Wann und warum sie ihn verweigern dürfen, dargestellt am Beispiel Corona – Eine Duldungspflicht für das verordnete Impfen gegen das Corona-Virus mit Covide-19-mRNA-Impfstoff besteht für Soldaten nicht – Das Impfen trotz Verweigern durchzusetzen, ist rechts- und gesetzeswidrig – Ein Oberstleutnant a. D. begründet diese Rechtslage in einem Offenen Brief
Obwohl die Impfverweigerung rechtens ist, sind Soldaten, weil sie den Impfbefehl verweigert haben, der Bestrafung durch Bundeswehr und Gerichtsurteil noch immer ausgesetzt. Einer von ihnen, der Oberfeldwebel Alexander Bittner, Vater dreier Kinder, ist noch in diesem September 2024 ins Gefängnis gesteckt worden. Mit der Rechtslage befasst hat sich der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr Hans Werner Zimmermann. Einleitend schreibt er: „Das ‚Durcheinander‘ um die Ereignisse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Soldaten, die sich der Impfung verweigert haben, sind nun auch nach Offenlegung aller Erkenntnisse bis heute noch in Haft. Dieser Ungerechtigkeit habe ich mich in dem angehängten Beitrag gewidmet.“ Zimmermanns Fazit: Der Impfbefehl hätte von vornerein nicht erteilt werden dürfen. Alle Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Impfverweigerer seien im Licht der neuen Erkenntnisse rückgängig zu machen. Im Fall des Oberfeldwebels Bittner seien vier gravierende Fehler gemacht worden.