Nord Stream 2 zuende bauen

Verträge sind einzuhalten – Nur Putin schaden zu wollen, ist keine verantwortungsvolle Politik – Die Gasversorgung aus Russland ist verlässlich und geboten – Nützlich ist nur ein wirtschaftlich stabiles Russland, die Gasleitung wirkt daran mit – Finanzielle Folgen, wenn das Gasprojekt verhindert würde – Kann der Leitungsbau juristisch noch gestoppt werden? – Die Hürden dafür sind hoch und Entschädigungen würden fällig – Eingriffsmöglichkeiten gehen auch nach Bauvollendung nicht verloren

Obwohl schon fast vollendet, wird immer noch verlangt, die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht zuende zu bauen und den Baustopp als Sanktion gegen Russland einzusetzen.*) Die politische Argumentation dafür lautet unter anderem, Russland handele innen- und außenpolitisch völkerrechtswidrig, es sei keine Demokratie und verstoße gegen moralische Regeln („westliche Werte“).

Nur Putin schaden zu wollen, ist keine verantwortungsvolle Politik

So sehr das den allgemeinen Wahrnehmungen nach zutrifft, so sehr trifft es auch auf andere autokratische und autoritäre Regime zu. Sanktionen gegen sie bewirken so gut wie nichts. Es ist sinnvoller, Russland trotz politischer Gegensätze wirtschaftlich als Partner zu behandeln, und das wirtschaftlich zu nutzen, was es uns liefern kann, und ihm das zu liefern, was wir ihm liefern können, statt das Land ins Abseits oder gar politischen Gegnern wie etwa China in die Arme zu treiben. Nur um einem autoritären Politiker wie Putin zu schaden und zu „bestrafen“, ist für Deutschland (und Europa) keine verantwortungsvolle Politik.

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Zum Schutz der freien Rede

Der britische Bildungsminister plant ein Gesetz für die Opfer links-grüner Redezensur – Was an Meinungsdiktatur in Great Britain geschieht, ist auch in Deutschland gang und gäbe – Wäre nicht auch hier ein neues Gesetz nötig?

Gesetze haben wir über und über genug. Dem wird jeder Vernunftbegabte wohl zustimmen. Doch trotzdem wird ein zusätzliches Gesetz gelegentlich notwendig. Freilich muss dann als Regel gelten, dafür ein bestehendes Gesetz verschwinden zu lassen, also aufzuheben. Ein Blick nach Großbritannien zeigt gerade, dass die britische Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen will. Es soll die Rede- und Meinungsfreiheit von Menschen schützen, die diese Freiheit gegen die Meinungsvorgaben der links-grünen Gesinnungsdiktatoren in Anspruch  nehmen und die dann aber durch Mobbing, öffentliches Anprangern, Ausgrenzen, Isolieren und sogar mit Arbeitsplatzverlust durch diese selbsternannten Zensoren abgestraft werden.

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Sterbehilfe-Debatte ohne AfD?

Nein, auch sie trug dazu bei – Aber die Rede von Beatrix von Storch kam in Berichterstattungen nicht vor – Nicht Hilfe zum, sondern Hilfe beim Sterben

Sterbehilfe ist Gewissenssache und verbunden mit Fragen zu Ethik und Moral.  Ist sie zu tolerieren oder abzulehnen? Oder gesetzlich sogar zu ermöglichen? Und wenn ja, mit welchen Regeln? Es versteht sich, dass sie daher auch zur politischen Auseinandersetzung wird. So jüngst im Deutschen Bundestag wieder einmal geschehen. Es war eine erste Orientierungsdebatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts*) vom 26. Februar 2020, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig aufgehoben hat. Die Medien haben über die Debatte berichtet, auch die FAZ. Was war in deren Bericht auffällig?

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Die Opfer der Mainstream-Medien

Zornesausbrüche von CDU-Anhängern nach der Nominierung von Laschet als Unions-Kanzlerkandidat – Dabei sind Söder und Baerbock als solche ebenso wenig vorzeigbar und tauglich – Kanzler müssen das Land über die Runden bringen, nicht ihre Partei

Der Nominierung von Armin Laschet als Kanzlerkandidat der beiden Unionsparteien folgen Zornesausbrüche. Es ist der Zorn, die Enttäuschung, die Wut von bisherigen Wählern, Mitgliedern und Abgeordneten der CDU.  Die Bild-Zeitung – „Durch die CDU donnert ein Wut- und Frust-Orkan“ – hat ein paar davon zusammengestellt. Diese bisherigen Parteianhänger treibt die Furcht um, mit Laschet werde die CDU bei der kommenden Bundestagswahl zum großen Verlierer. Das ist alles andere als abwegig. Doch war für die Unionsparteien bei der Nominierung die einzige Alternative nur Markus Söder. In dieser Lage flogen ausgerechnet ihm viele (oder die meisten?) CDU-Herzen zu, die der CSU ohnehin.

Die Äußerungen aber, die Bild hierzu zitiert, sind bezeichnend und aufschlussreich. Nur mit Söder als Kandidat könne die Union noch über die Runden kommen. Das mag ja sein und für die Union gelten. Aber ein Kanzler soll das Land, soll Deutschland über die Runden bringen, ein Land also, das durch Merkel nun schon länger dabei ist, im Sumpf eines grünen, linken, sozialistischen Totalitarismus‘ zu versinken. Dafür, dies aufzuhalten und zu beenden, taugt Söder ebenso wenig wie Laschet. Die Furcht davor findet sich in den zitierten Reaktionen nicht. Man hat den Eindruck, dass die Zitierten nur in jener politischen Welt leben, die ihnen die Mainstream-Medien als zukunftsweisend vorgaukeln und nahebringen, statt ihnen auf die Sprünge zu helfen.

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Der CDU wird es nicht bekommen

Die Koalition von Unionsparteien und SPD hat mit ihrer Mehrheit im Bundestag die  „Bundesnotbremse“ gezogen und das Infektionsschutzgesetz verschärft – Armin Laschet als CDU-Vorsitzender und gerade gekürter Kanzlerkandidat der Unionsparteien hat es hingenommen

Es ist geschehen. Der Bundestag hat mit Mehrheit der großen Koalition von CDU/CSU und SPD das Infektionsschutzgesetz verschärft, die „Bundesnotbremse“ gezogen. Es ist die Ermächtigung für die jeweilige Bundesregierung zu massiven staatlichen Freiheitsbeschränkungen und zum Aushebeln von Grundrechten mit der Diktatur eines Notstandsgesetzes, getarnt als Infektionsschutz vor einer Epidemie. Was Roland Tichy am Tag zuvor zur Nominierung von Armin Laschet als Kanzlerkandidat der Unionsparteien beigesteuert hat, bleibt einflusslose Episode: Er hat am 20. April 2021 (hier), bezogen auf die Abstimmung im Bundestag am 21. April, Laschet zur Mannhaftigkeit aufgefordert:

„Willkommen, Armin Laschet, als Kandidat der Union. Schon heute können Sie beweisen, dass Sie sich zum Kanzler eignen: Stoppen Sie das Infektionsschutzgesetz der Kanzlerin. … Wenn Ihre Kandidatur mehr als Show gewesen sein soll, dann haben Sie jetzt die Chance. Machen Sie dem Spuk ein Ende. Sie sind bereits Parteivorsitzender. Fordern Sie die Fraktion der CDU auf, sich endlich gegen die antidemokratischen Machenschaften der jetzigen Bundeskanzlerin aufzulehnen. Morgen ist die Stunde der Wahrheit, ob sie dem Neuen den Weg bereiten, oder nur ein Merkel in anderer Form sind. … Sie haben es in der Hand, ob Sie Politiker aus eigener Kraft sind. Wenn Sie schweigen, sind Sie nur die Fortsetzung von Merkel.“

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Eine „versaute“ Agrarpolitik

Die Massenhaltung von Tieren in Großbetrieben – Der Brand in einer Ferkel-Aufzuchtanlage mit fast 76 000 toten Tieren – Widerstand gegen die Großanlage von Anfang an – Das Baugenehmigungsverfahren für sie ist noch immer nicht abgeschlossen – Landesagrarminister Backhaus leugnet jetzt, was er vorher mit allen Mitteln gefördert hat – Die Agrarpolitik ist vorwiegend auf Großbetriebe ausgerichtet – Nötig aber ist in der Landwirtschaft eine breite Streuung von Risiko, Eigentum und Bauernhöfen mit mehreren Standbeinen – Doch Politiker und große agrarnahe Unternehmen unterstützen „industrielle“ Landwirtschaft – Das große Manko: die in der DDR-Zeit zerstörte bäuerliche Struktur – Weg von der agrarpolitischen Schlagseite und die bäuerlichen Familienbetriebe stärken –   Mit einem Gastbeitrag von Jörg Gerke über Hintergrund und Folgen des Brandes

Die Massenhaltung von Tieren zur Ernährung von Menschen ist nach wie vor sehr umstritten. Für die Betreiber und ihre Unterstützer rangiert sie unter dem Begriff „moderne und effektive Landwirtschaft“, die Tierschützer dagegen lehnen sie ab als nicht artgerecht und als Tierquälerei. Zu den Kritikern gehören auch Landwirte. Im Mittelpunkt der Kritik steht durchweg die Schweine- und Legehennenhaltung. Meist zwar schwelt der Konflikt so vor sich hin, aber wenn dort etwas passiert, rückt er sofort wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. So auch jüngst nach dem Großbrand in der riesigen Sauenhaltungsanlage von Alt Tellin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit ihren achtzehn Ställen.  Dahinter steckt letztlich eine – man verzeihe mir diese deftige Wortspielerei – „versaute“ Agrarpolitik, die Großbetriebe begünstigt und bäuerliche Betriebe benachteiligt.

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Keine Maske, kein Mindestabstand, keine Schnelltests

Das Amtsgericht Weimar sorgt wieder einmal für Aufsehen – Es befreit die Schüler zweier Schulen in Thüringen von den Corona-Anordnungen in der Schule – Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig, damit verfassungswidrig und nichtig – Masken- und Abstandszwang schädigen Schulkinder physisch, psychisch, pädagogisch und psychosozial – Das Gericht konstatiert eine Tatsachenferne des Verordnungsgebers mit historisch anmutenden Ausmaßen – Nur die Gerichte können noch helfen – Eine weitere Steilvorlage für die AfD im Wahlkampf – Und ein Nachtrag vom 27. April 2021 zum staatlichen Vorgehen gegen den Richter

Abermals sorgt das Amtsgericht Weimar in Sachen Coronavirus für Aufsehen. Schon im Januar 2021 hatte es gegen die staatlichen Freiheitsbeschränkungen in eindeutiger und grundsätzlicher Weise entschieden (hier).  Nun ist das erneut geschehen.   Im Eilverfahren mit  einer zunächst einstweiligen  Anordnung hat es beschlossen, dass die Kinder zweier Schulen in Thüringen im Unterricht und auf dem Schulgelände keine Masken tragen, keine Mindestabstände einhalten und nicht an Schnelltests teilnehmen müssen. Dergleichen anzuordnen oder vorzuschreiben ist den Leitern und Lehrer dieser beiden Schulen untersagt, ebenso den Vorgesetzten der Schulleitungen. Ferner schreibt das Gericht den beiden Schulen vor, den Präsenzunterricht für alle ihre Schüler aufrechtzuerhalten. Angestoßen hatte das Verfahren eine Mutter für ihre zwei Söhne am 13. März.*) Der Achtjährige ist in der dritten, der Vierzehnjährige in der achten Schulklasse. (Beschluss vom 8. April 2021, Aktenzeichen 9 F 148/21, Wortlaut hier).

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Den verordneten Lockdown sofort beenden

Den Menschen es überlassen, wie sie sich selbst schützen möchten – Zuversicht verbreiten anstelle einer Politik der Angst – Kein Zwang beim Testen und Impfen – Die alarmierend hohen Nebenwirkungen beim Impfen ernstnehmen – Zurück zur bewährten Diagnostik

Die Neun-Punkte-Resolution der AfD auf ihrem Bundesparteitag in Dresden

Die AfD hat auf ihrem Bundesparteitag in Dresden am 10. April eine Resolution gegen die freiheitsbeschränkenden  und grundgesetzwidrigen Coronavirus-Anordnungen beschlossen. Die AfD  will damit „einen Weg zurück in die Normalität“ aufzeigen. In der Resolution fordert sie die Bundesregierung und die Landesregierungen zu folgenden neun Maßnahmen auf.

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Lange Leitungen gefährden die Stromversorgung

Die Energiewende-Ideologen missachten eine nach wie vor sinnvolle Faustregel – Die Leitungsverluste beim Stromtransport – Die Aufwendungen für die Kompensation des Blindstroms – Großabnehmer von Strom müssen jetzt höhere Netzgebühren zahlen – Der Stromtransport über lange Strecken bedroht auch die Sicherheit der Stromversorgung – Ohne Dampfkraftwerke ist eine kritische Unterversorgung in Süddeutschland programmiert – Ohne sie drohen Stromabschaltungen und Stromausfälle wie einst in der DDR

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel

Wenn jemand eine lange Leitung hat, braucht er lange bis zur richtigen Erkenntnis. Das gilt wohl auch für die vielen deutschen Politiker, die lange Stromleitungen von Nord- nach Süddeutschland fordern, um den Windstrom von der Küste zu den Verbrauchern in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zu leiten. Denn dort sollen bald alle Kern- und Kohlekraftwerke abgeschaltet und durch Wind- und Solarstrom ersetzt werden. Die Schwächen und die Gefahr eines Blackouts durch lange Stromleitungen haben sie wohl nicht begriffen.

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Ein Sieg für die Freiheit mit Pauken und Trompeten

Der spektakuläre Gerichtserfolg der „Freiheitlichen“ in Österreich und die ebenso spektakuläre Niederlage von Polizei, Gesundheitsdienst und Verfassungsamt in Wien – Das Amtsgericht Wien hat das Verbot einer Kundgebung der FPÖ für rechtswidrig erklärt und aufgehoben – Seine Maßstäbe sind auch in Deutschland anwendbar

Eine Kundgebung wurde polizeilich verboten, aber das Verbot jüngst gerichtlich für rechtswidrig erklärt. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hatte gegen das Verbot Beschwerde eingelegt und hat nun gewonnen. Das Verwaltungsgericht Wien hob das ursprüngliche Kundgebungsverbot auf und gab der FPÖ in sämtlichen (!) Beschwerdepunkten recht.

Wer liest, wie das Gericht seine Entscheidung begründet, muss feststellen: Österreichs „Freiheitliche“ haben mit Pauken und Trompeten obsiegt, und die Behörden sind ebenso spektakulär gescheitert.  Die Entscheidung datiert vom 24. März 2021. Die Landespolizeidirektion Wien hatte eine von der FPÖ für Wien angemeldete Kundgebung untersagt. Motto der Kundgebung: „Für die Freiheit“ und „Allgemeine Information der FPÖ“. Vorgesehen war die Veranstaltung auf dem Maria-Theresien-Platz gegen die Freiheitsbeschränkungen der unverhältnismäßigen staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen Stattfinden sollte sie am 31. Januar 2021, angemeldet worden war sie am 29. Januar.

Wie das Gericht seine Entscheidung begründet, ist auch für Demonstrationen und Beschwerden gegen Versammlungsverbote in Deutschland von Bedeutung. Daran orientieren können sich hiesige Beschwerdeführer (wie zum Beispiel die AfD) ebenso wie auch die mit solchen Beschwerden befassten deutschen Gerichte. Daher seien Sachverhalt, Beschwerdebegründung und Urteilsbegründung – der Amtssprache möglichst entkleidet – im Folgenden näher erläutert.

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