Journalismus heute: Gesinnung vermitteln

Wenn sich ein Vollblut-Unternehmer erdreistet, die Politik von Rot-Grün  Katastrophe zu nennen und Tuchfühlung zur AfD nicht zu scheuen – Ein Beispiel

Ogottogott, der Unternehmer Winfried Stöcker hat der AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel den sächsischen Euroimmun-Standort gezeigt. Schlimm, schlimm. Was für eine unsägliche Verstrickung dieses Mannes in eine für aussätzig erklärte Partei, kontaminiert zudem mit dem Kontakt zu deren Co-Vorsitzenden.  Das geht natürlich gaaar nicht. Diese Assoziation, diesen Hintergedanken vermittelt die Meldung auf Seite 1 meiner Regionalzeitung mit der Überschrift „Euroimmun: Weidel-Besuch löst Wirbel aus“.

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Die Bürger haben es ganz genau begriffen

Das VW-Desaster und die Zerstörung der deutschen Wirtschaft durch den angeblichen Klimaschutz – Dieser Haushalt ist an Unseriösität nicht mehr zu unterbieten – Die Luxusabschiebung von 28 Schwerstkriminellen mit 1000 Euro als Handgeld – Diese Bundesregierung sabotiert Abschiebung – Illegal Schutzsuchende zurückzuweisen, ist gesetzlich gebotenMesserangriffe, Sexualdelikte, Gruppenvergewaltigungen, Bandenkriminalität weit überwiegend durch Nichtdeutsche – Was eine AfD-Regierung jetzt sofort tun würde – „Sie halten die Meinungsfreiheit für gefährlicher als den schrankenlosen Import von Mördern und Terroristen“ – Komisch, die CDU schreibt von der AfD ab, aber nur im Wahlkampf

 Die Rede von Alice Weidel in der Generaldebatte im Bundestag zum Haushalt für 2025 im Wortlaut*)

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Damen und Herren, fast drei Wochen sind verstrichen seit dem grauenhaften Messer-Terroranschlag eines abgelehnten syrischen Asylbewerbers in Solingen. Zehn Tage sind ins Land gegangen seit der krachenden Wahlniederlage in Sachsen und Thüringen, die Ihre Kanzlerpartei zur Splitterpartei degradiert hat. Sie wollen sich immer noch einreden, dass die Wähler ihnen in Scharen davonlaufen, weil Sie ihnen ihre Politik nicht gut genug erklärt hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bürger haben ganz genau begriffen, dass Ihre Politik Wohlstandsvernichtung, Deindustrialisierung, Massenmigration und Verlust der inneren Sicherheit bedeutet. Sie sind der Kanzler des Niedergangs, Herr Scholz.

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Wer den Rechtsstaat wirklich gefährdet

F u n d s a c h e

„Unser Rechtsstaat kann von Extremisten bekämpft und von Terroristen angegriffen werden. Gefährdet werden kann er nur von denen, denen er anvertraut ist.“

(Burkhard Hirsch in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 7. Mai 1979. Hirsch war damals Innenminister in Nordrhein-Westfalen.)

Anvertraut ist unser Staat vor allem den jeweiligen Regierungen in Bund und Ländern. Aber natürlich ebenso seinen Parlamenten, Parteien, Behörden und Gerichten. Anvertraut ist er letztlich besonders denen, die die Parlamente und damit die Regierungen wählen, also den wahlberechtigten Bürgern. Mit jeder Wahl in die Parlamente müssen sie sich entscheiden, welchen Politikern welcher Parteien sie  vertrauen und unser Deutschland zum Regieren anvertrauen – nicht als Beute-, sondern als Treuhandgut.

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Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – NZZ: In Nancy Faesers Welt ist jeder Bürger verdächtig – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat – Was ist eigentlich mit dem Waffenbesitz von AfDlern, die in Bundeswehr und Polizei dienen? – Ein Gleichnis von Wilhelm Busch

Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.

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Radikalisiert haben sich die Altparteien, nicht die AfD

F u n d s a c h e

„2014 hätte es wohl kaum jemand für möglich gehalten, daß die CDU/CSU nur ein Jahr später die linksradikale Parole „Refugees welcome!“ übernehmen und die Grenzen öffnen würde. Nicht die AfD hat sich seitdem radikalisiert, wie oft behauptet wird, sondern die Alt-Parteien haben einen Prozess der Radikalisierung durchlaufen – von der Abwicklung von Kohle und Kernkraft bis hin zur juristischen „Abschaffung“ des biologischen Geschlechts. Mit diesem Linksruck der Alt-Parteien ging dann auch die wachsende Ausgrenzung aller Kritiker dieses Kurses einher, ob innerhalb oder außerhalb der AfD.“

(Beatrix von Storch im Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit vom 26. Mai 2024 hier).

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Mitleid mit dem Richter

Dessen Urteil gegen Höcke aus etwas anderer Sicht

Das Verfahren um das Bekenntnis „Alles für Deutschland“ hat Wellen geschlagen, politische, mediale, juristische. Es erntete enthemmte Bravo-Rufe, entsetzte, warnende Ablehnung und kabarettistische bis sarkastische Belustigung. Jeder darf sich mit solchem Ausruf für Deutschland einsetzen, nur einer darf es nicht: Björn Höcke von der AfD. Höcke darf es nicht, weil er sich rhetorisch wirksam für eine konservative Politik einsetzt, also politisch als „rechts“ einsortiert wird, und weil seine politischen Gegner im linken, im  linksextremen, im grünen und im sozialistisch tickenden Milieu Deutschlands es mit ihren verbalen und medialen Attacken geschafft haben, dass ihn der deutsche Verfassungsschutz seit 2020 förmlich „beobachtet“ und ihn als „rechtsextremistisch“ einstuft, was hierzulande als weit schrecklicher gilt, als linksextremistisch zu sein. Was Höcke von diesem Milieu zur Last gelegt wird, hat Wikipedia – in diesem Fall als Milieu-Sprachrohr – überaus fleißig  zusammengetragen (hier).

Bekanntlich ist Höcke, der für die AfD seit 2013 deren Sprecher in  Thüringen ist und seit 2014 auch der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorsitzt, vom Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Das Verfahren ist eine Groteske und wohl nur in Deutschland möglich. Eine Krönung des Absurden ist, dass jener Ausruf oder Aufruf schon älteren Ursprungs ist (siehe auf dieser Blog-Seite den Beitrag „Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole“ hier), damals allerdings nicht mit der Belastung „rechten“ Gedankenguts, sondern „nur“ mit „linkem“. Hierzu hat mir

Professor Dr. iur. Menno Aden

am 22. Mai folgenden Kommentar*) geschickt:

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Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole

F u n d s a c h e

„Ich würde die Wette halten, dass keiner der Richter, die Björn Höcke heute verurteilt haben – und noch weniger einer der Journalisten, die nun altklug hetzen, vor einem Jahr gewusst hatten, dass der Spruch ‚Alles für Deutschland‘ ernsthaft irgendwie Nazi-kontaminiert sein soll! Das Ganze ist eine politisch-mediale Farce kurz vor der Landtagswahl in Thüringen, wenn der Spruch noch nicht einmal in einem Standardwerk zur SA aufgeführt ist, obwohl er doch ‚eine zentrale SA-Parole‘ gewesen sein soll. Wurde damals 2006 ein Franz Beckenbauer verurteilt, als er dasselbe sagte? Oder 2018 eine Dorothee Bär (CSU)? Oder noch 2023 Spiegel-Redakteure? Oder 2002 Gerhard Schröder (SPD)? Das Ganze ist fast so absurd wie die soziale Entrechtung und Ächtung von Eva Herman, als diese 2007 bei Kerner das ‚Nazi-Wort‘ ‚Autobahn‘ sagte…“

Peter Boehringer (AfD) am 16. Mai 2024 zum Urteil des Landgerichts in Halle gegen Björn Höcke (AfD), der vor drei Jahren bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

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Wer und was unsere Demokratie wirklich bedroht

Je näher die Wahl zum nächsten EU-Parlament rückt, umso hemmungsloser, schriller und böswilliger werden die diffamierenden Töne und Lügereien gegen die stärkste Oppositionspartei: gegen die AfD, die Alternative für Deutschland. Mit ihren für jedermann spürbaren Tatsachendarstellungen und wirkungskräftigen Argumentationen ist sie für das politische Establishment und dessen Einnistung in die staatlichen, in die öffentlich-rechtlichen Institutionen und in privaten Organisationen zur ernsthaften Gefahr und Bedrohung geworden.

Weil es den Etablierten an überzeugenden Gegenargumenten fehlt, sind sie schon früh dazu übergegangen, gegen die AfD zu wüten, sie zu verleumden, sie zu diskreditieren, sie auszuschließen, demokratische Zusammenarbeit mit ihr zu verweigern. Politiker der Altparteien, die Mainstream-Medien, rote und grüne Sozialisten, hörige institutionelle Mitläufer schießen gegen die AfD aus vollen Rohren und lassen an ihr kein gutes Haar. Äußerungen von Bürgern, solchermaßen einseitig beeinflusst, zeigen, soweit sie öffentlich werden, wie erfolgreich die Diffamierungen sind, wenn sie nur ständig wiederholt werden und wenn die von den meisten Bürgern konsumierten Medien ihrer Aufgabe der sachlichen, objektiven Information nicht nachkommen.

Zu den Verleumdungen gehört, die nachweislich wahrheitswidrige Behauptung, die AfD untergrabe die Demokratie, sie bedrohe sie, wolle sie womöglich gar abschaffen. Wer und was unsere Demokratie samt unserer Freiheit wirklich bedroht, darüber versucht Erika Steinbach, in einer Video-Botschaft aufzurütteln (hier). Frau Steinbach (ehemals CDU, jetzt AfD) ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Zum Nachlesen veröffentliche ich im Folgenden den Text Ihrer Rede als Gastbeitrag. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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„Keine echte Beweiswürdigung“

Peter Boehringer (AfD) kommentiert das OVG-Urteil im Klagefall der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz als juristisch, methodisch und prozessual ungenügend sowie als unfair und politisch motiviert – Aber das Urteil enthält auch eine bemerkenswerte Klarstellung

Peter Boehringer (AfD) hat das Urteil des OVG Münster in Sachen AfD vs. Verfassungsschutzamt vom 13. Mai 2024 (s. hier) noch am gleichen Tag kommentiert. Boehringer ist Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der Partei. Er schreibt: „Wir sind entsetzt über das juristisch, methodisch und prozessual ungenügende, unfaire und politisch motiviert superschnell herbeigeführte Urteil. Kein unvoreingenommenes Gericht hätte über 450 wichtige Beweisanträge in nur 4,5 Stunden lesen, erörtern, beurteilen und in dieser Zeit auch noch über eine faktenfern verfasste lange ‚Begründung‘ direkt ablehnen können! Das Verfahren wurde heute faktisch ohne echte Beweiserörterung ohne jede Not und volle zwei Monate vor dem angesetzten Urteilstermin durch „kurzen Prozess“ abgewürgt. Den Verdacht der Vorfestlegung des Gerichts bei Unterdrückung einer angemessenen Verhandlung sehen wir wie schon in der Vorinstanz als belegt an.“

„Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie und der rechtlichen Grundordnung in Deutschland – wo immer nötig. Wir werden auch die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. Es ist aber schon sicher, dass nun das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzen zwingen muss, endlich ihre Arbeit zu machen!“

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AfD vor Gericht unterlegen

Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen

Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“

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