Eine willkürliche und rechtswidrige Rechtsprechung kann auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler Jörg Gerke überzeugt.
Die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte gegen die Ansprüche der Opfer politischer Verfolgung und Enteignung 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler und Unternehmensberater Jörg Gerke überzeugt. Warum? Weil sie so willkürlich und rechtswidrig ist. Das ergibt sich aus nunmehr umfassender juristischer Aufarbeitung.1) Gerke vertritt und begründet dies in einer neuen längeren Stellungnahme mit der Überschrift „Von der Bodenreform 1945/46 bis zur Bodenpolitik nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 – eine kritische Betrachtung“.