Der zweite Eigentumsraub

Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden

Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden sind, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.

Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant

Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.

SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen

Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit  v o r  der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.

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Raubgut

Die Benin-Bronzen und eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland – Der Besitz der Benin-Bronzen in deutschen Museen ist legal, aber nicht legitim – Rückgabe der Museumsstücke an Nigeria nur als Option und nicht als Pflicht? – Außenminister Maas: Die Rückgabe ist eine Frage der Gerechtigkeit – Die verweigerte Rückgabe deutschen Raubguts in Deutschland an Deutsche – Das Messen mit zweierlei Maß

Sie wollen moralisch sein und sind es nicht. Sie sprechen von Recht und Gerechtigkeit und handeln nicht danach. Sie verwickeln sich damit in Widersprüche, aber das stört sie nicht. Politiker sind so, und entsprechend halbseiden ist dann auch ihre Politik. Zum Beispiel bei der Rückgabe von Eigentum, das in den Besitz des deutschen Staates geraten ist, ihm rechtmäßig aber nicht gehört und nicht zusteht. Derzeit geht es gerade um Kulturgut aus dem Königreich Benin, das bis zum Jahr 1897 unabhängig war und im Südwesten des heutigen Nigerias liegt. Dieses Kulturgut sind die rund elfhundert „Benin-Bronzen“, die in deutschen Museen gelandet sind und als sehr wertvoll gelten. Sollen sie nach Afrika zurückgegeben werden? Müssen sie es?

Eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland

Der Umgang Deutschlands mit dieser Frage erinnert an die kommunistischen Enteignungen unbescholtener deutscher Fabrikanten, selbständiger Unternehmer, Landwirte, Gutseigentümer und Gewerbetreibender in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in den Jahren 1945 bis 1948. Mit dem Untergang der DDR hat es sich seit 1990 der wiedervereinigte deutsche Staat unter der Regierung Helmut Kohl wiederrechtlich angeeignet und will dieses staatliche Raubgut den rechtmäßigen Eigentümern nicht zurückgeben, hat vieles davon hehlerisch verkauft, ohne den Erlös an die beraubten Eigentümer herauszurücken. Wie wird Deutschland mit dem Raubgut aus Benin verfahren?

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30 Jahre Einheit, 30 Jahre verweigertes Recht

Systematisch erfasst, dokumentiert und aufgearbeitet durch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) im Einsatz für die Wiedergutmachung seit 25 Jahren – Damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist

Die deutsche Einheit, die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich am 3. Oktober 2020 zum dreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet werden. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert bleiben, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schweren Verstößen gegen das Eigentumsrecht begangen hat und noch immer begeht. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor. Gegen diese Widerrechtlichkeit wehren sich deren Opfer nach wie vor, auch vor Gericht. Unterstützt werden sie dabei von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e. V. (ARE).

Diese hat gerade ebenfalls ein Jubiläum begangen.*) Sie besteht nun 25 Jahre. Als „Aktionsgruppe“ ist sie schon seit 1994 tätig. Ihre Arbeit aufgenommen hat sie 1995. Die Gründung formell vollzogen war 1996. Wer so lange durchhält, muss etwas aufzuweisen haben. Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum mit ihren 14 Aktionsgruppen in ganz Deutschland hat es. Seit es die DDR nicht mehr gibt und die Einheit beider deutscher Teilstaaten hergestellt, setzt sie sich ein für alle, die von den Kommunisten zunächst in der Sowjetischen-Besatzungszone (SBZ) und anschließend im SED-Staat DDR verfolgt und geschädigt worden sind. Sie bündelt deren Interessen für die gesetzlich geregelte oder noch nicht hineinreichend geregelte Wiedergutmachung.**)  

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Opfer-Rehabilitierung jetzt unbefristet

 Es geht um das Verfolgungsunrecht in der einstigen SBZ und DDR – Der Bundestag hat die Befristung aufgehoben – Ein Erfolg vor allem auch der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) – Für die Opfer eine neue Chance – Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl

Den allermeisten Medien war die Sache keine Nachricht wert gewesen, noch nicht einmal eine kleine Meldung – selbst der FAZ nicht. Dabei hatte die sich damals als einzige deutsche Zeitung hierbei besonders hervorgetan und von 1990 bis 2003 regelmäßig und umfassend berichtet und kommentiert. Damals. Tempi passati. Die „Sache“ ist diese: Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 24. Oktober die Befristung von drei Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben.*) Es geht um die Wiedergutmachung von den Folgen schwerer politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, 1949 bis 1990). Dieser Erfolg für die Opfer der Verfolgung ist ganz besonders dem beharrlichem Wirken der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. (ARE) und ihrem langjährigem Manfred Graf von Schwerin zu verdanken, dessen Familie selbst zu den Opfern gehört. Die ARE ist mit ihren 14 Aktionsgruppen in den Bundesländern ein Zusammenschluss von Opfern und Geschädigten der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR.

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Dieser Schandfleck wird bleiben

Der schwere Fehler, der am Tag der Deutschen Einheit immer wieder unerwähnt bleibt

In den zurückliegenden dreißig Jahren haben die Deutschen in ihrem Land zwei folgenreiche Grenzöffnungen erlebt – eine beglückende und eine bedrückende schlimme. Die beglückende geschah 1989 und führte zur Deutschen Wiedervereinigung. Die schlimme passierte im September 2015 und führt seitdem dazu, dass Massen echter und unechter Flüchtlinge nach Deutschland strömen. Beide Öffnungen verschlangen und verschlingen Unsummen an Geld. Das Geld für die Flüchtlinge vorwiegend aus islamischen und afrikanischen Ländern fließt in ein Fass ohne Boden. Solange deutsche Politiker immer mehr von ihnen hereinlassen, werden diese Menschen außerdem unser Land mit der Zeit grundlegend und unwiederbringlich verändern – wirtschaftlich, kulturell, politisch wie auch in seiner einstigen inneren Sicherheit. Damit haben diese Politiker Deutschland aufgegeben, ohne es den Deutschen zu sagen. Was dadurch an Kosten entsteht – zu ihnen gehört auch, was dann an Wohlstand entgeht – ist heute noch schwer zu beziffern, wird aber unermesslich hoch werden. Dagegen war und ist jenes Geld, das als Folge der beglückenden Grenzöffnung aufgebracht werden musste, weit besser angelegt. Aber auch nach nunmehr fast dreißig Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude darüber  e i n  schwerer Fehler nicht vergessen werden.

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Ein Kämpfer für das Eigentumsrecht

Opfer politischer Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ – Erster gerichtlicher Erfolg beim EGMR in Straßburg: Das Landgericht Dresden musste das schon abgewiesene Verfahren neu verhandeln – Sein Urteil steht noch aus – Ein Staatsbürger, von denen es in Deutschland viel mehr geben müsste – Ein Nachruf auf Udo Madaus

Ein wichtiges Freiheitsrecht ist das Recht auf und am Privateigentum. Erkämpfen müssen es sich die Menschen immer wieder, es ständig verteidigen ebenfalls. Ein Mann, ein deutscher Bürger, hat dies durchlebt und durchlitten. Beispielhaft auf dieses Recht gepocht hat er seit der deutschen Wiedervereinigung. Er wollte zurückhaben, was staatliche Gewalt ihm widerrechtlich genommen hatte und widerrechtlich nicht zurückgeben wollte. Und noch immer nicht will. Er mochte nicht glauben, dass selbst ein Staat, der sich Rechtsstaat und demokratisch nennt, das Eigentumsrecht in tausenden von Fällen mit Füßen tritt, von denen er selbst nur einer ist. Dieser Mann heißt Udo Madaus. Nun ist er im Alter von 94 Jahren in Köln gestorben. Ob er seinen letzten Prozess vor dem Landgericht Dresden gewinnt oder abermals verliert, wird er nicht mehr erleben, nur seine Hinterbliebenen werden es. Was ist zu diesem Unrechtsfall der politische und rechtliche Hintergrund?

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Wieder einmal der 9. November

Die alljährlich notwendige Erinnerung – Auch die AfD greift den Gedenktag auf – Aber sie erinnert nur an das DDR-Unrecht – Das Unrecht des deutschen Rechtsstaates an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 bleibt unerwähnt – Doch steht sie damit nicht allein – Der Schandfleck, der bleiben wird

Wieder einmal der 9. November. Der „Fall der Mauer“ am 9. November 1989 bedeutete das Ende einer 28-jährigen Gefangenschaft eines Volkes innerhalb seiner Staatsgrenzen. Die Mauer in Berlin und die übrige innerdeutsche Grenze hatten sich unversehens geöffnet, wurden geradezu überrannt, Ost- und Westdeutsche fielen sich damals jubelnd und selig in die Arme. Neunundzwanzig Jahre ist das jetzt her. Am 13. August 1961 hatte die sozialistische DDR die Mauer errichtet und die Grenze zwischen den beiden deutschen Teilstaaten hermetisch abgeriegelt. Dieser 9. November ist ein Tag der alljährlich notwendigen Erinnerung. Auch die AfD erinnert an ihn, nimmt ihn aber zum Anlass, „die zunehmenden Relativierungen des menschenverachtenden DDR-Unrechts“ zu kritisieren. Nicht in den Blick allerdings nimmt sie das Unrecht, das nach dem Mauerfall die westdeutsche Bundesrepublik auf sich geladen hat, begangen an den Opfern der politischen Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Sie steht damit nicht allein. Aber mit dieser Unrechtstat hat die Aushöhlung des Rechts durch den deutschen Rechtsstaat begonnen. Damals öffentlich und weithin kaum als solche wahrgenommen – große Ausnahme: die FAZ –  ist sie bis heute schon weit vorangeschritten. Das wird von den Mainstream-Medien auch heute meist übergangen und schon gar nicht angeprangert.

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Deutschland verurteilt

Rechtliches Gehör verweigert – Das Verfahren Madaus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Auch für andere Justizopfer von Bedeutung – Nach der deutschen Einheit keine Rückgabe des enteigneten Vermögens – Die Opfer haben gesetzlichernAnspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung – Die sechs wichtigsten gesetzlichen Regelungen – Gerichte missachten, was das Gesetz vorgibt – Die Folge des Urteils: Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Dresden in öffentlicher Verhandlung

Deutschland nennt sich Rechtsstaat. Weitgehend ist er das auch noch. Aber schon längere Zeit nicht mehr immer. In tausenden von Fällen haben Bürger das erlebt und erleben es noch. Wer Recht in Deutschland nicht findet, wendet sich, falls er es vermag, an übernationale Gerichte, zum Beispiel an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zuvor allerdings muss er sämtliche nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben und dort abgewiesen worden sein. Einer von diesen Bürgern hat das auf sich genommen, aber in keiner Instanz sein Recht durchgesetzt: Dr. Udo Madaus aus Köln. Daher erhob er Beschwerde vor dem EGMR, wohlwissend, dass dieser nur einen winzigen Bruchteil der jährlich zigtausend Beschwerden annimmt und von den angenommenen nur einen Bruchteil positiv bescheidet. Aber Madaus hat den Prozess gewonnen und der Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt (Az: 44164/14).

Auch für andere Justizopfer von Bedeutung

Dieses Urteil wird auch für andere Rechtsfälle Folgen haben. Darüber informiert hat Udo Madaus jetzt auf einer Veranstaltung in Berlin (Hotel Kempinski) mit seinen Anwälten Stefan von Raumer (Berlin) und Dr. Johannes Wasmuth (München). Knapp hundert Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, im Wesentlichen solche Opfer deutscher Justiz, die mit dem Fall Madaus vergleichbar sind. Auch für diese anderen Justizopfer ist das EGMR-Urteil – im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verfahren vor dem Landgericht Dresden – von grundsätzlicher Bedeutung. Für sie, die sich die kostspieligen Rechtswege bis zum Ende finanziell häufig nicht mehr leisten konnten, hat Madaus seine Verfahren, wie es jetzt in Berlin zum Ausdruck kam, in der Hoffnung auf Präzedenzwirkung ebenfalls geführt.

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Immer noch: Ein Hilferuf aus Erfurt

Der Fall der Geschwister May, anerkannt als politisch Verfolgte in der DDR – Ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal seit 25 Jahren – Morgen, am 17. Juni, soll gegen sie ein Zwangsräumungsbefehl vollstreckt werden

„Der Fall May in Erfurt nimmt und nimmt kein Ende. Er läuft schon 24 Jahre.“ So war hier an dieser Stelle am 9. Juli 2014 zu lesen. Nun hat der Fall sein 25. Jahr erreicht. Die Bezeichnung „Fall May“ ist eigentlich falsch. Zutreffender ist es, ihn einen „Fall behördlicher Gesetzes- und Rechtsverletzung in Thüringen“ zu nennen. Nach allem, was bisher geschehen ist, ist er ein Skandal. Dessen Vorgeschichte hier. Da die Täter überwiegend in Politik, Verwaltung und Justiz tätig sind, ist er ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal – teils der Stadt Erfurt, teils des Landes Thüringen. Ihre Opfer sind die Geschwister Claudia und Michael May in Erfurt. Beide sind als politisch Verfolgte anerkannt, ebenso als Schwerbehinderte. Morgen, ausgerechnet am 17. Juni, dem Tag als die DDR 1953 den Volksaufstand 1953 gegen ihr diktatorisches SED-Regime niederschlug, soll gegen beide ein Zwangsräumungsbefehl nun endgültig vollstreckt werden. Damit würden sie obdachlos werden. Daher hat Claudia May abermals einen öffentlichen Hilferuf losgeschickt.

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Jeder kennt Auschwitz. Aber wer kennt Ketschendorf?

Das NKWD-Speziallager Nr. 5 der Sowjetunion bei Fürstenwalde – Das Totenbuch verzeichnet 4 722 umgebrachte Menschen – Eine Ausstellung in Luckenwalde erinnert jetzt an ihre Leiden

In diesen Tagen sind die Medien voll mit Berichten und Kommentaren zum Vernichtungslager Auschwitz. Der Anlass rechtfertigt es: Vor siebzig Jahren wurden dessen Insassen, die überlebt hatten, befreit. Schreckliche Lager gab es in der Nazi-Zeit viele. Schreckliche Lager gab es aber auch nach dem Krieg in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ), Lager der sowjetischen Besatzungsmacht. Wann und wo eigentlich wird an sie erinnert? Wann wohl sagt ein Bundespräsident Gauck: Es gibt keine deutsche Identität, ohne auch der Opfer deutscher und sowjetischer Kommunistenherrschaft auf deutschem Boden zu gedenken?*) Eines dieser Lager solcher Schreckensherrschaft war das im deutschen Ketschendorf. Über dieses Lager ist am 20. Januar eine Ausstellung im Kreishaus von Luckenwalde eröffnet worden. Darüber berichtet haben lokale und regionale Medien, so die Märkische Allgemeine Zeitung (hier). Aus überregionalen habe ich darüber nichts wahrgenommen. Deswegen können Sie dazu hier etwas lesen.

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