Die Antifa will eine Konferenz verhindern -– Es geht um die 13. Internationale Klima- und Energiekonferenz in München – Das Hotel hat plötzlich den Vertrag gekündigt – Der Veranstalter EIKE geht gegen Hotel und Antifa gerichtlich vor – „Ein besonders schwerer Fall von Nötigung und Erpressung“ – Nach Antifa-Drohung eine Unterwerfungserklärung des Hotels – Worauf die Hotel-Leitung so gar nicht kam: die Polizei zu rufen – Stattfinden wird die Konferenz in München trotzdem, nur woanders dort
Meinungsfreiheit ist gut, aber schmerzhaft und störend. Wer sie nicht verträgt, versucht stets, sie zu unterdrücken. Das Gleiche gilt für Tatsachen. Wem sie nicht passen, der will sie nicht wahrhaben und bekannt werden lassen. Denn das an ihnen Unangenehme, ja, Unerträgliche ist: Tatsachen sind stets wahr; unwahre Tatsachen gibt es nicht, sind per se unmöglich. Man kann sie leugnen, als Lüge diffamieren, aber auf Dauer hilft das nicht, denn Unwahrheit kommt immer ans Licht und damit die Wahrheit – auch wenn es lange dauern und zu spät sein kann. Wenn also Tatsachen einer Politik entgegenstehen, wollen ihre Verfechter unterbinden, dass sie für jedermann öffentlich werden.
Das NH-Hotel hat den Veranstaltungsvertrag zehn Tage vor Konferenzbeginn gekündigt
Bezeichnend dafür sind die Klimaschützer – jeglicher Couleur und jeglicher eigenen Interessenlage, besonders die in Deutschland. Sie beanspruchen in Sachen Klimaschutzpolitik ein Meinungsmonopol und haben es im öffentlichen Raum schon weitgehend durchgesetzt. Aber zu viele Tatsachen widersprechen dieser Politik, zeigen auf, dass sie unsinnig ist und ruinös wirkt. Zu denen, die sie seit langem beharrlich auflisten und erläutern, gehört das Europäische Institut für Klima und Energie e.V. (EIKE) in Jena (hier). Das stört die fanatischen Klimaschützer sehr. Da ihnen das EIKE-Diffamieren nicht mehr genügt, greifen sie jetzt zu gesetzwidrigem Zwang. Sie wollen dessen 13. Internationale Klima- und Energiekonferenz verhindern. Das betreffende Hotel hat plötzlich den Veranstaltungsvertrag gekündigt – zehn Tage vor dem Beginn der Konferenz.
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