Wenn VW fällt, fällt mehr

Zulieferer, Grundstoffproduzenten, andere Autohersteller, Maschinenbau, Anlagenbau, staatliche Steuerquellen – Das Wirken finanziell und politisch Mächtiger im Hintergrund – Die Klimaschutzpolitik als eine sichtbare Ursache – Fremd- und Selbstverschulden zugleich

Was mit VW geschehen ist und geschieht, ist eine Katastrophe. Werkschließungen, Verlust der Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiter, Entlassungen, radikaler Sparkurs werden notwendig. VW wankt. Doch über VW hinaus wankt mehr, denn: „Volkswagen ist nicht einfach nur Volkswagen. Volkswagen ist ein wesentliches und unverzichtbares Element der EU-europäischen Automobilindustrie“, konstatiert Egon W. Kreutzer in seinem Beitrag „VW ist nur der Anfang, am Ende stirbt die EU“ (hier). Er verweist auf das Geflecht von Zulieferern und Grundstoffproduzenten, die markenunabhängig nicht nur die Reifen, die Scheiben, die Sitze, die Kabelbäume für alle Hersteller produzieren, sondern ganze Baugruppen zuliefern, darunter voll bestückte Armaturenbretter und einbaufertige Türen. Im schlimmsten, gar nicht so unwahrscheinlichen Fall bedeute das: „Fällt VW, fällt erst die deutsche, dann die gesamte EU-Automobil-Produktion.“ Ob die Hersteller ihre Produktion im EU-Ausland aufrechterhalten könnten, sei unsicher. Sicher sei jedoch: „Mit der Auto-Branche geht in der EU auch der Maschinen- und Anlagenbau in die Knie. Was sich an Firmensterben längst beobachten lässt, weil schon der teilweise Umstieg auf die E-Mobilität viele Geschäftsmodelle zerstört hat, wird sich mit dem Ausfall eines Branchenriesen wie VW in noch viel stärkerem Ausmaß fortsetzen. Die EU hat von Deutschland, Deutschland hat vom Automobil gelebt. Noch hält der angesägte Ast.“

Das Wirken finanziell und politisch Mächtiger im Hintergrund

Das Unglück kommt nicht aus heiterem Himmel, es hat sich lange angebahnt. Nicht nur bei VW, andere Autohersteller, die deutsche Industrie, die mittelständischen Unternehmen, die ganze deutsche Wirtschaft sind auf dem Weg in den Niedergang. Es ist ein aus Finanz- und Machtinteressen politisch gewollter, ein geplanter Niedergang. Gruppierungen und Einzelpersonen im Hintergrund betreiben ihn, nicht legitimiert durch demokratische Wahl und zusammengefasst in dem Begriff „tiefer Staat (deep state). Zu ihnen gehört die einflussreiche Gefolgschaft des World Economic Forum von Davos mit deren Ziel einer New World Order (Neue Weltordnung, NWO). Ähnliche übernationale Verschwörungszirkel finanziell und politisch Mächtiger treiben daneben ihr Unwesen, unter ihnen die Kriegstreiber gegen Russland im Ukraine-Krieg. Eine sehr akute Gefahr geht auch von der World Health Organisation (WHO) aus, der Weltgesundheitsorganisation.*)

Die Klimaschutzpolitik als eine sichtbare Ursache

Gefährlich ist ebenso die EU-Kommission mit Ursula von der Leyen an der Spitze. Sie will den EU-Bürgern ihr 2019 beschlossenes Projekt des European Green Deal aufzwingen. Es ist ein Paket von Maßnahmen, damit die EU-Mitgliedstaaten „klimaneutral“ werden. Es ist die berüchtigte Klimaschutzpolitik mit der längst widerlegten Behauptung, CO2 aus dem Verbrennen fossiler Energie-Rohstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas) heize das Erdklima auf. In Wahrheit handelt es sich um einen inszenierten, vorsätzlichen Betrug, um den Menschen Geld abzupressen und autoritäre Machtmittel gegen sie in die Hand zu bekommen. Wichtige Teile der Wirtschaft, vor allem Großunternehmen wie die Autohersteller, haben sich für diese Politik einspannen lassen. Als Handlanger haben sie wesentlich an ihr mitgewirkt, indem sie den Vorgaben und dem politischen Mainstream, diesem reißenden Malstrom, so willfährig wie töricht gefolgt sind, statt sich ihm und dem Plan entgegenzustemmen. Nun bekommen sie die Folgen zu spüren, nun geht es ihnen damit an den Kragen. Insofern ist das, was mit der deutschen Wirtschaft geschieht, Fremd- und Selbstverschulden zugleich. Aber alle Bürger müssen es mit ausbaden. Der Gastautor des folgenden Beitrags, Wolfgang Fottner, greift einige Aspekte auf.

 Das Drama um VW

Die massive Mitschuld „der Politik“ unter dem Deckmantel des Klimaschutzes – Des Dramas Beginn: Die immer höhere Hürde bei den Abgastests – VW’s unverständliche Partnerschaft mit Schwabs World Economic Forum WEF – In Schlüsselstellungen positionierte WEF-Gefolgsleute – Saboteure aus dem Dunstkreis des WEF

Gastbeitrag von Wolfgang Fottner**)

VW ist eine Mahnung für alle Unternehmen, den Blick auf grundlegendes Kaufmannswissen nicht aus den Augen zu verlieren. Die Probleme, die gegenwärtig diesen Autokonzern beuteln, sind hauptsächlich der Missachtung marktwirtschaftlicher Regeln geschuldet, was eine Folge der fatalen Energiewendepolitik von Bund und EU ist. Zeit, dieses sozialistische Experiment umgehend zu beenden.

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Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

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Wer den Rechtsstaat wirklich gefährdet

F u n d s a c h e

„Unser Rechtsstaat kann von Extremisten bekämpft und von Terroristen angegriffen werden. Gefährdet werden kann er nur von denen, denen er anvertraut ist.“

(Burkhard Hirsch in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 7. Mai 1979. Hirsch war damals Innenminister in Nordrhein-Westfalen.)

Anvertraut ist unser Staat vor allem den jeweiligen Regierungen in Bund und Ländern. Aber natürlich ebenso seinen Parlamenten, Parteien, Behörden und Gerichten. Anvertraut ist er letztlich besonders denen, die die Parlamente und damit die Regierungen wählen, also den wahlberechtigten Bürgern. Mit jeder Wahl in die Parlamente müssen sie sich entscheiden, welchen Politikern welcher Parteien sie  vertrauen und unser Deutschland zum Regieren anvertrauen – nicht als Beute-, sondern als Treuhandgut.

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Die politische und mediale Verwahrlosung

Das Attentat auf Trump, das Compact-Verbot, der EU-Boykott gegen Ungarn

Was sich Ungarns Orbán so alles erdreistet – Die EU für Frieden, ach, das war einmal – Die europäischen Kriegstreiber und die noch nicht verblödeten Zeitgenossen – Orbán als „Sicherheitsrisiko“ hingestellt – Nicht Orbán ist das Sicherheitsrisiko, sondern die Leyen-Kommission und die maßgeblichen EU-Staaten – Am Sturz von Regierungen arbeiten Oppositionsparteien im Parlament üblicherweise – Der Vorwurf gegen die Faesers unserer Zeit – Eine flammende Verteidigung der Pressefreiheit sieht anders aus – Compact: Wer Frieden fordert, lebt gefährlich – „Hallo, Ihr Zeitungsleute, jetzt müsst Ihr aber wach werden“

Geht es jetzt Schlag auf Schlag? Erst am 14. Juli der Mordversuch an Donald Trump in den USA, dann am 17. Juli der Schlag gegen das Compact-Magazin und die Pressefreit in Deutschland mittels Razzia, Verbot, Beschlagnahmung, Enteignung und 50 Polizisten. Was kommt als nächste Ungeheuerlichkeit? Orbáns Entfernung von der EU-Ratspräsidentschaft, die er seit dem 1. Juli für ein halbes Jahr innehat? Im Gezeter um seine „Friedensmission“ war eine solche Forderung prompt im Gespräch. Und die unsägliche, aber trotzdem jetzt wiedergewählte Kommissionspräsidentin von der Leyen ist schon mal vorgeprescht und hat eilends gegen Ungarn einen diplomatischen Boykott verhängt: An künftigen informellen Ministertreffen unter Ungarns Leitung sollen, o weh, keine EU-Kommissare mehr teilnehmen, sondern nur ranghohe Beamte.

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Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – NZZ: In Nancy Faesers Welt ist jeder Bürger verdächtig – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat – Was ist eigentlich mit dem Waffenbesitz von AfDlern, die in Bundeswehr und Polizei dienen? – Ein Gleichnis von Wilhelm Busch

Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.

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Der zweite Eigentumsraub

Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden

Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden sind, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.

Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant

Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.

SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen

Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit  v o r  der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.

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Mitleid mit dem Richter

Dessen Urteil gegen Höcke aus etwas anderer Sicht

Das Verfahren um das Bekenntnis „Alles für Deutschland“ hat Wellen geschlagen, politische, mediale, juristische. Es erntete enthemmte Bravo-Rufe, entsetzte, warnende Ablehnung und kabarettistische bis sarkastische Belustigung. Jeder darf sich mit solchem Ausruf für Deutschland einsetzen, nur einer darf es nicht: Björn Höcke von der AfD. Höcke darf es nicht, weil er sich rhetorisch wirksam für eine konservative Politik einsetzt, also politisch als „rechts“ einsortiert wird, und weil seine politischen Gegner im linken, im  linksextremen, im grünen und im sozialistisch tickenden Milieu Deutschlands es mit ihren verbalen und medialen Attacken geschafft haben, dass ihn der deutsche Verfassungsschutz seit 2020 förmlich „beobachtet“ und ihn als „rechtsextremistisch“ einstuft, was hierzulande als weit schrecklicher gilt, als linksextremistisch zu sein. Was Höcke von diesem Milieu zur Last gelegt wird, hat Wikipedia – in diesem Fall als Milieu-Sprachrohr – überaus fleißig  zusammengetragen (hier).

Bekanntlich ist Höcke, der für die AfD seit 2013 deren Sprecher in  Thüringen ist und seit 2014 auch der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorsitzt, vom Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Das Verfahren ist eine Groteske und wohl nur in Deutschland möglich. Eine Krönung des Absurden ist, dass jener Ausruf oder Aufruf schon älteren Ursprungs ist (siehe auf dieser Blog-Seite den Beitrag „Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole“ hier), damals allerdings nicht mit der Belastung „rechten“ Gedankenguts, sondern „nur“ mit „linkem“. Hierzu hat mir

Professor Dr. iur. Menno Aden

am 22. Mai folgenden Kommentar*) geschickt:

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Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole

F u n d s a c h e

„Ich würde die Wette halten, dass keiner der Richter, die Björn Höcke heute verurteilt haben – und noch weniger einer der Journalisten, die nun altklug hetzen, vor einem Jahr gewusst hatten, dass der Spruch ‚Alles für Deutschland‘ ernsthaft irgendwie Nazi-kontaminiert sein soll! Das Ganze ist eine politisch-mediale Farce kurz vor der Landtagswahl in Thüringen, wenn der Spruch noch nicht einmal in einem Standardwerk zur SA aufgeführt ist, obwohl er doch ‚eine zentrale SA-Parole‘ gewesen sein soll. Wurde damals 2006 ein Franz Beckenbauer verurteilt, als er dasselbe sagte? Oder 2018 eine Dorothee Bär (CSU)? Oder noch 2023 Spiegel-Redakteure? Oder 2002 Gerhard Schröder (SPD)? Das Ganze ist fast so absurd wie die soziale Entrechtung und Ächtung von Eva Herman, als diese 2007 bei Kerner das ‚Nazi-Wort‘ ‚Autobahn‘ sagte…“

Peter Boehringer (AfD) am 16. Mai 2024 zum Urteil des Landgerichts in Halle gegen Björn Höcke (AfD), der vor drei Jahren bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

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Wer und was unsere Demokratie wirklich bedroht

Je näher die Wahl zum nächsten EU-Parlament rückt, umso hemmungsloser, schriller und böswilliger werden die diffamierenden Töne und Lügereien gegen die stärkste Oppositionspartei: gegen die AfD, die Alternative für Deutschland. Mit ihren für jedermann spürbaren Tatsachendarstellungen und wirkungskräftigen Argumentationen ist sie für das politische Establishment und dessen Einnistung in die staatlichen, in die öffentlich-rechtlichen Institutionen und in privaten Organisationen zur ernsthaften Gefahr und Bedrohung geworden.

Weil es den Etablierten an überzeugenden Gegenargumenten fehlt, sind sie schon früh dazu übergegangen, gegen die AfD zu wüten, sie zu verleumden, sie zu diskreditieren, sie auszuschließen, demokratische Zusammenarbeit mit ihr zu verweigern. Politiker der Altparteien, die Mainstream-Medien, rote und grüne Sozialisten, hörige institutionelle Mitläufer schießen gegen die AfD aus vollen Rohren und lassen an ihr kein gutes Haar. Äußerungen von Bürgern, solchermaßen einseitig beeinflusst, zeigen, soweit sie öffentlich werden, wie erfolgreich die Diffamierungen sind, wenn sie nur ständig wiederholt werden und wenn die von den meisten Bürgern konsumierten Medien ihrer Aufgabe der sachlichen, objektiven Information nicht nachkommen.

Zu den Verleumdungen gehört, die nachweislich wahrheitswidrige Behauptung, die AfD untergrabe die Demokratie, sie bedrohe sie, wolle sie womöglich gar abschaffen. Wer und was unsere Demokratie samt unserer Freiheit wirklich bedroht, darüber versucht Erika Steinbach, in einer Video-Botschaft aufzurütteln (hier). Frau Steinbach (ehemals CDU, jetzt AfD) ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Zum Nachlesen veröffentliche ich im Folgenden den Text Ihrer Rede als Gastbeitrag. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Die WHO als Lebensgefahr für die Freiheit

Die Globalisten und Mächtigen nehmen die Freiheit jetzt auch mittels der WHO in ihren Würgegriff – Der Pandemievertrag dieser Weltgesundheitsorganisation dient versteckten anderen Zwecken – Düstere Pläne für ein globales Durchregieren – Vage Formulierungen, um sie nach Belieben auslegen zu können – Noch mehr Macht zur Zensur der Bürger – Sich rechtzeitig wehren, das heißt: sofort

Die wohl meisten Menschen kapieren noch immer nicht, wie ihnen immer mehr von dem an Freiheit genommen wird, was sie an Freiheit noch haben. Oder wenn doch, dann verdrängen sie die Bedrohung. Bedroht wird ihre Rest-Freiheit von vielen Seiten. Eine davon war (und ist nachwirkend und latent noch immer) der Riesenbetrug mit dem Coronavirus als Vehikel zum staatlichen Machtmissbrauch. Als weiteres Beispiel ist die teuflische New World Order (Neue Weltordnung NWO) aus der Giftküche des World Economic Forum (WEF) von Davos zu nennen mit der zwielichtigen Marionette Klaus Schwab an der Spitze. Eine sehr akute Gefahr geht derzeit auch von der World Health Organisation WHO aus, der Weltgesundheitsorganisation.

Im Würgegriff der diktatorischen Globalisten

Mit ihrem internationalen „Pandemievertrag“ gerät – gesundheitspolitisch verbrämt – die einzelstaatliche Souveränität über die Gesundheitspolitik hinaus in den Würgegriff der diktatorischen Globalisten. Und damit sind auch Selbstbestimmung und Freiheit der Menschen in höchster Gefahr, in Lebensgefahr, nicht nur in Deutschland, sondern global. Freiheit ist der Erfahrung nach und bekanntermaßen stets in Gefahr, beschränkt zu werden und letztlich verloren zu gehen, wenn wir Menschen uns nicht rechtzeitig dagegen zur Wehr setzen. Was verbirgt sich hinter dem WHO-Pandemievertrag? Was wird in ihm versteckt, damit die Menschen das Versteckte frühestens erst dann entdecken, wenn der Vertrag unterzeichnet und in Kraft ist – und absichtsgemäß gegen die Freiheit missbraucht wird?

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