Das Urteil des Landesschiedsgerichts im Verfahren AfD-Bundesvorstand gegen das Parteimitglied Doris von Sayn-Wittgenstein – Zwei Anträge, zwei Vorwürfe – Keine Anhaltspunkte für arglistige Täuschung ersichtlich – Eine unzulässige Rückwirkung – Kein Verstoß Sayn-Wittgensteins gegen die Bundessatzung – Keine Wesensverwandtschaft zum Rechtsextremismus oder Nationalsozialismus – Der AfD-Bundesvorstand macht sich die Diskurshoheit der Altparteien zu eigen – Rüge des Gerichts für den Bundesvorstand – Für Sayn-Wittgenstein ein sorgfältig begründeter, klarer Freispruch
Wessen Fall ist das eigentlich? Eine Causa Sayn-Wittgenstein? Eine Causa AfD-Bundesvorstand? Wer ist Opfer? Wer ist Täter? Wer der Gute, wer der Böse? In der öffentlichen Wahrnehmung läuft das Stück unter dem Namen Sayn-Wittgenstein. Dafür sorgen die Medien. Schon der Name ist eine geeignete Zielscheibe und verspricht Aufmerksamkeit. Da gibt es also eine Person, eine Frau, die ihren Mann steht, die mit ihrer konservativen Haltung nicht zurückhält, Meinungen äußert, die die überwiegend politisch links abgedrifteten Mainstream-Medien nicht vertragen und zur Weißglut bringen, folglich diese Person dorthin schieben, wo man sie heutzutage der allgemeinen Ächtung aussetzen kann: in die „rechtsextreme“ Ecke, wo sie sich zu schämen und den Mund zu halten hat. Was immer sie trotzdem sagt und tut, gilt, weil „rechtsextrem“, als verwerflich und unbeachtlich. Wirklicher und sogar gewalttätiger Linksextremismus dagegen wird verharmlost und darf sich in Politik und Medien wohlwollender Duldsamkeit erfreuen.
Die unerwünschten Elemente in der AfD
In dieser Gemengelage und angesichts der fünf mehr oder minder links-grünen populistischen Altparteien möchte die AfD, die – daran sei erinnert – aus der aufgeweckten, kritischen, aber gemäßigten bürgerlichen Mitte heraus entstanden ist, alles vermeiden, um nicht als rechtsextrem diffamiert zu werden. Jedenfalls wollen das große Teile von ihr und der Bundesvorstand. Sie haben vor der Ächtung Angst, weil es Wähler der politischen Mitte verprellen und weil es die Partei sonst schwer haben könnte, zu einem noch größeren politischen Gewicht zu werden. Daher sind Mitglieder der Partei, die zu Recht oder zu Unrecht als rechtsextrem hingestellt werden, für sie unerwünschte Elemente und möglichst aus der Partei zu entfernen.
Sayn-Wittgenstein bleibt Mitglied mit allen Rechten und Pflichten
So erklärt sich auch, dass die Parteiführung dem medialen Niedermachen von Doris von Sayn-Wittgenstein durch die Mainstream-Medien gleichsam wie abgerichtet folgt, statt das Treiben gegen sie gelassen zu ertragen und darauf zu verweisen, dass es auch in allen anderen Parteien gehörige programmatische und persönliche Differenzen und Auseinandersetzungen mit schwierigen Personen, weil teils auch gestandenen Persönlichkeiten gibt.*) Dann stünde sie besser da als jetzt. Denn nun hat der Bundesvorstand gegenüber Sayn-Wittgenstein abermals eine partei-interne gerichtliche Niederlage erlitten. Das AfD-Landesschiedsgericht hat entschieden, dass Sayn-Wittgenstein weiterhin als Mitglied der Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln ist. Wie hat es sein Urteil gegen den Bundesvorstand – was in den Medien durchweg untergegangen ist – begründet? Das Folgende soll es Interessierten ermöglichen, sich ein fundiertes eigenes Urteil zu bilden.
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