Was Meinungsfreiheit bedeutet

F u n d s a c h e

„Aber was bedeutet Meinungsfreiheit? Gewiss die Freiheit, Nein zu sagen, die Freiheit, eine andere Meinung zu formulieren. Darüber hinaus setzt die Meinungsfreiheit die Informationsfreiheit voraus. Man muss wissen, wovon man redet. Wenn die Freiheit der Meinungsäußerung nur bedeutet, die Freiheit, Dummheiten wiederzukäuen, das Recht, das zu wiederholen, was man am Abend zuvor bei CNN gehört hat – dann ist sie ziemlich wertlos.

Man hat zunächst das Recht, alle Informationen zu bekommen, sie pro-aktiv zu suchen, sie frei zu studieren und zu diskutieren, ohne Einschüchterung, ohne staatliche Inquisition, ohne EU-Zensur-Regel. Die Alternative ist Meinungsterror, Gruppendenken, Totalitarismus. Ich beobachte eine fatale Regression in der Umsetzung der Menschenrechte in den USA und Europa.“

(Professor Dr. iur. Alfred de Zayas am 24. Dezember 2025 im Gespräch mit Zeitgeschehen im Fokus hier).

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Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit

Der Kulturkampf der politisch Linken und ihres Extremismus‘ erreicht die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin – Der Gemeinsame Bibliotheksverbund von deutschen Bibliotheken kündigt deren Mitgliedschaft – Der Widerstand dagegen formiert sich – Der Offene Brief von 69 Professoren aus Deutschland und Österreich fordert den Verbund dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen

Die Direktorin des Gemeinsamen Bibliothekverbundes (GBV) von Bibliotheken in Deutschland, Regine Stein, hat der Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin den Vertrag zur Katalogisierung der BdK-Bücher zum 31. Dezember 2025 gekündigt und damit deren Nutzung der Fernleihe-Datenbanken. Ohne Angabe von Gründen. Die BdK soll mitsamt ihren Inhalten unsichtbar gemacht werden. Der Widerstand dagegen formiert sich.  Medien haben den Ausschluss kritisch aufgegriffen. Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) titelt „Sind Bücher gefährlich? Die Verbannung einer konservativen Bibliothek aus der öffentlichen Wahrnehmung ein Armutszeugnis.“ Die Tagespost formuliert: „Falsche Gesinnung? Der Bibliothek des Konservatismus geht es an den Kragen. Eine perfide Form des ‚Deplatforming‘ soll sie zerstören.“

Die-Welt-Herausgeber Ulf Poschardt konstatiert: „Der Kulturkampf fängt gerade erst an.“ Tichys Einblick online nennt den Angriff eine „Kampagne gegen nichtlinke Bibliothek. Verbannung für konservative Literatur.“ Die Online-Plattform Nius kommentiert: „Die neue Bücher-Inquisition: Lasst uns doch lesen, was wir wollen.“ Das Magazin Cicero überschreibt seinen Bericht mit: „Ein Wissenschaftsministerium macht Bücher unsichtbar. Im Einklang mit Niedersachsens Wissenschaftsministerium cancelt ein staatlicher Bibliotheksverbund die ‚Bibliothek des Konservatismus‘. Ministerium und Verbund weigern sich, ihr wissenschaftsfeindliches Handeln zu begründen.“ The European Conservative äußert im Titel: „Deleting the Right: A digital Book-Burning in Berlin:“ Ein Offener Brief von 69 Unterzeichnern an die Verbundsdirektorin Stein fordert sie auf, die Kündigung zurückzunehmen.*) Fast alle Unterzeichner sind Professoren in Deutschland und Österreich.

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Der störende Wählerwille

F u n d s a c h e

In einer Zeit, in der sich linke Machtansprüche mehr und mehr am Wählerwillen brechen, ist die politische Linke bis weit in die SPD hinein zunehmend bereit, die Demokratie und ihre tragenden Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Das linke Verhältnis zur Demokratie ist nur noch ein rein instrumentelles. Man akzeptiert Demokratie dort, wo sie nützt, und beseitigt sie umstandslos, wo sie den eigenen Ambitionen entgegensteht. Dies gilt für die Meinungsfreiheit ebenso wie für die politische Neutralität des Staates. Die politische Linke ist damit ihrem Wesen nach wieder totalitär geworden. Sie handelt wie schon zu alten SED-Zeiten nach dem Motto: “Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“

(Desiderius-Erasmus-Stiftung am 16. April 2025 in der Einladung zu einem Seminar mit dem Thema Staatsfinanzierte „NGOs“ und „Zivilgesellschaft“ – Über den linken Versuch, Demokratie durch Demokratiesimulation zu ersetzen)

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Wer oder was bestimmt die Wahlen?

Die Demokratie-Theorie, nach welcher die Besten gewählt werden und regieren sollen, ist weitgehend ausgehebelt – Schuld an einer unfähigen Regierung sind auch deren Wähler

Von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Eigentlich sollten bei einer Demokratie die besten Kandidaten gewählt werden und die Wähler vertreten. Das hat aber die Parteien-Demokratie längst geändert. Innerhalb der Partei haben die abgesicherten öffentlichen Diener am meisten und am längsten Zeit, Parteiversammlungen zu bestimmen. Die Unternehmer haben dagegen morgens verantwortungsvolle Positionen auszufüllen und können nicht bis spät in die Nacht bleiben. Zudem sind die Besseren innerhalb der Parteien eine gemeinsame Gefahr aller Schlechteren, müssen also zuerst ausgeschaltet werden, bevor man zum Grabenkrieg der Schlechteren untereinander übergeht. So werden Parteikandidaten gewählt, ohne Bildungsabschluss, ohne Beruf und ohne Verstand. Sind diese Typen einmal gewählt und in Position, sichern sie sich gegenseitig ihre Listenpositionen, welche sie von der Zustimmung der Parteigremien immer unabhängiger, vom Netzwerk aber immer abhängiger macht. Die Demokratie-Theorie, nach welcher die Besten gewählt werden und regieren sollen, ist damit weitgehend ausgehebelt.

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Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

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Kulturmarxismus, die linke Zersetzungsstrategie

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“ – Auf dem Weg zu Massengräbern – Der Aufruf „Wehret den Anfängen“ kommt schon zu spät – Ein Hinweis auf den Artikel von Michael Werner über „Die Agenda hinterm Gendern“

Wer nicht weiß, was Kulturmarxismus ist, oder es nicht so genau weiß, der findet es schlüssig und einprägsam erklärt in einem Artikel von Michael Werner. Dort liest man: „Der Kulturmarxismus ist der linke Generalangriff gegen alles, was normal, gut, richtig, gesund, klug, schön, natürlich, edel, wertvoll, konstruktiv, produktiv und sinnvoll ist. Das alles wird konsequent und brutal bekämpft, indem behauptet wird, es sei diskriminierend, rassistisch, menschenverachtend, faschistisch, homophob, kolonialistisch, unterdrückerisch, sozial ungerecht, gleichstellungsfeindlich, klimaschädlich und was es noch so alles an inhaltsleeren Worthülsen gibt, um unbedarften, leicht manipulierbaren Menschen alles zu vermiesen, was ihr Leben mit Sinn bereichert.“

Eine großangelegte Operation „zur totalen Perversion von wirklich allem“

Dann werde es verpönt, gecancelt, unterdrückt oder gleich verboten. Anschließend trete dann das Abnormale, Schlechte, Kranke, Böse, Falsche, Dumme, Hässliche, Niedere, Wertlose, Destruktive, Unproduktive und Sinnlose an die freigewordene Stelle, und dieses werde zum Normalen erklärt, zum Guten, zum Richtigen, zum Gesunden, Klugen, Schönen, Natürlichen, Edlen, Wertvollen, Konstruktiven, Produktiven und Sinnvollen. Kurzum, es handele sich um eine großangelegte „Psyop“ zur totalen Perversion von wirklich allem. Jeden, der dieser totalen Perversion zu widersprechen wage, würden die Kulturmarxisten am liebsten direkt ins Lager stecken. Da sie diese Macht derzeit zum Glück noch nicht besäßen, begnügten sie sich zähneknirschend mit Ersatz-Endlösungen wie dem Verlust der bürgerlichen Existenz oder dem „Hausbesuch“ einer staatlich massiv subventionierten Schlägertruppe, die sich zur Verschleierung ihrer faschistoiden Agenda kackdreist „Antifa“ nenne.

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Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – NZZ: In Nancy Faesers Welt ist jeder Bürger verdächtig – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat – Was ist eigentlich mit dem Waffenbesitz von AfDlern, die in Bundeswehr und Polizei dienen? – Ein Gleichnis von Wilhelm Busch

Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.

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Kundendienst? Was zur Hölle ist das?

Ein Radio-Hörer kritisiert eine Sendung, der Sender kanzelt ihn ab: Glauben Sie eigentlich wirklich den Quatsch, den Sie da behaupten?

Wenn einer mehr weiß als solche, die eigentlich mehr wissen müssten, dann sollten es diese anderen lieber vermeiden, sich selbst bloßzustellen. Das setzt allerdings Klugsein voraus. Mit Klugheit und Wissen nicht so gesegnet ist offensichtlich der Kundendienst vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Ein Hörer hatte in einem Brief Kritik an einer Nachrichtensendung gewagt, an einem Interview zum Verpressen von CO2 ins Erdreich. Sie wissen schon: dieses Spurengas, das vorgeblich die Erde aufheizt, wenn es beim Verbrennen von Energierohstoffen entweicht. Und Sie wissen  auch oder sollten ebenfalls wissen, dass mit dieser unbewiesenen Behauptung ein globaler Großbetrug an den Menschen gelingt, von dem die meisten nichts ahnen, viele auch nichts wissen wollen und Tatsachenaufklärung ablehnen. Was hat dieser Hörer geschrieben, was der öffentlich-rechtliche, zwangsfinanzierte MDR geantwortet?

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Eine schonungslose Kritik am Zeitgeschehen

Der Anti-Mainstream-Unternehmer Winfried Stöcker stellt sie in seinen „aktuellen Betrachtungen“ umfassend dar – „Wehrt Euch, haltet dagegen und schüttelt sie ab“

Erfolgreiche Unternehmer, die den sozialistisch-grünen Verbohrtheiten der heutigen Politik widerstehen und offen widersprechen, gibt es nicht sonderlich viele. Immerhin brauchen sie Mut, sich dem Zeitgeist samt seinen unsäglichem Ausprägungen entgegenzustellen. Dazu auch die Gabe, sich gegenüber den autoritären Anmaßungen nur mittelmäßig befähigter politischer Führung mit Vernunft, kühlem Sachverstand und Geschick zu behaupten. Zu diesen Unternehmern gehört der Arzt und Labormediziner Prof. Dr. Winfried Stöcker. Daraus, wie er politisch denkt und was er ablehnt, macht er keinen Hehl. Er ist ein Anti-Mainstream-Unternehmer und bekennt sich dazu. Folglich gilt er bei den Zeitgeist-Helden als „umstritten“. Er lässt dergleichen an sich abtropfen, das Attribut ehrt ihn geradezu. Seine Anschauungen hat er gerade unter dem Titel „Betrachtungen zum aktuellen Zeitgeschehen“ zusammengestellt. Sie sind am Zeitgeschehen eine schonungslose Kritik. Den Text gebe ich unten als seinen Gastbeitrag wieder.

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Schmäh für die AfD – her damit

Der Deutsche Journalistenverband fordert seine Mitglieder dazu auf, in jedem ihrer Artikel über die AfD einen Warnhinweis zu setzen wie auf den Zigarettenschachteln – Das wird wohl eher ein Schuss in den Ofen – Ach, möge der DJV doch Erfolg damit haben – Andere Kommentare sehen das DJV-Verlangen nicht als lustige Posse

Da hat sich der Deutsche Journalistenverband DJV etwas Feines gegen die AfD ausgedacht. In der Berichterstattung müsse kontinuierlich auf die extremistischen Absichten dieser Partei hingewiesen werden. Die diesbezügliche DJV-Pressemittelung vom 27. Februar im Wortlaut hier. DJV-Vorsitzender Mika Beuster: „Das muss wie ein unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in unseren Artikeln auftauchen.“ Also doch nicht etwa so „AfD wählen ist tödlich“? Also vermutlich etwas gelinder: die AfD beim Erwähnen stets mit dem Adjektiv die „rechtsextreme“ AfD versehen.

Aber machen das die System-, Gesinnungs-, Lücken- und Mainstream-Medien nicht längst? Sozusagen im vorauseilenden Gehorsam? Ja, machen sie.  Na, und? Hat das der AfD geschadet? Nein. Stereotypisches Wiederholen schleift sich ab, macht überdrüssig, immer mehr Leute merken, dass rechtsextrem bei der AfD nicht drin ist, was politische Gegner bei ihr draufschreiben, sondern genau das, was die Leute haben wollen, nämlich politische Wertarbeit und Qualität, solide und seriöse Politik. Wenn das „rechtsextrem“ ist, sagen sich die Leut‘, dann her mit dem Schmäh.

Wohl eher ein Schuss in den Ofen

Wenn also die besagten Medien der köstlichen Schnapsidee ihres DJV weiterhin folgen, wird dessen damit verbundene Absicht, wohl eher ein Schuss in den Ofen. Zum einen setzt er damit ein Zeichen heutiger journalistischer Verkommenheit seiner Mitglieder und seiner selbst und fügt der ganzen Sippschaft noch mehr Ansehensschaden zu. Zum anderen beschert er der AfD eher ein gar treffliches Markenzeichen, wenn man bedenkt, welche mögliche und gänzlich ungewollte Wirkung die gewollte Verleumdung haben könnte – und eigentlich schon hat.

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