Korruptistan

Die historisch „Große“ genannt werden, waren Große auch in Verbrechen – Politischer Erfolg zählt, nicht Tugenden, nicht Recht, nicht Leben – Nicht um Freiheit und Demokratie geht es, sondern um sehr Eigensüchtiges – Vielen Politikern, die charakterlich Vorbilder sein müssten, setzen sich über bürgerliche Wertvorstellungen und sogar übers Strafrecht hinweg – Für Waffen an die Ukraine ist Geld da, für eine eingestürzte Brücke nicht – Für rot-grüne, sexuell-queere und feministische Entwicklungshilfe werden ohne Kontrolle Milliarden gezahlt

 Von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Ich stamme aus einer mehr als vierhundertjährigen Pastoren- und Offizierstradition. Wir sechs Brüder sind deshalb aufgewachsen im Glauben an Gott, an das Gute, an das Edle, an Fleiß, Anstand, Treue und Bescheidenheit.  Im Laufe meines Lebens erkannte ich aber, dass viele Menschen den Erfolg mit ganz anderen Grundsätzen erreichen und die Gutgläubigen meistens die Dummen waren. Vor allem trifft dies für die sog. „Spitzen der Gesellschaft“ zu, die Herrschenden, die Reichen und die Bewunderten, welche uns schon im Geschichtsunterricht und heute von den Medien immer als Vorbild präsentiert werden.

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Darum bekommen wir keine wirkliche Corona-Aufarbeitung

Der größte medizinische und wohl auch politische Skandal aller Zeiten – Mit Propaganda terrorisiert vom Staat und den Systemmedien – Warum waren die Maßnahmen so sinnlos und falsch? – Die Durchseuchung war längst erreicht – Infiziert, ohne es zu merken, weil die Virulenz des Virus so gering ist – Die getesteten Stoffe ergaben keinerlei medizinischen Nutzen – Gegen schwere Verläufe hatten die Präparate nie eine Wirkung – Das gesamte Prinzip der Nukleinsäure-Impfung ist grundsätzlich falsch – Unwirksam und sehr gefährlich, die Zulassungsbehörden wussten das

Von Dr. Jochen Ziegler*)

Eine Corona-Aufarbeitung wurde schon oft gefordert und manchmal versprochen. Doch bis auf ein paar Alibi-Veranstaltungen ist von ihr so gut wie nichts zu sehen. Das hat handfeste Gründe.

Seit einiger Zeit wird in Deutschland viel von der Corona-Aufarbeitung gesprochen. Ein typisch deutscher Begriff, der von ethisch motivierter Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Tiefe zeugt wie viele Worte in unserer großartigen Sprache. In dieser Sprache wurden die bedeutendste Theologie und Philosophie der Neuzeit und die wesentlichen Anfänge der nachklassischen Physik formuliert. Aber wir erleben heute das Gegenteil von Aufarbeitung: Während seit der Veröffentlichung der RKI-Dokumente immer klarer bestätigt wird, dass die als „Corona-Leugner” und „Schädlinge” gebrandmarkten Covid-Dissidenten von Anfang an recht hatten, gibt es keine Aufklärung und Aufarbeitung im eigentlichen Sinne. Es gibt im Bundestag keinen Untersuchungsausschuss, nicht einmal eine Enquete-Kommission.

Gleichzeitig treten immer mehr politische Skandale zutage. Ethikratsvorsitzende Alena Buyx diente sich im Sommer 2020 dem Gesundheitsminister an, um sich die Ergebnisse der Arbeit des Rats vom Ministerium vorgeben zu lassen. Lauterbach reagierte Anfang 2022 nicht auf Einwände des RKI und verhinderte mit seiner ministeriellen Weisungsbefugnis die absolut notwendige Herabsetzung der Risikoeinstufung des Grippeerregers SARS-CoV-2. Man könnte mit solchen Beispielen viele Seiten füllen.

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Die Korrumpierung des Völkerrechts

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag als politische Waffe – Der Völkerrechtswissenschaftler Alfred de Zayas beschuldigt den „kollektiven Westen“, das Gericht zu missbrauchen – Von der ursprünglich guten Idee zu einer hyperpolitischen Institution geworden – Anklageeinrichtung für die Gegner des Westens, der selbst aber verschont wird – Der „kollektive Westen“ hat aus Menschenrechten Waffen gemacht

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist keine neutrale juristische Instanz mehr, sondern eine Waffe in den Händen des ‚kollektiven Westens‘, um seine Geopolitik weiter zu betreiben. Das äußert der Völkerrechtswissenschaftler und ehemalige Uno-Mandatsträger Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas in einem Interview vom 31. Oktober 2024, das die Schweizer Zeitung Zeitgeschehen im Fokus*) mit ihm geführt hat. Dieser Gerichtshof sei eigentlich eine gute Idee. Er, de Zayas, selber habe als Völkerrechtsprofessor in Chicago zusammen mit Professor Cherif Bassiouni an dem Statut gearbeitet und in den 1990er Jahren mehrere enthusiastische Artikel geschrieben, um die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu fördern. Zunächst sei er glücklich darüber gewesen, dass 1998 das Statut angenommen worden und 2002 in Kraft getreten sei. Aber die letzten 22 Jahre hätten gezeigt, dass der IStGH eine hyperpolitische Institution sei.

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Impfbefehl für Soldaten

Wann und warum sie ihn verweigern dürfen, dargestellt am Beispiel Corona – Eine Duldungspflicht für das verordnete Impfen gegen das Corona-Virus mit Covide-19-mRNA-Impfstoff besteht für Soldaten nicht – Das Impfen trotz Verweigern durchzusetzen, ist rechts- und gesetzeswidrig – Ein Oberstleutnant a. D. begründet diese Rechtslage in einem Offenen Brief

Obwohl die Impfverweigerung rechtens ist, sind Soldaten, weil sie den Impfbefehl verweigert haben, der Bestrafung durch Bundeswehr und Gerichtsurteil noch immer ausgesetzt. Einer von ihnen, der Oberfeldwebel Alexander Bittner, Vater dreier Kinder, ist noch in diesem September 2024 ins Gefängnis gesteckt worden. Mit der Rechtslage befasst hat sich der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr Hans Werner Zimmermann. Einleitend schreibt er: „Das ‚Durcheinander‘ um die Ereignisse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Soldaten, die sich der Impfung verweigert haben, sind nun auch nach Offenlegung aller Erkenntnisse bis heute noch in Haft. Dieser Ungerechtigkeit habe ich mich in dem angehängten Beitrag gewidmet.“ Zimmermanns Fazit: Der Impfbefehl hätte von vornerein nicht erteilt werden dürfen. Alle Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Impfverweigerer seien im Licht der neuen Erkenntnisse rückgängig zu machen. Im Fall des Oberfeldwebels Bittner seien vier gravierende Fehler gemacht worden.

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Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

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Kulturmarxismus, die linke Zersetzungsstrategie

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“ – Auf dem Weg zu Massengräbern – Der Aufruf „Wehret den Anfängen“ kommt schon zu spät – Ein Hinweis auf den Artikel von Michael Werner über „Die Agenda hinterm Gendern“

Wer nicht weiß, was Kulturmarxismus ist, oder es nicht so genau weiß, der findet es schlüssig und einprägsam erklärt in einem Artikel von Michael Werner. Dort liest man: „Der Kulturmarxismus ist der linke Generalangriff gegen alles, was normal, gut, richtig, gesund, klug, schön, natürlich, edel, wertvoll, konstruktiv, produktiv und sinnvoll ist. Das alles wird konsequent und brutal bekämpft, indem behauptet wird, es sei diskriminierend, rassistisch, menschenverachtend, faschistisch, homophob, kolonialistisch, unterdrückerisch, sozial ungerecht, gleichstellungsfeindlich, klimaschädlich und was es noch so alles an inhaltsleeren Worthülsen gibt, um unbedarften, leicht manipulierbaren Menschen alles zu vermiesen, was ihr Leben mit Sinn bereichert.“

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“

Dann werde es verpönt, gecancelt, unterdrückt oder gleich verboten. Anschließend trete dann das Abnormale, Schlechte, Kranke, Böse, Falsche, Dumme, Hässliche, Niedere, Wertlose, Destruktive, Unproduktive und Sinnlose an die freigewordene Stelle, und dieses werde zum Normalen erklärt, zum Guten, zum Richtigen, zum Gesunden, Klugen, Schönen, Natürlichen, Edlen, Wertvollen, Konstruktiven, Produktiven und Sinnvollen. Kurzum, es handele sich um eine großangelegte „Psyop“ zur totalen Perversion von wirklich allem. Jeden, der dieser totalen Perversion zu widersprechen wage, würden die Kulturmarxisten am liebsten direkt ins Lager stecken. Da sie diese Macht derzeit zum Glück noch nicht besäßen, begnügten sie sich zähneknirschend mit Ersatz-Endlösungen wie dem Verlust der bürgerlichen Existenz oder dem „Hausbesuch“ einer staatlich massiv subventionierten Schlägertruppe, die sich zur Verschleierung ihrer faschistoiden Agenda kackdreist „Antifa“ nenne.

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Womit die USA andere Staaten destabilisieren

Alfred de Zayas: Die einseitigen Zwangsmaßnahmen westlicher Staaten gegen andere Staaten sind illegal. Sie werden bewusst eingesetzt, um Chaos und Krisen herbeizuführen und Regierungen zu stürzen

Selbstherrlich und autoritär verhängen die USA, Kanada, Großbritannien und die Europäische Union einseitige Zwangsmaßnahmen (Unilateral Coercive Measures,  UCM). Sie verhängen sie gegen andere Staaten und treffen damit rund ein Drittel der Weltbevölkerung. Sie versuchen, sie vor allem mit dem Bekämpfen des Terrorismus zu rechtfertigen. Weil die Maßnahmen die Souveränität dieser Staaten angreifen und inkompatibel sind mit der Charta der Vereinten Nationen, sind sie nach Darstellung des Völkerrechtswissenschaftlers Alfred de Zayas illegal (hier).

Doch mit Terrorismus, so de Zayas, habe überhaupt nur ein kleiner Prozentsatz der UCM etwas zu tun. Denn verwendet würden die meisten UCM als Waffe beziehungsweise „Strafe“ gegen solche Staaten, „die nicht das tun, was die USA und die EU befehlen“. Sie würden bewusst eingesetzt, um Staaten zu destabilisieren, Chaos und humanitäre Krisen herbeizuführen, in der Hoffnung, dass die von den UCM betroffenen Regierungen fielen. „Sie sind“, so de Zayas, „Ausdruck des neuen Imperialismus‘ beziehungsweise des Neo-Kolonialismus‘ des 21. Jahrhunderts.“ Die System- und Lücken-Medien des politischen Einheits- und Einseitigkeitsbreis klären darüber nicht so auf, wie es notwendig wäre, billigen und verklären diese Maßnahmen gar oder gehen über sie einfach hinweg.

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Die Schweiz riskiert ihren neutralen Status

Der Völkerrechtswissenschaftler Alfred de Zayas warnt vor einem Nato-Verbindungsbüro in Genf und vor dem Schweizer Kuschelkurs gegenüber der Nato

Der Völkerrechtswissenschaftler Alfred de Zayas befürchtet, dass der „Dreifrontenkrieg der atlantischen Falken mit der Nato in Europa, in Fernost und im Nahen Osten inzwischen auch ehemals neutrale Musterstaaten wie die Schweiz in ihren Weltkrieg“ hineinzieht. Die Schweiz setze ihren neutralen Status ernsthaft aufs Spiel. Ihr „Kuschelkurs“ gegenüber der Nato sei eine ethische und rechtliche Verirrung. In einem Offenen Brief warnt er jetzt den Schweizer Bundesrat davor, in Genf ein Nato-Verbindungsbüro einzurichten, und weist darauf hin, dass die Nato zur „kriminellen Organisation” geworden ist. Das ursprüngliche Verteidigungsbündnis sei verkommen zu einer Organisation für Krieg und Kriegstreiberei, sei eine Bedrohung für die Sicherheit anderer Staaten und habe ihre Verbrechen völlig ungestraft begangen. Bekannt geworden ist das Verbindungsbüro-Vorhaben im April (siehe hier und hier). 

Alfred de Zayas ist Juraprofessor an der Genfer Hochschule für

Alfred de Zayas

Diplomatie und diente von 2012 bis 2018 als unabhängiger Uno-Experte für die internationale Ordnung. Er ist Autor von zwölf Büchern, darunter “Building a Just World Order” (2021), „Countering Mainstream Narratives” 2022 und „The Human Rights Industry” (Clarity Press, 2021). Seinen Brief gebe ich hier im Wortlaut wieder. Die Überschrift und die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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„Das kann für Deutschland furchtbar werden“

Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof warnt vor den Eskalationsfolgen des Krieges in der Ukraine für Deutschland – Es gibt genug Warner, die sagen: hört endlich auf mit diesem Krieg – Friedensvertrag ausgearbeitet, der Bundesregierung mehrfach vorgeschlagen, die will aber nicht – Westlicher Sarkasmus gegenüber der Ukraine: Wir liefern die Waffen, und ihr liefert die Leichen

Wie wird sich der Krieg in der Ukraine weiterentwickeln? Könnte auch Deutschland ein Angriffsziel von Russland sein? Mit dieser Frage wird der ehemalige Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof in einem Interview konfrontiert. Der alte General (Jahrgang 1939) antwortet: „Man muss sich überlegen, wie man den Krieg in der Ukraine zuende führt, und deshalb bewundere ich den Fraktionsführer der SPD im Bundestag Mützenich, der sagt, man muss über das Ende nachdenken, man muss Verhältnisse schaffen, dass man überhaupt über ein Ende reden kann. Herr Mützenich ist schwer dafür beschossen und bestraft worden. Was dabei herauskommt, wenn wir nicht an das Ende und nicht an einen Frieden denken, wird furchtbar werden, und das kann für Deutschland furchtbar werden.“ Gesagt hat er das im Interview mit dem Hauptstadtsender TV Berlin Spezial*) zum Thema „Der Krieg in der Ukraine und die Folgen für Deutschland“.

Da bieten sich auch deutsche Ziele an: Ramstein, Wiesbaden

Er sagt weiter: „Stellen Sie sich mal vor, die Ukrainer stehen mit dem Rücken an der Wand, was sie jetzt schon tun, und es zeichnet sich ab, dass sie ganz verlieren. Dann besteht die Gefahr, dass die Nato eingreift. Und wenn die Nato mit voller Wucht eingreift, vor allem mit amerikanischen Kräften, dann besteht auch das Risiko und die Gefahr, dass Russland eines Tages mit dem Rücken zur Wand steht. Und ehe die Russen sich aufgeben, werden Sie die nächste Karte ziehen. Strategische Atomwaffen zwar können sie nicht einsetzen, da kriegen sie die gleiche Münze von Amerika zurückgezahlt. Aber sie könnten taktische Atomwaffen auf Ziele in Europa richten. Und da bieten sich auch deutsche Ziele an, denn die gesamte amerikanische und Nato-Unterstützung für die Ukraine wird von Rammstein und von Wiesbaden aus gelenkt und geliefert. Da kommen die Russen auch drauf, dass das geeignete Atomziele sind. Dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland.“

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Ein später, aber totaler Sieg

Doris von Sayn-Wittgenstein ist nach wie vor Mitglied der AfD – Sie hat ihr Berufungsverfahren vor dem Kammergericht in Berlin nun endgültig und umfassend gewonnen – Ihr Parteiausschluss war rechtswidrig und unwirksam – Über fünf Jahre musste sie auf diesen Sieg warten – Der AfD-Bundesvorstand hat ihr die vollen Rechte brieflich bestätigt

Die Nachricht ist mehr oder minder untergegangen. Ein paar dürre Meldungen, kaum wahrgenommen, und das war’s. Sie betreffen die Causa Doris von Sayn-Wittgenstein, die einstige Vorsitzende des AfD-Landesverbandes von Schleswig-Holstein. Dereinst  (2017 und einige Folgejahre) ist ihr Fall den Medien längere und viele Berichte wert gewesen. Da war sie Opfer gewesen, Opfer des Bundesvorstandes ihrer eigenen Partei, ihrer eigenen Fraktion im Landtag sowie etlicher innerparteilicher Gegenspieler und damit auch der Medien. So ist das eben: erst Kesseltreiben, Aufregerthema, Parteiausschluss, dann Jahre später nix mehr mit Parteiausschluss, der war rechtswidrig, ist unwirksam, aber das vom Opfer politisch Gewollte, das Angestrebte, der innerparteiliche Werdegang sind zerstört, entweder endgültig oder vorerst für längere Zeit. Nun aber steht, vom Kammergericht Berlin entschieden, endgültig fest: Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein (hier jetzt kurz DSW genannt) ist weiterhin AfD-Mitglied samt allen damit verbundenen Rechten. Sie kann also auch wieder in Parteiämter gewählt werden. Der AfD-Bundesvorstand hat es ihr in einem Schreiben eigens und sofort bestätigt. Juristisch ist es für ihn eine schmachvolle Niederlage, aber sein politisches Ziel hat er erreicht.

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