Systematisch erfasst, dokumentiert und aufgearbeitet durch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) im Einsatz für die Wiedergutmachung seit 25 Jahren – Damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist
Die deutsche Einheit, die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich am 3. Oktober 2020 zum dreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet werden. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert bleiben, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schweren Verstößen gegen das Eigentumsrecht begangen hat und noch immer begeht. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor. Gegen diese Widerrechtlichkeit wehren sich deren Opfer nach wie vor, auch vor Gericht. Unterstützt werden sie dabei von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e. V. (ARE).
Diese hat gerade ebenfalls ein Jubiläum begangen.*) Sie besteht nun 25 Jahre. Als „Aktionsgruppe“ ist sie schon seit 1994 tätig. Ihre Arbeit aufgenommen hat sie 1995. Die Gründung formell vollzogen war 1996. Wer so lange durchhält, muss etwas aufzuweisen haben. Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum mit ihren 14 Aktionsgruppen in ganz Deutschland hat es. Seit es die DDR nicht mehr gibt und die Einheit beider deutscher Teilstaaten hergestellt, setzt sie sich ein für alle, die von den Kommunisten zunächst in der Sowjetischen-Besatzungszone (SBZ) und anschließend im SED-Staat DDR verfolgt und geschädigt worden sind. Sie bündelt deren Interessen für die gesetzlich geregelte oder noch nicht hineinreichend geregelte Wiedergutmachung.**)