Die AfD und die Erbschaftssteuer

Sie will sie nicht ändern, sondern abschaffen – Die Medien haben davon bisher keine Notiz genommen – Ist die Steuer weg, kann sie nicht mehr verfassungswidrig sein

Die AfD will die Erbschaftssteuer nicht ändern, sondern abschaffen. Auch das hebt sie von den Altparteien deutlich ab. Soweit ersichtlich ist sie die einzige politische Partei in Deutschland, die das will. Das könnte der Partei das ihr zugeneigte Wählerpotential zusätzlich erschließen. Warm ums Herz werden würde damit vor allem den Familien-Unternehmern und den gewerblichen Mittelständlern. Bernd Lucke, einer der (noch) drei AfD-Bundesvorsitzenden und auf dem Weg zum „Alleinherrscher“, hat den Willen zum Abschaffen der Steuer und einen Vorstandsbeschluss dazu bestätigt.

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Fort mit der Erbschaftssteuer

Verfassungswidrig abermals – Vor acht Jahren war es die unterschiedliche Bewertung – Jetzt sind es die zu vielen unbegründeten Ausnahmen – Unterschiedliche Vermögensarten sind auch unterschiedlich zu besteuern – Gründe, die für und die gegen eine Erbschaftssteuer sprechen

Roma locuta, causa finita? Der Rechtspapst in Karlsruhe hat zwar entschieden, aber ist der Fall damit erledigt? Nur zunächst, für immer wohl nicht. Bei der Erbschaftssteuer ist das (nach 1995 und 2008) zum dritten Mal so. Nun also die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember: Beim Erbübergang von Betriebsvermögen gehe die steuerliche Begünstigung gegenüber anderen Erbschaften zu weit und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (das ganze Urteil mit seinen fünf Leitsätzen hier). Die Bundesregierung will eine Korrektur zügig in Angriff nehmen. An die einfachste Korrektur wird sie sich aber nicht heranmachen: die Erbschaftssteuer zu streichen. Das sollte sie aber.

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Die Krise als Chance

Gefesselte Kräfte freisetzen, damit es wieder aufwärts gehen kann

Krisen haben es in sich. Und zwar im doppelten Sinn: Zum einen bringen sie schwere Belastungen mit sich, zum anderen bergen sie aber auch Chancen. Und Chancen sind zum Ergreifen da, nicht zum Verpassen. Das gilt ebenso für die globale Finanzkrise. Deren Folgen kann sich auch Deutschland nicht entziehen.

Noch liegt Deutschland nicht darnieder, schon gar nicht so zerstört und verarmt wie 1945 nach dem Krieg. Aber gerade diese Zerstörung, diese Verarmung, das Flüchtlingselend, der Währungsverfall, die blanke Not zwangen damals zu einem grundlegenden Neuanfang: mit Demokratie statt Diktatur, mit Marktwirtschaft statt Staatswirtschaft, mit vorwiegend Freiheit statt vorwiegend staatlichem Befehl. Das Ergebnis wurde als „Wirtschaftswunder“ empfunden, obwohl es eine natürliche Folge der neuen Ordnung war und kein Wunder.

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Bis demnächst in diesem Theater

Auch das neue Erbschaftssteuergesetz gilt als verfassungswidrig

„Bundesrat, bitte hilf!“ Es war der Rechtswissenschaftler Marcus Lutter, der diesen Hilferuf gleichsam in letzter Minute ausstieß. Geholfen hat er nicht. Der Bundesrat ließ das Machwerk namens „Erbschaftssteuerreform“ drei Tage später, am 5. Dezember, passieren. Das ist weder für ihn ein Ruhmesblatt noch für die Große Koalition im Bundestag, die dieses neue Erbschaftssteuergesetz in einem unsäglichen, langwierigen Hin und Her geradezu verbrochen hat. Daß so etwas Gesetz wird und daß die großen Parteien an der Erbschaftsbesteuerung überhaupt festhalten, zeugt von Unbelehrbarkeit, von Beratungsresistenz gegenüber vielen sachlichen Argumenten und damit von politischer Schwäche, die dem Land – zusätzlich zu anderen Fehlentscheidungen und den Folgen der Finanzkrise – übel bekommt. Je tiefer man in die Einzelheiten der Neuregelung einsteigt, um so abenteuerlicher.

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