Neues Jahr, alte Probleme

Energiewende, Migration, Russland-Ukraine-Krieg, Rechtsverstöße – Frontalangriffe auf unsere Freiheit – Ruhig gestellt mit „Alles Verschwörungstheorien“ – Frösche-Sieden auf politische Weise – Die Ampel-Regierung krönt Merkels Zerstörungswerk – Die für Deutschland und das deutsche Volk gefährlichste Partei ist die der Grünen – Ihr gelingt, was der Linken bisher nicht gelang: ein sozialistisches Deutschland – Trost beschert der politische Witz

Das Jahr ist neu, die Probleme sind die vom alten Jahr – und von davor. Das alte Jahr 2022 endete schlecht, das neue Jahr 2023 fängt ebenso schlecht an. Die Energiewendepolitik geht selbstzerstörerisch weiter – bis es heißt: Operation gelungen, Patient tot. Die Klimaschutzpolitik ist nach wie vor Blendwerk. Die Migration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und illegal Einreisenden nach Deutschland ist nach wie vor ungehemmt, denn zu groß sind die finanziellen Anreize, die Deutschland bietet, und der politische Wille, die Deutschen langfristig durch Nicht-Deutsche zu ersetzen. Den Krieg zwischen Russland und der Ukraine helfen auch deutsche Waffen- und Finanzhilfen zu verlängern, statt gegen den Widerstand vor allem des Kriegstreibers USA auf Verhandlungen zu drängen; unserer politischen Führung fehlt es dafür an politischer und persönlicher Souveränität und Integrität sowie an sonstiger  nötiger Fähigkeit. „Wer Waffen liefert, will Krieg – sonst würde er Diplomaten schicken.“ (Sarah Wagenknecht hier). Und staatliche Rechtsverstöße sind  wie zu Gewohnheitsrecht geworden.

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Wieso immer noch Maske, wieso überhaupt

Als staatliche Tragepflicht gehört sie in die Tonne für Sperrmüll – Die Lösung lautet: Keiner muss die Maske tragen, aber jeder darf es – Lauterbach appelliert an die Vernunft und schießt damit ein Eigentor – Aber er glaubt, die Sache im Griff zu haben. Besser wäre, er hätte sich selbst im Griff

Das kapiere, wer mag und kann: Maskenpflicht in Flugzeugen nicht mehr, in Zügen der Bahn immer noch, Masken für Patienten in Arztpraxen Pflicht, für Arzt und Praxispersonal nicht. So am 8. September im Bundestag von der Ampel-Mehrheit (SPD, Grüne, FDP) für das Infektionsschutzgesetz beschlossen vom 1. Oktober an.* Wer es nicht kapieren mag und noch nicht verblödet ist, wird der Logik folgen: Bestünde wirklich Ansteckungsgefahr, die zu verhindern unbedingt erforderlich wäre, dann besteht sie zwischen Menschen in Flugzeugen ebenso wie zwischen Menschen im Zugverkehr und wie in Arztpraxen zwischen Ärzten samt Gehilfen und den Patienten. Und im Umkehrschluss wird der Klardenkende folgern: Wenn die Ansteckungsgefahr in Flugzeugen und durch Arztpraxispersonal hinnehmbar ist (wie auch sonst üblich), dann ist sie es auch im Zugverkehr, in Bussen und überall sonst. Das Fazit daraus: Die Maskenpflicht in Flugzeugen und für Arztpraxispersonal aufzuheben, ist vernünftig. Also wenigstens das. Aber wieso immer noch Maske und wieso überhaupt?

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Der totalitäre Handstreich

Corona-Manipulationen am Arzneimittelgesetz – Die vielen Schutzvorschriften, die mittels Verordnung außer Kraft gesetzt wurden, um unerprobte Corona-Impfstoffe freizugeben – Viren als Herrschaftsmittel und das Impfen als Mittel für individuelle Unterwerfung – Die Welt der Medizin und Pharmaindustrie wurde mit den Impfstoffen drastisch verändert – Was für Corona-Impfstoffe alles erlaubt ist und für andere nicht – Das Versagen der Massen-Medien: Statt den Staat zu kontrollieren, fressen sie ihm aus der Hand

Beherrschendes Thema in Politik und Medien ist seit dem 24. Februar der Russland-Ukraine-Krieg. Die beiden Jahre davor ist Dauerthema Covid-19 gewesen. Jetzt führt es ein Schattendasein, ist aber nicht aus der Welt und tritt aus dem Schatten gerade wieder heraus: Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat die Corona-Impfung nun auch für sämtliche Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren an empfohlen, nicht mehr nur für die mit „Risikofaktoren“. Tot ist das Thema Corona also nicht, es wird stets neu belebt – oder von den Affenpocken abgelöst bzw. ergänzt. Zu verführerisch ist für die politischen Machthaber, die Angst der Menschen vor schwerer Krankheit zu schüren und zu missbrauchen, die Bürger mit Anordnungen aus vorgeblichen Gesundheitsschutzgründen zu traktieren und abzulenken, um diese schöne Zeit der bewusst herbeigeführten einseitigen Aufmerksamkeit für ein „autoritäres Durchregieren“ (Thorsten Hinz) zu nutzen.

Viren als Herrschaftsmittel und das Impfen als Mittel für individuelle Unterwerfung

Der Publizist und Buchautor Hinz verwendet dafür den Begriff „Biopolitik“ und  nennt, was dabei herauskommt, „biopolitische Monstrositäten“. Die Corona-Viren hätten den totalitären Zugriff auf alle Bereiche der Gesellschaft ermöglicht. Die Biopolitik sei zu einem Herrschaftsmittel und die Impfung zum Siegel der individuellen Unterwerfung geworden. „Die Gesellschaft ist sediert und abgelenkt von den brennenden Problemen und Konflikten, die politische Fehlentscheidungen oder sinistre Absichten herbeigeführt haben.“ (In: Junge Freiheit vom 20. Mai 2022, Seite 18).

Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt, um unerprobte Corona-Impfstoffe freizugeben

Die neue Stiko-Empfehlung zum Impfen aller Kinder ruft in Erinnerung, was Bundesregierung und Bundestag handstreichartig  geändert oder außer Kraft gesetzt haben, um die unerprobten Corona-Impfstoffe freizugeben, sie den Menschen aufzudrängen und teils aufzuzwingen. Der einzige mir bekannt gewordene Überblick über die vielen Einzelheiten dieses Handstreichs findet sich auf der Blog-Seite Communitas Bonorum von Mario Buchner.*) Er ist zusätzlich erschreckend und ungeheuerlich.

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Das politisierte Bundesverfassungsgericht

Unter seinem Präsidenten Harbarth hat die Politisierung zugenommen – Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte: Steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung – Zwischen Teilen der Politik und Gerichtsbarkeit offensichtlich eine unheilige Allianz – Wie Harbarth wurde, was er ist – Zum Verfassungsrichter ernannt ohne Richtererfahrung und obwohl für Verfassungsrecht kein Spezialist – Als MdB mit hohen, ungeklärten Nebeneinkünften – Mögliche Interessenkonflikte Harbarths – Schon das Nominierungsverfahren führt zur Politisierung des Gerichts – Gewaltenverschmelzung und Ideologieanfälligkeit höhlen den Rechtsstaat aus – Dem Verfassungsgericht „eine äußerst weit­ge­hende verfassungsrecht­liche Absti­nenz“ bescheinigt

„Dramatisch politisiert“ sind die Gerichte, besonders das Bundesverfassungsgericht. Das hat  gerade der Bundestagsabgeordnete (MdB) Peter Boehringer beklagt.  In seinem 170. „Klartext“-Beitrag vom 16. Mai (hier) wirft er dem Bundesverfassungsgericht vor, es verweigere den Deutschen „ihr Recht auf Recht“. Er belegt den Vorwurf mit elf Verfassungsklagen gegen Rechtsverletzungen gegenüber der AfD. Diese elf Beschwerden sind aber nur die der AfD-Bundestagsfraktion, darunter auch einige von ihm allein eingereichte.*) Nicht mitgezählt seien jene Rechtsverletzungen, „die wir noch nicht vors Gericht gebracht haben“. Von AfD-Anhängern bekomme er immer wieder zu hören „Klagt doch, klagt doch“. Boehringer: „Machen wir ja, aber es kommt so wenig dabei heraus.“

Die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen

Von den eingereichten Beschwerden sagt Boehringer, dass sie im Gericht „jahrelang herumliegen und nicht ansatzweise vorangehen“.  Es sind diejenigen, denen das Gericht nach der Gesetzeslage stattgeben müsste. Eilfertig dagegen ist das Gericht, wenn es sofort Ablehnungsgründe zu sehen meint. Boehringer: „Schnell geht’s, wenn wir verlieren. Das ist die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen. Das läuft einfach ganz grundsätzlich schief an der Stelle. Es hat Methode, es ist Absicht, man will uns kein Recht gewähren. Es geht nicht nur bei uns so, es gibt hunderte, tausende von Verfassungsklagen, die ebenfalls verschleppt werden, weil sie politisch nicht opportun sind.“

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Zwischenruf – Verfassungswidriges in Bayern

Das wirft brennende Fragen auf

Dieses Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Bayerns Ministerpräsidenten Dr. iur. Markus Söder sicher nicht amüsieren. Es erklärt nämlich Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes von 2016 für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. . Die Ortung von Handys, längerfristige Observationen oder der Einsatz von Vertrauensleuten sind nur nach einer unabhängigen Vorabkontrolle zulässig. Die Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren angeordnet werden. Für die politische Führung Bayerns (Parlament und Regierung) ist das Urteil eine schwere Niederlage. Rechtsstaatswidrige Gesetzgebung höchstgerichtlich bescheinigt zu bekommen, wirft nun natürlich brennende Fragen auf.

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Einem „schneidigen Ministerpräsidenten“ vorgehalten

Die Impfpflicht gegen „Corona“ stößt auf immer mehr Ablehnung und Gegenwehr – Die politische Führung versucht davonzukommen – Daher sind die Proteste der „Spaziergänger“ weiterhin notwendig – Ebenso andere Aktionen wie der Offene Brief einer resoluten Bürgerin mit seinen Fakten

Das Vorhaben einer allgemeinen Impfpflicht stößt in immer mehr Ländern auf heftige Ablehnung und Gegenwehr der Bevölkerung. Auch in Deutschland. Die Demonstrationen hier bei uns reißen ebenfalls nicht ab, im Gegenteil, sie werden zahlreicher, finden in immer mehr Städten und Gemeinden statt, bekommen immer mehr Zulauf und  nennen sich inzwischen „Spaziergänge“, um den gewollten friedlichen Ablauf zu betonen. Die Einheitsfront der Impfpflichtbetreiber aus Politik, einschlägigen Organisationen und Medizin ist ins Wanken geraten. Die Stimmung gegen die gesamte Corona-Politik kippt. Endlich.

Die politische Führung versucht davonzukommen

Die politische Führung kommt an diesen Massenprotesten nicht mehr vorbei und weicht zurück. Sie versucht, ihre Haut mit Lockerungen zu retten. Sie  verwickelt sich dabei in noch mehr Widersprüchlichkeiten. Sie spielt auf noch etwas Zeitgewinn, um dann sagen zu können, nun sei die Pandemie (die keine war und keine ist) vorbei, weil man sie erfolgreich bekämpft habe.  Alles Lüge. Sie ist nur darauf aus, davonzukommen, ohne weggefegt zu werden.

Neben den Protesten der „Spaziergänger“ sind auch andere Aktionen notwendig

Aber bis es so weit ist, müssen die Proteste weitergehen und an gewaltloser Dynamik zunehmen, um die Gewalttätigkeiten etlicher Polizei-Einsätze umso plakativer sichtbarer und bewusst zu machen. Daher sind neben den „Spaziergängen“ auch  andere Aktionen gegen die Impfpflicht und gegen die ebenso absurden wie  totalitären Corona-Anordnungen nach wie vor notwendig. Sie sind es auch deswegen, damit sich die folgsamem „System-Medien“ zur Berichterstattung genötigt sehen – mit welchem Zungenschlag auch immer.

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Die Impfpflicht ist keineswegs ein Klacks

Was dabei  so alles zu bedenken ist – Inzwischen dämmert den Befürwortern: Sie steht rechtlich auf tönernen Füßen – Murswiek: 2G- und 3G-Regeln  und weiteres mit dem Grundgesetz unvereinbar – Impfpflicht in den USA für Firmen mit über 100 Mitarbeitern vom Obersten Gericht gekippt – Jurist Gebauer: Es ist keine Frage bloß der Freiheitsrechte mehr, sondern eine der Menschenwürde – Eindeutige Lehren aus den Nürnberger Ärzteprozessen – Pfizer-Vorsitzender: Corona-Impfungen gegen die Virenübertragung weitgehend wirkungslos – Ein neuer Impfstoff als eierlegende Wollmilchsau von April an? – 544 Mediziner fordern alle Politiker auf, von der Impfpflicht abzulassen – Karl Lauterbach übt Orwells „1984“: Er verdreht Zwang zur Freiwilligkeit

Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dage­gen sei eine Impfung ein Klacks und die Impf­pflicht ein weit­hin aner­kann­tes Instru­ment, das zum Arse­nal auch des Rechts­staa­tes gehöre. Das betrof­fe­ne Grund­recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit stehe keines­wegs per se über ande­ren Werten von Verfas­sungs­rang und  sei im Prin­zip rela­tiv leicht einschränk­bar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhält­nis­mä­ßigkeit.*) So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek  ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig (hier). Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.

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Bizarres um Corona

Wie das 2G-Beil ungeimpfte Abgeordnete trifft – Die verschärfte Anordnung des Berliner Senats kurz vor der Kanzlerwahl –  Eine gescheiterte Verfassungsbeschwerde samt beantragter Eilanordnung

Zu den Corona-Skurrilitäten gehört auch dieser Fall: Der Berliner Senat hatte seine Corona-Verordnung geändert und für Hotelübernachtungen in Berlin anstelle der 3G-Regelung 2G vorgeschrieben. Das war wenige Tage vor der Bundestagssitzung geschehen, in der Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt werden sollte. Es gibt aber Bundestagsabgeordnete (MdB), die zu Sitzungen des Bundestages von weiter her anreisen und nicht nach einer Sitzung am gleichen Tag nach Hause zurückfahren können, sondern im Hotel übernachten müssen. Elf davon betroffene Abgeordnete hatten, weil nach eigenen Angaben ungeimpft, gegen die auch für MdB geltende 2G-Anordnung am 3. Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht.

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Als ob die Ungeimpften schuld wären

In Sorge um die demokratische Kultur und den Frieden – Gilt es wie in der DDR schon wieder als mutig, frei seine Meinung zu sagen? – Müssen wir schon wieder eine Minderheit zum Sündenbock machen? – Gebrochen werden grundlegende Rechtsnormen – Der Offene Brief eines evangelischen Pastors in Waren an der Müritz

Pardon. Vergebung. Immer noch Corona. Aber Information, die im Mainstream untergeht, muss sein. Der Pastor der St. Mariengemeinde in Waren an der Müritz, Marcus Wenzel, hat sich getraut, in Sachen Corona einen Brandbrief zu schreiben. Adressiert ist er an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser möge das neue Infektionsschutzgesetz aufhalten und ihm die Zustimmung verweigern. Doch in der vermutlichen Erwartung, Steinmeier werde das weder tun noch antworten, hat Wenzel den Brief veröffentlicht. Er setzt sich damit in Widerspruch zur evangelischen Amtskirche.

Vor Ort hat diese missvergnügt reagiert. Sie gehe davon aus, dass Wenzel seine Meinung als Privatperson geschrieben habe, was in einer Demokratie als Ausdruck von Meinungsvielfalt selbstverständlich möglich sei. Aber da kirchliche Belange durch die persönliche Meinungsäußerung nicht direkt berührt seien, werde man dies auch nicht im Detail kommentieren. Doch hat ihn die zuständige Pröpstin Britta Carstensen brieflich an das Mäßigungsgebot für Pastoren erinnert. Der Nordkurier vom 25. November berichtet, Gemeindemitglieder hätten sich über den Brief ihres Pastors entsetzt geäußert, und der örtliche Kirchenkreis hat wissen lassen, dass er Wenzels Ansichten nicht teilt  (siehe hier). Wenzels Brief will auch ich verbreiten helfen. Daher hier dessen Wortlaut, den immerhin so auch der Nordkurier veröffentlicht hat. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Treibjagd auf Ungeimpfte

Spahn reichen 2G schon nicht mehr, er will 2G-plus – Bürger mit dem Impfen in falscher Sicherheit gewiegt – Warum der ganze Freiheitsraub auch für völlig Gesunde? – Diese Spahn’s und diese Wieler’s sind nicht bei Trost – Warum testen? Warum überhaupt massenweise impfen? – Nur noch rein formal wird der direkte Impfzwang vermieden – Die Europarat-Resolution: Keinen zum Impfen zwingen, keinen Ungeimpften diskriminieren – Das Murswiek-Gutachten: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind schlicht verfassungswidrigMit 2G fast vom gesamten öffentlichen Leben ausgeschlossen und damit die Freiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt – Welche Grundrechte ungerechtfertigt verletzt sind – Die Rückkehr zur Normalität

Die Jagdsaison ist eröffnet, die Treibjagd auf Corona-Ungeimpfte hat Fahrt aufgenommen und läuft jetzt auf Hochtouren. Wer sich diese Spritzen gegen Covid-19 aus guten Gründen nicht verpassen lassen mag, soll noch mehr in die diktatorische Mangel genommen werden als ohnehin schon. Freiheiten, die Geimpfte und Genesene (2G) sowie Negativ-Getesteten (3G) wie als Gnadenakt und fürs Brav-Sein als Belohnungsakt zurückerhielten, werden den Impfverweigerern  nun wieder entzogen. Die Obrigkeit versagt ihnen also das dritte G. Mit dem Negativ-Schnell-Test hatten sie immerhin noch Zugang zu Innenraum-Veranstaltungen wie Gaststätten, Hotels, Konzerten, Theatern, Kinos, Diskotheken, Tagungen und anderen mehr erhalten. Nun werden sie hier ausgegrenzt.

Tortur im Alltag

Sachsen preschte mit der 2G-Anordnung vor, in Kraft  seit 8. November. Für die Kontrolle würden Sondereinheiten von Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Polizei unterwegs sein. Andere Bundesländer folgten oder wollen folgen. Für Ungeimpfte werde der Alltag zur Tortur, konstatierte die Online-Zeitung Die Freie Welt (hier). Zusätzlich entmündigt, demütigt, erniedrigt die unnötige Maskenpflicht für alle, wie sie in öffentlichen Innenräumen und Geschäften vorgeschrieben ist. Wie die Panikmache ein altes Ehepaar trennt, beschreibt die 64jährige Bettina Schmitz in einem Leserbrief an Markus Langemann vom Club der klaren Worte auf erschütternde Weise hier.

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