Fotovoltaik verdrängt Agrarproduktion

Den Strom aus Sonnenschein zu erzeugen, ist lukrativer als der Anbau von Mais, Weizen und anderer Nahrungsmittel – Die hohen Erlöse für Solarstrom treiben die Pachtpreise für Agrarland hoch – Betriebe mit viel Pachtland werden aufgeben müssen – Die Nahrungsproduktion vom Acker wird unrentabel – Mal gar kein Solarstrom, mal zu viel davon und teuer zu entsorgen ­– Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen bleiben unentbehrlich

Von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel*)

In Kürze soll auch die Stromerzeugung aus Sonnenenergie als „im nationalen Interesse liegend“ privilegiert werden. Dann darf auch Ackerland mit Fotovoltaik-Platten großflächig bedeckt werden. Verbessert wird die Stromversorgung so nicht, hart getroffen dagegen wird die Agrargüterproduktion der Landwirtschaft. Finanziell nämlich macht es für den Bauern durchaus Sinn, auf den Feldern Solarstrom anstelle von Mais zu ernten. Je Hektar, also auf einer Fläche von etwa 1,5 Fußballfeldern, lassen sich nach Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft jährlich 700.000 Kilowattstunden (kWh) Solarstrom erzeugen oder beim Anbau von Pflanzen zur Vergärung 23.000 kWh Biogasstrom. Mit den staatlich garantierten, also subventionierten Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) liegen die Hektarerträge deutlich über denen beim Weizenanbau. Mit ihm werden für 6 Tonnen Weizen 1.800 Euro/Hektar erzielt.

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Eine Verfassung braucht verfassungstaugliche Bürger

F u n d s a c h e

„Nur der Charakter der Bürger erschafft und erhält den Staat und macht politische und bürgerliche Freiheit möglich. Denn wenn die Weisheit selbst in Person vom Olymp herabstiege und die vollkommenste Verfassung einführte, so müsste sie ja doch Menschen die Ausführung übergeben. … Man wird damit anfangen müssen, für die Verfassung Bürger zu erschaffen, ehe man den Bürgern eine Verfassung geben kann.

Raten Sie mal, von wem das stammt. Richtig. Friedrich Schiller war’s. Er schrieb es am 13. Juli 1793 in einem Brief an Herzog Friedrich Christian I. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (1721 bis 1794). Schlagwortartig formuliert ließe sich sagen: Nicht nur die Verfassung muss tauglich sein, sondern auch die Bürger für die Verfassung. Die Bürger müssen für die Verfassung taugen, damit die Verfassung für die Bürger taugen kann. Sie müssen sie gleichsam verdienen, ehe man sie ihnen anvertraut. Sie müssen die Verfassung leben (wollen), damit sie Bestand haben kann und ihnen dauerhaft Erfolg beschert. Ohne verfassungstaugliche Bürger nützt die schönste Verfassung nichts.

Und wenn schon die Bürger verfassungstauglich sein müssen, dann ihre politische und institutionelle Führung erst recht. Die gegenwärtige Führung in Deutschland ist es in Teilen nicht. Über das Grundgesetz, das die Deutschen als ihre Verfassung empfinden, hat sie sich schon mehrmals hinweggesetzt. Ein Beispiel sind ihre autoritären Entgleisungen während des geschürten Corona-Wahns. Selbst einer Institution wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem gegenwärtigen Präsidenten Thomas Haldenwang ist verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, zum Beispiel gegenüber der AfD. Und auch die Institution Bundesverfassungsgericht ist nicht mehr über alle Zweifel erhaben (siehe sein Klimaschutzurteil). Immer mehr wird man den Eindruck nicht los, dass die Bürger in Deutschland verfassungstauglicher sind als ihre Führung.

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Heiße Luft von Scholz

F u n d s a c h e

„Wir müssen endlich im großen Stil abschieben.“

(Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Titelbild des Magazins Der Spiegel vom 21. Oktober 2023 mit der Unterzeile „Olaf Scholz‘ neue Härte in der Flüchtlingspolitik“)

Zerpflückt wird die „neue Härte“ des Kanzlers von Roland Tichy, so dass sie sich nur als heiße Luft entpuppt. Scholz verspreche das schnelle Abschieben, weil er wisse, das könne nicht klappen. Wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung kenne er zwar, aber er benenne sie nicht – ein doppeltes Spiel.

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Die Energiewende-Ziele zu erreichen, ist aussichtslos

Es scheitert in Deutschland schon am Flächenbedarf für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen – Als noch akzeptabel gilt ein Flächenverbrauch von 2 Prozent der Landesfläche – Aber gebraucht würden mehr – Drei durchgerechnete Szenarien – Doch auch beim Verdrei- und Verfünffachen der Anlagen wäre das Energiewende-Ziel nicht erreichbar, und in der Selbstversorgung mit Strom käme Deutschland nur auf 25 bis 41 Prozent – Fazit: Auch starker Ausbau sichert die Stromversorgung nicht

Von Dipl.-Ing. Klaus Maier*)

Alle Formen von Eingriffen in die unberührte Natur, die durch Menschen zwangsläufig in mehr oder weniger heftiger Form stattfinden, haben Folgen. Folgen können aus verschiedenen Perspektiven gesehen werden. Je nach Betroffenheitsgrad werden diese als noch akzeptabel oder inakzeptabel betrachtet. Das trifft für unproblematisch erscheinende biologische Bewirtschaftung von Ackerland zu, als auch für den Bau eines Kohlekraftwerks oder einer Windenergieanlage.[1] Bewertet man die Versorgung mit preisgünstigem Strom z.B. mit Landschaftsverbrauch, so erhält ein Kohlekraftwerk eine sehr gute Note. Weniger gut ist das Bewertungsergebnis, stehen die CO2-Emissionen oder die Luftschadstoffe im Fokus der Betrachtung. So haben auch die Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen ihre  positiven und negativen Seiten.

Der Energiepflanzen-Anbau und seine Folgen

Ebenfalls Nebeneffekte hat der Anbau von Energiepflanzen für Beimischungen zu Kraftstoffen oder für Biogas. Die aber wurden erst später festgestellt.[2] So sind weltweite Anreize geschaffen worden, die große Monokulturen hervorbrachten oder zu Brandrodungen und/oder zu Vernichtung von Lebensraum bedrohter Tierarten führten. Jeder Eingriff in die Natur durch den Menschen ist auch ein Eingriff in die Energiewandlungs- und Verteilungsprozesse.

Es ist keine Energielösung möglich, die nur gut dasteht

Es gibt also keine Lösung für eine Energieversorgung der Menschen, die in jeder Beziehung gut dasteht. Diese Gedanken sind einer der Auslöser der nachfolgenden Untersuchungen.

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Chapeau, Herr Richter

Pinkeln am „Spülsaum der Ostsee“ erlaubt – Wasserlassen unter freiem Himmel keine grob ungehörige Handlung – Das gesellige Wasserlassen an durchgehenden Pissoirs für Männer – Eine gewisse Üblichkeit und Duldung beim Wandern, Pilzesammeln und sonstigen naturnahen Beschäftigungen – Der bei der Ostsee-Wassermenge zu hohe Verdünnungsgrad – So ist es halt an der Küste – „Der Mensch hat nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee“ – Ein vergnügliches und vermutlich legendäres Urteil

Nehmen wir einmal an: Sie sind mit ein paar Freunden am Strand. Es ist ein Strand an der Ostsee, der von Lübeck-Travemünde. Zusammengeführt hat sie ein geselliger Anlass, die Travemünder Segelwoche. Der Tag hat sich verdämmert, eine laue Sommernacht ihn abgelöst. Man plaudert, man fühlt sich wohl, man trinkt. Getrunkenes pflegt nach einer gewissen Zeit dem Drang wieder nach draußen schwerlich zu widerstehen. Wie dem Drang nachgeben? Was liegt näher, als das Wasserlassen dort zu vollziehen, wo Wasser ohnehin in Fülle schon vorhanden ist. Und so geschieht es dann auch. Einer der Freunde begibt sich ein paar Schritte fort und vertraut sein Wasser dem Ostseewasser an.

Das Meer ist groß, das Meer ist weit – und sehr aufnahmefähig und die Gefahr, es könne durch die zusätzliche Anreicherung über seine Ufer treten, ziemlich gering. Es geht auf Mitternacht zu. Zufälliger- wie unglücklicherweise läuft dort zur gleichen Zeit Personal des Lübecker Ordnungsamtes herum. Es beobachtet das Geschehen, das wegen der Dunkelheit zunächst nur schemenhaft wahrzunehmen ist, und vermag es daher erst mittels Taschenlampe dem Schutz der Dunkelheit zu entreißen. Die (insgesamt drei) Ordnungshüter beurteilen die Entwässerung – vielleicht ist unter ihnen zumindest eine empfindsame Frau – als unsittlich und notieren die Tat als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Einige Zeit später folgt ein Bußgeldbescheid über 60 Euro. Es zu zahlen, verweigert der Täter. Das Verfahren landet vor Gericht.

Als habe dem Richter das Urteil so richtig Spaß gemacht

Was man sich zunächst nur auszudenken vermag, wird gelegentlich von der Wirklichkeit eingeholt. Das scheinbar nur Ausgedachte hat sich aber genau so abgespielt. Doch die nach Ansicht des hansestädtischen Ordnungsamtes verübte Untat stieß auf einen Richter, der sich, so meint man beim Lesen seines Urteils zu spüren, wegen der Belanglosigkeit des Vergehens das Vergnügen am Formulieren des Urteils und ein Dauergrinsen nicht verkneifen konnte. Er sprach den Übeltäter frei und formulierte Sachverhalt und Begründung des Urteils (Aktenzeichen: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug), als habe ihm das so richtig Spaß gemacht, nämlich so:

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Fracking – na und?

Jetzt könnte auch Deutschland die Schiefergas-Reserven aus dem Boden holen – Es hat die viertgrößten in Europa – Der Anlass liegt auf der Hand – Warum Fracking in Deutschland 2016 verboten wurde – Fracking gibt es in Deutschland seit 1940 – Expertenkommission 2021: Fracking ist eine ausgereifte und sichere Technik – Folglich wäre das Verbot aufzuheben – Deutsches Fracking-Gas ist für Deutschland sinnvoller als amerikanisches

Allmählich wird „Fracking“ nun auch in Deutschland wieder salonfähig. Seit 2016 ist das Fördern von Erdgas und Erdöl durch Fracking hierzulande so gut wie verboten. Doch inzwischen steht das Verbot nunmehr zur Disposition. Den Anstoß dazu gab die Monopolkommission in ihrem jüngsten Sektorgutachten zur Energiekrise.1) Dann meldeten sich mit dem Verlangen nach einem Ende des Verbots Unternehmer zu Wort (hier). Am 11. Oktober hat auch der Wirtschaftsrat der CDU gefordert, das Verbot aufzuheben (hier). Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte dies schon zum Jahresfang 2023 verlangt (hier). Zwischendurch waren auch andere Pro-Stimmen zu vernehmen gewesen. Es geht darum, die Erdgasreserven in den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten zu erschließen. Davon hat auch Deutschland welche.

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Stromerzeugung mittels Sonnenschein

Die Ampel-Regierung will sie beschleunigt ausbauen – Aber Fotovoltaik verschlingt mehr Energie als sie erzeugt – Deutsche Gründlichkeit schreckt vor nichts zurück – Kommunale Spitzenverbände und der Normenkontrollrat begrüßen den Gesetzesentwurf – Christoph Grimm vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern verlangt, das Vorhaben grundsätzlich zu überprüfen

Deutsche Gründlichkeit schreckt vor nichts zurück. Vor ihr sicher ist selbst ein GAU nicht, ein Größter Anzunehmender Unfug, mag er auch noch so offenkundig sein, noch so abenteuerlich, noch so selbstzerstörerisch, noch so grün-extremistisch. Er wird durchgezogen bis zu seinem bitteren Ende – was immer das kostet, was immer es dem Land und seinen Bewohnern schadet, was immer handfestem Wissen und schlichtester Vernunft zuwiderläuft. Es geht um ein lebenswichtiges Spurengas, genannt Kohlendioxid oder kurz CO2, und um das vorgebliche Ziel, vor diesem Gas das Erdklima vor Erwärmen schützen zu wollen und zu können. In Wirklichkeit aber ist es nichts weiter als ein Geschäfts- und Anti-Freiheitsmodell. Mit der Angstmacherei vor der Erderwärmung und dem Klimaschutz wird es nur getarnt. Dafür nehmen die Geschäftemacher samt politischer Führung in Kauf, sich als einfältige oder gar verblödete Schildbürger hinstellen zu lassen und Menschen, die ihnen Glauben schenken, als solche Narren miteinzubeziehen.

So gründlich wie unerbittlich ist der Bundestag jetzt dabei, die Bürger mit einem Gesetz zu traktieren, dass sich „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ nennt. Oder einfacher formuliert: Die Stromerzeugung mittels Sonnenschein soll beschleunigt ausgeweitet werden. Der Entwurf der Bundesregierung (hier) läuft gerade durch die Ausschüsse. Seine erste Lesung im Bundestag hat am 29. September stattgefunden. Zuvor hatten die üblichen Verbände und Institutionen den Entwurf zur Stellungnahme bekommen und haben selbige auch abgegeben, in diesem Fall die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Nationale Normenkontrollrat (NKR).

Die Bundesvereinigung lässt gleich im ersten Satz wissen, dass sie „das Maßnahmenpaket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im Bereich der Photovoltaik“ begrüßt. Nicht anders der Normenkontrollrat, der meint, die Darstellung der Regelungsfolgen sei nachvollziehbar und methodengerecht, er erhebe hiergegen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände. Dabei soll der NKR, gegründet 2006, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Bürokratieabbau, bei aufwandsarmen Wegen und für bessere Rechtsetzung beraten. Näheres über seine Aufgaben hier. Neue Gesetze sind in der Regel kein Bürokratieabbau, und die Versorgung mit Strom lässt sich billiger und verlässlicher ausweiten als ausgerechnet mit Sonnenschein durch Fotovoltaik.

Was die Stellungnahmen von Bundesvereinigung und Normenkontrollrat alles ausblenden, zeigt die gegenteilige Stellungnahme aus dem Rechts,- Verfassungs- und Europaausschuss des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, verfasst von dessen Mitglied Christoph Grimm. Dieser, vom Ausschuss zur Stellungnahme aufgefordert, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis als die Bundesvereinigung und der Normenkontrollrat. Darunter dieses: Die wirtschaftliche Bilanz von Solarstrom sei nach neueren Forschungen negativ. Danach verschlinge die Fotovoltaik mehr Energie, als sie erzeuge. Berücksichtige man alle Aufwendungen, die mit Fotovoltaik verbunden seien, zeige sich, dass gar mehr Energie eingesetzt werden müsse, als eine Anlage während ihrer Lebensdauer erzeugen könne. Es sei ein energetisches Negativgeschäft. Grimm ist Mitglied des Kreistages von Nordwestmecklenburg und gehört der AfD an. Seine Stellungnahme im Wortlaut gebe ich im Folgenden wieder. Die Überschrift und die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Die Arroganz des Westens

Putin am 5. Oktober in Sotschi: Die enorme Macht des Westens – Es geht im Ukraine-Konflikt nicht um Gebiete, sondern um die neue Weltordnung – Dauerhafter Frieden wird nur dann entstehen, wenn kein Hegemon andere zwingen kann, sich so zu verhalten, wie er es will – Die USA stellen nicht nur willkürlich Regeln auf, sondern weisen auch an, wer sie wie befolgen soll – Sie versuchen, aus jedem, der nicht blindlings folgt, ein Feindbild zu formen – Der Zwang, ständig äußere Schuldige für die wachsenden inneren Probleme zu finden –  Die Grundsatzrede Putins auf dem Valdai-Forum in Sotschi, übersetzt von Thomas Röper, und die daran anschließende fast vierstündige Diskussion

Auch in diesem Jahr hat der russische Präsident Wladimir Putin auf dem alljährlichen Diskussionsforum des Valdai-Klubs seine Grundsatzrede zur internationalen Politik gehalten. Dieser Klub gilt als das wichtigste geopolitische Nachdenk-Institut („Thinktank“) in Russland. Einmal im Jahr lädt der Klub zu einer großen Konferenz ein, dem Valdai-Forum. Teilnehmer sind Wissenschaftler, Politiker, Sicherheitsexperten, Journalisten und Personen des öffentlichen  Lebens aus Russland und anderen Ländern (Näheres hier). Putin nutzt das Forum als Bühne für Grundsatzreden. Dort spricht er zunächst zur internationalen politischen Lage und stellt sich anschließend in der Diskussion zwei bis drei Stunden lang den Fragen aus dem Publikum, jetzt, am 5. Oktober, sogar fast vier Stunden.

Dieser Auftritt Putins war abermals der Höhepunkt der Veranstaltung. Stattgefunden hat sie in Sotschi. Es ist das zwanzigste Valdai-Treffen gewesen. Von dem, was Putin dort gesagt hat, haben deutsche Medien ihrem Publikum so gut wie nichts mitgeteilt. Ein deutscher Unternehmensberater, Sachbuchautor und Journalist, der das tat und Putins Rede übersetzt hat, ist Thomas Röper.*) Er lebt in St. Petersburg und betreibt von dort aus seit 2018 sein Web-Seite Anti-Spiegel (hier). Das diesjährige Voldai-Forum stand unter dem Motto „Faire Multipolarität: Wie Sicherheit und Entwicklung für jeden sicherstellen“. Für Multipolarität tritt in der internationalen Politik auch Putin ein. Dementsprechend geht er mit der westlichen Überheblichkeit und dem westlichen Hegemonialanspruch deutlich ins Gericht. Diesen Teil als Ausschnitt aus seiner Rede können Sie im Folgenden nachlesen. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Ein Landtag lacht Tränen

 

F u n d s a c h e

Also für meinen Betrieb war das bisher ein Topsommer – Werte Grüne, wo ist eigentlich ihre Krise? – Diese Krise ist in ihrem Kopf und zwar nur dort – Launig und unterhaltsam zerlegt Landwirt Alfred Dannenberg die Grünen-Fraktion Niedersachsens

Nun gut, vielleicht nicht Tränen gelacht. Jedenfalls bekommt man keine zu sehen. Aber gelacht wurde durchaus. Geschmunzelt ebenfalls. Wohl nicht von allen MdL in Niedersachsens Landtag. Ganz gewiss nicht von den Grünen unter ihnen, denn die wurden in der Rede zerlegt. Und zwar so lustig und unterhaltsam, dass denen das Lachen ganz schön vergangen sein muss. Gelacht wurde natürlich auf den Sitzen der AfD-Fraktion. Klar, nur von dort kam auch Beifall. Denn am Pult stand einer aus ihren Reihen: der Landwirt Alfred Dannenberg. Der agierte dort launig, witzig und nach Herzenslust. Man merkt es ihm an: Dieser Auftritt hat ihm so richtig Spaß gemacht. Seine Rede sollte man gehört und gesehen haben. Tun Sie sich die an. Die Zeit ist nicht vertan. Es sind 5 Minuten und 17 Sekunden, die erheitern und wohltun. Eine Erholung vom Alltag – politisch und auch sonst. Dergleichen ist selten geworden. Klicken Sie hier. Der schriftliche Redetext ist drangehängt. Zum Verinnerlichen.

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Die beste Pille, die …

F u n d s a c h e

Ein hübscher Einfall.  Als vorläufige Dauermedikation in der Tat

Spricht für sich selbst (Quelle: Fund in einer Telegram-Chat-Gruppe)

gut geeignet. Aber wo ist der Beipackzettel für dieses Super-Mittel? Den finden Sie mit einem Klick auf diesen Link: 2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf Einen besonderen Beipackzettel zur Wiedergesundung gibt es für die Bürger der Europäischen Union hier: Das EU-Wahlprogramm der AfD.

Dass es sich bei AfDforte um eine gute Arznei handelt, ist offenkundig auch Elon Musk bewusst. Auf seinem Messenger-Portal X (vormals Twitter) schrieb der in Südafrika geborene superreiche amerikanische und kanadische Staatsbürger: „Hoffe, dass AfD Wahlen gewinnt, um europäischen Selbstmord zu stoppen.“ Er tat dies im Zusammenhang mit der deutschen Politik, Flüchtlingsmassen aus islamischen und schwarzafrikanischen Ländern ungehemmt in die EU und nach Deutschland strömen zu lassen.

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