Raubgut

Die Benin-Bronzen und eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland – Der Besitz der Benin-Bronzen in deutschen Museen ist legal, aber nicht legitim – Rückgabe der Museumsstücke an Nigeria nur als Option und nicht als Pflicht? – Außenminister Maas: Die Rückgabe ist eine Frage der Gerechtigkeit – Die verweigerte Rückgabe deutschen Raubguts in Deutschland an Deutsche – Das Messen mit zweierlei Maß

Sie wollen moralisch sein und sind es nicht. Sie sprechen von Recht und Gerechtigkeit und handeln nicht danach. Sie verwickeln sich damit in Widersprüche, aber das stört sie nicht. Politiker sind so, und entsprechend halbseiden ist dann auch ihre Politik. Zum Beispiel bei der Rückgabe von Eigentum, das in den Besitz des deutschen Staates geraten ist, ihm rechtmäßig aber nicht gehört und nicht zusteht. Derzeit geht es gerade um Kulturgut aus dem Königreich Benin, das bis zum Jahr 1897 unabhängig war und im Südwesten des heutigen Nigerias liegt. Dieses Kulturgut sind die rund elfhundert „Benin-Bronzen“, die in deutschen Museen gelandet sind und als sehr wertvoll gelten. Sollen sie nach Afrika zurückgegeben werden? Müssen sie es?

Eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland

Der Umgang Deutschlands mit dieser Frage erinnert an die kommunistischen Enteignungen unbescholtener deutscher Fabrikanten, selbständiger Unternehmer, Landwirte, Gutseigentümer und Gewerbetreibender in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in den Jahren 1945 bis 1948. Mit dem Untergang der DDR hat es sich seit 1990 der wiedervereinigte deutsche Staat unter der Regierung Helmut Kohl wiederrechtlich angeeignet und will dieses staatliche Raubgut den rechtmäßigen Eigentümern nicht zurückgeben, hat vieles davon hehlerisch verkauft, ohne den Erlös an die beraubten Eigentümer herauszurücken. Wie wird Deutschland mit dem Raubgut aus Benin verfahren?

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30 Jahre Einheit, 30 Jahre verweigertes Recht

Systematisch erfasst, dokumentiert und aufgearbeitet durch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) im Einsatz für die Wiedergutmachung seit 25 Jahren – Damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist

Die deutsche Einheit, die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich am 3. Oktober 2020 zum dreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet werden. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert bleiben, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schweren Verstößen gegen das Eigentumsrecht begangen hat und noch immer begeht. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor. Gegen diese Widerrechtlichkeit wehren sich deren Opfer nach wie vor, auch vor Gericht. Unterstützt werden sie dabei von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e. V. (ARE).

Diese hat gerade ebenfalls ein Jubiläum begangen.*) Sie besteht nun 25 Jahre. Als „Aktionsgruppe“ ist sie schon seit 1994 tätig. Ihre Arbeit aufgenommen hat sie 1995. Die Gründung formell vollzogen war 1996. Wer so lange durchhält, muss etwas aufzuweisen haben. Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum mit ihren 14 Aktionsgruppen in ganz Deutschland hat es. Seit es die DDR nicht mehr gibt und die Einheit beider deutscher Teilstaaten hergestellt, setzt sie sich ein für alle, die von den Kommunisten zunächst in der Sowjetischen-Besatzungszone (SBZ) und anschließend im SED-Staat DDR verfolgt und geschädigt worden sind. Sie bündelt deren Interessen für die gesetzlich geregelte oder noch nicht hineinreichend geregelte Wiedergutmachung.**)  

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Ein Kämpfer für das Eigentumsrecht

Opfer politischer Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ – Erster gerichtlicher Erfolg beim EGMR in Straßburg: Das Landgericht Dresden musste das schon abgewiesene Verfahren neu verhandeln – Sein Urteil steht noch aus – Ein Staatsbürger, von denen es in Deutschland viel mehr geben müsste – Ein Nachruf auf Udo Madaus

Ein wichtiges Freiheitsrecht ist das Recht auf und am Privateigentum. Erkämpfen müssen es sich die Menschen immer wieder, es ständig verteidigen ebenfalls. Ein Mann, ein deutscher Bürger, hat dies durchlebt und durchlitten. Beispielhaft auf dieses Recht gepocht hat er seit der deutschen Wiedervereinigung. Er wollte zurückhaben, was staatliche Gewalt ihm widerrechtlich genommen hatte und widerrechtlich nicht zurückgeben wollte. Und noch immer nicht will. Er mochte nicht glauben, dass selbst ein Staat, der sich Rechtsstaat und demokratisch nennt, das Eigentumsrecht in tausenden von Fällen mit Füßen tritt, von denen er selbst nur einer ist. Dieser Mann heißt Udo Madaus. Nun ist er im Alter von 94 Jahren in Köln gestorben. Ob er seinen letzten Prozess vor dem Landgericht Dresden gewinnt oder abermals verliert, wird er nicht mehr erleben, nur seine Hinterbliebenen werden es. Was ist zu diesem Unrechtsfall der politische und rechtliche Hintergrund?

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Wieder einmal der 9. November

Die alljährlich notwendige Erinnerung – Auch die AfD greift den Gedenktag auf – Aber sie erinnert nur an das DDR-Unrecht – Das Unrecht des deutschen Rechtsstaates an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 bleibt unerwähnt – Doch steht sie damit nicht allein – Der Schandfleck, der bleiben wird

Wieder einmal der 9. November. Der „Fall der Mauer“ am 9. November 1989 bedeutete das Ende einer 28-jährigen Gefangenschaft eines Volkes innerhalb seiner Staatsgrenzen. Die Mauer in Berlin und die übrige innerdeutsche Grenze hatten sich unversehens geöffnet, wurden geradezu überrannt, Ost- und Westdeutsche fielen sich damals jubelnd und selig in die Arme. Neunundzwanzig Jahre ist das jetzt her. Am 13. August 1961 hatte die sozialistische DDR die Mauer errichtet und die Grenze zwischen den beiden deutschen Teilstaaten hermetisch abgeriegelt. Dieser 9. November ist ein Tag der alljährlich notwendigen Erinnerung. Auch die AfD erinnert an ihn, nimmt ihn aber zum Anlass, „die zunehmenden Relativierungen des menschenverachtenden DDR-Unrechts“ zu kritisieren. Nicht in den Blick allerdings nimmt sie das Unrecht, das nach dem Mauerfall die westdeutsche Bundesrepublik auf sich geladen hat, begangen an den Opfern der politischen Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Sie steht damit nicht allein. Aber mit dieser Unrechtstat hat die Aushöhlung des Rechts durch den deutschen Rechtsstaat begonnen. Damals öffentlich und weithin kaum als solche wahrgenommen – große Ausnahme: die FAZ –  ist sie bis heute schon weit vorangeschritten. Das wird von den Mainstream-Medien auch heute meist übergangen und schon gar nicht angeprangert.

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Dieser Schandfleck wird bleiben

Wer den Tag der deutschen Einheit feiert, darf dies nicht unterschlagen: den Rechtsbruch  gegen die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ 1945 bis 1949 – Obwohl unschuldig, wird ihnen die Rehabilitierung durch Gerichte verweigert – Die vertriebenen Unternehmer an der Rückkehr zum Wiederaufbau im östlichen Deutschland gehindert

 Wie stets werden am „Tag der deutschen Einheit“ schöne Reden gehalten. Stets aber wird dabei unterdrückt, was Regierung, Parlament und später auch die Justiz in diesem Zusammenhang dem deutschen Rechtsstaat angetan haben. Denn die Vereinigung beider deutscher Staaten ging einher mit einem schweren Rechtsbruch. Längst zwar sind Rechtsbrüche staatlicher Organe keine Seltenheit mehr und zu Verbrechen geworden, an die sich die Deutschen gewöhnt zu haben scheinen, weil sie sich gegen sie nicht auflehnen. Man denke nur an die ganzen Euro-Rettungsmaßnahmen und an die Grenzöffnung der Kanzlerin Merkel für alles, was sich aus Nahost und Afrika als Asylsuchende ausgab, mit den Sprüchen „Wir schaffen das“ und „Nun sind sie halt da“.

Aber damals, 1989/90, war das noch anders. Der Rechtsbruch damals fiel noch aus dem Rahmen, war für damalige Rechtsverhältnisse in Deutschland ungeheuerlich und erschien den Rechtsbewussten als der erste große rechtsstaatliche Sündenfall. Mit einer Lüge versuchte ihn die Bundesregierung zu kaschieren. Kohl als damaliger Bundeskanzler hat die Lüge 1991 im Deutschen Bundestag bekräftigt.*) Es handelt sich um den Rechtsbruch gegenüber den Opfern politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) von 1945 bis 1949. Ungerechtfertigt ist er aus der Wahrnehmung und öffentlichen Diskussion in die Tabuisierung und politische Versenkung verschwunden Wer den Tag der deutschen Einheit feiert, darf diesen Schandfleck der Wiedervereinigung, weder vergessen noch  verschweigen, also beim Feiern nicht unterschlagen. Warum?

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Wenn Politik vor Recht geht, ist die Rechtsstaatlichkeit hin

Das schlimme Beispiel des Umgangs mit Verfolgten der sowjetischen Besatzungszeit nach der deutschen Einheit –  Jene, die 1946 bis 1949 Opfer von Kommunisten geworden waren, sind nach 1990 ein zweites Mal Opfer geworden: Opfer deutscher Richter – Die Rede des 91jährigen Dr. Udo Madaus nach einer gewonnenen Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Deutschland ein Rechtsstaat? Nein, nicht mehr. Für jedermann offenkundig ist das mit der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten seit 1990 geworden. Besonders schlimm hat es jene Menschen mit ihren Familien getroffen, die als unschuldige Opfer in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) zwischen 1945 und 1949 von den damaligen Kommunisten politisch verfolgt worden sind: als „Klassenfeinde“, die zu vernichten waren.

Inhaftiert, verschleppt, ermordet, enteignet

Als solche haben die Kommunisten alle Industriellen und selbständigen Unternehmer bezeichnet. Auch größere Landwirte und Gutsbesitzer fielen darunter. Sie wurden verhaftet, verschleppt, in Gefängnisse und Lager gesteckt, ermordet, hingerichtet und wenn sie Glück hatten, „nur“ vertrieben oder aus ihrer Heimat zwangsverwiesen („Kreisverweisung“). Auch wurden ihnen wichtige Bürgerrechte entzogen, und sie unterlagen der Sippenhaft.  Einher ging diese Verfolgung mit der Einziehung ihres gesamten Vermögens.  Aufgezogen wurde die Vernichtung  als Bestrafungsaktion mit dem meist kollektiven Schuldvorwurf, die Menschen dieser Bevölkerungsschicht seien alle „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“ gewesen. Das alles war grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrig.

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Jeder kennt Auschwitz. Aber wer kennt Ketschendorf?

Das NKWD-Speziallager Nr. 5 der Sowjetunion bei Fürstenwalde – Das Totenbuch verzeichnet 4 722 umgebrachte Menschen – Eine Ausstellung in Luckenwalde erinnert jetzt an ihre Leiden

In diesen Tagen sind die Medien voll mit Berichten und Kommentaren zum Vernichtungslager Auschwitz. Der Anlass rechtfertigt es: Vor siebzig Jahren wurden dessen Insassen, die überlebt hatten, befreit. Schreckliche Lager gab es in der Nazi-Zeit viele. Schreckliche Lager gab es aber auch nach dem Krieg in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ), Lager der sowjetischen Besatzungsmacht. Wann und wo eigentlich wird an sie erinnert? Wann wohl sagt ein Bundespräsident Gauck: Es gibt keine deutsche Identität, ohne auch der Opfer deutscher und sowjetischer Kommunistenherrschaft auf deutschem Boden zu gedenken?*) Eines dieser Lager solcher Schreckensherrschaft war das im deutschen Ketschendorf. Über dieses Lager ist am 20. Januar eine Ausstellung im Kreishaus von Luckenwalde eröffnet worden. Darüber berichtet haben lokale und regionale Medien, so die Märkische Allgemeine Zeitung (hier). Aus überregionalen habe ich darüber nichts wahrgenommen. Deswegen können Sie dazu hier etwas lesen.

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Dieser Stachel im Fleisch des deutschen Rechtsstaates

An vieles wurde zum Tag der deutschen Einheit erinnert, nicht aber an ihn – Ein neues Buch von Udo Madaus hält mit einer Zitatensammlung Rechtsbrüche wach, die nicht vergessen werden sollten

Die Reden zum Tag der deutschen Einheit mit seinem Gedenken an die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten sind gerade verklungen. Erhabenes, Wohlklingendes, Stolzes war zu hören und ist zu lesen ….. die friedliche Revolution… der Sieg der Freiheit über die Unterdrückung … Aber keiner der Festredner oder Publizisten erinnerte daran, dass diese Wiedervereinigung für einen Teil der Deutschen abermals schweres staatliches Unrecht zur Folge hatte. Gemeint sind jene Deutschen, die durch die Kommunisten 1945 bis 1949 in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone unschuldige Opfer politischer Verfolgung mit einhergehender Enteignung sämtlicher Habe geworden waren. Die Abermaligkeit dieses Verfolgungsunrechts besteht darin, dass der wiedervereinigte deutsche Staat ihre Rehabilitierung und die Wiedergutmachung, soweit sie geboten und möglich waren, mit wenigen Ausnahmen versagt hat, sie weiterhin versagt und damit kommunistische Verbrechen fortschreibt und folglich mitbegeht. Dies geschieht, obwohl vertragliche Regelungen und Gesetze beides vorschreiben. Aber Regierung, amtliche Stellen und Gerichte missachten oder verbiegen sie. Damit diese Verbrechen nicht vergessen werden, hat eines der Opfer gerade ein Buch veröffentlicht.

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Unterdrückte Verbrechen und zwei Lügen

Der „Rechtsstaat“ Deutschland will sie nicht wahrhaben – Die politischen Verfolgungen in der SBZ – Die falschen Behauptungen von den „Vorbedingungen“ – Die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Günther Krause

Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Schwere Menschenrechtsverbrechen sind Schwerverbrechen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind schwerste Verbrechen. Zu solchen Schwerstverbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Ihren Opfern steht ein Recht auf Wiedergutmachung zu. Aber deutsche Politiker, Behörden und Gerichte verweigern es ihnen bis heute. Was ist der Hintergrund?

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Rechtsbrüche

Staatliches Unrecht in der SBZ-DDR-Zeit und nach der Wiedervereinigung / Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission in Brandenburg / Als ein Beispiel daraus: das Bodenreformland und seine Erben

Eigentum ist durchweg rechtlich geschützt. Trotzdem wird es immer wieder verletzt – durch Betrug, durch Raub, durch Gesetze. Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es Verletzungen des Rechts am Vermögenseigentum in den neuen Bundesländern gegeben, darunter an Grund und Boden in der Landwirtschaft. Viele, zu viele bestehen fort. Beteiligt an ihnen sind staatliche Institutionen. Teils haben sie sie hingenommen, teils selbst begangen. Für einen Rechtsstaat, wie Deutschland es sein will, eine Schande. Aber das Land Brandenburg bemüht sich um Korrektur. Man sieht es an der Enquete-Kommission 5/1 seines Landtags, eingesetzt im März 2010 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, wie ihre umständliche Bezeichnung lautet. Vier Jahre später, Anfang März 2014, hat sie ihren Abschlussbericht vorgelegt. Am 2. April hat der Landtag über ihn debattiert. Näheres über die Sitzung hier und ein Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten hier.

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