Es bleibt eine Schande

35 Jahre wiedervereinigt, 35 Jahre verweigertes Recht

Nach nunmehr 35 Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude über sie ein schwerer Fehler nicht vergessen werden. Die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich heute am 3. Oktober 2025 zum fünfunddreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schwerem Verstoß gegen das Eigentumsrecht und Wiedergutmachungsansprüchen begangen hat. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor.

Doch rechtsstaatlich ausgeführt wurden sie nicht. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden waren, hat der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger behandelt als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR ebenfalls solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, ist unterschiedlich und schwer diskriminierend ausgefallen.

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Wenn Wahlsieg aussichtsreich, droht Wahlausschluss

Joachim Paul darf in Ludwigshafen nicht Oberbürgermeister werden – Warum nicht? Er ist in der AfD – Der Wahlausschuss warf ihn aus der Bewerberliste raus, das Verwaltungsgericht nickt den Rauswurf ab

So einfach geht das heute: Droht der Kandidat einer unerwünschten Partei eine Wahl zu gewinnen, schließt ihn der zuständige Wahlausschuss von der Wahl kurzerhand aus. So bekanntlich jüngst geschehen vor der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, die am 21. September stattfindet. Unerwünscht ist natürlich die AfD, unerwünscht daher ihr Kandidat Joachim Paul. Doppelt schlimm: Nach den Umfragen ist er der für das OBM-Amt aussichtsreichste Kandidat. Daher sein Ausschluss. Zusätzlich schlimm: Paul ist seit neun Jahren Landtagsabgeordneter und außerdem Beamter auf Lebenszeit, der schon deswegen verfassungstreu für „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten muss. Das müsste für seine Teilnahme an der Wahl und das Wahrnehmen seines passiven Wahlrechts genügen sowie für seine Verlässlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters vollauf reichen. Natürlich hat Paul mit Eilantrag gegen den willkürlichen Ausschluss geklagt. Kalt wurde sein Antrag abserviert.

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EU-Komplizenschaft beim Völkermord

Diese infantile Hybris gegenüber anderen Völkern und Kulturen – Unsere Glaubwürdigkeit ist angeschlagen – Die Pflicht zu protestieren – Das einstige Gemetzel in Vietnam – Die Verantwortung des „kollektiven Westens“ – Die Vereinten Nationen müssen gegen den Völkermord an den Palästinensern handeln – Dem IGH zahlreiche Beweise und einschlägige Berichte vorgelegt – Die Konvention von 1948 verpflichtet dazu, Völkermord nicht nur zu bestrafen, sondern auch zu verhindern – Hoffen auf eine moralische Wiederbelebung in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Israel

Von Prof. Dr. iur Alfred de Zayas*

Die Vereinigten Staaten, Kanada, Europa – was wir als den kollektiven Westen kennen – haben sich von den vor 80 Jahren eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen („kommende Generationen vor der Geißel des Krieges zu retten“) abgewandt und die übergeordneten Werte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgegeben, die Verpflichtungen, die gemäß der Völkermordkonvention von 1948 eingegangen wurden, um das Verbrechen des Völkermords zu verhindern – und nicht nur zu bestrafen. Anstatt die Charta der Vereinten Nationen als die beste Überlebenshoffnung für die Menschheit und als die einzig gültige „regelbasierte internationale Ordnung“ zu stärken, hat der kollektive Westen das multilaterale Verhandlungssystem der Vereinten Nationen systematisch untergraben und spielt mit einer finanziellen Erpressung der Organisation und ihrer Sonderorganisationen eine wirklich harte Rolle.

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Die politische und mediale Verwahrlosung

Das Attentat auf Trump, das Compact-Verbot, der EU-Boykott gegen Ungarn

Was sich Ungarns Orbán so alles erdreistet – Die EU für Frieden, ach, das war einmal – Die europäischen Kriegstreiber und die noch nicht verblödeten Zeitgenossen – Orbán als „Sicherheitsrisiko“ hingestellt – Nicht Orbán ist das Sicherheitsrisiko, sondern die Leyen-Kommission und die maßgeblichen EU-Staaten – Am Sturz von Regierungen arbeiten Oppositionsparteien im Parlament üblicherweise – Der Vorwurf gegen die Faesers unserer Zeit – Eine flammende Verteidigung der Pressefreiheit sieht anders aus – Compact: Wer Frieden fordert, lebt gefährlich – „Hallo, Ihr Zeitungsleute, jetzt müsst Ihr aber wach werden“

Geht es jetzt Schlag auf Schlag? Erst am 14. Juli der Mordversuch an Donald Trump in den USA, dann am 17. Juli der Schlag gegen das Compact-Magazin und die Pressefreit in Deutschland mittels Razzia, Verbot, Beschlagnahmung, Enteignung und 50 Polizisten. Was kommt als nächste Ungeheuerlichkeit? Orbáns Entfernung von der EU-Ratspräsidentschaft, die er seit dem 1. Juli für ein halbes Jahr innehat? Im Gezeter um seine „Friedensmission“ war eine solche Forderung prompt im Gespräch. Und die unsägliche, aber trotzdem jetzt wiedergewählte Kommissionspräsidentin von der Leyen ist schon mal vorgeprescht und hat eilends gegen Ungarn einen diplomatischen Boykott verhängt: An künftigen informellen Ministertreffen unter Ungarns Leitung sollen, o weh, keine EU-Kommissare mehr teilnehmen, sondern nur ranghohe Beamte.

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Der zweite Eigentumsraub

Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden

Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden sind, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.

Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant

Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.

SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen

Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit  v o r  der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.

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Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole

F u n d s a c h e

„Ich würde die Wette halten, dass keiner der Richter, die Björn Höcke heute verurteilt haben – und noch weniger einer der Journalisten, die nun altklug hetzen, vor einem Jahr gewusst hatten, dass der Spruch ‚Alles für Deutschland‘ ernsthaft irgendwie Nazi-kontaminiert sein soll! Das Ganze ist eine politisch-mediale Farce kurz vor der Landtagswahl in Thüringen, wenn der Spruch noch nicht einmal in einem Standardwerk zur SA aufgeführt ist, obwohl er doch ‚eine zentrale SA-Parole‘ gewesen sein soll. Wurde damals 2006 ein Franz Beckenbauer verurteilt, als er dasselbe sagte? Oder 2018 eine Dorothee Bär (CSU)? Oder noch 2023 Spiegel-Redakteure? Oder 2002 Gerhard Schröder (SPD)? Das Ganze ist fast so absurd wie die soziale Entrechtung und Ächtung von Eva Herman, als diese 2007 bei Kerner das ‚Nazi-Wort‘ ‚Autobahn‘ sagte…“

Peter Boehringer (AfD) am 16. Mai 2024 zum Urteil des Landgerichts in Halle gegen Björn Höcke (AfD), der vor drei Jahren bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

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Jetzt soll ein AfD-Verbot helfen?

Wie heruntergekommen und jämmerlich sind diese Parteien, sind diese Politiker, um eine solche Schnapsidee überhaupt zu erwägen?

Mit Deutschland geht’s bergab, mit der Alternative für Deutschland bergauf. Das Szenarío ist derweilen bekannt. Die einzige wirkliche Oppositionspartei im Deutschland von heute, die AfD, bekommt in den Umfragen Aufwind. Würde nächsten Sonntag schon ein neuer Bundestag gewählt und würden die Bürger so wählen wie bei den repräsentativen Umfragen angegeben, würde die AfD aufrücken zur in Deutschland zweitstärksten Partei. Nur die CDU/CSU liegt jetzt noch vor ihr. Jüngst in Thüringen ist ein AfD-ler erstmals sogar – oGottoGott – zum Landrat gewählt worden (hier).  Nun auch einer zum Bürgermeister in Sachsen-Anhalt (hier).

Wie im Hühnergehege, in das der Fuchs eingedrungen ist

Die Aufregung bei den anderen Parteien hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie sehen ihre Felle davonschwimmen. Sie gebärden sich so kopflos gackernd wie Hühner, in deren scheinbar sicheres Gehege der Fuchs eingedrungen ist. Sie wissen sich nicht anders zu helfen, als aufgeregt wild hin und her zu rennen, Zeter und Mordio zu schreien und den Fuchs als Rechtsextremisten und Nazi zu verleumden, was dieser nachweislich nicht ist.

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Wann folgen diesem Beispiel andere Blätter?

BILD schreibt Klartext zur Corona-Demo in Berlin: Wenn der Staat lügen muss, um sich noch zu rechtfertigen, dann wackelt er – Als das Querdenken noch als Tugend galt – Jurist David Dürr: Schützling des Verfassungsschutzes ist nicht mehr der Bürger, sondern der Staat

Man muss doch die BILD-Zeitung auch einmal loben. Dort lesen wir die Überschrift „Staat  verbietet Querdenker-Demos, aber andere nicht. Diese Willkür ist gefährlich!“ Darunter der Kommentar ihres Chefredakteurs Julian Reichelt, der rechtlich geraderückt, was in einem Rechtsstaat geradezurücken ist und zu gelten hat. Unter anderem schreibt er:

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Die bespitzelte Partei

Die AfD als „Verdachtsfall“ des Verfassungsschutzes – Sie steht fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die Merkel-Regierung – Woran sich ehemalige DDR-Deutsche erinnert fühlen – Bärbel Bohley 1991: Glaubt mir, das wird wiederkommen – Haldenwang verrichtete prompt, was man von ihm erwartete – Der Beifall der Altparteien, viele Bürger wollen weg von ihnen und sehen die AfD als echte Alternative – Warum wohl zeigt keiner die Partei als verfassungswidrig an? – Nochmals Bärbel Bohley: Der zäheste Brei kann zum Vulkan werden – Das Verwaltungsgericht Köln korrigiert und erlaubt vorerst keine Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Merkel, Altparteien und System-Medien haben ihr Ziel erreicht: Das Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz hat die AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Alle jene, die durch Reden und Schreiben versucht haben, diese größte Oppositionspartei im Bundestag als rechtsextrem darzustellen, frohlocken nun. Ebenso jene Bürger, die ihnen auf den Leim gegangen sind und dort noch immer festkleben. Bürger mit anderer Meinung entsetzen sich: Denunzieren hat in Deutschland, das sich freiheitlich-demokratischer  Rechtsstaat nennt, ziemlich flächendeckend Erfolg. Eine konservativ-liberale Partei, die die herkömmliche bürgerliche Mitte darstellt, wird in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt. Dabei steht sie auf dem Boden des Grundgesetzes weitaus fester als die Merkel-Regierung. Dabei redet und handelt sie in den Parlamenten nach dem, was in ihrem Grundsatzprogramms steht (hier).  Verfassungsfeindliche Nähe? Das Gegenteil davon. Rechtsextrem? Absurd. Nun wird sie amtlich und mit Zuträgern noch mehr bespitzelt.

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Opfer-Rehabilitierung jetzt unbefristet

 Es geht um das Verfolgungsunrecht in der einstigen SBZ und DDR – Der Bundestag hat die Befristung aufgehoben – Ein Erfolg vor allem auch der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) – Für die Opfer eine neue Chance – Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl

Den allermeisten Medien war die Sache keine Nachricht wert gewesen, noch nicht einmal eine kleine Meldung – selbst der FAZ nicht. Dabei hatte die sich damals als einzige deutsche Zeitung hierbei besonders hervorgetan und von 1990 bis 2003 regelmäßig und umfassend berichtet und kommentiert. Damals. Tempi passati. Die „Sache“ ist diese: Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 24. Oktober die Befristung von drei Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben.*) Es geht um die Wiedergutmachung von den Folgen schwerer politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, 1949 bis 1990). Dieser Erfolg für die Opfer der Verfolgung ist ganz besonders dem beharrlichem Wirken der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. (ARE) und ihrem langjährigem Manfred Graf von Schwerin zu verdanken, dessen Familie selbst zu den Opfern gehört. Die ARE ist mit ihren 14 Aktionsgruppen in den Bundesländern ein Zusammenschluss von Opfern und Geschädigten der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR.

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