Aber es fehlt noch an der nötigen Transparenz, und es gibt Reformbedarf – Die Bezüge von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern auf dem Prüfstand, auch die von Managern
Die Bezahlung von Abgeordneten und politischen Amtsträgern muss attraktiv genug sein, aber sie ist für den Bürger noch immer nicht so transparent, wie sie sein sollte und sein könnte. Nicht alles ist so astrein wie nötig. Auch die Kontrolle lässt noch zu wünschen übrig. Kann eine Wahl- und Abstimmungspflichtpflicht für die Bürger helfen? Die Bundestagsabgeordneten können sich wirksamer Kontrolle teilweise entziehen. Ihre Mitarbeiterpauschale ist bisher nicht, wie einst vorgesehen, gesetzlich geregelt. Über die Bezahlung der Mitarbeiter aus der Staatskasse wird auch eine verschleierte Parteienfinanzierung ermöglicht. Eine verfassungsgerichtliche Kontrolle ist zwar möglich, sie leidet aber an einer immanenten institutionellen Schwäche: Die Klagebefugten klagen nicht, und die, die klagen wollen, sind dazu nicht befugt. Und soll man Abgeordnete nach der Qualität ihrer Arbeit unterschiedlich bezahlen? Doch die Diäten zu staffeln, hat das Bundesverfassungsgericht verboten. Mit Funktionszulagen wird das Verbot längst umgangen. Manager-Bezüge laufen für das Gerechtigkeitsempfinden aus dem Ruder. Soll der Staat eingreifen und wenn ja, wie?