Ist Erben wirklich ein „leistungsloser“ Gewinn?

Die Erbschaftssteuer als politische Dauerbrenner – Sie belastet frühere schon besteuerte Einkünfte bei jeder Vererbung aufs Neue – Worin die Leistung des Erben besteht – Besonders viel leisten muss er für ein geerbtes Unternehmen – Ein Gemeinwohlaspekt, der gegen die Erbschaftssteuer spricht – Die einfache Lösung: Steuern, für die es einer Bewertung bedarf, abschaffen – Was dafür spricht, das Besteuern von Erbschaften aufzugeben – In vielen Ländern ist Erben steuerfrei – Die Erhebungs- und Folgekosten der Steuer im Verhältnis zum Aufkommen – Was sonst noch gegen die Erbschaftssteuer spricht – Die verinnerlichte Reichen-Phobie

Die Erbschaftssteuer ist ein politischer Dauerbrenner. Sozialisten aller Parteien und sonstige Linksideologen wollen von ihr nicht lassen. Auch die wohl meisten Politiker nicht – teils, weil sie den Vorwurf der Sozialisten fürchten, Erbschaften seien leistungslose Gewinne, seien ungerecht, zeugten unbesteuert von sozialer Kälte, teils, weil sie meinen, mit dem Geld, das sie den Bürgern über eine Fülle von Steuern ohnehin schon abpressen, kämen sie immer noch nicht aus. Folglich bringen sie stets aufs Neue das Verlangen auf den Tisch, die Erbschaftssteuer auszuweiten, auf jeden Fall aber beizubehalten. Die SPD arbeitet gerade daran, größere Erbschaften stärker zu besteuern. Folglich wird das Verlangen staatskritischer liberaler Zeitgenossen, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen, stets auf heftigen Widerstand stoßen und als unsolidarisch, ungebührlich und abwegig gebrandmarkt werden. Nur eine Forderung ist bisher nicht dabei: den Erben die ganze Erbschaft wegzunehmen, also zu 100 Prozent ins Staatseigentum zu überführen. Darob aber in Dankbarkeit auszubrechen, wäre ebenso abwegig wie diese Forderung selbst.

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Fort mit der Steuervielfalt

Paul Kirchhof rät: Das stärkt die Wirtschaft – Zudem: „Das Steuerrecht bietet eine Fülle von Tatbeständen, die dem Steuerpflichtigen Lasten aufbürden, deren Sinn und Bedeutung nicht ersichtlich sind.“ – Befreiungseffekte wären durch einen Federstrich erreichbar nach vielen Jahren gefestigter Sinnlosigkeit – Über die Steuerlast in einer Demokratie vor Ort entscheiden lassen, in der Regel in den Kommunen – Das Verhältnismäßigkeitsprinzip mäßigt den Staat und schützt den Steuerpflichtigen – Ein Reformkonzept, „das den Unternehmer und jeden betroffenen Steuerpflichtigen aufatmen lässt“

„Die Bundesregierung will die Wirtschaft stärken. Ein Hebel dafür könnte das Steuerrecht sein.“ Das schlägt Paul Kirchhof vor, der Rechtswissenschaftler, Steuerrechtsexperte, ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts und jetzt Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.*) Um das Wirtschaftssystem zu erneuern, Unternehmer zu ermutigen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern, fehle es der Demokratie an steuersystematischen und steuerpolitischen Ideen nicht. „Das Steuerrecht bietet eine Fülle von Tatbeständen, die dem Steuerpflichtigen Lasten aufbürden, deren Sinn und Bedeutung nicht ersichtlich sind.“

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Die AfD und die Erbschaftssteuer

Sie will sie nicht ändern, sondern abschaffen – Die Medien haben davon bisher keine Notiz genommen – Ist die Steuer weg, kann sie nicht mehr verfassungswidrig sein

Die AfD will die Erbschaftssteuer nicht ändern, sondern abschaffen. Auch das hebt sie von den Altparteien deutlich ab. Soweit ersichtlich ist sie die einzige politische Partei in Deutschland, die das will. Das könnte der Partei das ihr zugeneigte Wählerpotential zusätzlich erschließen. Warm ums Herz werden würde damit vor allem den Familien-Unternehmern und den gewerblichen Mittelständlern. Bernd Lucke, einer der (noch) drei AfD-Bundesvorsitzenden und auf dem Weg zum „Alleinherrscher“, hat den Willen zum Abschaffen der Steuer und einen Vorstandsbeschluss dazu bestätigt.

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Fort mit der Erbschaftssteuer

Verfassungswidrig abermals – Vor acht Jahren war es die unterschiedliche Bewertung – Jetzt sind es die zu vielen unbegründeten Ausnahmen – Unterschiedliche Vermögensarten sind auch unterschiedlich zu besteuern – Gründe, die für und die gegen eine Erbschaftssteuer sprechen

Roma locuta, causa finita? Der Rechtspapst in Karlsruhe hat zwar entschieden, aber ist der Fall damit erledigt? Nur zunächst, für immer wohl nicht. Bei der Erbschaftssteuer ist das (nach 1995 und 2008) zum dritten Mal so. Nun also die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember: Beim Erbübergang von Betriebsvermögen gehe die steuerliche Begünstigung gegenüber anderen Erbschaften zu weit und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (das ganze Urteil mit seinen fünf Leitsätzen hier). Die Bundesregierung will eine Korrektur zügig in Angriff nehmen. An die einfachste Korrektur wird sie sich aber nicht heranmachen: die Erbschaftssteuer zu streichen. Das sollte sie aber.

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Die Krise als Chance

Gefesselte Kräfte freisetzen, damit es wieder aufwärts gehen kann

Krisen haben es in sich. Und zwar im doppelten Sinn: Zum einen bringen sie schwere Belastungen mit sich, zum anderen bergen sie aber auch Chancen. Und Chancen sind zum Ergreifen da, nicht zum Verpassen. Das gilt ebenso für die globale Finanzkrise. Deren Folgen kann sich auch Deutschland nicht entziehen.

Noch liegt Deutschland nicht darnieder, schon gar nicht so zerstört und verarmt wie 1945 nach dem Krieg. Aber gerade diese Zerstörung, diese Verarmung, das Flüchtlingselend, der Währungsverfall, die blanke Not zwangen damals zu einem grundlegenden Neuanfang: mit Demokratie statt Diktatur, mit Marktwirtschaft statt Staatswirtschaft, mit vorwiegend Freiheit statt vorwiegend staatlichem Befehl. Das Ergebnis wurde als „Wirtschaftswunder“ empfunden, obwohl es eine natürliche Folge der neuen Ordnung war und kein Wunder.

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Bis demnächst in diesem Theater

Auch das neue Erbschaftssteuergesetz gilt als verfassungswidrig

„Bundesrat, bitte hilf!“ Es war der Rechtswissenschaftler Marcus Lutter, der diesen Hilferuf gleichsam in letzter Minute ausstieß. Geholfen hat er nicht. Der Bundesrat ließ das Machwerk namens „Erbschaftssteuerreform“ drei Tage später, am 5. Dezember, passieren. Das ist weder für ihn ein Ruhmesblatt noch für die Große Koalition im Bundestag, die dieses neue Erbschaftssteuergesetz in einem unsäglichen, langwierigen Hin und Her geradezu verbrochen hat. Daß so etwas Gesetz wird und daß die großen Parteien an der Erbschaftsbesteuerung überhaupt festhalten, zeugt von Unbelehrbarkeit, von Beratungsresistenz gegenüber vielen sachlichen Argumenten und damit von politischer Schwäche, die dem Land – zusätzlich zu anderen Fehlentscheidungen und den Folgen der Finanzkrise – übel bekommt. Je tiefer man in die Einzelheiten der Neuregelung einsteigt, um so abenteuerlicher.

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