurzeln unseres Rechtsstaats vor aller Augen. Auch das kann jeder sehen, jeder kann es hören, und niemand soll dann später sagen, er habe nichts davon gewusst.

Der Beitrag als Video hier.

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*) Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Erika Steinbach ist seit 2018 Vorsitzende der 2017 gegründeten AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, Berlin, und seit Februar 2022 Mitglied der AfD. Von 1990 bis 2017 war sie für die CDU Abgeordnete im Deutschen Bundestag, von 1998 bis 2014 Präsidentin des Bundes der Vertriebenen. Im Januar 2017 trat sie aus der CDU und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus, wurde damit fraktionslos und trat zur Bundestagswahl im gleichen Jahr nicht mehr an.  Weiteres über sie hier.

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