Das Unrecht an den Opfern der „Bodenreform“

Eine willkürliche und rechtswidrige Rechtsprechung kann auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler Jörg Gerke überzeugt.

Die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte gegen die Ansprüche der Opfer politischer Verfolgung und Enteignung 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird auf Dauer keinen Bestand haben. Davon ist der Agrarwissenschaftler und Unternehmensberater Jörg Gerke überzeugt. Warum? Weil sie so willkürlich und rechtswidrig ist. Das ergibt sich aus nunmehr umfassender juristischer Aufarbeitung.1) Gerke vertritt und begründet dies in einer neuen längeren Stellungnahme mit der Überschrift „Von der Bodenreform 1945/46 bis zur Bodenpolitik nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 – eine kritische Betrachtung“.

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Die Akte „Ostdeutsches Agrarland“

Eine faktisch rechtsfreie Zone – Gesetze ignoriert oder gebrochen

Die politische Führungsschicht in Bund und Ländern schustert ostdeutsches Agrarland immer noch den relativ wenigen agrarischen Großbetrieben zu. Obendrein geschieht dies zu verbilligten Preisen. Das jedoch verstößt gegen das EU-Subventions- und Diskriminierungsverbot und ist daher unzulässig. Die Masse der rein bäuerlichen Betriebe (rund 80 Prozent) geht dabei so gut wie leer aus. Eine Dokumentation darüber hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) jetzt am 9. März vor Journalisten in Berlin vorgestellt. Autor der Dokumentation ist der mecklenburgische Landwirt, habilitierte Agrarwissenschaftler und AbL-Sprecher Jörg Gerke. Einen Monat zuvor hat Gerke sie schon an den Agrarkommissar der Europäischen Union, Dacian Ciolos, geschickt. Ciolos soll Gerkes Beschwerde wieder aufgreifen, die er 2009 an die EU-Kommission gerichtet hatte, bislang vergebens.

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