Späte Einsicht

Jetzt endlich geben auch Mainstream-Medien Stimmen wieder gegen die Zumutungen, Ausschweifungen und Irrsinnigkeiten der Klimaschutz- und Energiewende-Politik, zögerlich zwar und verhalten, aber immerhin auffällig. Unternehmen und Verbände wagen sich ebenfalls vorsichtig heraus

Es hat gedauert, viel zu lange gedauert. Jetzt aber geben auch Mainstream-Medien Stimmen wieder gegen die Zumutungen, Ausschweifungen und Irrsinnigkeiten der Klimaschutz- und Energiewende-Politik, zögerlich zwar und verhalten, aber immerhin auffällig. Auch Unternehmen und Verbände wagen sich vorsichtig heraus. Außerhalb der Lücken-Medien machen sich die Entrüstung und der Widerstand schon lange bemerkbar. Autos mit Verbrennermotoren verbieten? Gas- und Ölheizungen verbieten? Stattdessen Elektroautos befehlen? Wärmepumpen und Wasserstoff für die Energieversorgung befehlen? Das kann, sagen sich mehr und mehr Leut‘, doch wohl nicht wahr sein. Das bringt das Fass nun wohl doch zum Überlaufen. Plötzlich stößt die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP offen und öffentlich auf Warnungen, Ablehnungen, Beschwerden, Entrüstungen, Widerstand.

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Das Wahlrecht ist auch Pflicht

Dazu gehört, über die politische Lage gut genug informiert zu sein – Sieben Darstellungen, die mehr liefern als die Altparteien und die ihnen folgsamen Medien

Wer wählen darf, muss es auch tun. Das Recht, den neuen Bundestag zu wählen, ist auch eine Pflicht. Wer sich dem Wahlgang oder der Briefwahl verweigert, verliert sein Beschwerderecht darüber, wenn ihm nicht gefällt, was nach der Wahl in und mit Deutschland politisch geschieht. Aber bevor er wählt, sollte er über die politische Lage gut genug informiert sein. Die Politiker der Altparteien und die ihnen folgsamen Medien liefern nur das ihnen Gefällige. Denjenigen Themen, die für Deutschland und die Deutschen wirklich entscheidend sind, weichen sie aus. Zur Sprache kommen diese Themen nur in den noch freien und unabhängigen Medien. Wer sich zusätzlich informieren will, findet sie ohne weiteres. Zu den gedruckten Medien gehören die Wochenzeitungen Junge Freiheit und Preußische Allgemeine, das monatliche Magazin eigentümlich frei und Tichys Einblick. Aber das meiste ist im Internet („online“) verfügbar: in Ton-, Text oder Video-Formaten, in zahllosen Blogs und Portalen, in Online-Zeitungen wie Die Freie Welt und EpochTimes und die tägliche ef-online. Ergänzt werden sie durch Wortmeldungen verantwortungsbewusster, gestandener und aufrechter Bürger, die aus beruflichen Kenntnissen kundig sind oder sich bei kenntnisreichen Anderen kundig gemacht haben. Zu diesen für Demokratie und Freiheit engagierten Bürgern gehört Gerd Schultze-Rhonhof.

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Wann folgen diesem Beispiel andere Blätter?

BILD schreibt Klartext zur Corona-Demo in Berlin: Wenn der Staat lügen muss, um sich noch zu rechtfertigen, dann wackelt er – Als das Querdenken noch als Tugend galt – Jurist David Dürr: Schützling des Verfassungsschutzes ist nicht mehr der Bürger, sondern der Staat

Man muss doch die BILD-Zeitung auch einmal loben. Dort lesen wir die Überschrift „Staat  verbietet Querdenker-Demos, aber andere nicht. Diese Willkür ist gefährlich!“ Darunter der Kommentar ihres Chefredakteurs Julian Reichelt, der rechtlich geraderückt, was in einem Rechtsstaat geradezurücken ist und zu gelten hat. Unter anderem schreibt er:

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Abrechnung mit der CSU und Söder

Ein Mitglied verlässt die Partei und schreibt ihrem Vorsitzenden einen Brief über den Zustand Deutschlands und das Mitwirken der CSU daran – Ein Register der Fehlentwicklungen von Dr. Florian Stumfall

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, seit ich Ihre ersten Schritte im Landtag publizistisch begleitet habe, ist sehr viel anders geworden, vor allem die CSU. Ich will deshalb hier eine politische Summa der Politik der CSU und im Besonderen die Rolle darstellen, welche die CSU als Koalitionspartner in den Regierungsjahren Merkel gespielt hat.*) Bilanzen aber müssen ehrlich sein, in diesem Falle schonungslos. Nach Merkels Kanzlerschaft stellt sich der Zustand Deutschlands wie folgt dar:

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Zum Schutz der freien Rede

Der britische Bildungsminister plant ein Gesetz für die Opfer links-grüner Redezensur – Was an Meinungsdiktatur in Great Britain geschieht, ist auch in Deutschland gang und gäbe – Wäre nicht auch hier ein neues Gesetz nötig?

Gesetze haben wir über und über genug. Dem wird jeder Vernunftbegabte wohl zustimmen. Doch trotzdem wird ein zusätzliches Gesetz gelegentlich notwendig. Freilich muss dann als Regel gelten, dafür ein bestehendes Gesetz verschwinden zu lassen, also aufzuheben. Ein Blick nach Großbritannien zeigt gerade, dass die britische Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen will. Es soll die Rede- und Meinungsfreiheit von Menschen schützen, die diese Freiheit gegen die Meinungsvorgaben der links-grünen Gesinnungsdiktatoren in Anspruch  nehmen und die dann aber durch Mobbing, öffentliches Anprangern, Ausgrenzen, Isolieren und sogar mit Arbeitsplatzverlust durch diese selbsternannten Zensoren abgestraft werden.

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Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz

Die Gefahr der Grundrechte-Einschränkung nach Gutdünken – Gefährdet ist selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit Was zu tun ist, um einen Missbrauch auszuschließen – Beschränkungen nur kurzfristig, nur klar definiert und mit fallweiser Zustimmung des  Parlaments – Drei Aufrufe: Unsere Freiheit und unsere Grundrechte zu verteidigen – Das  3. Infektionsschutzgesetz nur mit Grundgesetzänderung und Zwei-Drittel-Mehrheit

Ein Ermächtigungsgesetz haben wir in Deutschland schon einmal erlebt. Seine Folgen waren schlimme und entsetzliche Erlebnisse. Jetzt droht ein Gesetz, das einem solchen Gesetz sehr nahekommt. Es ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sein Titel klingt vertrauenserweckend und harmlos. Damit es noch harmloser klingt, läuft es auch unter der Kurzbezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“.

Was ist daran schlimm? Ist es nicht fürsorglich und notwendig, uns vor einer solchen Epidemie zu schützen. Nein, ist es nicht. Es gibt der Bundesregierung freie Hand, unsere Grundrechte umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Der Gesetzentwurf*), eingebracht von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, stellt nicht sicher, dass die staatliche Führung das Ausrufen solcher Epi- oder Pandemien zum Aushöhlen von Grundrechten missbrauchen kann.

Ein Missbrauch findet doch sogar jetzt schon statt, bisher sogar weitgehend am Parlament vorbei. Erste Gerichtsentscheidungen haben Teile der Beschränkungsmaßnahmen als verfassungswidrig  bereits verworfen. Der Entwurf in der vorliegenden Fassung, eingebracht am 3. November, darf nicht Gesetz werden. Das aber soll  in aller Eile noch in diesem Monat geschehen, möglicherweise schon am 18. November. Der Widerstand dagegen ist dringlich. Schließen auch Sie sich den drei Aufrufen an, die gerade kursieren. Diese Aufrufe sind organisiert auf den Online-Plattformen CitizenGo, PatriotPetition und OpenPetition. Unterzeichnen können Sie diese hier, hier und/oder hier.

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Verfassungswidrige Besuchsverbote in Pflegeheimen

Das Ergebnis eines Gutachtens des Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Uni Mainz) – Die Verhältnismäßigkeit ist viel genauer zu prüfen, das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen – Der absolute Vorrang der Menschenwürde – Das Infektionsschutzgesetz ist wegen seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage – Die AfD will die Besuchsverbote sofort beendet sehen

Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in seinem Rechtsgutachten „Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der Covid-19-Pandemie“. Verfasst hat er es im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Hufen lehrt an der Universität Mainz. Drei seiner Hauptarbeitsgebiete sind Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Dem Gutachten zufolge muss die Verhältnismäßigkeit viel genauer geprüft werden, wenn es darum geht, wie sich die beschränkenden Maßnahmen auf die Gesundheit der Heimbewohner schädlich auswirken. Dabei sei das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen. Es sei das Leiden unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation. Niemals zu rechtfertigen sei es, wenn Menschen wegen angeordneter Besuchsverbote einsam sterben müssten. Damit werde die Menschenwürde in jedem Fall verletzt.

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Mit dem Nachtragshaushalt zum Verfassungsgericht

Die Kritik von Peter Boehringer (AfD) im Bundestag – Erst die Rücklage auflösen, bevor 62 Milliarden Euro neuer Schulden gemacht werden – Corona-Krisenkredite werden für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet – Ein überjähriges Geldbunkern ist verfassungswidrig – Durch staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt – Gegen die grundgesetzwidrigen Maßnahmen gemeinsam klagen – Den extrem folgenschweren Lockdown stoppen, nur die kleine Risikogruppe schützen

Was man an Informationen in den Mainstream-Medien nicht findet, bahnt sich den Weg zum Publikum über das Internet. In der Bundestagsdebatte am 29. Oktober sprach für die AfD auch Peter Boehringer. Im Bundestag sitzt er seit 2017, und in dessen Haushaltsausschuss ist er seit 31. Januar 2018 der Vorsitzende. Dieses Amt steht herkömmlich der größten Fraktion der Oppositionsparteien im Parlament zu. Das ist derzeit die AfD.

Boehringer befasste sich in seiner Rede mit dem 2. Nachtragshaushalt. Er kritisiert ihn darin als „reinen Schuldenhaushalt“. Der Bund nehme 62 Milliarden neue Schulden auf, obwohl eine Rücklage vorhanden sei, die der Bund für die wirtschaftlichen Schäden der staatlichen Anti-Corona-Anordnungen („Corona-Notlage“) in Anspruch nehmen könne. Auch stünden viele Programme, die nun aus dem Nachtragshaushalt finanziert würden, mit der Corona-Notlage gar nicht im Zusammenhang. Aus diesen und anderen Kritikgründen habe die AfD ihren schon angekündigten Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Grundgesetz jetzt auf den Weg gebracht (Wortlaut des Antrags hier). Was verfassungsrechtlich bedenklich ist, führt Boehringer im Einzelnen auf.

Berichte über den Inhalt dieser Rede habe ich in den „Leitmedien“ nicht gefunden. Aber wie alle Reden im Bundestag ist auch diese im Internet verfügbar – in Schriftform (hier) und als Video (hier). Das Manuskript reiche ich samt dem Vermerk „Es gilt das gesprochene Wort“ hiermit an die Interessierten weiter. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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Ein Mann mit Mut

Der Kriminalhauptkommissar Fritsch sprach auf der Querdenker-Demo in Dortmund – Nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Demonstration – Appell an die Kollegen: Fragt euch, ob ihr das alles als Väter und Mütter mittragen könnt – Siegt das Gewissen oder der Gehorsam? – „Denn ich bin ein Schutzmann“ – Eine sehr persönliche Rede und frei von Polemik

Michael Fritsch – Quelle: Youtube-Video

Falls Sie sie noch nicht kennen: Hören und sehen Sie sich diese bewegende Rede an (hier). Der Mann, der sie gehalten hat, ist ein mutiger Mann. Denn er steht noch voll im Beruf. Und: Er  hat auf einer Demo der „Querdenker“ gesprochen. Das ist die inzwischen breite Initiative, die vor allem gegen die unverhältnismäßigen Anti-Corona-Anordnungen und Freiheitsbeschränkungen auftritt. Mehr noch: Der Mann ist Polizist. Er arbeitet in der Polizeidirektion Hannover als Kriminalhauptkommissar. Mit seiner Rede ist er ein hohes Risiko eingegangen – heutzutage. Denn die Freiheit der Rede ist in politisch links-grün bestimmter Zeit riskant geworden, wenn sie sich kritisch gegen das wendet, was als herrschende Meinung gelten und hingenommen werden soll. Der Mann ist 57 Jahre alt. Polizist war schon sein Vater. Er hat drei erwachsene Kinder. Sein Name: Michael Fritsch. Seine Rede war eine von denen, die auf der Querdenker-Demo am Sonntag, dem 9. August in Dortmund gehalten wurden. Versehen hat er seine Rede mit der Überschrift „Ich bin Patriot, kein Idiot.“ Am Tag darauf war er vom Dienst suspendiert.*)

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Die unverhältnismäßigen Freiheitsbeschränkungen

Die Anti-Corona-Anordnungen und das Recht – Je länger sie dauern, umso heikler für die Verantwortlichen werden sie aus rechtlicher Sicht – Der Grund­satz der Verhält­nis­mä­ßig­keit und der Gleich­be­hand­lung – Erhellende Aufklärung durch Rechtswissenschaftler und andere Juristen – Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sind stets mit anderen Rechtsgütern abzuwägen – Rechtliche Rüge für die Hochschul-Rektoren-Konferenz: nicht grundgesetz-konform – Jura-Professor Lepsius: Der Rechtsstaat ist schwer beschmutzt – Elementare Grundsätze der Verfassung unterlaufen – Warum der Shutdown verfassungswidrig ist – Sechs kurze Begrün­dungen für die Verfassungs­widrigkeit – Mit den Deutschen ist offenbar wenig Staat zu machen, jedenfalls wenig Rechtsstaat

Freiheitsbeschränkungen durch staatliche Anordnung darf es nur in Ausnahmesituationen geben. Die Epidemie oder Pandemie durch das Corona-Virus Covid-19  ist eine solche Situation; die Infektionen sollen sich nicht ungebremst verbreiten dürfen. Aber die Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Daher sind angestrebter Nutzen und erkennbarer Schaden gegeneinander abzuwägen. Die Unverhältnismäßigkeit zu Beginn wegen zu dürftiger Information ist vielleicht noch vertretbar gewesen, obwohl aus kritischer Expertensicht auch das umstritten ist. Aber schon lange können sich die politischen Führungen von Bund und Ländern auf fehlende Informationen nicht mehr berufen. Medizinisch und juristisch ist für unabhängige Fachleute beider Disziplinen die Lage in Deutschland klar: Bei allen Lockerungen, die die politischen Führungen – nicht sehr freiwillig, sondern durch den Eindruck von den angerichteten Schäden und von den Groß-Demos protestierender Bürger – schon vorgenommen haben, gibt es unverhältnismäßige Freiheitsbeschränkungen aus dem „Shutdown“ oder Lockdown“ immer noch. Je länger sie dauern, umso heikler für die Verantwortlichen werden sie aus rechtlicher Sicht.

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