Wie der Euro gesunden könnte

Des Übels Kern: Er ist eine Währung ohne Staat – Als Selbstbremsung zurück zum Haftungsprinzip – Umbau in eine „atmende“ Währungsunion – Für Staaten eine Konkursordnung – Das Risiko der EZB-Geldpolitik minimieren – Die Target-Verbindlichkeiten jährlich tilgen – Die Stimmrechte im EZB-Rat ändern nach der jeweiligen Haftungsstärke – Der 15-Punkte-Plan von Hans-Werner Sinn

Die EU-Währungsunion steckt nach wie vor in der Krise – auch wenn die meisten Bürger dies nicht wahrnehmen oder nicht wahrnehmen wollen. Aber sie spüren sie sehr persönlich und direkt, nämlich in Form der Null-, Niedrig- bis Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die einen spüren sie als Nachteil, weil sie für Erspartes kaum noch Zinserträge bekommen, die anderen als Vorteil, weil sie für Kredite nur noch wenig Zinsen zahlen müssen. Die Krise zeigt sich darin, dass es mit dem Euro als gemeinsamer Währung zu einer Überschuldung von Staaten und Banken gekommen ist, deshalb zu einer Transfer-Union und Haftungsgemeinschaft, obwohl es vertraglich eindeutig ausgeschlossen war.*) Würden diese Schuldner zahlungsunfähig, droht als Folge, weil sie als „systemrelevant“ gelten,  das Ende der Währungsunion. Um das zu vermeiden, werden die Überschuldeten mit noch mehr Krediten über Wasser gehalten, geliefert und geradezu überschüttet von der EZB, was sie nach den Verträgen gar nicht darf, aber mit Zustimmung der Euro-Regierungen trotzdem tut. Es geht dabei nur darum, die Währungsunion und den Euro zu retten, was immer es kostet. Aber eine Rettung auf Dauer wird nicht gutgehen.

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Noch ein Euro-Rettungsfonds

ESM Direktor Klaus Regling schlägt ihn vor – Für den Fall einer „plötzlichen schweren Krise“ einzelner Euro-Staaten –  Einsetzbar auch schon bei einem Konjunktureinbruch – Was es an „Regenschirmen“ alles schon gibt – Schaufeln am eigenen Grab

Den Euro retten und kein Ende? Euro-Banken retten? Euro-Staaten retten? Ja, so ist das wohl. Dafür soll jetzt noch ein Rettungsfonds her. Klaus Regling hat ihn jüngst gefordert. Der 1950 in Lübeck geborene Volkswirt Regling ist seit September der geschäftsführende Direktor des Euro-Rettungsschirm EFSF (hier)   und seit September 2012 des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM (hier). Der zusätzliche Fonds zur „Krisenintervention“ im Euro-Währungsraum soll ein „Schlechtwetterfonds“ für einzelne Euro-Staaten sein. Als Vorbild sieht er den Rainy-Day-Fonds in den Vereinigten Staaten. Die amerikanischen Bundesstaaten haben ihn mit Beiträgen aus ihrem jeweiligen Haushalt gefüllt. Sie können daraus Geld bekommen, wenn die Steuereinnahmen nicht reichen, um die Ausgaben zu decken. Regling sagt, einzelnen Euro-Staaten müsse man „im Fall einer plötzlichen schweren Krise“ helfen können.

Einsetzbar auch schon bei einem Konjunktureinbruch

Regling geht es „weder um permanente Transfers noch um Schuldenvergemeinschaftung, sondern um eine kurzfristige und befristete Krisenintervention“. Als Volumen des Fonds denkt er an  ein bis zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Euro-Raums, das werde schon genügen, also 100 bis 200 Milliarden Euro. Reglings ESM umfasst derzeit rund 700 Milliarden Euro. Die FAZ (hier) schreibt: „Während der ESM nur in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Eurostaat in schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten ist und dadurch die Finanzstabilität des Euroraums insgesamt oder seiner Mitgliedstaaten bedroht ist, ließe sich der von Regling geforderte neue Fonds schon im Fall eines Konjunktureinbruchs einsetzen.“ Was ist von dem weiteren Rettungsfonds zu halten?

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Das OMT-Programm der EZB ist tot

Formal hat das Bundesverfassungsgericht eingelenkt, aber das EuGH-Urteil kühn interpretiert und für die Bundesbank vier zusätzliche OMT-Bedingungen aufgestellt – Was der EuGH verwechselt und damit falsch beurteilt – Das Dilemma des Bundesverfassungsgerichts – Wenn EU-Hoheitsträger über ihre Befugnisse hinaus handeln – Was das Bundesverfassungsgericht übersieht – Die immer weiter ausgreifenden Rechtsakte der Europäischen Union – Was die Deutschen von ihrem Bundesverfassungsgericht erwarten – Eine Nachlese von Professor Markus C. Kerber zum OMT-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Was macht ein Staat, wenn er Geld braucht? Richtig: Er setzt die Steuern herauf oder erfindet neue Abgaben. Was macht der Staat, wenn das nicht mehr geht, weil die Abgabenlast für seine Bürger schon derart hoch, dass ihm mit noch mehr Steuern Ungemach von den Bürgern  droht? Richtig: Er verschuldet sich. Und auf welche Weise macht er das? Richtig: Er gibt Staatsanleihen aus, damit Bürger, die bei Kasse sind, diese kaufen, weil ihnen der Staat dafür Zinszahlungen verspricht. Was aber ist, wenn die Bürger den Kauf verweigern, weil der Staat überschuldet ist? Weil sie dessen Zahlungsunfähigkeit befürchten? Weil sie dem Staat nicht mehr trauen? Weil es für die Staatspapiere kaum noch oder gar keine Zinsen mehr gibt? Richtig: Dann geht es zu wie in der EU und der Euro-Währungsunion mit der Europäischen Zentralbank (EZB). Dann nämlich ist es die EZB, die den klammen Euro-Staaten die Anleihen abkauft. Allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Die Bürger erwerben die Anleihen üblicherweise mit erspartem, also in der Höhe begrenztem Geld, nicht so die EZB, die hat Geld wie Heu. Die nämlich kann es mittels elektronischer Überweisung auf staatliche Konten unbegrenzt selbst herstellen und nimmt dafür die Staatsanleihen in ihre Bilanz. Damit sind wir zum Beispiel bei dem OMT-Programm der EZB und dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und warum OMT nun tot ist, obwohl es die EZB noch nie angewendet hat.

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Darf die das oder nicht?

Die EZB und ihre Staatsfinanzierung vor dem Europäischen Gerichtshof – Ihr OMT-Beschluss ist Wirtschaftspolitik, nicht Geldpolitik – Bank und EU-Kommission im richterlichen Kreuzfeuer – Der weitere Gang des Verfahrens

Es wird spannend. Die gerichtliche Verhandlung war am Dienstag (14. Oktober). Aber was wird ihr Ergebnis sein? Wie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden? Und was wird dann das Bundesverfassungsgericht tun, das dem EuGH die Sache zur Vorab- und Mitentscheidung im Februar 2014 vorgelegt hatte? Und was bedeutet das anschließend für die Europäische Zentralbank, die EZB? Darf sie oder darf sie nicht? Und wenn sie dürfen sollte, mit welchen Vorgaben? Darf sie Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte sie im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den Finanzmärkten angekündigt. Seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung in Luxemburg schildert Roman Huber. Er ist mit seinem Verein Mehr Demokratie einer der Beschwerdeführer im Namen von über 37 000 Bürgern.

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Faustrecht und lockerer Colt

In der Euro-Währungsunion geht es zu wie einst im Wilden Westen Amerikas / Das Recht wird verdrängt von politischer Willkür / Die rechtsbeugende Rolle des Bundesverfassungsgerichts und der EZB / Eine Anklage des Rechtswissenschaftlers Gunnar Beck auf der Web-Seite des Mises-Instituts

Die Euro-Währungsunion ist zum Wilden Westen geworden. Mit der Rettung von Banken, Großkapital, Plutokraten und Staaten, ausgegeben als „Euro-Rettung“, macht sich die politische Führung in der EU und in Deutschland über das Geld vor allem der deutschen Sparer her. Die Bankeinlagen sind durch staatlichen Zugriff höchst gefährdet. Das politische Versprechen, Sparer mit bis zu 100 000 Euro auf dem Konto hätten nichts zu befürchten, ist genauso viel wert, wie alle vorangegangenen Versprechen, nämlich nichts. Dass auch auf diese Garantie nicht unbedingt Verlass ist, wurde bereits ebenfalls vermittelt. Sparergeld ist vor staatlicher Enteignung oder Teilenteignung nicht mehr sicher, also gleichsam vogelfrei geworden. Europäische Zentralbank, Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht verfahren politisch. Sie biegen, beugen und brechen Gesetz und Recht. Wie die politische Führung nehmen auch sie sich das Recht des Stärkeren heraus. Im übertragenen Sinn: So wie einst in Amerikas Wilden Westen bestimmen Faustrecht und lockerer Colt das Geschehen. Die Faust schlägt auf die Gesetze ein, der Colt macht Sparer und Steuerzahler mit Schüssen von Haftungsmilliarden nieder.

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Der Euro als Tatort

Die Politik bekämpft Probleme, die es ohne den Euro nicht gäbe – Von Joachim Starbatty ein Buch für ein funktionsfähiges Europa

„Eine Freundesgruppe, die mit gemeinsamer Kasse auf Urlaubsreise geht, kommt verfeindet zurück.“ So eine Reise hat auch die Euro-Gruppe der EU-Länder mit ihrer gemeinsamen Währung angetreten. Die gemeinsame Kasse wurde mit dem 1. Januar 1999 installiert, Reisebeginn war der 1. Januar 2002. Ein fataler Fehler. Das Verhängnis nahm seinen Lauf und nimmt es weiter. Was tun? Die Reise im Euro-Land abbrechen, unterbrechen oder mit verminderten Freundeskreis fortsetzen?

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So ist der Euro nicht zu retten

Das unsägliche Beispiel Griechenland und elf deprimierende Gründe, warum der Euro im Desaster enden wird, sind ziemlich überzeugend

 Lange nichts vom Krisenfonds ESM gehört oder gelesen, mit dem die politische Führung der EU und der Euro-Mitgliedstaaten ihren Euro retten wollen. Gesetz geworden ist er derweilen, in Kraft getreten ebenfalls, und schon ist es um dieses staatliche Finanz-Ungetüm öffentlich ruhig geworden. Aber ruhig schlafen können wir Bürger und Steuerzahler nun erst recht nicht. Die mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete, von demokratischer Kontrolle freigestellte, mit völliger Immunität straffrei gestellte Super-Finanzbehörde und ihre super-bestallten Akteure etablieren sich. Die EZB ist sogar munter dabei, ESM-Arbeit schon zu verrichten. Und derweilen spitzt sich die Griechenland-Rettung durch die Euro-Staaten mittels der sogenannten Troika (EU-Kommission, EZB, IWF), um den Euro zu retten, weiter zu. Sie wird die Euro-Staaten noch tiefer in die Schuldenkrise treiben. Elf deprimierende Gründe, warum der Euro im Desaster enden wird, sind ziemlich überzeugend. Währungen, die gerettet werden müssen, taugen nichts.

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Drei Enteignungen

Ein Schicksal in Deutschland, ein deutsches Schicksal
Wovon am Tag der Deutschen Einheit wohl kaum gesprochen werden wird

Gewiss, ein Freudentag, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Aber schade doch, dass nicht der Tag des „Mauerfalls“ der deutsche Nationalfeiertag geworden ist. Denn nicht am 3. Oktober 1990 fielen sich die Deutschen von Ost und West freudetrunken in die Arme. Nicht an jenem 3. Oktober herrschte diese Seligkeit des Augenblicks, als die Deutschen aus der DDR an den Schlagbäumen vorbei in die „BRD“ stürmten und von den Westdeutschen begeistert begrüßt wurden, sondern elf Monate zuvor am 9. November 1989. Aber dies Datum kollidierte mit dem 9. November 1938. Damals hatte das Nazi-Regime überall im Deutschen Reich das Progrom gegen die Juden mit Morden und Zerstörungen inszeniert. So ist der 3. Oktober der Feiertag geworden, der Tag des DDR-Beitritts zur Bundesrepublik, festgelegt im Vertrag zur Deutschen Einheit in Artikel 2.

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Die offene Wunde

Was sind die Auflagen im ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich wert? Einige kritische Kommentare zum Urteil

„Im Namen des Volkes.“ Mit diesen vier Worten leitet das Bundesverfassungsgericht seine Urteilsverkündungen üblicherweise ein. So auch am 12. September sein Urteil zu den Verfassungsklagen gegen den ESM und Fiskalpakt. Wirklich im Namen des Volkes?

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Nein zum Euro-Rettungswahn

Die Demonstration gegen den ESM in Karlsruhe,
um schläfrige Bürger und matte Politiker auf die Beine zu bringen
Videos von den Reden und vom Ablauf

Den Bundesverfassungsrichtern könnten die Ohren geklungen haben. Aber das wird kaum geschehen sein. Es war ein Samstag, als die Anti-ESM-Demonstranten am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbeizogen – der vergangene Samstag, der 8. September. Daher werden die Richter, die über die Verfassungsklage gegen das ESM-Ungeheuer entscheiden müssen, den Zug, die Rufe, die mitgeführten Schilder (darunter „Nein zum Euro-Rettungswahn“) wohl kaum wahrgenommen haben. Oder war dieser Samstag für sie ausnahmsweise vielleicht doch nicht arbeitsfrei? Haben Sie über ihre Entscheidung vielleicht noch gebrütet? Wie dem auch sei – Verfassungsrichter dürfen sich von Demonstrationen ohnehin nicht beeinflussen lassen. Allerdings auch von anderen nicht. Ihr Maßstab sollte allein das sein, was das Grundgesetz gebietet. Gleichwohl fand die Demonstration in Karlsruhe statt, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts. Symbolisch. Um der politischen und medialen Aufmerksamkeit willen. Und um schläfrige Bürger und verantwortungslos matte Politiker auf die Beine zu bringen.

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