Der Reste-Soli vor Gericht

Ein Verfahren mit zwei Kuriositäten – Ein Finanzminister, der die Klage gegen den Soli nicht gewinnen will – Warum sich Lindner entspannt zurücklehnen kann

Zugegeben: Die Bezeichnung Wiedervereinigungskostenbeteiligungssteuer“ ist zwar formal korrekt,  aber reichlich sperrig und auch als Abkürzung WKBS nicht gerade prickelnd. Ohnehin wirkt das Wort „Steuer“ auf die Bürger zuverlässig abschreckend. Da kommt „Solidaritätszuschlag“ mit seinem sozialen Wohlklang sehr viel schmucker daher. Schon immer sind Politiker mit verbalen Schönfärbereien weit erfindungsreicher gewesen als mit wirklich guter und verlässlicher Politik. Das Volk jedoch hat aus dieser Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer längst den fast schon zärtlich klingenden „Soli“ gemacht. Und so heißt diese Abgabe nun allerorten.

Allerdings, die meisten Steuerzahler in deutschen Landen müssen ihn nicht mehr abliefern. Nur für rund 10 Prozent von ihnen war er bisher nicht totzukriegen. Doch nun können auch sie auf die Entlastung hoffen. Ein Ehepaar hat geklagt, zwar vorm Finanzgericht Aschaffenburg verloren, aber  der Fall liegt nun zur Revision beim Bundesfinanzhof – mit für die Kläger guten Aussichten. Am 17. Januar war dort Verhandlung. Der restliche Soli sei, so der Rechtsbeistand der Eheleute, verfassungswidrig, was er umfänglich ausgeführt hatte. Am 30. Januar wollen die Finanzrichter ihre Entscheidung bekanntgeben. Doch hat der Fall auch eine kuriose Seite.

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Weg mit dem Soli – ganz weg

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft: Höchste Zeit, ihn zu stoppen – Das Bundesverfassungsgericht soll ihn einkassieren – Einstiger Verfassungsrichter Papier: Mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar – Verfassungsrechtler Kube: In keiner Weise mehr zu rechtfertigen – Der Bund läuft Gefahr, erhebliche Steuern zurückzahlen zu müssen – Der Rest-Soli wird nicht nur von den Bestverdienern erhoben – Sein Ende ist nicht absehbar

Die „Soli-Uhr“ zeigt an, was der Fiskus seit Beginn 2020 rechtswidrig kassiert. Fotoquelle: INSM

Mit Steuern haben wir üble Erfahrungen: Bisherige steigen, neue kommen hinzu, und alle führen ein Dauerleben. Als allseits bekanntes Beispiel für ein Dauerleben ist der Dauerbrenner die Sektsteuer – im Fiskaldeutsch Schaumweinsteuer. Erhoben wird sie seit 1902 und sollte die kaiserliche Kriegsflotte finanzieren helfen. Diese Flotte gibt es bekanntlich nicht mehr, nur noch die Bundesmarine. Die aber hat von der Steuer noch keinen direkten Heller gesehen. Die Politiker-Denke dahinter: Macht nix, einstiger Zweck belanglos – wer sich Schaumwein leistet, kann sich auch die Sektsteuer leisten. Dumm nur, dass es nicht unsere einzige Steuer ist. Eine davon kennen wir als den „Soli“ – amtlich Solidaritätszuschlag, ergänzend erhoben auf alle finanziellen Erträgnisse erstmals 1991/92, zunächst befristet auf je ein halbes Jahr, dann von 1995 an unbefristet, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu stemmen. Auch diesen Soli, derweilen immerhin ein Vierteljahrhundert alt, sollen wir so bald noch immer nicht loswerden. Beschlossen hat der Gesetzgeber von 2021 an nur eine Entlastung, keine Abschaffung. Deshalb läuft jetzt die Kampagne, seit 1. Januar 2020 sei der Soli verfassungswidrig. Deren Ziel lautet: Weg mit ihm, ganz weg. Recht so.

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Soli, Soli … der Dauerbrenner

Solidarität ist mit den neuen Bundesländern ist gut, nun aber bitte Solidarität mit den Steuerzahlern – Die Zusatzsteuer sollte endlich verschwinden

Er ist eine Zusatzsteuer und heißt Solidaritätszuschlag. Das klingt freundlicher und so sympathisch. Es war auch nicht abwegig, die Zusatzsteuer so zu nennen: Sollten mit ihr doch die großen Lasten der Wiedervereinigung geschultert werden. Sollte sie doch den fünf neuen Bundesländern wieder auf die Beine helfen. Galt es doch, mit den Deutschen der untergegangenen DDR Solidarität zu üben und allen Deutschen ein zusätzliches Gefühl der Zusammengehörigkeit vermitteln. Aber das Wort ist umständlich, ist zu lang und hat zungenbrecherische Züge. Deshalb hat der Volksmund den Zuschlag schon bald nur „Soli“ genannt. Der Name hat sich verselbständigt, und möglicherweise wird der eine oder andere, zumindest aus der jungen Generation, den fiskalisch-amtlichen Namen schon gar nicht mehr kennen. Nun steht der Soli zur Disposition. Wieder einmal. Oder immer noch, denn darüber, ihn abzuschaffen, wird schon seit Jahren diskutiert.

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