Klage gegen die neue Rundfunk-Zwangsabgabe abgewiesen – Gut zu wissen – Was Sie so nicht überall lesen (1)
Nicht jeder kann alles lesen. Nicht jeder bekommt alles zu lesen. Nicht jeder will lesen, was er lesen soll und die Haupt-Medien ihm zum Lesen vorsetzen. Nicht jeder weiß, wo zu lesen ist, was er vielleicht gern lesen würde. Manches, was sich zu lesen lohnt, bleibt unbeachtet, wird wegsortiert oder bewusst verschwiegen und unterdrückt. Täglich erreichen mich viele Informationen, die vielleicht nur wenige ebenfalls bekommen, die Sie so nicht überall lesen, aber die zu wissen nützlich sind. Manche stöbere ich auch selbst auf. Meist schiebe ich sie in mein Archiv, und dort gehen sie dann unter und verschwinden, obwohl ich jederzeit auf sie zugreifen könnte. Das ist eigentlich schade. Deshalb will ich zuvor einen Teil von ihnen in loser Abfolge weiterreichen, versehen mit einem kurzen Vorspann und dann mit einem Verweis (Link) hin zum vollen Text. Vielleicht gibt es Interessenten dafür. Könnte doch sein. Hier als erstes Beispiel die Verfassungsklage gegen die Unverschämtheit der neuen Rundfunk-Zwangsabgabe für sämtliche Haushalte, miterdacht und rechtlich gutgeheißen vom Professor für Staats- und Steuerrecht Paul Kirchhof und als „Demokratie-Abgabe“ beschönigend hochgejubelt vom WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn.
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