Immer wieder traktieren sie ihre Bürger mit dem leidigen Straßenausbau-Beitrag – Ein jüngster Fall spielt in Lütjenburg: Ein Landwirt soll 189 000 Euro zahlen – Aber Gemeinden dürfen die Anrainer am Straßenausbau beteiligen – Darüber kommt es immer wieder zu Konflikten – Interessenverband kritisiert die Anrainer-Belastung als ungleich und ungerecht – Weitere Kritik: Gemeinden setzen die Kostenbeteiligung häufig zu hoch an – Verfassungsklage erhoben
Stellen Sie sich vor: Sie bekommen einen Brief, öffnen ihn, ziehen eine Rechnung heraus und sollen 217 000 Euro zahlen. Sie denken: Das kann nicht wahr sein. Es ist aber wahr. Der Brief kommt von der Gemeinde. Sie verlangt diesen Betrag als Beitrag für den Straßenausbau. Nicht jeder erlebt das, aber für Eigentümer von Grundstücken und Häusern, die an einer kommunalen Straße liegen, ist das gang und gäbe: Die Kommune saniert von Grund auf eine Straße oder baut sie aus und verlangt anschließend von den anliegenden Eigentümern, den Anrainern, eine happige Kostenbeteiligung. Warum darf die das? Und warum eigentlich sollen diese Bürger das in einer Höhe zahlen, die ihre Verhältnisse übersteigt?