Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden
Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden sind, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.
Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant
Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.
SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen
Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit v o r der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.