Impfbefehl für Soldaten

Wann und warum sie ihn verweigern dürfen, dargestellt am Beispiel Corona – Eine Duldungspflicht für das verordnete Impfen gegen das Corona-Virus mit Covide-19-mRNA-Impfstoff besteht für Soldaten nicht – Das Impfen trotz Verweigern durchzusetzen, ist rechts- und gesetzeswidrig – Ein Oberstleutnant a. D. begründet diese Rechtslage in einem Offenen Brief

Obwohl die Impfverweigerung rechtens ist, sind Soldaten, weil sie den Impfbefehl verweigert haben, der Bestrafung durch Bundeswehr und Gerichtsurteil noch immer ausgesetzt. Einer von ihnen, der Oberfeldwebel Alexander Bittner, Vater dreier Kinder, ist noch in diesem September 2024 ins Gefängnis gesteckt worden. Mit der Rechtslage befasst hat sich der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr Hans Werner Zimmermann. Einleitend schreibt er: „Das ‚Durcheinander‘ um die Ereignisse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Soldaten, die sich der Impfung verweigert haben, sind nun auch nach Offenlegung aller Erkenntnisse bis heute noch in Haft. Dieser Ungerechtigkeit habe ich mich in dem angehängten Beitrag gewidmet.“ Zimmermanns Fazit: Der Impfbefehl hätte von vornerein nicht erteilt werden dürfen. Alle Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Impfverweigerer seien im Licht der neuen Erkenntnisse rückgängig zu machen. Im Fall des Oberfeldwebels Bittner seien vier gravierende Fehler gemacht worden.

Weiterlesen …Impfbefehl für Soldaten

Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

Weiterlesen …Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Kulturmarxismus, die linke Zersetzungsstrategie

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“ – Auf dem Weg zu Massengräbern – Der Aufruf „Wehret den Anfängen“ kommt schon zu spät – Ein Hinweis auf den Artikel von Michael Werner über „Die Agenda hinterm Gendern“

Wer nicht weiß, was Kulturmarxismus ist, oder es nicht so genau weiß, der findet es schlüssig und einprägsam erklärt in einem Artikel von Michael Werner. Dort liest man: „Der Kulturmarxismus ist der linke Generalangriff gegen alles, was normal, gut, richtig, gesund, klug, schön, natürlich, edel, wertvoll, konstruktiv, produktiv und sinnvoll ist. Das alles wird konsequent und brutal bekämpft, indem behauptet wird, es sei diskriminierend, rassistisch, menschenverachtend, faschistisch, homophob, kolonialistisch, unterdrückerisch, sozial ungerecht, gleichstellungsfeindlich, klimaschädlich und was es noch so alles an inhaltsleeren Worthülsen gibt, um unbedarften, leicht manipulierbaren Menschen alles zu vermiesen, was ihr Leben mit Sinn bereichert.“

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“

Dann werde es verpönt, gecancelt, unterdrückt oder gleich verboten. Anschließend trete dann das Abnormale, Schlechte, Kranke, Böse, Falsche, Dumme, Hässliche, Niedere, Wertlose, Destruktive, Unproduktive und Sinnlose an die freigewordene Stelle, und dieses werde zum Normalen erklärt, zum Guten, zum Richtigen, zum Gesunden, Klugen, Schönen, Natürlichen, Edlen, Wertvollen, Konstruktiven, Produktiven und Sinnvollen. Kurzum, es handele sich um eine großangelegte „Psyop“ zur totalen Perversion von wirklich allem. Jeden, der dieser totalen Perversion zu widersprechen wage, würden die Kulturmarxisten am liebsten direkt ins Lager stecken. Da sie diese Macht derzeit zum Glück noch nicht besäßen, begnügten sie sich zähneknirschend mit Ersatz-Endlösungen wie dem Verlust der bürgerlichen Existenz oder dem „Hausbesuch“ einer staatlich massiv subventionierten Schlägertruppe, die sich zur Verschleierung ihrer faschistoiden Agenda kackdreist „Antifa“ nenne.

Weiterlesen …Kulturmarxismus, die linke Zersetzungsstrategie

Womit die USA andere Staaten destabilisieren

Alfred de Zayas: Die einseitigen Zwangsmaßnahmen westlicher Staaten gegen andere Staaten sind illegal. Sie werden bewusst eingesetzt, um Chaos und Krisen herbeizuführen und Regierungen zu stürzen

Selbstherrlich und autoritär verhängen die USA, Kanada, Großbritannien und die Europäische Union einseitige Zwangsmaßnahmen (Unilateral Coercive Measures,  UCM). Sie verhängen sie gegen andere Staaten und treffen damit rund ein Drittel der Weltbevölkerung. Sie versuchen, sie vor allem mit dem Bekämpfen des Terrorismus zu rechtfertigen. Weil die Maßnahmen die Souveränität dieser Staaten angreifen und inkompatibel sind mit der Charta der Vereinten Nationen, sind sie nach Darstellung des Völkerrechtswissenschaftlers Alfred de Zayas illegal (hier).

Doch mit Terrorismus, so de Zayas, habe überhaupt nur ein kleiner Prozentsatz der UCM etwas zu tun. Denn verwendet würden die meisten UCM als Waffe beziehungsweise „Strafe“ gegen solche Staaten, „die nicht das tun, was die USA und die EU befehlen“. Sie würden bewusst eingesetzt, um Staaten zu destabilisieren, Chaos und humanitäre Krisen herbeizuführen, in der Hoffnung, dass die von den UCM betroffenen Regierungen fielen. „Sie sind“, so de Zayas, „Ausdruck des neuen Imperialismus‘ beziehungsweise des Neo-Kolonialismus‘ des 21. Jahrhunderts.“ Die System- und Lücken-Medien des politischen Einheits- und Einseitigkeitsbreis klären darüber nicht so auf, wie es notwendig wäre, billigen und verklären diese Maßnahmen gar oder gehen über sie einfach hinweg.

Weiterlesen …Womit die USA andere Staaten destabilisieren

Die Schweiz riskiert ihren neutralen Status

Der Völkerrechtswissenschaftler Alfred de Zayas warnt vor einem Nato-Verbindungsbüro in Genf und vor dem Schweizer Kuschelkurs gegenüber der Nato

Der Völkerrechtswissenschaftler Alfred de Zayas befürchtet, dass der „Dreifrontenkrieg der atlantischen Falken mit der Nato in Europa, in Fernost und im Nahen Osten inzwischen auch ehemals neutrale Musterstaaten wie die Schweiz in ihren Weltkrieg“ hineinzieht. Die Schweiz setze ihren neutralen Status ernsthaft aufs Spiel. Ihr „Kuschelkurs“ gegenüber der Nato sei eine ethische und rechtliche Verirrung. In einem Offenen Brief warnt er jetzt den Schweizer Bundesrat davor, in Genf ein Nato-Verbindungsbüro einzurichten, und weist darauf hin, dass die Nato zur „kriminellen Organisation” geworden ist. Das ursprüngliche Verteidigungsbündnis sei verkommen zu einer Organisation für Krieg und Kriegstreiberei, sei eine Bedrohung für die Sicherheit anderer Staaten und habe ihre Verbrechen völlig ungestraft begangen. Bekannt geworden ist das Verbindungsbüro-Vorhaben im April (siehe hier und hier). 

Alfred de Zayas ist Juraprofessor an der Genfer Hochschule für

Alfred de Zayas

Diplomatie und diente von 2012 bis 2018 als unabhängiger Uno-Experte für die internationale Ordnung. Er ist Autor von zwölf Büchern, darunter “Building a Just World Order” (2021), „Countering Mainstream Narratives” 2022 und „The Human Rights Industry” (Clarity Press, 2021). Seinen Brief gebe ich hier im Wortlaut wieder. Die Überschrift und die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

Weiterlesen …Die Schweiz riskiert ihren neutralen Status

„Das kann für Deutschland furchtbar werden“

Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof warnt vor den Eskalationsfolgen des Krieges in der Ukraine für Deutschland – Es gibt genug Warner, die sagen: hört endlich auf mit diesem Krieg – Friedensvertrag ausgearbeitet, der Bundesregierung mehrfach vorgeschlagen, die will aber nicht – Westlicher Sarkasmus gegenüber der Ukraine: Wir liefern die Waffen, und ihr liefert die Leichen

Wie wird sich der Krieg in der Ukraine weiterentwickeln? Könnte auch Deutschland ein Angriffsziel von Russland sein? Mit dieser Frage wird der ehemalige Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof in einem Interview konfrontiert. Der alte General (Jahrgang 1939) antwortet: „Man muss sich überlegen, wie man den Krieg in der Ukraine zuende führt, und deshalb bewundere ich den Fraktionsführer der SPD im Bundestag Mützenich, der sagt, man muss über das Ende nachdenken, man muss Verhältnisse schaffen, dass man überhaupt über ein Ende reden kann. Herr Mützenich ist schwer dafür beschossen und bestraft worden. Was dabei herauskommt, wenn wir nicht an das Ende und nicht an einen Frieden denken, wird furchtbar werden, und das kann für Deutschland furchtbar werden.“ Gesagt hat er das im Interview mit dem Hauptstadtsender TV Berlin Spezial*) zum Thema „Der Krieg in der Ukraine und die Folgen für Deutschland“.

Da bieten sich auch deutsche Ziele an: Ramstein, Wiesbaden

Er sagt weiter: „Stellen Sie sich mal vor, die Ukrainer stehen mit dem Rücken an der Wand, was sie jetzt schon tun, und es zeichnet sich ab, dass sie ganz verlieren. Dann besteht die Gefahr, dass die Nato eingreift. Und wenn die Nato mit voller Wucht eingreift, vor allem mit amerikanischen Kräften, dann besteht auch das Risiko und die Gefahr, dass Russland eines Tages mit dem Rücken zur Wand steht. Und ehe die Russen sich aufgeben, werden Sie die nächste Karte ziehen. Strategische Atomwaffen zwar können sie nicht einsetzen, da kriegen sie die gleiche Münze von Amerika zurückgezahlt. Aber sie könnten taktische Atomwaffen auf Ziele in Europa richten. Und da bieten sich auch deutsche Ziele an, denn die gesamte amerikanische und Nato-Unterstützung für die Ukraine wird von Rammstein und von Wiesbaden aus gelenkt und geliefert. Da kommen die Russen auch drauf, dass das geeignete Atomziele sind. Dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland.“

Weiterlesen …„Das kann für Deutschland furchtbar werden“

Ein später, aber totaler Sieg

Doris von Sayn-Wittgenstein ist nach wie vor Mitglied der AfD – Sie hat ihr Berufungsverfahren vor dem Kammergericht in Berlin nun endgültig und umfassend gewonnen – Ihr Parteiausschluss war rechtswidrig und unwirksam – Über fünf Jahre musste sie auf diesen Sieg warten – Der AfD-Bundesvorstand hat ihr die vollen Rechte brieflich bestätigt

Die Nachricht ist mehr oder minder untergegangen. Ein paar dürre Meldungen, kaum wahrgenommen, und das war’s. Sie betreffen die Causa Doris von Sayn-Wittgenstein, die einstige Vorsitzende des AfD-Landesverbandes von Schleswig-Holstein. Dereinst  (2017 und einige Folgejahre) ist ihr Fall den Medien längere und viele Berichte wert gewesen. Da war sie Opfer gewesen, Opfer des Bundesvorstandes ihrer eigenen Partei, ihrer eigenen Fraktion im Landtag sowie etlicher innerparteilicher Gegenspieler und damit auch der Medien. So ist das eben: erst Kesseltreiben, Aufregerthema, Parteiausschluss, dann Jahre später nix mehr mit Parteiausschluss, der war rechtswidrig, ist unwirksam, aber das vom Opfer politisch Gewollte, das Angestrebte, der innerparteiliche Werdegang sind zerstört, entweder endgültig oder vorerst für längere Zeit. Nun aber steht, vom Kammergericht Berlin entschieden, endgültig fest: Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein (hier jetzt kurz DSW genannt) ist weiterhin AfD-Mitglied samt allen damit verbundenen Rechten. Sie kann also auch wieder in Parteiämter gewählt werden. Der AfD-Bundesvorstand hat es ihr in einem Schreiben eigens und sofort bestätigt. Juristisch ist es für ihn eine schmachvolle Niederlage, aber sein politisches Ziel hat er erreicht.

Weiterlesen …Ein später, aber totaler Sieg

Wie politisch ist das Urteil gegen Trump?

Der Fall von Donald Trump, eine Besonderheit des amerikanischen, hier des New Yorker Rechts: Abschöpfung von Gewinnen, die als unlauter gewertet werden – Erläutert und kommentiert aus deutscher Rechtssicht

Ein Urteil wie das gegen Donald Trump ist nach deutschem Recht so nicht möglich, aber nicht ganz. Wie politisch ist das Urteil gegen Trump?  Ein Richter des Supreme Court des USA-Bundesstaates New York – vergleichbar einem Landgericht in Deutschland – hatte Trump mit Datum vom 16. Februar zu einer Gewinnrückzahlung von fast 355 Millionen Dollar verurteilt. Ferner stellt das Urteil die Tätigkeit von Trumps Unternehmen, die Trump Organization, unter die Beobachtung von zwei Aufsehern. Trump selbst darf drei Jahre lang nicht mehr dem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens im Bundesstaat New York angehören. Das Verfahren gegen ihn lief als Betrugsverfahren. Worin bestand der Betrug? Wem hat er geschadet? Wer gilt als der Betrogene? Das Urteil aus deutscher Rechtssicht erläutert und kommentiert Prof. Dr. iur. Menno Aden (Jahrgang 1942).

Aden kommt zu diesem Ergebnis: In den USA hat der Attorney General der amerikanischen Einzelstaaten sehr weitgehende Befugnisse, auch unterhalb des Strafrechts staatlich missbilligtes   Geschäftsgebaren vor Gericht zu bringen. Die Folge ist, dass – wie im Fall Trump – als unlauter gewertete Gewinne (ill-gotten gains) abgeschöpft werden können. Das kann, da die Berechnungsmethoden unklar sind, in nicht abschätzbarer und potentiell existenzbedrohender Höhe geschehen. Das Ahnden staatlich missbilligten, aber nicht strafbaren Verhaltens durch derartige Gewinnabschöpfung ist für Aden ein schleichender Gestaltwandel des Wirtschaftsstrafrechtes, der sich auch in Deutschland zeigt. Als Beispiel verweist er auf Paragraph 10 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Paragraph 34 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sei anzunehmen, meint er, dass aufgrund des Internationalen Privatrechts auch deutsche Unternehmen in den Fokus des Attorney General geraten können.

Aden hat neben seiner Lehrtätigkeit zahlreiche Schriften im Bereich Bank-, Wirtschafts- und internationales Recht verfasst, auch theologische Schriften und Bücher zu anderen Themen. Weiteres über Aden siehe hier und seine Web-Seite hier.

Weiterlesen …Wie politisch ist das Urteil gegen Trump?

Der Dauerkonflikt, der nicht enden soll

Israel, Palästina, Hamas – Für den Völkerrechtsexperten Prof. Dr. Alfred de Zayas muss eine Lösung völkerrechtskonform und für beide Seiten tragfähig sein – Aber die USA, Großbritannien, die EU und Israel verweigern sich einer solchen Lösung offenbar – Der Westen hat als moralische Instanz versagt – Was die Hamas jetzt tat, ist ein Kriegsverbrechen und durch nichts zu rechtfertigen – Aber auch Israel handelt massiv rechtswidrig – Trotz Hamas-Terrorismus: Israels Gegenreaktion muss sich gleichwohl ans Völkerrecht halten – Hunderte Resolutionen sind ohne Folgen geblieben – Gaza ist wie ein riesiges Gefängnis – Palästina noch immer ohne eigenen Staat, und Israel setzt den Landraub fort

Der terroristische Anschlag der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas auf Israel und dessen Zivilbevölkerung am 7. Oktober ist ein zu verurteilendes grausames Verbrechen. Der Rachegegenschlag Israels auf die im Gaza-Streifen zusammengepferchten Palästinenser droht, nichts anderes zu werden, oder er ist es schon.  Beides verurteilt der amerikanische Jurist und Historiker Prof. Dr. Alfred Maurice de Zayas als einer der führenden Experten für Menschenrechte und Völkerrecht.  Seine Stellungnahme veröffentlicht hat er auf seiner Blog-Seite Human Rights Corner*). Er gibt dort wieder, was er zu dem Konflikt auf Befragen der Schweizer Zeitung „Zeitgeschehen im Fokus“ geäußert hat.**)

Einer beidseitig tragfähigen Lösung verweigern sich USA, Großbritannien, EU und Israel

Für de Zayas gibt es nur dann eine Lösung des jahrzehntelangen Konflikts, wenn sie für beide Seiten tragfähig ist und das Völkerrecht zur Grundlage hat. Man müsse die Uno-Resolutionen über Palästina umsetzen. Dies wollten aber die USA, Großbritannien, die EU und Israel offensichtlich nicht, sonst gingen die Bemühungen in eine andere Richtung. Es sei ein Skandal, dass die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Japan am 16. Oktober 2023 gegen die Resolution des Sicherheitsrates gestimmt hätten, die sonst einen Waffenstillstand beschlossen haben würde.

Wer könnte im Konflikt die Vermittler-Rolle übernehmen?

Als Vermittler im Konflikt würde de Zayas einen Staat aus der Region vorschlagen, etwa Ägypten, Jordanien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Tunesien, vielleicht sogar Algerien. Eventuell könne ein nicht-beteiligter asiatischer Staat wie Indien oder China neue Ideen und Perspektiven einbringen.

Und die Schweiz? Schon lange kein „honest broker“ mehr

Nicht mehr infrage kommt für de Zayas die Schweiz Sie habe durch ihr Verhalten ihre Glaubwürdigkeit als Vermittler verloren und sich weitestgehend mit den Interessen Washingtons und Brüssels identifiziert. Sie sei schon lange nicht mehr ein „honest Broker“. Man habe die Neutralität der Schweiz dem billigen Opportunismus geopfert – schändlich und dumm zugleich.

Der Westen hat als moralische Instanz versagt

Auch Europa und die USA könnten nicht als Vermittler fungieren, denn sie stünden vollkommen auf der israelischen Seite und trügen die Mitverantwortung für die massiven Menschenrechtsverletzungen Israels gegen die Palästinenser. „Der Westen hat als moralische Instanz versagt. Anstatt Israel zur Mäßigung zu bewegen, hat man sein Vorgehen gegen die Palästinenser unterstützt oder schweigend hingenommen.“

Weiterlesen …Der Dauerkonflikt, der nicht enden soll

Das steckt hinter der Klimaschutzpolitik

Sie ist das gewaltige, schier unglaubliche Geschäftsmodell eines Netzwerkes von White-Collar-Kriminellen in Wirtschaft und Politik – Willfährige Lücken-Medien wirken daran mit, statt aufzuklären – Beatrix von Storch (AfD) stellt es kompakt in einem Acht-Minuten Video dar – Eine gigantische Vermögensumverteilung – Den Menschen fehlt für derartige kriminelle Energie einfach noch die Vorstellungskraft – Im Weg steht der globalen Finanzindustrie nur noch die Demokratie

Die Klimaschutzpolitik soll nicht das Klima schützen. Sie kann es auch gar nicht, denn dafür sind die Naturkräfte, die es bestimmen, für die Klima-Akteure ein paar Nummern zu groß. Nein, die Klimaschutzpolitik ist ein Geschäftsmodell, ein gewaltiges, ein schier unglaubliches allerdings, dazu ein verbrecherisches, das Geschäftsmodell eines Netzwerkes von White-Collar-Kriminellen – hochintelligent ausgedacht, langfristig geplant, unglaublich geschickt den Menschen nahegebracht, so dass es zu viele von diesen wie eine Ersatzrelegion inhalieren und sich von ihr nicht mehr abbringen lassen wollen. Menschenwerk ist nicht der Klimawandel durch anthropogene CO2-Emissionen, sondern Menschenwerk ist der vorgetäuschte Klimaschutz, und zwar ganz profanes, kriminelles Menschenwerk höchster Kreise. Es soll den ohnehin schon Reichen und Mächtigen zu noch mehr Reichtum verhelfen und zu noch mehr Macht.

Weiterlesen …Das steckt hinter der Klimaschutzpolitik