Deutschland verurteilt

Rechtliches Gehör verweigert – Das Verfahren Madaus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Auch für andere Justizopfer von Bedeutung – Nach der deutschen Einheit keine Rückgabe des enteigneten Vermögens – Die Opfer haben gesetzlichernAnspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung – Die sechs wichtigsten gesetzlichen Regelungen – Gerichte missachten, was das Gesetz vorgibt – Die Folge des Urteils: Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Dresden in öffentlicher Verhandlung

Deutschland nennt sich Rechtsstaat. Weitgehend ist er das auch noch. Aber schon längere Zeit nicht mehr immer. In tausenden von Fällen haben Bürger das erlebt und erleben es noch. Wer Recht in Deutschland nicht findet, wendet sich, falls er es vermag, an übernationale Gerichte, zum Beispiel an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zuvor allerdings muss er sämtliche nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben und dort abgewiesen worden sein. Einer von diesen Bürgern hat das auf sich genommen, aber in keiner Instanz sein Recht durchgesetzt: Dr. Udo Madaus aus Köln. Daher erhob er Beschwerde vor dem EGMR, wohlwissend, dass dieser nur einen winzigen Bruchteil der jährlich zigtausend Beschwerden annimmt und von den angenommenen nur einen Bruchteil positiv bescheidet. Aber Madaus hat den Prozess gewonnen und der Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt (Az: 44164/14).

Auch für andere Justizopfer von Bedeutung

Dieses Urteil wird auch für andere Rechtsfälle Folgen haben. Darüber informiert hat Udo Madaus jetzt auf einer Veranstaltung in Berlin (Hotel Kempinski) mit seinen Anwälten Stefan von Raumer (Berlin) und Dr. Johannes Wasmuth (München). Knapp hundert Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, im Wesentlichen solche Opfer deutscher Justiz, die mit dem Fall Madaus vergleichbar sind. Auch für diese anderen Justizopfer ist das EGMR-Urteil – im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verfahren vor dem Landgericht Dresden – von grundsätzlicher Bedeutung. Für sie, die sich die kostspieligen Rechtswege bis zum Ende finanziell häufig nicht mehr leisten konnten, hat Madaus seine Verfahren, wie es jetzt in Berlin zum Ausdruck kam, in der Hoffnung auf Präzedenzwirkung ebenfalls geführt.

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Unterdrückte Verbrechen und zwei Lügen

Der „Rechtsstaat“ Deutschland will sie nicht wahrhaben – Die politischen Verfolgungen in der SBZ – Die falschen Behauptungen von den „Vorbedingungen“ – Die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Günther Krause

Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Schwere Menschenrechtsverbrechen sind Schwerverbrechen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind schwerste Verbrechen. Zu solchen Schwerstverbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Ihren Opfern steht ein Recht auf Wiedergutmachung zu. Aber deutsche Politiker, Behörden und Gerichte verweigern es ihnen bis heute. Was ist der Hintergrund?

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Rechtsbrüche

Staatliches Unrecht in der SBZ-DDR-Zeit und nach der Wiedervereinigung / Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission in Brandenburg / Als ein Beispiel daraus: das Bodenreformland und seine Erben

Eigentum ist durchweg rechtlich geschützt. Trotzdem wird es immer wieder verletzt – durch Betrug, durch Raub, durch Gesetze. Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es Verletzungen des Rechts am Vermögenseigentum in den neuen Bundesländern gegeben, darunter an Grund und Boden in der Landwirtschaft. Viele, zu viele bestehen fort. Beteiligt an ihnen sind staatliche Institutionen. Teils haben sie sie hingenommen, teils selbst begangen. Für einen Rechtsstaat, wie Deutschland es sein will, eine Schande. Aber das Land Brandenburg bemüht sich um Korrektur. Man sieht es an der Enquete-Kommission 5/1 seines Landtags, eingesetzt im März 2010 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, wie ihre umständliche Bezeichnung lautet. Vier Jahre später, Anfang März 2014, hat sie ihren Abschlussbericht vorgelegt. Am 2. April hat der Landtag über ihn debattiert. Näheres über die Sitzung hier und ein Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten hier.

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Und das nennt sich Rechtsstaat

Nur fünf Beispiele, aber die haben es in sich

Nicht möglich? O doch: Ein Vater will sein Kind vor Sexualunterricht in der Grundschule beschützen und landet im Gefängnis. Sehen Sie es sich hier an: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=G6NhAhiIZB8#at=127&html5=1

Durch Richterspruch seelisch geschädigt – die vierjährige Marlene

Ein anderer Unrechtsfall ist der der vierjährigen Marlene. Über den aktuellen Stand hat ihr Vater, Daniel Grumpelt, an Horst Seehofer, weil dieser in Bayern Ministerpräsident ist, einen Offenen Brief geschrieben. Am Ende des Briefes schreibt er: „Nach zahlreichen Verfahren ist belegbar, dass die Bayerische Staatsregierung dem Kind als auch mir keine Richter zur Verfügung stellt, die sich an Grundgesetze (GG), Menschenrechte (EMRK) und ratifizierte Konventionen (UN-KRK, ICCPR) halten (dürfen?). Das schafft in ihrem Bundesland konventionswidrige Zustände, um deren sofortige Beseitigung ich Sie bitte und dies hiermit beantrage.“ Hier können Sie den ganzen Brief lesen: https://kpkrause.de/wp-content/DG_130815_DG-HS_Offener-Brief-an-Horst-Seehofer_fuer-Marlene.pdf

Beides sind nicht nur zwei Einzelfälle. Es gibt mehr davon. Drei weitere Beispiele:

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Das Unrecht an den Opfern der „Bodenreform“

Eine willkürliche und rechtswidrige Rechtsprechung kann auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler Jörg Gerke überzeugt.

Die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte gegen die Ansprüche der Opfer politischer Verfolgung und Enteignung 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler und Unternehmensberater Jörg Gerke überzeugt. Warum? Weil sie so willkürlich und rechtswidrig ist. Das ergibt sich aus nunmehr umfassender juristischer Aufarbeitung.1) Gerke vertritt und begründet dies in einer neuen längeren Stellungnahme mit der Überschrift „Von der Bodenreform 1945/46 bis zur Bodenpolitik nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 – eine kritische Betrachtung“.

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Wie deutsche Rechtsprechung versagt

Nach 1945 geschah es beim Aufarbeiten des NS-Unrecht, seit 1990 geschieht es beim Aufarbeiten des SED-Unrechts / Tatsachen werden systematisch verdrängt, Bestrafungen der Täter und Wiedergutmachungen an den Opfern unterlassen

Schwerste Verbrechen als schwerste Menschenrechtsverletzungen hat die bundesdeutsche Rechtsprechung noch immer nicht aufgearbeitet, jedenfalls nicht in rechtsstaatlich zwingender Weise. Zu diesen Verbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Getarnt waren sie zumeist mit den Bezeichnungen „Bodenreform“ und „Wirtschaftsreform“. Als solche verharmlost werden sie aus politischen und fiskalischen Beweggründen auch heute noch. Die Opfer dieser Verbrechen warten auf die Wiedergutmachung nach wie vor. Diese Wiedergutmachung ist nicht nur möglich, sondern nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen auch geboten. Aber deutsche Justiz und zuständige Behörden verkennen, was diese Regelungen besagen, und verfälschen sie.

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Immer wieder und immer noch – das Bodenreformland

Was der Fiskus den Erben gesetzeswidrig weggenommen hat, haben von ihnen erst wenige zurückerhalten / Eine Tagung der ARE in Potsdam

Der rechtsstaatliche Skandal um das „Bodenreformland“ in den neuen Bundesländern hat noch immer kein Ende gefunden. Das ist auf dem „Kongress“ der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) am 19. und 20. April in Potsdam nochmals herausgestellt worden. Es geht um einstiges „Bodenreformland“ aus der einstigen sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949), das frühere DDR-Bürger geerbt hatten. Wenn diese dazu (nach der deutschen Einheit) als nicht berechtigt galten, sollte es an den Fiskus der neuen Bundesländer fallen. Denen aber waren zu viele dieser Erben nicht bekannt. Deshalb befürchteten sie, deren Grundstücke würden ihnen entgehen, weil eine Frist ablief. Also verfielen sie auf einen Trick, sich die Grundstücke vor Fristablauf anzueignen, ohne die Erben ausfindig gemacht zu haben. Ebendas war gesetzeswidrig. Hier hat sich vor allem das Land Brandenburg unrühmlich hervorgetan. 7400 Erben in den neuen Ländern wurden enteignet, ohne es zu merken. Nun muss Brandenburgs Fiskus das Land an sie herausrücken – falls er sie denn jetzt endlich vollständig ermittelt.

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Wer kennt schon Merxleben?

Vor 60 Jahren wurde dort in der DDR die erste LPG gegründet – Ein Rückblick auf die Zwangskollektivierung der Bauern und was ihr voranging

Wer kennt schon Merxleben? Natürlich alle jene, die dort leben. Sicher auch ein paar Zufallsbesucher. Dann vielleicht der eine oder andere historisch Interessierte. Immerhin nämlich haben hier zwei Ereignisse stattgefunden, die in Geschichtsbücher eingegangen sind. Das eine ist im preußisch-österreichischen „Bruderkrieg“ die Schlacht bei Langensalza am 27. Juni 1866 gewesen auf dem Gebiet zwischen Merxleben und dem heutigen Badeort, das andere am 8. Juni 1952 die Gründung der ersten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in der damaligen DDR. Diese erste LPG-Gründung jährt sich jetzt zum sechzigsten Mal und gibt Anlass, auf die Zwangskollektivierung der Bauern in der DDR zurückzublicken.

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Wo die Wiedergutmachung noch immer fehlt

Ein BGH-Urteil macht ein Nazi-Unrecht gut, aber Opfer kommunistisches SBZ-Unrechts warten auf gleiche Richtersprüche noch immer

Dieses BGH-Urteil werden jene politisch verfolgten Familien, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) auch enteignet worden sind, mit – gelinde gesagt – gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen haben. Denn der Bundesgerichtshof sprach diesem einen Kläger zu (nämlich die Rückgabe einer von den Nazis geraubten Plakatsammlung), was deutsche Politik und willfährige deutsche Justiz hunderttausenden Familien seit dem Untergang der DDR noch immer verweigern: die Rückgabe ihres sogar zweimal geraubten Eigentums.

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Gegen die Informationsfreiheit verstoßen

Das Bundesjustizministerium muss Stellungnahmen zur Einsichtnahme freigeben
Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts – auch für Rehabilitierungsbegehren

Das Bundesjustizministerium (BMJ) muss herausrücken, was es jahrelang hartnäckig verweigert hat: seine Stellungnahmen für den Petitionsausschuss des Bundestages. Diejenigen Bürger, die sich beim Ausschuss beschweren, haben einen gesetzlichen Anspruch, die Stellungnahmen einzusehen. Das hat am 3. November das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit hat es Verstöße des Ministeriums gegen das Informationsfreiheitsgesetz gestoppt (BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11). Gegenstand der gerichtlichen Grundsatzentscheidung waren zwei Fälle. Im ersten verlangte der Kläger Einsicht in die BMJ-Unterlagen zu einer Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts, im zweiten Einsichtnahme in die BMJ-Stellungnahme zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949 als Opfer einer Verfolgung, die verschleiernd und verharmlosend „Boden- und Industriereform“ genannt wird. Das BMJ hatte das verweigert.

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