… aber dort nicht hingehört – Es geht um die juristische Ausbildung und dort um die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht als Pflicht – Fragen, die sich stellen – Was ist mit dem Unrecht in der DDR? Was mit dem Unrecht bei und nach der Wiedervereinigung? – Gehörten nicht auch weitere „Pervertierungen des Rechts“ in die Ausbildung? – Der politische Eingriff ins Richtergesetz ist nicht nur unnötig, er ist falsch – Die Richter-Ausbildung muss politisch neutral geschehen
Bundesminister der Justiz ist seit 27. Juni 2019 Christine Lambrecht (SPD), ins Amt gekommen als Nachfolgerin von Katarina Barley, weil diese als Abgeordnete ins EU-Parlament gewählt worden war. Was Frau Lambrecht vorher gewesen oder sonst noch ist, findet man hier und hier. Vor kurzem hat die FAZ von ihr einen Beitrag veröffentlicht.*) Darin befasst sich die Ministerin mit der Frage, welchen Stellenwert in der juristischen Ausbildung die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht haben soll.
Sie bemängelt, 75 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur gebe das Deutsche Richtergesetz darauf keine klare Antwort. Sehr allgemein spreche das Gesetz davon, zu den Pflichtfächern des juristischen Studiums gehörten die „philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts“. Diese Vorgabe hält Frau Lambrecht „in dem Land, in dem im 20. Jahrhundert so viele ‚furchtbare Juristen‘ gewirkt haben“, für unzureichend. Das klingt zunächst einmal überzeugend. Auch deckt es sich voll und ganz mit der hierzulande herrschenden politischen Korrektheit.
Weiter schreibt die Ministerin: „Bereits seit langem setzte ich mich dafür ein, dass die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht obligatorischer Teil der juristischen Ausbildung wird. Jetzt ist der politische Weg dafür endlich frei. Schon in den nächsten Wochen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung des Deutschen Richtergesetzes vorlegen.“
Fragen, die sich stellen
Man wird fragen dürfen, auf was das Richtergesetz denn sonst noch alles „klare Antworten“ geben soll. Oder warum „klare Antworten“ nur darauf geben, wie Juristen an den Verbrechen der Nationalsozialisten in den zwölf Jahren ihrer Herrschaft in Deutschland mitgewirkt haben und wie das zu beurteilen ist? Müssten dann nicht auch andere folgenschwere politische Themen nebst solchen der Gegenwart einen „Stellenwert“ in der juristischen Ausbildung bekommen, um den schweren Folgen vorzubeugen? Müsste dann die „Auseinandersetzung“ nicht auch mit ihnen „obligatorischer Teil der juristischen Ausbildung“ werden? Müssten die angehenden Richter dann nicht auch auf „klare Antworten“ zu diesen Themen getrimmt werden?
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