Dieses Gesetz verhindern helfen

Vier Eltern für ein Kind? – Familie soll umdefiniert werden – Das geplante Mehr-Eltern-Gesetz – Worum es geht und was es bewirken würde, in weniger als drei Minuten in einem Video erklärt

Gerade bekam ich diese Aufforderung: Ich solle mithelfen, ein Gesetz zu verhindern. Die Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP) wolle das gesamte Familienrecht auf den Kopf stellen. Abstammungsrecht, Namensrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht sollen nach den ideologischen Vorgaben der LSBT-Lobby umgestaltet werden (LSBT = Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans).

Was zunächst abstrakt und kompliziert wirke, habe tiefgreifende Auswirkungen: Die Ampel-Regierung wolle fiktive Rechtsinstitute wie Mitmutterschaft“, „Mehrelternschaft“ (mit bis zu vier „Eltern“) und „Verantwortungsgemeinschaft“ (in Konkurrenz zur Ehe) einführen. Das Ziel sei eindeutig: Elternschaft und Kindschaft sollen rechtlich von ihrer biologischen Grundlage getrennt werden!

Damit würden die Familie umdefiniert und Kinder zum Objekt erwachsener Selbstverwirklichungsträume degradiert werden. Sogar Pädophile könnten so leichter an ein Kind kommen, und der illegalen Praxis der Leihmutterschaft würde der Weg geebnet.

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Der Staatsfeind Staat

F u n d s a c h e

„Wenn das Bewusstsein erwacht, dass der Staat zum Feind geworden ist, sind die Tage der Herrschenden gezählt, da die Menschen durch permanenten Bummelstreik die materiellen und mentalen Grundlagen ihrer Macht zerstören werden.“

(Roland Woldag in seinem Beitrag „Die dritte deutsche Diktatur: Permanenter Bummelstreik – Über die letzten Tage der Herrschenden“, erschienen im Magazin eigentümlich frei, November-Heft 2023, Seite 48/49. Der ganze Beitrag ist online zu lesen hier)

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Wo ist der VS, wenn man ihn braucht?

F u n d s a c h e

„Das läuft dann so, wenn die AfD versucht, mit der Kneipe was zu machen, dann sind wir rechtzeitig da, reden freundlich mit dem Wirt, damit er sie wieder auslädt. Wenn er sie nicht auslädt, reden wir nochmal nicht ganz so freundlich, und wenn das noch nicht gereicht hat, gibt es weitere Möglichkeiten, die ich hier nicht öffentlich darlegen möchte“.

Parteifunktionär Reinhard Neudorfer aus Waiblingen (Die Linke) auf dem Linken-Europa-Parteitag, der am Wochenende vom 17. bis 19. November 2023 in Augsburg stattfand (Redeausschnitt siehe hier).

Berichtet über den Vorfall hat das politische Online-Magazin Apollo News (hier) unter der Überschrift „Linken-Kandidat kündigt Gewalt gegen AfD-Veranstaltungen an – Jubel im Saal“ (hier). Reaktion von Peter Boehringer (AfD-Bundesvorstand und MdB): „Wo ist der Verfassungsschutz (VS), wenn man ihn braucht?“

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Aufbruch

Es ist an der Zeit, dass sich das Volk einmischt

Von Reinhard Uhle-Wettler*)

Ihr deutschen Staatsbürger! Zieht die Volksvertreter zur Rechenschaft! Sie sind dabei, den Staat abzuwirtschaften. Dabei sind sie auf das Wohl des deutschen Volkes verpflichtet, haben seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben!

Wann brechen wir endlich auf zu neuen Ufern?

Wir erleben nun aber die Veränderung unseres Volkes durch eine unerwünschte und hochgefährliche Migrationswelle, eine kaum noch zu bewältigende Krise des Rechtsstaates, den Niedergang der Armee, eine unbeherrschbare Verschuldung der öffentlichen Hand und ein seit vielen Jahrzehnten vorhergesagtes, aber leichtfertig hingenommenes demographisches Defizit.

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Fotovoltaik verdrängt Agrarproduktion

Den Strom aus Sonnenschein zu erzeugen, ist lukrativer als der Anbau von Mais, Weizen und anderer Nahrungsmittel – Die hohen Erlöse für Solarstrom treiben die Pachtpreise für Agrarland hoch – Betriebe mit viel Pachtland werden aufgeben müssen – Die Nahrungsproduktion vom Acker wird unrentabel – Mal gar kein Solarstrom, mal zu viel davon und teuer zu entsorgen ­– Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen bleiben unentbehrlich

Von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel*)

In Kürze soll auch die Stromerzeugung aus Sonnenenergie als „im nationalen Interesse liegend“ privilegiert werden. Dann darf auch Ackerland mit Fotovoltaik-Platten großflächig bedeckt werden. Verbessert wird die Stromversorgung so nicht, hart getroffen dagegen wird die Agrargüterproduktion der Landwirtschaft. Finanziell nämlich macht es für den Bauern durchaus Sinn, auf den Feldern Solarstrom anstelle von Mais zu ernten. Je Hektar, also auf einer Fläche von etwa 1,5 Fußballfeldern, lassen sich nach Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft jährlich 700.000 Kilowattstunden (kWh) Solarstrom erzeugen oder beim Anbau von Pflanzen zur Vergärung 23.000 kWh Biogasstrom. Mit den staatlich garantierten, also subventionierten Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) liegen die Hektarerträge deutlich über denen beim Weizenanbau. Mit ihm werden für 6 Tonnen Weizen 1.800 Euro/Hektar erzielt.

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Eine Verfassung braucht verfassungstaugliche Bürger

F u n d s a c h e

„Nur der Charakter der Bürger erschafft und erhält den Staat und macht politische und bürgerliche Freiheit möglich. Denn wenn die Weisheit selbst in Person vom Olymp herabstiege und die vollkommenste Verfassung einführte, so müsste sie ja doch Menschen die Ausführung übergeben. … Man wird damit anfangen müssen, für die Verfassung Bürger zu erschaffen, ehe man den Bürgern eine Verfassung geben kann.

Raten Sie mal, von wem das stammt. Richtig. Friedrich Schiller war’s. Er schrieb es am 13. Juli 1793 in einem Brief an Herzog Friedrich Christian I. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (1721 bis 1794). Schlagwortartig formuliert ließe sich sagen: Nicht nur die Verfassung muss tauglich sein, sondern auch die Bürger für die Verfassung. Die Bürger müssen für die Verfassung taugen, damit die Verfassung für die Bürger taugen kann. Sie müssen sie gleichsam verdienen, ehe man sie ihnen anvertraut. Sie müssen die Verfassung leben (wollen), damit sie Bestand haben kann und ihnen dauerhaft Erfolg beschert. Ohne verfassungstaugliche Bürger nützt die schönste Verfassung nichts.

Und wenn schon die Bürger verfassungstauglich sein müssen, dann ihre politische und institutionelle Führung erst recht. Die gegenwärtige Führung in Deutschland ist es in Teilen nicht. Über das Grundgesetz, das die Deutschen als ihre Verfassung empfinden, hat sie sich schon mehrmals hinweggesetzt. Ein Beispiel sind ihre autoritären Entgleisungen während des geschürten Corona-Wahns. Selbst einer Institution wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem gegenwärtigen Präsidenten Thomas Haldenwang ist verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, zum Beispiel gegenüber der AfD. Und auch die Institution Bundesverfassungsgericht ist nicht mehr über alle Zweifel erhaben (siehe sein Klimaschutzurteil). Immer mehr wird man den Eindruck nicht los, dass die Bürger in Deutschland verfassungstauglicher sind als ihre Führung.

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Heiße Luft von Scholz

F u n d s a c h e

„Wir müssen endlich im großen Stil abschieben.“

(Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Titelbild des Magazins Der Spiegel vom 21. Oktober 2023 mit der Unterzeile „Olaf Scholz‘ neue Härte in der Flüchtlingspolitik“)

Zerpflückt wird die „neue Härte“ des Kanzlers von Roland Tichy, so dass sie sich nur als heiße Luft entpuppt. Scholz verspreche das schnelle Abschieben, weil er wisse, das könne nicht klappen. Wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung kenne er zwar, aber er benenne sie nicht – ein doppeltes Spiel.

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Die Energiewende-Ziele zu erreichen, ist aussichtslos

Es scheitert in Deutschland schon am Flächenbedarf für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen – Als noch akzeptabel gilt ein Flächenverbrauch von 2 Prozent der Landesfläche – Aber gebraucht würden mehr – Drei durchgerechnete Szenarien – Doch auch beim Verdrei- und Verfünffachen der Anlagen wäre das Energiewende-Ziel nicht erreichbar, und in der Selbstversorgung mit Strom käme Deutschland nur auf 25 bis 41 Prozent – Fazit: Auch starker Ausbau sichert die Stromversorgung nicht

Von Dipl.-Ing. Klaus Maier*)

Alle Formen von Eingriffen in die unberührte Natur, die durch Menschen zwangsläufig in mehr oder weniger heftiger Form stattfinden, haben Folgen. Folgen können aus verschiedenen Perspektiven gesehen werden. Je nach Betroffenheitsgrad werden diese als noch akzeptabel oder inakzeptabel betrachtet. Das trifft für unproblematisch erscheinende biologische Bewirtschaftung von Ackerland zu, als auch für den Bau eines Kohlekraftwerks oder einer Windenergieanlage.[1] Bewertet man die Versorgung mit preisgünstigem Strom z.B. mit Landschaftsverbrauch, so erhält ein Kohlekraftwerk eine sehr gute Note. Weniger gut ist das Bewertungsergebnis, stehen die CO2-Emissionen oder die Luftschadstoffe im Fokus der Betrachtung. So haben auch die Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen ihre  positiven und negativen Seiten.

Der Energiepflanzen-Anbau und seine Folgen

Ebenfalls Nebeneffekte hat der Anbau von Energiepflanzen für Beimischungen zu Kraftstoffen oder für Biogas. Die aber wurden erst später festgestellt.[2] So sind weltweite Anreize geschaffen worden, die große Monokulturen hervorbrachten oder zu Brandrodungen und/oder zu Vernichtung von Lebensraum bedrohter Tierarten führten. Jeder Eingriff in die Natur durch den Menschen ist auch ein Eingriff in die Energiewandlungs- und Verteilungsprozesse.

Es ist keine Energielösung möglich, die nur gut dasteht

Es gibt also keine Lösung für eine Energieversorgung der Menschen, die in jeder Beziehung gut dasteht. Diese Gedanken sind einer der Auslöser der nachfolgenden Untersuchungen.

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Chapeau, Herr Richter

Pinkeln am „Spülsaum der Ostsee“ erlaubt – Wasserlassen unter freiem Himmel keine grob ungehörige Handlung – Das gesellige Wasserlassen an durchgehenden Pissoirs für Männer – Eine gewisse Üblichkeit und Duldung beim Wandern, Pilzesammeln und sonstigen naturnahen Beschäftigungen – Der bei der Ostsee-Wassermenge zu hohe Verdünnungsgrad – So ist es halt an der Küste – „Der Mensch hat nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee“ – Ein vergnügliches und vermutlich legendäres Urteil

Nehmen wir einmal an: Sie sind mit ein paar Freunden am Strand. Es ist ein Strand an der Ostsee, der von Lübeck-Travemünde. Zusammengeführt hat sie ein geselliger Anlass, die Travemünder Segelwoche. Der Tag hat sich verdämmert, eine laue Sommernacht ihn abgelöst. Man plaudert, man fühlt sich wohl, man trinkt. Getrunkenes pflegt nach einer gewissen Zeit dem Drang wieder nach draußen schwerlich zu widerstehen. Wie dem Drang nachgeben? Was liegt näher, als das Wasserlassen dort zu vollziehen, wo Wasser ohnehin in Fülle schon vorhanden ist. Und so geschieht es dann auch. Einer der Freunde begibt sich ein paar Schritte fort und vertraut sein Wasser dem Ostseewasser an.

Das Meer ist groß, das Meer ist weit – und sehr aufnahmefähig und die Gefahr, es könne durch die zusätzliche Anreicherung über seine Ufer treten, ziemlich gering. Es geht auf Mitternacht zu. Zufälliger- wie unglücklicherweise läuft dort zur gleichen Zeit Personal des Lübecker Ordnungsamtes herum. Es beobachtet das Geschehen, das wegen der Dunkelheit zunächst nur schemenhaft wahrzunehmen ist, und vermag es daher erst mittels Taschenlampe dem Schutz der Dunkelheit zu entreißen. Die (insgesamt drei) Ordnungshüter beurteilen die Entwässerung – vielleicht ist unter ihnen zumindest eine empfindsame Frau – als unsittlich und notieren die Tat als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Einige Zeit später folgt ein Bußgeldbescheid über 60 Euro. Es zu zahlen, verweigert der Täter. Das Verfahren landet vor Gericht.

Als habe dem Richter das Urteil so richtig Spaß gemacht

Was man sich zunächst nur auszudenken vermag, wird gelegentlich von der Wirklichkeit eingeholt. Das scheinbar nur Ausgedachte hat sich aber genau so abgespielt. Doch die nach Ansicht des hansestädtischen Ordnungsamtes verübte Untat stieß auf einen Richter, der sich, so meint man beim Lesen seines Urteils zu spüren, wegen der Belanglosigkeit des Vergehens das Vergnügen am Formulieren des Urteils und ein Dauergrinsen nicht verkneifen konnte. Er sprach den Übeltäter frei und formulierte Sachverhalt und Begründung des Urteils (Aktenzeichen: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug), als habe ihm das so richtig Spaß gemacht, nämlich so:

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Fracking – na und?

Jetzt könnte auch Deutschland die Schiefergas-Reserven aus dem Boden holen – Es hat die viertgrößten in Europa – Der Anlass liegt auf der Hand – Warum Fracking in Deutschland 2016 verboten wurde – Fracking gibt es in Deutschland seit 1940 – Expertenkommission 2021: Fracking ist eine ausgereifte und sichere Technik – Folglich wäre das Verbot aufzuheben – Deutsches Fracking-Gas ist für Deutschland sinnvoller als amerikanisches

Allmählich wird „Fracking“ nun auch in Deutschland wieder salonfähig. Seit 2016 ist das Fördern von Erdgas und Erdöl durch Fracking hierzulande so gut wie verboten. Doch inzwischen steht das Verbot nunmehr zur Disposition. Den Anstoß dazu gab die Monopolkommission in ihrem jüngsten Sektorgutachten zur Energiekrise.1) Dann meldeten sich mit dem Verlangen nach einem Ende des Verbots Unternehmer zu Wort (hier). Am 11. Oktober hat auch der Wirtschaftsrat der CDU gefordert, das Verbot aufzuheben (hier). Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte dies schon zum Jahresfang 2023 verlangt (hier). Zwischendurch waren auch andere Pro-Stimmen zu vernehmen gewesen. Es geht darum, die Erdgasreserven in den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten zu erschließen. Davon hat auch Deutschland welche.

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