Der zweite Eigentumsraub

Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden

Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden sind, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.

Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant

Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.

SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen

Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit  v o r  der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.

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Was damals der Lastenausgleich war

Nach Art und Umfang ein einzigartiges Entschädigungswerk – Eine Beteiligung Nicht-Geschädigter an den Kriegsfolgelasten der Geschädigten – Zahlen musste, wer Immobilien und sonstiges Vermögen besaß und Gewinnler der Währungsreform war – Abzugeben war die Hälfte des Vermögens, gestreckt auf dreißig Jahre – Voller Ersatz nur für den Verlust kleiner Vermögen, wer viel besessen hatte, bekam nur wenig – Entschädigt wurden auch Verluste an Sparguthaben, Beteiligungen und Hausrat – Aber die Vermögensabgaben reichten nicht aus, Zuschüsse von Bund und Ländern wurden notwendig – Gesamtvolumen des Lastenausgleichs seit 1949 rund 75 Milliarden Euro

Es ist abermals von einem Lastenausgleich die Rede (siehe hier). Es wäre der dritte. Der zweite ist zwar zum Jahresbeginn 2021 für die meisten Bürger beendet, läuft in Resten aber noch weiter. Wir kennen ihn unter der Bezeichnung Solidaritätszuschlag. Das klingt freundlicher als Sondersteuer und ist sprachlich nicht so sperrig, in der Umgangssparache daher ohnehin nur kurz „Soli“ genannt. Amtlich ist es eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer, 1991 zunächst befristet eingeführt, seit 1995 dann unbefristet erhoben, um die Kosten der deutschen Einheit zu stemmen, die anfangs in ihrer Höhe fehlgeschätzt worden waren. Diese Kosten hatten eine derartige Dimension angenommen, dass die politische Führung zu einer Lastenverteilung auf sehr viele Schultern überging. Aber mit dem ersten Lastenausgleich von 1952 haben der zweite und der dritte so gut wie nichts gemein. Der ist qualitativ von höherem Kaliber. Die junge Generation von heute weiß von ihm nur wenig bis nichts. Worum ging es, was war er?

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Dieser Schandfleck wird bleiben

Der schwere Fehler, der am Tag der Deutschen Einheit immer wieder unerwähnt bleibt

In den zurückliegenden dreißig Jahren haben die Deutschen in ihrem Land zwei folgenreiche Grenzöffnungen erlebt – eine beglückende und eine bedrückende schlimme. Die beglückende geschah 1989 und führte zur Deutschen Wiedervereinigung. Die schlimme passierte im September 2015 und führt seitdem dazu, dass Massen echter und unechter Flüchtlinge nach Deutschland strömen. Beide Öffnungen verschlangen und verschlingen Unsummen an Geld. Das Geld für die Flüchtlinge vorwiegend aus islamischen und afrikanischen Ländern fließt in ein Fass ohne Boden. Solange deutsche Politiker immer mehr von ihnen hereinlassen, werden diese Menschen außerdem unser Land mit der Zeit grundlegend und unwiederbringlich verändern – wirtschaftlich, kulturell, politisch wie auch in seiner einstigen inneren Sicherheit. Damit haben diese Politiker Deutschland aufgegeben, ohne es den Deutschen zu sagen. Was dadurch an Kosten entsteht – zu ihnen gehört auch, was dann an Wohlstand entgeht – ist heute noch schwer zu beziffern, wird aber unermesslich hoch werden. Dagegen war und ist jenes Geld, das als Folge der beglückenden Grenzöffnung aufgebracht werden musste, weit besser angelegt. Aber auch nach nunmehr fast dreißig Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude darüber  e i n  schwerer Fehler nicht vergessen werden.

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Wieder einmal der 9. November

Die alljährlich notwendige Erinnerung – Auch die AfD greift den Gedenktag auf – Aber sie erinnert nur an das DDR-Unrecht – Das Unrecht des deutschen Rechtsstaates an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 bleibt unerwähnt – Doch steht sie damit nicht allein – Der Schandfleck, der bleiben wird

Wieder einmal der 9. November. Der „Fall der Mauer“ am 9. November 1989 bedeutete das Ende einer 28-jährigen Gefangenschaft eines Volkes innerhalb seiner Staatsgrenzen. Die Mauer in Berlin und die übrige innerdeutsche Grenze hatten sich unversehens geöffnet, wurden geradezu überrannt, Ost- und Westdeutsche fielen sich damals jubelnd und selig in die Arme. Neunundzwanzig Jahre ist das jetzt her. Am 13. August 1961 hatte die sozialistische DDR die Mauer errichtet und die Grenze zwischen den beiden deutschen Teilstaaten hermetisch abgeriegelt. Dieser 9. November ist ein Tag der alljährlich notwendigen Erinnerung. Auch die AfD erinnert an ihn, nimmt ihn aber zum Anlass, „die zunehmenden Relativierungen des menschenverachtenden DDR-Unrechts“ zu kritisieren. Nicht in den Blick allerdings nimmt sie das Unrecht, das nach dem Mauerfall die westdeutsche Bundesrepublik auf sich geladen hat, begangen an den Opfern der politischen Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Sie steht damit nicht allein. Aber mit dieser Unrechtstat hat die Aushöhlung des Rechts durch den deutschen Rechtsstaat begonnen. Damals öffentlich und weithin kaum als solche wahrgenommen – große Ausnahme: die FAZ –  ist sie bis heute schon weit vorangeschritten. Das wird von den Mainstream-Medien auch heute meist übergangen und schon gar nicht angeprangert.

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Dieser Schandfleck wird bleiben

Wer den Tag der deutschen Einheit feiert, darf dies nicht unterschlagen: den Rechtsbruch  gegen die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ 1945 bis 1949 – Obwohl unschuldig, wird ihnen die Rehabilitierung durch Gerichte verweigert – Die vertriebenen Unternehmer an der Rückkehr zum Wiederaufbau im östlichen Deutschland gehindert

 Wie stets werden am „Tag der deutschen Einheit“ schöne Reden gehalten. Stets aber wird dabei unterdrückt, was Regierung, Parlament und später auch die Justiz in diesem Zusammenhang dem deutschen Rechtsstaat angetan haben. Denn die Vereinigung beider deutscher Staaten ging einher mit einem schweren Rechtsbruch. Längst zwar sind Rechtsbrüche staatlicher Organe keine Seltenheit mehr und zu Verbrechen geworden, an die sich die Deutschen gewöhnt zu haben scheinen, weil sie sich gegen sie nicht auflehnen. Man denke nur an die ganzen Euro-Rettungsmaßnahmen und an die Grenzöffnung der Kanzlerin Merkel für alles, was sich aus Nahost und Afrika als Asylsuchende ausgab, mit den Sprüchen „Wir schaffen das“ und „Nun sind sie halt da“.

Aber damals, 1989/90, war das noch anders. Der Rechtsbruch damals fiel noch aus dem Rahmen, war für damalige Rechtsverhältnisse in Deutschland ungeheuerlich und erschien den Rechtsbewussten als der erste große rechtsstaatliche Sündenfall. Mit einer Lüge versuchte ihn die Bundesregierung zu kaschieren. Kohl als damaliger Bundeskanzler hat die Lüge 1991 im Deutschen Bundestag bekräftigt.*) Es handelt sich um den Rechtsbruch gegenüber den Opfern politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) von 1945 bis 1949. Ungerechtfertigt ist er aus der Wahrnehmung und öffentlichen Diskussion in die Tabuisierung und politische Versenkung verschwunden Wer den Tag der deutschen Einheit feiert, darf diesen Schandfleck der Wiedervereinigung, weder vergessen noch  verschweigen, also beim Feiern nicht unterschlagen. Warum?

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Ein russischer Freund Deutschlands

Als Vordenker mit Gorbatschow ein Wegbereiter der Deutschen Einheit und der Entspannung im West-Ost-Konflikt – „Mit herzlicher Bescheidenheit und souverän mit funkelndem Geist“ – Sein letztes Buch: Von Stalin zu Putin – Zum Tod des Historikers und Politologen Wjatscheslaw Daschitschew

Wenn bedeutende Menschen gestorben sind, spricht man von einem Verlust. Der Tod von Wjatscheslaw Iwanowitsch Daschitschew ist ein solcher Verlust. Der Tod hat den Historiker und einstigen Gorbatschow-Berater im Alter von 91 Jahren am 1. Juni ereilt. Ich habe ihn kennengelernt als klugen und feinen alten Herrn im kleinen Kreis bei einigen Herrenabenden in Düsseldorf vor einigen Jahren. Dort hielt er dann einen Vortrag und gab in der anschließenden ausführlichen Diskussion zusätzliche Auskunft. Es ging durchweg um Geopolitik und das politische Verhältnis zwischen Russland und Deutschland. Das Gespräch mit ihm beim Frühstück am nächsten Morgen im gemeinsamen Hotel habe ich ebenfalls genossen. Wer war er? Was war er? Was wollte er?

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Nicht vergessen

Als Egon Bahr 1989 das Gerede von der Wiedervereinigung „politische Umweltverschmutzung“ nannte – Törichte einstige Politiker-Äußerungen, die nun den Tag der Deutschen Einheit sogar verschönern helfen

An diesem 3. Oktober ist wie alljährlich Deutschlands Nationalfeiertag, genannt „Tag der Deutschen Einheit“. Es werden viele bewegende und pathetische Reden gehalten, es wird gefeiert, es geht hoch her, vor allem im diesjährigen zentralen Ort der Feierlichkeiten: in Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart.1)  Aber die Bundeshauptstadt Berlin macht ebenfalls mit, hier findet ein „Fest zum Tag der Deutschen Einheit“ statt.2)  Doch so schön das große politische Ereignis vor 23 Jahren war und noch immer ist, die bewegenden Reden unterlassen gern, dass den politischen Parteien in der Bundesrepublik die Vereinigung beider deutscher Teilstaaten schon lange kein Herzensbedürfnis mehr war, sie hatten sich mit der Trennung abgefunden, sich mit ihr eingerichtet, auch CDU und FDP. Aber das wird gern vergessen.

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Vor fünfzig Jahren: die Mauer

Aber Opfer der SBZ-Zeit gedenken auch zweier anderer Tage
sowie eines Appells für die Rechtstaatlichkeit, dem politisch nicht gefolgt wird

Der zusammengebrochene Unrechtsstaat DDR hat viele Schäden hinterlassen – an Gebäuden, an Menschen, an Seelen. Er hat die Zerstörung historischer Bauten auf dem Gewissen, politische Verwerfungen, schwere Vergehen gegen das Recht, den Tod und die Quälerei vieler Menschen und bei allen seinen Opfern seelisches Leid. An Teile seiner Untaten erinnern Gedenktage. Der 17. Juni 1953 war der erste: Unterdrückung des Aufstands der „Werktätigen“ durch militärische Gewalt. Der 13. August 1961 war der zweite: Mauerbau in Berlin und Errichtung des „antifaschistischen Schutzwalls“ mit Tötungsanlagen gegen fliehende Menschen. Dieser 13. August jährt sich jetzt zum fünfzigsten Mal. Das politische Berlin hat sich für das Gedenken gerüstet, auch in anderen deutschen Landesteilen hat man sich vorbereitet. Aber keinen (offiziellen) Gedenktag gibt es bisher für die Opfer politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949, die getarnt war als „Boden- und Industriereform“ (siehe hierzu http://www.derrechtsstaat.de/?p=2486).

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Erinnerung an den „sozialistischen Trümmerhaufen“

Eine Gedenkveranstaltung für den ermordeten Treuhand-Chef Rohwedder

Die deutsche Vereinigung mit ihren Folgen ist ohne Blutvergießen ausgekommen – mit einer Ausnahme: dem Mord an Detlev Karsten Rohwedder, als er Präsident der sogenannten Treuhandanstalt war. Der Mord geschah vor zwanzig Jahren am 1. April 1991, der ein Ostermontag war. Im Bundesfinanzministerium fand jetzt am 1. April 2011 in Berlin zu Rohwedders Ehren eine Gedenkveranstaltung statt. Rohwedder wurde hinterrücks erschossen, als er am offenen Fenster seines Hauses in Düsseldorf stand. Aufgeklärt wurde der Mord nie. Zwar gab es ein Bekennerschreiben der RAF, doch ist zu bezweifeln, ob es diese Terroristenbande wirklich war. Unaufgeklärte Morde an bedeutsamen Persönlichkeiten lenken stets die Vermutung auf das Wirken staatlicher Geheimdienste und wecken dann den Verdacht, dass solche Morde gar nicht aufgeklärt werden sollen. Ob Mitglieder des einstigen DDR-Ministeriums für Staatsicherheit („Stasi“) dahinter standen, ist ebenfalls bloße Vermutung.

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Vertreibungs- und Enteignungsunrecht nach dem 2. Weltkrieg

Es geht noch immer darum, es rechtsstaatlich aufzuarbeiten

„Wo staatliches Unrecht wütete, kann und darf der Rechtsstaat die Opfer und ihre Angehörigen mit den Folgen nicht allein lassen.“ Ein Satz wie in Erz gehauen. Formuliert hat ihn der Rechtswissenschaftler Hans-Detlef Horn, Universität Marburg. Der Satz schwebte wie ein Motto, wie ein Konzentrat über das, was Gegenstand einer Tagung am 25. und 26. Oktober in Bad Pyrmont war und den Titel trug „Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht – Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung“. Veranstaltet haben diese staats- und völkerrechtliche Fachtagung die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und die Landsmannschaft Ostpreußen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht. Es ging darum, die Folgen des nach dem Zweiten Weltkrieg geschehenen Vertreibungs- und Vermögensunrechts rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Es war die dritte Veranstaltung dieser Art, die beiden anderen hatten 2006 und 2008 stattgefunden.

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