Darben müssen sie nicht

Unsere Bundestagsabgeordneten sind mit ihren Diäten und mehr ganz schön versorgt – „Tagelöhner“ wie im 19. Jahrhundert sind sie nicht mehr – Seit 2014 steigen diese Diäten auch automatisch, doch das soll diesmal ausfallen – Erschüttert von den Umfragetiefs und aus Angst vor den Wählern – Der Automatismus beim Diätenerhöhen ist ein Fehler – Ihn wieder abzuschaffen, ginge sehr leicht: durch Nichtstun

Wieder einmal geht es um die Diäten unserer Bundestagsabgeordneten, unserer MdB. Sie müssen ja von etwas leben, wenn sie sich ums Land kümmern und Gesetze machen. Oder welche verhindern. Oder Gesetze abschaffen, was sie ebenfalls sollten, aber kaum tun. Dabei könnten sie es sich erleichtern, nämlich zumindest jedes neue Gesetz mit einem Verfalldatum belegen. Tun sie aber nicht. Vielleicht, weil ihnen das Bisschen, was sie zum Leben so brauchen und bekommen, nicht reicht? Kann eigentlich nicht sein. Grundgesetz (GG) und Abgeordnetengesetz (AbgG) sorgen mit jenen Diäten ganz schön für sie.

Diese Diäten haben aber nichts mit „Diät halten“ zu tun, nichts mit Abnehmen und so, sondern leiten sich her vom lateinischen Wort dies (der Tag) sowie dem mittellateinischen dieta und bedeuteten ursprünglich „Tagelohn“. Nun, Tagelöhner sind unsere MdB nicht, sie werden monatlich entlohnt. Aber historisch, im 19. Jahrhundert, als Parlamentarier noch rein ehrenamtlich tätig waren, erhielten sie für ihre Reise- und Aufenthaltskosten eine tägliche Entschädigung, ein Tagesgeld. Es sollte sicherstellen, dass auch weniger Betuchte ein politisches Amt wahrzunehmen vermochten.

Derweilen sind Ehrenamt und Tagesgeld lange her. Diäten aber werden die Entschädigungen für Parlamentsabgeordnete trotz monatlicher Zahlung weiterhin genannt, ohne dass unsere MdB schlichte Tagelöhner oder gar arme Schlucker wären. Als Entschädigung für den beruflichen Verdienstausfall, zum Sichern der finanziellen Unabhängigkeit und für die zeitliche Bindung beim Ausüben des Mandats erhalten sie monatlich rund 11.833 Euro und etliches darüber hinaus.*) Damit sollte man auskommen können. Darben müssen sie also nicht.

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Über das Sympathisieren Jugendlicher mit der AfD

Ein FAS-Bericht fragt: „Hat die politische Bildung an Schulen versagt?“ – Das Projekt „Juniorwahl“ zur politischen Bildung in deutschen Schulen – 24 Prozent der Schüler für die AfD: „Das war ein Schockerlebnis“ – „Wissen die Jugendlichen, wem sie da hinterherlaufen?“ – Aber könnte es nicht sein, dass die politische Bildung in Schulen überhaupt nicht versagt, sondern funktioniert?

Munter ist das Leben, munter der Wahlkampf. Längst haben Parteien und ihre Kandidaten zum Endspurt für die Wahl am 23. Februar zum neuen Bundestag angesetzt. Auch die Medien mischen mit, denn sie müssen darüber informieren. Auch wenn sie das sachlich, nüchtern, unparteiisch und unabhängig tun oder zumindest zu tun versuchen, machen sich selbst in der bloßen Berichterstattung die politischen Sympathien der Redaktionen und wem sie gelten bemerkbar. Teils geschieht es unbewusst, teils bewusst, teils geschickt indirekt wie etwa durch einseitige Themenauswahl, teils offen direkt wie etwa durch „Framing“. Ein Beispiel von vielen, willkürlich herausgegriffen, fand ich jüngst in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). Sie berichtet darüber, dass kurz vor der Bundestagswahl viele Jugendliche mit der AfD sympathisieren und fasst ihren Bericht im Untertitel in der Frage zusammen „Hat die politische Bildung an Schulen versagt?“

Das Projekt „Juniorwahl“ zur politischen Bildung in deutschen Schulen

Es geht um die Simulation der Bundestagswahl an Schulen mit dem Projekt „Juniorwahl“ zur politischen Bildung in deutschen Schulen. Das Projekt umfasst alle Schulformen (ohne die Grundschulen) von der 7. Klasse an und zählt inzwischen zu den in Deutschland größten Schulprojekten. Organisator ist seit 1999 der Verein Kumulus e.V. in Berlin (hier), laut seinem Impressum gemeinnützig und überparteilich. Höhepunkt des Projekts ist ein real simulierter Wahlakt in der teilnehmenden Schule, jeweils parallel zu den echten Wahlen zu den Landtagen, zum Bundestag, ins EU-Parlament. Darauf vorbereitet werden die Schüler im Unterrichtsfach Politik/Wirtschaft. Näheres zu diesem Projekt bei Wikipedia hier.

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Was ein EU-Parlament so kostet

Die europäische Politikfinanzierung – beschrieben von Hans Herbert von Arnim

Wer ein Parlament wählen darf, muss informiert sein. Zum Beispiel auch darüber, was ein Parlament so kostet und wie Parlamentarier finanziell ausgestattet sind. Kommenden Sonntag (25. Mai) wird ein neues EU-Parlament gewählt. Wie sieht es denn dort mit der Finanzierung der Abgeordneten in der Realität aus? Der Professor für Staats- und Verfassungsrecht Hans Herbert von Arnim hat sich der Sache angenommen. Danach ist die europäische Politikfinanzierung „so undemokratisch wie die EU selbst“.

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Diäten, Diäten

Die MdB und ihre Bezüge – Künftig steigen sie index-gekoppelt automatisch – Ist das gut?

Lange diskutiert, jetzt ist es vollzogen. Gerade hat der Bundestag die Abgeordnetenbezüge erhöht, herkömmlich auch Diäten genannt, amtlich Abgeordneten-Entschädigung. Es ist ein Beschluss in eigener Sache. Das geht auch schwerlich anders, denn dieses Entgelt bedarf eines Gesetzes, und Gesetze zu beschließen, ist Aufgabe des Bundestages und damit die seiner Mitglieder, der Bundestagsabgeordneten (MdB). Doch weitere direkte Diäten-Erhöhungen wie bislang müssen sie künftig nicht mehr extra beschließen; die vollziehen sich von nun an jährlich automatisch, nämlich gekoppelt an den amtlich ermittelten Lohn-Index. Steigt dieser um 2 Prozent, steigen um 2 Prozent auch die Diäten. Ist das gut?

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Überbezahlt sind sie nicht

Aber es fehlt noch an der nötigen Transparenz, und es gibt Reformbedarf – Die Bezüge von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern auf dem Prüfstand, auch die von Managern

Die Bezahlung von Abgeordneten und politischen Amtsträgern muss attraktiv genug sein, aber sie ist für den Bürger noch immer nicht so transparent, wie sie sein sollte und sein könnte. Nicht alles ist so astrein wie nötig. Auch die Kontrolle lässt noch zu wünschen übrig. Kann eine Wahl- und Abstimmungspflichtpflicht für die Bürger helfen? Die Bundestagsabgeordneten können sich wirksamer Kontrolle teilweise entziehen. Ihre Mitarbeiterpauschale ist bisher nicht, wie einst vorgesehen, gesetzlich geregelt. Über die Bezahlung der Mitarbeiter aus der Staatskasse wird auch eine verschleierte Parteienfinanzierung ermöglicht. Eine verfassungsgerichtliche Kontrolle ist zwar möglich, sie leidet aber an einer immanenten institutionellen Schwäche: Die Klagebefugten klagen nicht, und die, die klagen wollen, sind dazu nicht befugt. Und soll man Abgeordnete nach der Qualität ihrer Arbeit unterschiedlich bezahlen? Doch die Diäten zu staffeln, hat das Bundesverfassungsgericht verboten. Mit Funktionszulagen wird das Verbot längst umgangen. Manager-Bezüge laufen für das Gerechtigkeitsempfinden aus dem Ruder. Soll der Staat eingreifen und wenn ja, wie?

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Die Bezahlung von Politikern

Wer sollte sie regeln und wie sollte man sie regeln? – Die 15. Demokratietagung in Speyer

Werden Abgeordnete und höherrangige Politiker angemessen bezahlt? Verdienen sie, was sie verdienen? Bekommen sie für das, was sie tun, zuviel? Oder bekommen sie zuwenig? Wonach soll sich ihre Bezahlung richten? Nach dem von Bundesrichtern? Oder nach dem von anderen staatlichen Besoldungsgruppen? Und wann und wie sollen sie mehr bekommen? Nur dann, wenn sie ausdrücklich nach mehr verlangen? Oder automatisch, gebunden an einen Index? Vielleicht gebunden an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten? Oder wie sonst? Und wer regelt das? Sie selbst? Wenn nein, wer sollte es dann regeln? Nach welchen Qualitätskriterien?

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