Nach 1945 geschah es beim Aufarbeiten des NS-Unrecht, seit 1990 geschieht es beim Aufarbeiten des SED-Unrechts / Tatsachen werden systematisch verdrängt, Bestrafungen der Täter und Wiedergutmachungen an den Opfern unterlassen
Schwerste Verbrechen als schwerste Menschenrechtsverletzungen hat die bundesdeutsche Rechtsprechung noch immer nicht aufgearbeitet, jedenfalls nicht in rechtsstaatlich zwingender Weise. Zu diesen Verbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Getarnt waren sie zumeist mit den Bezeichnungen „Bodenreform“ und „Wirtschaftsreform“. Als solche verharmlost werden sie aus politischen und fiskalischen Beweggründen auch heute noch. Die Opfer dieser Verbrechen warten auf die Wiedergutmachung nach wie vor. Diese Wiedergutmachung ist nicht nur möglich, sondern nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen auch geboten. Aber deutsche Justiz und zuständige Behörden verkennen, was diese Regelungen besagen, und verfälschen sie.