Bibliothek der Freiheit

EinhundertundelfWerke liberaler Denker kompakt in einem einzigen Buch

Ich möchte wieder einmal auf ein Buch aufmerksam machen, herausgegeben von Gerhard Schwarz, Gerd Habermann und Claudia Aebersold Szalay. Sein Titel: Die Idee der Freiheit. Eine Bibliothek von 111 Werken der liberalen Geistesgeschichte. Erschienen ist es im Verlag Neue Zürcher Zeitung (Zürich 2007. 237 Seiten. 44 Franken).

Das Streben nach Freiheit ist uralt, und das Streben nach Freiheit bleibt ewig jung. Freiheit zu unterdrücken leider ebenso. Sie als selbstverständlich zu nehmen, wenn man sie hat, und sie nicht zu verteidigen, wenn ihr Gefahr droht, ebnet der Unterdrückung den Weg. Deutschland befindet sich auf diesem Weg. Im Drang zu vieler Bürger nach mehr Staat und umfänglicher (auch sozialer) Sicherheit wird immer mehr Freiheit zu Schanden geritten und kommt auf schleichende Weise abhanden. Die Liberalen sind in der Minderheit.

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Eigentum und Freiheit (IV)

Wie beides zusammenhängt 

Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt  – wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlaß zu vererben – zu den wirtschaftlichen Freiheiten.

Dieses Recht ist für die marktwirtschaftlich verfaßte Wirtschaftsordnung die treibende Kraft und wichtigste tragende Säule, unentbehrlich für eine Volkswirtschaft, die, um sich zu behaupten, effizient sein muß, und ebenso unentbehrlich für eine Gesellschaft, die politisch stabil bleiben will. Das Rechtsinstitut Privateigentum nimmt im Regelwerk einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine herausragende Rolle ein. Für die Menschen ist es eine Triebkraft, ein Anreiz, sich ins Zeug zu legen, es durch Arbeit zu etwas zu bringen und auf diese Weise nicht nur für sich allein, sondern zugleich für Volk und Vaterland etwas zu leisten.

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Eigentum und Freiheit (III)

Wenn der Freiheitswille verkümmert

Wer sich Eigenverantwortung nehmen läßt, verliert Teile seiner Freiheit. Dabei lassen die einen das mit sich geschehen, weil sie Angst vor zuviel Freiheit haben, weil sie sich trotz dieses Teilverlustes von Freiheit bei der Marke „Sozialstaat“ besser aufgehoben wähnen, stimmen also zu und wissen nicht, daß es sich um süßes Gift handelt; denn ihr Freiheitswille und ihr Wille, Freiheitsentzug überhaupt wahrzunehmen, sind schon verkümmert. Bei anderen dagegen ist dieser Wille nach wie vor sehr lebendig und ausgeprägt, sie mögen die Marke „Sozialstaat“ daher nicht, mögen diese Teile ihrer Freiheit nicht hingeben, werden aber trotzdem in das Kollektiv vereinnahmt, verlieren Teile ihrer Freiheit also gegen ihren Willen. Am stärksten gefährdet wird die Freiheit gerade von dem, dem aufgegeben ist, sie zu schützen: dem Staat. Das führt dann zu der Frage, wie die Menschen vor ihrem Staat geschützt werden können, wenn dieser unzulässigerweise in ihre Freiheit eingreift und sie immer weiter beschneidet. Wir stehen damit, wie es der Publizist Detmar Doering einmal ausgedrückt und auf einen kurzen Nenner gebracht hat, „vor dem Paradox, den Staat zu brauchen, um den Staat zu verhindern“.

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