Wie ostdeutsches Agrarland in falsche Hände kommt

Bäuerliche Familienbetriebe gehen beim Verkauf der BVVG-Flächen leer aus

Private Großinvestoren sind scharf auf Agrarland in den ostdeutschen Bundesländern. Aber Landwirte sind sie nicht und ortsansässig auch nicht. Doch umso leichter schnappen sie den ortsansässigen Bauern das Land weg, die für ihre zu kleinen Betriebe auf zusätzliche Flächen angewiesen sind. Dieser „Ausverkauf“ von ostdeutschem Agrarland an auswärtige, finanzkräftige Geldanleger und Möchtegern-Großgrundbesitzer findet schon seit einem Jahrzehnt statt, wenn auch ohne öffentliches Aufsehen. Dies beschrieben und davor gewarnt hat der mecklenburgische Landwirt Jörg Gerke bereits 2008 in seinem Buch „Das ostdeutsche Agrarkartell“ siehe (siehe https://kpkrause.de/?p=622 ). Aber erst seit diesem Oktober ist der Agrarlandverkauf auch in etlichen Medien Gegenstand der Wahrnehmung und damit Thema öffentlicher Diskussion geworden. Wieso jetzt? Und was steckt dahinter?

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Die Lemminge

Die Grünen laufen voran, die Union, SPD und FDP ihnen wie blind nach

Umfragen sind keine Wahlen. Aber die für die Grünen-Partei so günstigen Umfrageergebnisse geben doch zu denken. Der Zeitgeist weht ihnen zumindest Sympathisanten zu, mehrheitlich sogar von Anhängern der SPD, der Union und der FDP*. Diesen Dreien nützt es also offensichtlich nichts, dass auch sie schon längst einer Grünen-Energiepolitik mit immer mehr Wind- und Sonnenkraft nachlaufen – wie blind, wie Lemminge auf den Abgrund zu.

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Wie eine Erfurterin um ihr Recht kämpft

Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig / Ein Zwischenbericht

Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.*)

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Energie als Schlüssel zum Wohlstand

Aber das politische Personal ist dabei, ihn wegzuwerfen

Seit dem 28. September ist das Energiekonzept der Bundesregierung in der Welt. Aber dem breiten Publikum fehlt es an der nötigen Urteilskraft darüber, was ihm damit blüht. Sie fehlt ihm nicht deswegen, weil es dumm ist, sondern weil seine Kenntnisse unzureichend sind. Selbst Grundkenntnisse sind zu häufig nicht vorhanden. Aber die und noch mehr sind notwendig, damit die Menschen erkennen können, was ihnen die politische Führung mit dem Konzept aufzwingen will, was sie ihnen zumutet und was es für sie letztlich bedeutet. Sie wissen auch nicht, dass dieses Konzept auf einem Hirngespinst, auf einer Täuschung aufbaut.

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Was Kanzlerin Merkel verspricht, aber nicht halten kann

Ein Inserat, das sie vielleicht noch bedauern wird

Kanzlerin Merkel hat heute in einem Zeitungsinserat vier Versprechen abgegeben. Beschränken wir uns hier auf das dritte. Es lautet: „Wir sichern die Energieversorgung. Sie soll zuverlässig, bezahlbar und umweltfreundlich sein. Dafür haben wir als erste Regierung ein langfristiges Energiekonzept vorgelegt Das Zeitalter von Kohle und Öl geht zuende. Bis 2050 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie stammen – das wäre Weltrekord.“ *)

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Wohin mit den höheren Einnahmen?

Der unerwartete Steuersegen für den Fiskus

Der Fiskus strahlt, der Steuerzahler nicht: Die Staatskassen füllen sich schneller wieder  als gedacht. Das jedenfalls besagt die jüngste Steuerschätzung. Folglich könnte die Schwarz-Gelbe-Koalition nun doch in Angriff nehmen, was sie 2009 im Wahlkampf teils versprochen (FDP, CSU) und im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat, nämlich die Steuerlast zu verringern und auch eine strukturelle Reform anzugehen, wenngleich versehen mit der Einschränkung „möglichst“ und mit dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

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Staatliche Bevormundung, Entmündigung des Bürgers

Sie bedrohen die individuelle Freiheit

Die Freiheit, die Menschen in Deutschland heute genießen, ist abgetrotzte, erkämpfte Freiheit in Jahrhunderten zuvor. Sie ist für sie selbstverständlich geworden. Doch Freiheit ist stets in Gefahr, nämlich durch den Staat mit dem Drang seines politischen Personals, seine Machtposition zu bewahren und zu erweitern, sowie durch die Menschen selbst: Das staatliche Personal gefährdet die Freiheit unter anderem mittels der sanften Gewalt ausufernder Fürsorglichkeit eines paternalistischen Sozialstaates, und zuviele Menschen lassen die Bevormundung mit sich geschehen, weil sie die mit der Freiheit zu tragende Eigenverantwortung scheuen und dem süßen Gift der vorgeblichen Fürsorglichkeit mehr und mehr verfallen. Daher hat Freiheit auf Dauer keinen Bestand, wenn die Menschen solches mit sich geschehen lassen und die Freiheit nicht beizeiten verteidigen. Insofern müssen sie um ihre Freiheit stets aufs Neue kämpfen.

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Vertreibungs- und Enteignungsunrecht nach dem 2. Weltkrieg

Es geht noch immer darum, es rechtsstaatlich aufzuarbeiten

„Wo staatliches Unrecht wütete, kann und darf der Rechtsstaat die Opfer und ihre Angehörigen mit den Folgen nicht allein lassen.“ Ein Satz wie in Erz gehauen. Formuliert hat ihn der Rechtswissenschaftler Hans-Detlef Horn, Universität Marburg. Der Satz schwebte wie ein Motto, wie ein Konzentrat über das, was Gegenstand einer Tagung am 25. und 26. Oktober in Bad Pyrmont war und den Titel trug „Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht – Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung“. Veranstaltet haben diese staats- und völkerrechtliche Fachtagung die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und die Landsmannschaft Ostpreußen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht. Es ging darum, die Folgen des nach dem Zweiten Weltkrieg geschehenen Vertreibungs- und Vermögensunrechts rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Es war die dritte Veranstaltung dieser Art, die beiden anderen hatten 2006 und 2008 stattgefunden.

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