Das neue EEG stoppen

Es ist eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie – Sein Ziel: den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen – Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser – Aber für Umweltministerin Schulze geht Altmaiers Gesetzentwurf noch nicht weit genug – Windkraftstrom nun sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit – Naturschutz-Initiative: Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert – Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte – Die Bundesregierung auf Windkraft-Erfüllungsgehilfen-Kurs – Die unheiligen Allianzen

Der  Name “Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist immer noch falsch: Energie ist nicht erneuerbar, nur umwandelbar in eine andere Energieform.  Korrekt müsste es Alternativ-Energien-Gesetz heißen. So heißt es aber nicht. Schon daran zeigt sich der Unverstand, mit dem deutsche Politiker verbissen die zuvor sichere Stromversorgung technisch gefährden und wirtschaftlich unverantwortlich verteuern. Erneuerbar dagegen sind Gesetze. Das soll jetzt auch mit dem EEG geschehen. Am 23. September 2020 hat die Bundesregierung ein geändertes EEG auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Für den Naturschutz und die Bürger verschärft es die Lage, für die subventionierten Alternativ-Strom-Erzeuger macht es das Ausbeuten von Natur und Bürgern noch leichter. Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser. Daher darf der Gesetzentwurf der Regierung ein Gesetz nicht werden. Das aber ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Es ist  eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie. Das Ziel ist, den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen.

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Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Ein Gerichtsurteil am Beispiel von zwei Bussard-Arten – Das VG Gießen bescheinigt einer Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot Rechtswidrigkeit – Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben zurückzustehen – Die Naturschutz-Initiative e.V. gewinnt gegen Hessens Regierungspräsidium – Das süße Gift der Subventionen und die drogensüchtige Windkraft-Branche

Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht

töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, dass drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald vom Tötungsverbot für beide Vogelarten ausgenommen sind. Ein Urteil wie dieses wurde erstmals erwirkt, jedenfalls ist ein gleiches bisher nicht bekannt geworden. Als Grundsatzurteil dürfte es weitreichende Folgen haben und sich kaum auf die beiden Bussard-Arten beschränken lassen. Erstritten hat es der im Westerwald ansässige Umweltschutzverband Naturschutz-Initiative e.V. (NI). In einem „Sonderrundbrief“ hat er darauf aufmerksam gemacht. Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den inzwischen schon 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland in schlimmsten Größenordnungen zum Opfer (siehe hier und hier).

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Der Vogel-Killer-Strom

30 000 Windkraftanlagen in Deutschland zerschlagen Vögel und Fledermäuse zu Hunderttausenden – Töten aus niedrigen Motiven, das bisher ungeahndet bleibt – Julia Klöckner (CDU): Tie­re sind Mit­ge­schöp­fe, kei­ne Weg­werf­wa­re – Aber Vögel und Fledermäuse sind es – Warum schweigen die Naturschutzverbände? – Die deutschen Intellektuellen: Wieder einmal versagen sie – Bienen sind „systemrelevant“, Vögel und Fledermäuse offenkundig nicht

 Klar ist: Wenn je­mand ge­gen un­se­ren Tier­schutz ver­stößt, muss das be­straft wer­den.“ Gesagt hat das die neue Ministerin im Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Hört, hört, denn in der strafrechtlichen Praxis ist das leider überhaupt nicht klar. Auf deutschem Boden und in deutschen Küstengewässern zerschlagen rund 30 000 Windstromanlagen*) unbestritten seit Jahren und in den nächsten Jahrzehnten hunderttausende Vögel und Fledermäuse, jährlich derzeit rund 100 000 bis 150 000. Es sind Morde aus niedrigen Motiven. Die Betreiber der Anlagen handeln aus Gewinnsucht. Aber ist je ein Betreiber für diese Morde vor Gericht gestellt und bestraft worden? Hat man je einen Bericht darüber gelesen? Frau Klöckner handeln Sie.

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Seeadler, Storch und Rotmilan

Die Flügel der Windkraftanlagen sind stärker als sie / Der Landesregierung in Kiel ist das egal / Ein Offener Brief gegen ihren tödlichen Erlass

Haben Sie gewusst, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die durch die EU empfohlenen Tabuzonen für den Bau von Windkraftanlagen um Horststandorte gefährdeter Großvogelarten wie Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch und Rotmilan aufgehoben hat? Nein? Ich auch nicht. Nun sind noch mehr Großvögel in der Gefahr, von den Flügeln der Anlagen zerschmettert zu werden. Naturschutz? Tierschutz? Nicht, wenn es um Windkraft geht. Und nicht, wenn alle sozialistischen Einheitsparteien Deutschlands dem CO­2-Wahn und der Klimaschutz-Ersatzreligion verfallen sind. Und nicht, wenn sich mit dem Wahn, der Ersatzreligion samt staatlicher Subventionierung viel Geld verdienen lässt.

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