Der Verfassungsschutz, der selbst zu einer Bedrohung wird

Staatsrechtler Rupert Scholz bekräftigt seine Kritik an dem Verfassungsschutz-Präsidenten: Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen – „Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“ – Kritik am Staat ist keine Delegitimierung des Staates – Der Begriff „Nazi-Partei“ für die AfD ist für Scholz völlig abwegig – Höcke ein Faschist? Absolut nicht. Und die AfD ist nicht verfassungswidrig, ein Verbotsantrag würde in Karlsruhe scheitern – Scholz konstatiert „fundamentale politische Fehler“, darunter die Migrationspolitik und den Kernkraftausstieg – „Mein Land, meine Heimat, mein Deutschland ist in einer evidenten Krise“ – Das Gespräch Scholz-Köppel in der Schweizer Weltwoche

Haldenwang hätte sofort entlassen werden müssen. So eindeutig hat sich Rupert Scholz abermals zum gegenwärtigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Scholz ist allseits bekannter und geachteter Staats- und Verfassungsrechtler und von 1982 bis 1988 Justizsenator in Berlin, 1988/89 auch Bundesverteidigungsminister gewesen (Näheres über ihn hier). Seine überaus deutliche Kritik an Thomas Haldenwang hat er in einem längeren Gespräch mit Roger Köppel noch einmal zum Ausdruck gebracht, dem Chefredakteur der Schweizer Weltwoche, der auch Medienunternehmer ist und von 2015 bis 2023 zudem Mitglied des Schweizer Nationalrates war. Schon in einer Leserzuschrift an die FAZ, die für starkes Aufsehen sorgte, hatte Scholz deutlich Stellung gegen Haldenwang bezogen:

„Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit“

„Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, ‚Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief‘, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen. Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen  Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.“ (FAZ vom 6. April 2024, Seite 20).

„Ein verräterisches Bekenntnis über sein undemokratisches Amtsverständnis“

Scholz hatte mit diesem Brief auf einen Gastbeitrag Haldenwangs in der FAZ vom 2. April (Rubrik Fremde Federn) reagiert. Mit seinem tendenziösen Artikel habe der Verfassungsschutzpräsident „ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt: undemokratisches Amtsverständnis abgelegt“. In dem Weltwoche-Interview mit Köppel hat Scholz seine Kritik bekräftigt.*)

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Das politisierte Bundesverfassungsgericht

Unter seinem Präsidenten Harbarth hat die Politisierung zugenommen – Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte: Steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung – Zwischen Teilen der Politik und Gerichtsbarkeit offensichtlich eine unheilige Allianz – Wie Harbarth wurde, was er ist – Zum Verfassungsrichter ernannt ohne Richtererfahrung und obwohl für Verfassungsrecht kein Spezialist – Als MdB mit hohen, ungeklärten Nebeneinkünften – Mögliche Interessenkonflikte Harbarths – Schon das Nominierungsverfahren führt zur Politisierung des Gerichts – Gewaltenverschmelzung und Ideologieanfälligkeit höhlen den Rechtsstaat aus – Dem Verfassungsgericht „eine äußerst weit­ge­hende verfassungsrecht­liche Absti­nenz“ bescheinigt

„Dramatisch politisiert“ sind die Gerichte, besonders das Bundesverfassungsgericht. Das hat  gerade der Bundestagsabgeordnete (MdB) Peter Boehringer beklagt.  In seinem 170. „Klartext“-Beitrag vom 16. Mai (hier) wirft er dem Bundesverfassungsgericht vor, es verweigere den Deutschen „ihr Recht auf Recht“. Er belegt den Vorwurf mit elf Verfassungsklagen gegen Rechtsverletzungen gegenüber der AfD. Diese elf Beschwerden sind aber nur die der AfD-Bundestagsfraktion, darunter auch einige von ihm allein eingereichte.*) Nicht mitgezählt seien jene Rechtsverletzungen, „die wir noch nicht vors Gericht gebracht haben“. Von AfD-Anhängern bekomme er immer wieder zu hören „Klagt doch, klagt doch“. Boehringer: „Machen wir ja, aber es kommt so wenig dabei heraus.“

Die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen

Von den eingereichten Beschwerden sagt Boehringer, dass sie im Gericht „jahrelang herumliegen und nicht ansatzweise vorangehen“.  Es sind diejenigen, denen das Gericht nach der Gesetzeslage stattgeben müsste. Eilfertig dagegen ist das Gericht, wenn es sofort Ablehnungsgründe zu sehen meint. Boehringer: „Schnell geht’s, wenn wir verlieren. Das ist die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen. Das läuft einfach ganz grundsätzlich schief an der Stelle. Es hat Methode, es ist Absicht, man will uns kein Recht gewähren. Es geht nicht nur bei uns so, es gibt hunderte, tausende von Verfassungsklagen, die ebenfalls verschleppt werden, weil sie politisch nicht opportun sind.“

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Zwischenruf – Verfassungswidriges in Bayern

Das wirft brennende Fragen auf

Dieses Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Bayerns Ministerpräsidenten Dr. iur. Markus Söder sicher nicht amüsieren. Es erklärt nämlich Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes von 2016 für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. . Die Ortung von Handys, längerfristige Observationen oder der Einsatz von Vertrauensleuten sind nur nach einer unabhängigen Vorabkontrolle zulässig. Die Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren angeordnet werden. Für die politische Führung Bayerns (Parlament und Regierung) ist das Urteil eine schwere Niederlage. Rechtsstaatswidrige Gesetzgebung höchstgerichtlich bescheinigt zu bekommen, wirft nun natürlich brennende Fragen auf.

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Bizarres um Corona

Wie das 2G-Beil ungeimpfte Abgeordnete trifft – Die verschärfte Anordnung des Berliner Senats kurz vor der Kanzlerwahl –  Eine gescheiterte Verfassungsbeschwerde samt beantragter Eilanordnung

Zu den Corona-Skurrilitäten gehört auch dieser Fall: Der Berliner Senat hatte seine Corona-Verordnung geändert und für Hotelübernachtungen in Berlin anstelle der 3G-Regelung 2G vorgeschrieben. Das war wenige Tage vor der Bundestagssitzung geschehen, in der Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt werden sollte. Es gibt aber Bundestagsabgeordnete (MdB), die zu Sitzungen des Bundestages von weiter her anreisen und nicht nach einer Sitzung am gleichen Tag nach Hause zurückfahren können, sondern im Hotel übernachten müssen. Elf davon betroffene Abgeordnete hatten, weil nach eigenen Angaben ungeimpft, gegen die auch für MdB geltende 2G-Anordnung am 3. Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht.

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Das Wahlrecht ist auch Pflicht

Dazu gehört, über die politische Lage gut genug informiert zu sein – Sieben Darstellungen, die mehr liefern als die Altparteien und die ihnen folgsamen Medien

Wer wählen darf, muss es auch tun. Das Recht, den neuen Bundestag zu wählen, ist auch eine Pflicht. Wer sich dem Wahlgang oder der Briefwahl verweigert, verliert sein Beschwerderecht darüber, wenn ihm nicht gefällt, was nach der Wahl in und mit Deutschland politisch geschieht. Aber bevor er wählt, sollte er über die politische Lage gut genug informiert sein. Die Politiker der Altparteien und die ihnen folgsamen Medien liefern nur das ihnen Gefällige. Denjenigen Themen, die für Deutschland und die Deutschen wirklich entscheidend sind, weichen sie aus. Zur Sprache kommen diese Themen nur in den noch freien und unabhängigen Medien. Wer sich zusätzlich informieren will, findet sie ohne weiteres. Zu den gedruckten Medien gehören die Wochenzeitungen Junge Freiheit und Preußische Allgemeine, das monatliche Magazin eigentümlich frei und Tichys Einblick. Aber das meiste ist im Internet („online“) verfügbar: in Ton-, Text oder Video-Formaten, in zahllosen Blogs und Portalen, in Online-Zeitungen wie Die Freie Welt und EpochTimes und die tägliche ef-online. Ergänzt werden sie durch Wortmeldungen verantwortungsbewusster, gestandener und aufrechter Bürger, die aus beruflichen Kenntnissen kundig sind oder sich bei kenntnisreichen Anderen kundig gemacht haben. Zu diesen für Demokratie und Freiheit engagierten Bürgern gehört Gerd Schultze-Rhonhof.

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Muss das wirklich sein?

Nun also das dritte Geschlecht – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Gesetzgeber hat zu folgen

Vorsicht, was jetzt kommt, ist von mir ein rechtspopulistischer Reflex. Ausgelöst hat ihn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zugunsten eines/einer Intersexuellen. Dieser Personenkreis darf jetzt amtlich ein drittes Geschlecht beanspruchen – neben dem weiblichen und männlichen. Muss das wirklich sein?

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Die Drückeberger-Richter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung für unzulässig erklärt – Krasser Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs – Auch hat das Gericht gegen Grundsätze seiner früheren Urteile verstoßen – Der befangene Richter Peter Müller – Hans Herbert von Arnim und sein neues Buch Die Angst der Richter vor der Macht

In Deutschland liegt vieles im Argen. Dazu gehört auch die staatliche Finanzierung der politischen Parteien. Deren schärfster Kritiker ist seit Jahren der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Ihm geht es vor allem um den verdeckten Teil dieser Finanzierung. Der beträgt inzwischen ein Mehrfaches von der regulären staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parlamente haben ihn in eigener Sache, wie Arnim beklagt, zum eigenen Vorteil missbräuchlich aufgebläht. Dies fördere, dass sich die Parteien zu bürgerfernen Staatsparteien entwickelten und schließe konkurrierende kleine Parteien, die in den Parlamenten noch nicht vertreten seien, in verfassungswidriger Weise aus. Mit Arnim als Prozessbevollmächtigten hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 2012 wegen der verdeckten Finanzierungspraktiken vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Deutschen Bundestag erhoben (die Klageschrift hier). Aber das Gericht hat sich vor der Entscheidung gedrückt und die Klage nach drei Jahren ohne mündliche, also ohne öffentliche Verhandlung als unzulässig verworfen (Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015). Ob die Klage begründet war, ist damit gar nicht erst zur Sprache gekommen. Der Beschluss ist einstimmig ergangen, also auch mit der Stimme des Richters Peter Müller. Ihn wegen seiner parteipolitischen Befangenheit abzulehnen, war in diesem Verfahren misslungen. Was nun?

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Fort mit der Erbschaftssteuer

Verfassungswidrig abermals – Vor acht Jahren war es die unterschiedliche Bewertung – Jetzt sind es die zu vielen unbegründeten Ausnahmen – Unterschiedliche Vermögensarten sind auch unterschiedlich zu besteuern – Gründe, die für und die gegen eine Erbschaftssteuer sprechen

Roma locuta, causa finita? Der Rechtspapst in Karlsruhe hat zwar entschieden, aber ist der Fall damit erledigt? Nur zunächst, für immer wohl nicht. Bei der Erbschaftssteuer ist das (nach 1995 und 2008) zum dritten Mal so. Nun also die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember: Beim Erbübergang von Betriebsvermögen gehe die steuerliche Begünstigung gegenüber anderen Erbschaften zu weit und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (das ganze Urteil mit seinen fünf Leitsätzen hier). Die Bundesregierung will eine Korrektur zügig in Angriff nehmen. An die einfachste Korrektur wird sie sich aber nicht heranmachen: die Erbschaftssteuer zu streichen. Das sollte sie aber.

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Unterdrückte Verbrechen und zwei Lügen

Der „Rechtsstaat“ Deutschland will sie nicht wahrhaben – Die politischen Verfolgungen in der SBZ – Die falschen Behauptungen von den „Vorbedingungen“ – Die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Günther Krause

Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Schwere Menschenrechtsverbrechen sind Schwerverbrechen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind schwerste Verbrechen. Zu solchen Schwerstverbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Ihren Opfern steht ein Recht auf Wiedergutmachung zu. Aber deutsche Politiker, Behörden und Gerichte verweigern es ihnen bis heute. Was ist der Hintergrund?

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Ab nach Luxemburg

Erst soll nun der EuGH entscheiden – Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte die Bank im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den fiebrigen Finanzmärkten angekündigt. Es geht um das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Bank und liefe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB und unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge hinaus. Dagegen erhoben wurde Verfassungsbeschwerde: Weder seien diese OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig entschieden, aber was es von dem Vorgang hält, in seiner Mehrheit – zwei Richter sind anderer Meinung – bereits deutlich bekundet, nämlich ebendas, was die Kläger vorbringen. Das OMT-Programm ziele darauf ab zu umgehen, was verboten sei. Es sei denn, wie das Gericht äußert, es würden bestimmte Bedingungen eingehalten. Gleichwohl soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber befinden, denn ihm hat das Bundesverfassungsgericht den Fall jetzt vorgelegt. Erst danach wird es dann selbst entscheiden müssen. Die Vorlage ist aufsehenerregend, die Zahl der Stimmen dazu entsprechend groß und die Beurteilung unterschiedlich. Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

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