Es geht um den größeren Fraktionssaal für die AfD im Bundestag – Die SPD-Fraktion will ihn nicht hergeben – Aber Fraktionssäle sind keine Erbhöfe – Braucht die SPD für Ihre große Wahlniederlage optischen Trost? – Sie kann hoffen, dass sie den Saal behält – „Es geht nicht um ‚ersessenes“ Recht, sondern um Diskriminierung der AfD“ – Was ihr demokratisch zusteht, wird sie wohl abermals nicht kriegen
Im Plenum des Bundestages hat es immerhin geklappt: Als seine neuen Mitglieder am 25. März zu ihrer ersten, der konstituierenden Sitzung nach der jüngsten Neuwahl (23. Februar) zusammentraten, war für alle im Hohen Haus ein Sitzplatz vorhanden. Niemand ging leer aus, niemand musste – wie bei dem Spiel „Die Reise nach Jerusalem“ – befürchten, dass es weniger Sitzplätze gab als Abgeordnete, also keinen Platz abzubekommen, folglich schnellstens einen ergattern und anderen zuvorkommen zu müssen, kurzum: alle fanden Platz. Ohnehin waren sie weniger geworden als in der Legislaturperiode zuvor: „nur“ noch 631 statt 735.
Deutlich mehr geworden ist dagegen die Zahl der AfD-Abgeordneten (152 statt 83 in der Vorperiode). Aber auch von ihnen ging – o Wunder – keiner leer aus. Selbst Teile von ihnen müssen nicht zur Strafe stehend an den Sitzungen teilnehmen, wohl gar noch schuldbewusst mit gesenktem Kopf, weil sie dieser so schrecklichen rrreeechtsextremen Gott-sei-bei-uns-Partei angehören. So weit geht das Brandmauer-Getöse dann doch nicht. Aber der AfD-Fraktion den Platz verweigern will die SPD-Fraktion an anderer Stelle und dort Platzhirsch bleiben. Wir erleben eine weitere Brandmauer-Farce.