Die AfD und die Rentenversicherung

Die beiden Vorsitzenden Petry und Meuthen wollen alle Erwerbstätigen hineinzwingen – Das betreiben auch SPD, Grüne und Linke – Doch in der Partei ist das Konzept für eine Alternative zur gesetzlichen Alterssicherung noch offen – Was zunächst vernünftiger wäre

Die AfD will die Gesetzliche Rentenversicherung für alle. So jedenfalls war es in Schlagzeilen zu lesen. Und darunter: „Die AfD möchte auch Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen und die Beiträge für Gutverdiener erhöhen.“ (hier, hier und hier). Will die AfD das wirklich? Und wenn sie es wollte: Was ist davon zu halten? Sollte sie sich zunächst nicht lieber beispielsweise damit befassen, dass und wie die Renten besteuert werden? Und damit, was der GRV an versicherungsfremden Leistungen politisch aufgenötigt wird?

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Klar, die Rente ist sicher

Es fragt sich nur, in welcher Höhe – Die Jungen fühlen sich ausgebeutet, die Alten unterversorgt – Zwei Beschäftigte müssen einen Rentner finanzieren – Die derzeit gute Kassenlage täuscht – Belasten Ausländer das Sozialsystem oder nicht? – Es kommt darauf an, wie man rechnet – Aber ohne (qualifizierte) Zuwanderer geht es nicht – Wenn die Durchschnittsrente der Sozialhilfe gefährlich nahekommt

Norbert Blüm scheint bekehrt. Nun hält auch er die Rente nicht mehr für sicher (hier). Und das ausgerechnet jetzt. Hat doch das politische Berlin gerade in einem Festakt besonders gewürdigt, dass diese gesetzliche Alterssicherung seit 125 Jahren besteht. Die Politiker haben also eine Alterssicherung gefeiert, die das Alter finanziell nicht mehr sichert, jedenfalls nicht mehr hinreichend. Die Bundesregierung selbst prognostiziert, der Durchschnittsrentner werde nur noch 43 Prozent seines Arbeitseinkommens als Rente erhalten: Oder präziser formuliert: Das Rentenniveau werde bis 2030 auf 43 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der Beschäftigten zurückgehen und danach noch tiefer sinken. Derzeit sind es knapp 49 Prozent. Als Blüm 1986, zu jener Zeit Bundesarbeitsminister, plakatierte „denn eins ist sicher: Die Rente“, waren es gut 57 Prozent.1) Damals versuchte er auf diese Weise, den Menschen Vertrauen in die gesetzliche Alterssicherung einzuflößen und sie damit weiterhin auf das Umlageverfahren einzuschwören. Aber dieses Verfahren hat seine Tücke. Und die wird nun immer deutlicher sichtbar.

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Die geplante Rentenschutzklausel

Wahlmanöver gegen die Angst der Ruheständler

Nachtigall, ick hör dir trapsen, sagt der Berliner,  um auszudrücken, daß er den Braten gerochen hat. Der Zweck des Bratens, den die Bundesregierung jetzt mit ihrem Rentenbeschluß vom 6. Mai in den politischen Ofen (vulgo: Gesetzgebungsgang) geschoben hat, riecht drei Meilen gegen den Wind. Er riecht nicht nur, er stinkt. Nämlich nach Wahlmanöver.

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