Verfassungswidrige Dauerdiskriminierung

Die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) , Erika Steinbach, fordert Bundesinnenminister Dobrindt auf, diesen Zustand zu beenden und die DES an der staatlichen Mitfinanzierung zu beteiligen – Die Bundesregierungen ignorieren das Verfassungsgerichtsurteil von 1986 seit Jahren –  Die DES wird vom Staat schikaniert, fragwürdige andere Stiftungen mästet er –  Die Aufgaben der parteinahen Stiftungen – Die parteinahen Stiftungen erhalten vom Staat weit mehr Geld als die Parteien direkt selbst – Die AfD kommt nicht umhin, die staatlichen Gelder ebenfalls zu beanspruchen – Die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht und wie es die parteinahen Stiftungen rechtfertigt – Die verfassungsrechtliche Bedingung für die Subventionierung der Stiftungen – Das bisherige Subventionsverfahren – Das von der AfD erzwungene Stiftungsfinanzierungsgesetz

Alle parteinahen Stiftungen*) werden vom deutschen Staat subventioniert. Nur eine noch immer nicht: die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Warum nicht? Sie steht einer Partei nahe, vor der die anderen politischen Parteien eine Heidenangst haben, weil sie ihnen mit ihrem Parteiprogramm im Nacken sitzt und die Wähler abspenstig macht. Es ist die Alternative für Deutschland, kurz AfD. Deren Programm scheint – gemessen an dem, was die anderen Parteien so alles verbocken und ruinieren – ziemlich gut zu sein. Immer mehr Wähler erkennen das.

Die anderen Parteien rächen sich, machen die Erasmus-Stiftung zum Prügelknaben und verhindern, dass auch sie die staatlichen Subventionsgelder bekommt, in denen ihre eigenen parteinahen Stiftungen geradezu schwelgen. Besser, sie bekämen dieses Geld nicht, sondern würden sich wie seit Anbeginn die Erasmus-Stiftung ebenfalls nur durch Spenden finanzieren. Weil sie sich diesem Verzicht (nachvollziehbar) verweigern, besteht die Erasmus auf Chancengleichheit im Wettbewerb und auf Gleichbehandlung, verlangt folglich vom Staatsgeld auch ihren Anteil.

In einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt pocht ihre Vorsitzende Erika Steinbach darauf, mit der verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung endlich Schluss zu machen. Sie schreibt**):

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Die Monroe-Doktrin der USA

Anfangs (1823) rein defensiv, dann ziemlich bald aggressiv – Von den USA gehandhabt, als sei ihre Doktrin eine Norm des Völkerrechts – „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut“ – Das Sendungsbewusstsein der USA und ihr biblisch fundierter Erwählungsglaube – Trump 2026: „To be a great nation you need to have religion“ – Der imperialistische Charakter der Monroe-Doktrin begann in der Karibik – Eroberungsgedanken über Südamerika schon 1798 – Wie Arizona, Kalifornien, Nevada, Utah sowie Teile von Colorado, New Mexico und Wyoming zu den USA kamen – Das Olney-Corollar von 1895, das Roosevelt-Corollary von 1904, das Lodge-Corollary von 1912 – Der Griff der USA nach Hawaii – Spanien musste Puerto Rico, Guam und die Philippinen an die USA abtreten und Kolumbien das Panama-Kanalgebiet – Die USA mischen sich entgegen der Monroe-Doktrin in europäische Angelegenheiten ein – Sie sehen sich berufen, in Europa für Machtgleichgewicht zu sorgen – So wie die Anglo-Amerikaner haben Bismarck und seine Nachfolger nie geredet

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden*)

Die aggressiven Töne aus den USA zur Annektierung Grönlands sind zwar im Augenblick verstummt. Wir sollten aber nicht meinen, dass das nur ein diplomatischer Fauxpas war.  Es war vielmehr das typische Verhalten dieser arroganten Großmacht seit deren Proklamation der Monroe-Doktrin. Diese war anfangs ein rein defensives Instrument zur Abwehr europäischer Intervention in Amerika, wurde aber zusammen mit dem vorgeblich göttlichen Auftrag, die Welt zu bessern und zu beherrschen zu einem Instrument aggressiver imperialistischer Politik. Das wird im folgenden Text dargelegt, den ich wie immer zur Diskussion stelle.

Mit der später so genannten Monroe-Doktrin von 1823 verboten die jungen USA den europäischen Mächten die Einmischung in die Angelegenheiten nicht nur der USA, sondern überhaupt des amerikanischen Doppelkontinents. Im Gegenzug sagten sie zu, sich nicht in europäische Angelegenheiten einzumischen. Die Monroe-Doktrin hat die amerikanische und damit die seitherige Weltgeschichte oft entscheidend bestimmt. Sie ist zwar keine Norm des Völkerrechts, sie wird aber von den USA als solche gehandhabt. Im Folgenden wird beschrieben, wie sich die ursprünglich defensive Monroe-Doktrin zu einer aggressiven Doktrin zur Durchsetzung US-amerikanischer Interessen entwickelt hat.

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Ungestrafte Gesetzesverletzungen

F u n d s a c h e

„In den Köpfen von US- und israelischen Politikern scheint die Abneigung gegen ein Regime als ausreichende Rechtfertigung für einen illegalen Krieg gegen es geworden zu sein – ein tiefgreifender und besorgniserregender Wandel im Paradigma der modernen Kriegsführung.“

(Prof. Dr. iur. et Dr. phil. Alfred de Zayas im Interview mit der chinesischen Global Times*) vom 2. März 2026 zum Angriff der USA und Israels auf den Iran hier).

„Die Autorität und Glaubwürdigkeit aller Gesetze – ob national oder international – hängt von der Durchsetzbarkeit ab. Wenn Gesetze ungestraft verletzt werden können, wenn es keine Gerichtsurteile gibt und Regierungen es versäumen, diplomatischen Schutz und andere Mittel zu nutzen, um den Normen Bedeutung zu verleihen, haben wir einen zivilisatorischen Zusammenbruch. Wir kehren zurück zu den Zeiten Thukydides und des Peloponnesischen Krieges, als der athenische General dem Volk von Melos sagte: ‚Die Starken tun, was sie können, und die Schwachen leiden, was sie müssen.‘ (Melianischer Dialog im Kapitel „Sechzehntes Jahr des Krieges“, Geschichte des Peloponnesischen Krieges).

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Die Bürger ausplündern

Die überschuldete EU will sich nicht anders mehr retten – Die Rettung aus der EU-Verschuldung: Das Vermögen der Bürger – Die Entwertung ihrer Geldvermögen wird der digitale Euro ermöglichen – Es ist mit einem radikalen Schnitt aller Geldwerte zu rechnen – Zusätzlich droht ein Zugriff auf das Sachvermögen der Bürger – Die vorgebliche EU-Geldwäsche-Behörde AMLA und deren Aufgabe beim Raubzug – Mit der AMLA ein zentrales Register für jedes einzelne Vermögen eines jeden EU-Bürgers – Digital-Euro und AMLA ermöglichen die totale Plünderung aller EU-Bürger – Wie können wir dem entgehen? – Mit dem Schulden-Monster ESM begann das Leid – Dann kamen der EU-Rettungsfonds, die EU-Kurzarbeiterhilfe, das Next Generation Programme, die Ukraine Facility – Mit über 3 Billionen Euro Verschuldung von der einstigen Wirtschaftsunion zur Schuldenunion geworden – Auch die EU-Mitgliedsstaaten stürzen sich in immer höhere Verschuldung – EWG einst und EU heute: Aus Wohltat wurde Plage – Die Schuld der herrschenden politischen Parteien (und ihrer Wähler)

Von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Die heutige Europäische Union (EU) sollte als ursprünglich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nur eine Handelsunion für Europa werden. Das machte auch guten Sinn.  Sie sollte die Zölle der Mitgliedsstaaten aufheben, für fairen Außenhandel untereinander sorgen und Diskriminierungen im Wettbewerb verhindern.

Darin liegt der Sinn der EU auch heute noch. Immerhin hat sie gegenüber den anderen großen Wirtschaftsblöcken USA, Russland und China einen gemeinsamen Wirtschaftsraum geschaffen. Doch die nationalen politischen Führungen und immer mehr Mitgliedstaaten haben der einstigen EWG über deren bloß wirtschaftliche Aufgabe hinaus immer übergriffiger neue Aufgaben aufgedrückt und dafür Souveränitätsrechte geopfert, darunter:

  • Sie haben mit dem Euro eine gemeinsame Währung eingeführt, mit der die Europäische Zentralbank (EZB) die Oberhoheit über die nationalen Zentralbanken bekam.
  • Sie haben einen Europäischen Gerichtshof geschaffen, der sich als Oberstgericht über alle Mitgliedsstaaten aufspielt und mit Duldung der Mitgliedsstaaten sogar deren Verfassungen unter seine Rechtsprechung stellt, so dass er praktisch über ein Einflussrecht auf die Verfassungen und Gesetze aller Mitgliedsstaaten verfügt.
  • Die EU hat sich angemaßt, mit einem „Green Deal“ die Volkswirtschaften und Betriebe aller Mitgliedsstaaten auf ein ökologisches Phantom-Ziel auszurichten und zu verpflichten.
  • Die EU hat sich mit Geld und Waffenlieferungen „im Namen der Gemeinschaft“ in den Ukraine-Krieg eingemischt und versucht, die Mitgliedsländer zum gemeinsamen Kampf gegen Russland zu mobilisieren, um damit Militärkompetenz über die nationalen Armeen zu erreichen. Sie hat es geschafft, dass der Ukraine-Krieg vom amerikanischen zum europäischen Krieg mit Russland wurde und von Europa bezahlt werden muss.

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Donald Trumps Kraftakte

Venezuela, Grönland, Kanada – Coups und Vorstöße, die gegen das Völkerrecht verstoßen – Aber Völkerrecht kümmern die USA und Trump nicht, wenn es um ihre Interessen geht, sonst schon – 250-Jahre-Jubiläum der USA und ihr territorialer Zugriff von 1898 – Ein mit Trump-Bezug historischer Rückblick auf Rom unter Trajan – Wenn Grönland und Kanada, warum dann nicht auch Norwegen und Mexiko? – Die Kraftakte von Trump können auch Zeichen dafür sein, dass die USA ihrer Peripetie entgegentreiben – Trump sollte an das Ende von Napoleon denken

Von Prof. Dr. iur Menno Aden

In diesen Tagen hat US-Präsident Donald Trump die Welt mit seinen Kraftakten wieder einmal in Aufregung versetzt. Die Welt weiß seit langem, dass sich die USA an kein nationales Recht oder Völkerrecht halten, wenn es um ihre Machtinteressen geht. Was sich die USA unter ihrem Führer Donald Trump in Bezug auf Venezuela und Grönland und andere Länder derzeit herausnehmen, sprengt wieder einmal  alle Regeln des globalen Miteinanders. Wir Deutschen sind dagegen machtlos. Aber die Geschichte lehrt: Machtmissbrauch ist oft nur der letzte Schritt vor dem Machtzerfall. Dazu stelle ich die folgenden Überlegungen zur Diskussion.

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Die Rechtsverstöße der EU-Kommission

Peter Boehringer (AfD) zählt einige auf – Die EU darf nur Staatenbund sein, nicht Bundesstaat, verhält sich aber so – Die Gemeinschaftsschuldenvehikel sind vertragswidrig und damit in Deutschland verfassungswidrig – Planwirtschaftlich gesteuerte Investitionen – Auch wo sie keine Entscheidungskompetenz hat, mischt sich die EU ein – Die Maastricht-Kriterien werden seit 2003 hundertfach gebrochen – Für die EU-Aufnahme von Ländern nach geostrategischen Kriterien gibt es keine rechtsstaatliche Grundlage – Ein eigener Geheimdienst für Ursula von der Leyen

Was die EU-Kommission Ungarn und seinem Ministerpräsidenten Viktor Orbán vorwirft, begeht sie selbst auf vielfältige Weise und seit langem: Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit. Zur Sprache kamen sie auf einer Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion am 12. November in Berlin mit dem Titel „Deutschland und Ungarn – Partner für ein neues patriotisches Europa“. Die Veranstaltung würdigte die Rolle Ungarns mit Orbán gegen das zentralistische, autoritäre Gebaren der EU-Kommission und für die Rückkehr zu früheren, ursprünglich vorgesehenen Eigenständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten. Den Hauptvortrag gegen die politische Stigmatisierung Ungarns hielt der Herausgeber der deutschsprachigen Budapester Zeitung, Jan Mainka. Grußworte sprachen der ungarische Botschafter Péter Györkös, der europapolitische Sprecher der AfD-Bundestagfraktion Peter Boehringer und die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel. Leiter der Veranstaltung war Rainer Rothfuß, der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Ich beschränke mich aber darauf, im Wortlaut jenen Teil von Peter Boehringers Rede wiederzugeben, in dem er die Rechtsverstöße der EU-Kommission aufzählt. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Alle übrigen Reden sind im Wortlaut hier zu hören und zu sehen.

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Die Normalisierung des Völkermords

Das Bemühen der Regierungen und mitschuldigen Medien, die Gräueltaten zu verbergen – Die heutige Strategie, den Opfern die Schuld zuzuschieben – Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung von Völkermord – Großmächte sind zu Partnern im Völkermord geworden – Sie wenden die Völkermord-Konvention von 1948 lieber nur à la carte an – Der zersetzende Wahnsinn dieses Verhaltens – Das Kollektivschuld-Syndrom und die deutsche Staatsräson – Befürchtung, dass das Ausmaß der Verbrechen gegen die Palästinenser zu einem israelischen Trauma führen könnte – Das Konzept der „Kollektivschuld“ ist eine grobe Verletzung der Rechtsstaatlichkeit – Ja, wir machen uns mitschuldig – Wichtiger als jede Bestrafung von Völkermord ist, ihn zu verhindern – Die Mitverantwortung der Bevölkerung über ihr Wissen vom Holocaust und Völkermord in Gaza

Gastbeitrag von Prof. Dr. iur. Alfred de Zayas*)

Völkermord ist kein neues Phänomen in der menschlichen Erfahrung. Es wurde in biblischen Zeiten[1] und lange davor praktiziert. Tatsächlich postulieren viele Historiker die Theorie, dass Cro-Magnon**) die Neandertaler absichtlich ausgerottet hat.

Doch als sich die Zivilisation entwickelte und bestimmte humanistische Werte von Philosophen und Theologen formuliert wurden, erkannten die Herrscher, dass sie das Narrativ kontrollieren mussten, wenn sie nicht dem Widerstand rivalisierender Herren und konkurrierender Szenarien erliegen wollten. Die Demokratie mag in Griechenland geboren worden sein, als die Herrscher verstanden, dass Information Macht ist und dass sie sich an die öffentliche Meinung halten müssen, zumindest an die Ansichten anderer mächtiger Akteure. Allmählich entwickelte sich die Logik der „Herrschaft des Rechts“, nicht nur dura lex sed led (das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz), sondern das Gefühl, dass summum jus, summa injuria (ein Übermaß an Recht bringt Ungerechtigkeit mit sich), dass die Herrschaft des Rechts irgendwie der Herrschaft der Gerechtigkeit entsprechen sollte[2].

Die Anwendung von Gewalt blieb zwar das Vorrecht des Souveräns, aber sie war nicht absolut und musste legitimiert werden. So wurden eigennützige Mythen erfunden, das selbstgerechte Narrativ, dass man davon ausgeht, dass der König oder Präsident das Richtige tut, was natürlich grobes Unrecht und Verbrechen wie Völkermord ausschließt. Als das Informationsmanagement immer wichtiger wurde, wurde das Staatsgeheimnis zu einem Wegbereiter für Verbrechen.

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Es bleibt eine Schande

35 Jahre wiedervereinigt, 35 Jahre verweigertes Recht

Nach nunmehr 35 Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude über sie ein schwerer Fehler nicht vergessen werden. Die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich heute am 3. Oktober 2025 zum fünfunddreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schwerem Verstoß gegen das Eigentumsrecht und Wiedergutmachungsansprüchen begangen hat. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor.

Doch rechtsstaatlich ausgeführt wurden sie nicht. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden waren, hat der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger behandelt als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR ebenfalls solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, ist unterschiedlich und schwer diskriminierend ausgefallen.

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Wenn Wahlsieg aussichtsreich, droht Wahlausschluss

Joachim Paul darf in Ludwigshafen nicht Oberbürgermeister werden – Warum nicht? Er ist in der AfD – Der Wahlausschuss warf ihn aus der Bewerberliste raus, das Verwaltungsgericht nickt den Rauswurf ab

So einfach geht das heute: Droht der Kandidat einer unerwünschten Partei eine Wahl zu gewinnen, schließt ihn der zuständige Wahlausschuss von der Wahl kurzerhand aus. So bekanntlich jüngst geschehen vor der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, die am 21. September stattfindet. Unerwünscht ist natürlich die AfD, unerwünscht daher ihr Kandidat Joachim Paul. Doppelt schlimm: Nach den Umfragen ist er der für das OBM-Amt aussichtsreichste Kandidat. Daher sein Ausschluss. Zusätzlich schlimm: Paul ist seit neun Jahren Landtagsabgeordneter und außerdem Beamter auf Lebenszeit, der schon deswegen verfassungstreu für „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten muss. Das müsste für seine Teilnahme an der Wahl und das Wahrnehmen seines passiven Wahlrechts genügen sowie für seine Verlässlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters vollauf reichen. Natürlich hat Paul mit Eilantrag gegen den willkürlichen Ausschluss geklagt. Kalt wurde sein Antrag abserviert.

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Die Sturheit im Ukraine-Krieg

Pax Optima Rerum – Der Krieg hätte nie begonnen und im März 2022 beendet werden können, wenn die Ukraine den vom türkischen Präsidenten Erdogan in Istanbul ausgehandelten Kompromiss nicht gebrochen hätte – Aber die USA, Europa und die Ukraine bestanden darauf, dass „Putin verlieren muss“

Gastbeitrag von Prof. Dr. iur. Alfred de Zayas

Frieden ist das höchste Gut – jeden Tag, der vergeht, werden mehr Soldaten und Zivilisten im Ukraine-Krieg getötet. Es wird geschätzt, dass mehr als eine Million Menschen in diesem sinnlosen Krieg ihr Leben verloren haben, der so schnell wie möglich beendet werden muss. Dies kann mit einem Mindestmaß an gesundem Menschenverstand und Professionalität geschehen. Der Krieg hätte nie begonnen und im März 2022 beendet werden können, wenn die Ukraine den vom türkischen Präsidenten Erdogan in Istanbul ausgehandelten Kompromiss nicht gebrochen hätte. Es gab viele Gelegenheiten, sich zusammenzusetzen und über die Bedingungen für einen Waffenstillstand zu diskutieren, aber die USA, Europa und die Ukraine bestanden darauf, dass „Putin verlieren muss“. So blieben die vielen Friedenspläne, die von den afrikanischen Ländern, China und unzähligen internationalen Organisationen, einschließlich des Internationalen Friedensbüros, sowie von privaten Wissenschaftlern herausgegeben wurden, fruchtlos. Diese Sturheit und Unnachgiebigkeit setzen sich fort, während Ursula von der Leyen, Friedrich Merz und andere europäische Staats- und Regierungschefs sich gegen die US-Friedensinitiative stellen und sich verschwören, den Krieg fortzusetzen, egal was passiert.

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