Hat Dänemark überhaupt ein Verkaufsrecht? – Dänemarks Verkauf der Jungferninseln als Beispiel – Könnte Grönland sogar eigenständig zu den USA wechseln? – Wie die USA Dänemark vom Trump-Vorhaben ganz ausschließen könnten – Der Grönland-Erwerb für die USA wohl eine wünschenswerte Ergänzung, aber keine erforderliche – Der USA-Wunsch von 1809, sich auch Kanada einzuverleiben – Der USA-Erwerb Grönlands würde das Verhältnis zu Kanada belasten – Ein USA-Interesse an Grönland, um dort China oder Russland zu verhindern?
Von Prof. Dr. iur. Menno Aden*)
Der von Donald Trump ins Gespräch gebrachte Kauf von Grönland durch die USA hat drei Aspekte: rechtliche, politisch-strategische, wirtschaftliche.
I. R e c h t l i c h: 2009 wurde Grönland von Dänemark eine weitgehende Autonomie gewährt, die Grönland die Kontrolle über nahezu alle Bereiche außer Verteidigung und Außenpolitik übertrug.
Der Autonomiestatus Grönlands stellt Dänemarks Verkaufsrecht infrage
1. Es ist zu prüfen, ob Dänemark die Insel Grönland verkaufen kann: Bis 2009 übte Dänemark die volle Souveränität über Grönland aus. Bis zu diesem Zeitpunkt ist anzunehmen, dass Dänemark völkerrechtlich befugt war, die Souveränität über diesen Teil seines Staatsgebiets an einen anderen Staat zu übertragen. Der Autonomiestatus Grönlands stellt dieses Recht heute in Frage. Es ist, soweit ich weiß, völkerrechtlich nicht geklärt, ab wann eine schrittweise, immer weitere Befugnisse gewährende Autonomie zur (Teil-)Souveränität führt, die den Rest-Souverän hindert, über ihn zu verfügen. Ein historisches Beispiel könnte das folgende sein: 1801 hat der Kaiser des damals noch existierenden Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Vertrag zu Lunévillle das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten. Nach wohl herrschender juristischer Meinung war der Kaiser, obwohl er Oberherr der abgetretenen Gebiete war, zu diesem Akt nicht (mehr) befugt, weil diese Gebiete innerhalb des Reichkörpers teil-souveräne waren.
Ein eigenständiger Wechsel Grönlands zu den USA derzeit nur möglich in Abstimmung mit Dänemark
Allerdings dürfte auch Grönland, trotz seiner weitgehenden Autonomie (noch) nicht befugt sein, sich selbst zu verkaufen beziehungsweise sich einem anderen Staat anzuschließen, solange Dänemark bestimmte völkerrechtlich respektierte Rechte in Bezug auf Grönland hat. Ein Verkauf Grönlands oder ein Wechsel der staatlichen Zugehörigkeit Grönlands wäre daher nur in Abstimmung zwischen Dänemark und Grönland möglich. Die als Kaufpreis in den Raum gestellte Summe von 100 Milliarden wäre daher, sollte es zu einer solchen Transaktion kommen, zwischen Grönland und Dänemark aufzuteilen.
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