Unsere Dienerschaft in Brüssel

Sie hat sich über ihre Herrschaften erhoben und weitet ihre Befugnisse noch mehr aus – Ein jüngstes Beispiel: die App zur Altersverifizierung im Internet – Die offizielle Lesart – Eine App mit höchsten Datenschutzstandards? Anonym? Sicher? Nicht nachverfolgbar? Sicherheitsexperten widersprechen – Mitbegründer und CEO von Telegram: Fehler der App sind geplant – Jugendschutz vorgeschoben, um die anonyme Internet-Nutzung schrittweise abzuschaffen – „Ein Baustein im Zensur-Bauplan von Brüssel und Berlin“ – Die digitale Identität vor einem Wendepunkt – Gesichtskontrolle als Identitätsnachweis nur allein wird nicht mehr genügen – Was als Schutz gedacht ist, entwickelt sich zur dauerhaften Kontrolle – Sie wollen uns schon wieder eine Freiheit nehmen

Die EU-Kommission ist zu einem Machtapparat geworden, der seine Macht missbraucht. Die Deutsche Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin personifiziert ihn. Sie und ihr Apparat spielen sich auf, als stünden sie über den nationalen Mitgliedstaaten und deren Regierungen. Sie stützen sich dabei auf Regelungen, die aus dem Ruder gelaufen sind. Diese Personen vergessen oder wollen nicht wahrhaben, dass sie unser Personal sind, also das der Bürger in den EU-Mitgliedsländern. Es sind unsere Angestellten, unsere Diener. Wir sind deren Herrschaft, nicht deren Untertan. In dieser Dienerschaft kommt von der Leyen die Rolle des Butlers zu, mehr nicht. Aber das Personal hat sich über die Herrschaft erhoben. Seine Befugnisse, die ihm nicht zustehen, weitet es aus.*) Dies zur Klarstellung vorweg.

Gewählte Gremien haben die EU-Kommission mit Kompetenzen versehen. Haben muss sie solche natürlich. Doch wieviele? Mit welchem Inhalt? Mit welchen Machtbefugnissen? Kompetenzen sind verliehene Teile von Macht. Sie sind auf Zeit verliehen, nämlich überprüfbar und korrigierbar. Bekanntermaßen strebt Macht tendenziell nach absoluter Macht. Und wer Macht hat, will sie verewigen. Herrschende und Herrschsüchtige setzen Regelungen durch, die solches auf Dauer ermöglichen. Auf schleichende und für das Volk zunächst unmerkliche Weise ist es in der Europäischen Union schon weit gediehen. Unmerklich für das Volk hatte das auch geschehen sollen. Jetzt geschieht es ebenfalls wieder.

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So soll die EU ihre Bürger ausplündern können

Die überschuldete EU will sich nicht anders mehr retten – Die Rettung aus der EU-Verschuldung: Das Vermögen der Bürger – Die Entwertung ihrer Geldvermögen wird der digitale Euro ermöglichen – Es ist mit einem radikalen Schnitt aller Geldwerte zu rechnen – Zusätzlich droht ein Zugriff auf das Sachvermögen der Bürger für einen neuen „Lastenausgleich“ – Die vorgebliche EU-Geldwäsche-Behörde AMLA und deren Aufgabe beim Raubzug – Mit der AMLA ein zentrales Register für jedes einzelne Vermögen eines jeden EU-Bürgers – Digital-Euro und AMLA ermöglichen die totale Plünderung aller EU-Bürger – Wie können wir dem entgehen? – Mit dem Schulden-Monster ESM begann das Leid – Dann kamen der EU-Rettungsfonds, die EU-Kurzarbeiterhilfe, das Next Generation Programme, die Ukraine Facility – Mit über 3 Billionen Euro Verschuldung von der einstigen Wirtschaftsunion zur Schuldenunion geworden – Auch die EU-Mitgliedsstaaten stürzen sich in immer höhere Verschuldung – EWG einst und EU heute: Aus Wohltat wurde Plage – Die Schuld der herrschenden politischen Parteien (und ihrer Wähler)

 Von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Die heutige Europäische Union (EU) sollte als ursprünglich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nur eine Handelsunion für Europa werden. Das machte auch guten Sinn.  Sie sollte die Zölle der Mitgliedsstaaten aufheben, für fairen Außenhandel untereinander sorgen und Diskriminierungen im Wettbewerb verhindern.

Darin liegt der Sinn der EU auch heute noch. Immerhin hat sie gegenüber den anderen großen Wirtschaftsblöcken USA, Russland und China einen gemeinsamen Wirtschaftsraum geschaffen. Doch die nationalen politischen Führungen und immer mehr Mitgliedstaaten haben der einstigen EWG über deren bloß wirtschaftliche Aufgabe hinaus immer übergriffiger neue Aufgaben aufgedrückt und dafür Souveränitätsrechte geopfert, darunter:

  • Sie haben mit dem Euro eine gemeinsame Währung eingeführt, mit der die Europäische Zentralbank (EZB) die Oberhoheit über die nationalen Zentralbanken bekam.
  • Sie haben einen Europäischen Gerichtshof geschaffen, der sich als Oberstgericht über alle Mitgliedsstaaten aufspielt und mit Duldung der Mitgliedsstaaten sogar deren Verfassungen unter seine Rechtsprechung stellt, so dass er praktisch über ein Einflussrecht auf die Verfassungen und Gesetze aller Mitgliedsstaaten verfügt.
  • Die EU hat sich angemaßt, mit einem „Green Deal“ die Volkswirtschaften und Betriebe aller Mitgliedsstaaten auf ein ökologisches Phantom-Ziel auszurichten und zu verpflichten.
  • Die EU hat sich mit Geld und Waffenlieferungen „im Namen der Gemeinschaft“ in den Ukraine-Krieg eingemischt und versucht, die Mitgliedsländer zum gemeinsamen Kampf gegen Russland zu mobilisieren, um damit Militärkompetenz über die nationalen Armeen zu erreichen. Sie hat es geschafft, dass der Ukraine-Krieg vom amerikanischen zum europäischen Krieg mit Russland wurde und von der EU, also vor allem von Deutschland, bezahlt werden muss.

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Was Meinungsfreiheit bedeutet

F u n d s a c h e

„Aber was bedeutet Meinungsfreiheit? Gewiss die Freiheit, Nein zu sagen, die Freiheit, eine andere Meinung zu formulieren. Darüber hinaus setzt die Meinungsfreiheit die Informationsfreiheit voraus. Man muss wissen, wovon man redet. Wenn die Freiheit der Meinungsäußerung nur bedeutet, die Freiheit, Dummheiten wiederzukäuen, das Recht, das zu wiederholen, was man am Abend zuvor bei CNN gehört hat – dann ist sie ziemlich wertlos.

Man hat zunächst das Recht, alle Informationen zu bekommen, sie pro-aktiv zu suchen, sie frei zu studieren und zu diskutieren, ohne Einschüchterung, ohne staatliche Inquisition, ohne EU-Zensur-Regel. Die Alternative ist Meinungsterror, Gruppendenken, Totalitarismus. Ich beobachte eine fatale Regression in der Umsetzung der Menschenrechte in den USA und Europa.“

(Professor Dr. iur. Alfred de Zayas am 24. Dezember 2025 im Gespräch mit Zeitgeschehen im Fokus hier).

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Auf den Hund gekommen und alles für die Katz‘

Für die beiden beliebtesten Haustiere plant die EU eine Mikrochip-Pflicht – Ein Mehr an Bürokratie wird entstehen, kein Weniger – Zu regeln ist gar manches – Der Chip als Köder für die Tierhalter – Chip-Implantation für Katz‘ und Hund findet in Sonderfällen bereits statt – Der Chip: klein wie ein Reiskorn, ohne Strombedarf, wartungsfrei, haltbar ein Hundeleben lang – Begründet wird die Chip-Pflicht mit dem illegalen Handel – Chips für 198 Millionen Hunde und Katzen in der EU und das kontrollieren? – Verordnetes stößt auf Widerstand und wird umgangen – Freiwilligkeit ja, amtliche Pflicht nein – Chip, Chip, hurra und zu was das führt

Was Menschen können, das machen sie auch – im Guten wie im Bösen, im Privatleben wie in der Politik. Manches klingt anfangs gut, endet aber böse. Anders herum kommt‘s eher seltener vor. So eben ist die Welt, in der wir leben. Dazu gehört auch, dass politische Führungen, zumal in der Demokratie, nie auf die Idee kommen, still und unauffällig vor sich hin zu regieren, das vorgegebene Regelwerk nur als Ordnungsrahmen, als Rahmenprogramm aufzufassen, sonst aber, bitte, nichts zu tun und ihr Volk, von dem sie von Zeit zu Zeit gewählt werden sollen, beim Schaffen und Leben nicht zu stören. Man möchte ihnen zurufen: Werdet in Herrgottsnamen Kanzler, Minister, Abgeordneter oder was sonst noch Schönes im politisch-bürokratischen Milieu, aber wenn ihr’s seid, lasst mich in Ruhe, seid faul, nicht fleißig.

Das aber bringt diese Spezies nicht fertig, das ist nicht ihre Natur. Sie will zeigen, was sie alles tut und tun kann. Sie traut ihrem Volk nicht, traut ihm auch nicht genug zu. Sie verfällt immer wieder auf alle möglichen Ideen. Sie bestimmt gern, reguliert gern, maßregelt gern, will unentbehrlich erscheinen, ist geltungssüchtig. So richtet sie immer mehr an. Ihre Beweggründe – echte, vorgebliche, eigensüchtige – lassen wir mal beiseite. Gerade ist sie dabei, abermals etwas anzurichten. Mit ihrer jüngsten Idee ist sie gleichsam auf den Hund gekommen, und alles dabei wird für die Katz­­‘ sein, im Sinn von vergeblich, überflüssig, nicht sinnvoll.

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Was Menschen können, das machen sie auch

Die Digitalisierung ist eine wunderbare Errungenschaft, aber als Einfallstor für Abartige auch eine gefährliche – Verleumdung war zwar schon immer möglich, aber übers Internet lässt sie sich leichter verbreiten – Versuche zur Internet-Zensur sind üblich geworden – Die Trojaner von heute – Am Ende steht erst der totale, dann der totalitäre Staat

Fluch und Segen liegen oft dicht beieinander. Wenn technisch möglich geworden ist, was mit dem Möglichen einen verantwortungsvollen Umgang verlangt, dann wird das Mögliche stets auch zweckentfremdet und missbraucht. Mit dem Messer kann man Wurst schneiden, aber auch jemanden abstechen. Die Kernspaltung kann man nutzen, um Strom zu erzeugen oder um Bomben zu bauen. Die Mautbrücken über Autobahnen dienen der schnellen Erfassung der Wegegebühren, aber nur wenige wissen, was sie sonst noch alles erfassen (können). Wer mit eingeschaltetem Mobiltelefon unterwegs ist, gibt damit auch dem Überwachungsstaat preis, wo er sich gerade befindet. Fotos aus dem Weltraum bescheren uns wunderbare Ansichten von der Erde, aber die unsichtbaren Kameras erfassen auch den, der sich im Garten in der Sonne aalt und unbeobachtet glaubt. Mit Hilfe von Satelliten können Schiffsleute schnell und bequem navigieren, aber mächtige Staaten auch ihr Spionagepotential erweitern.

Nicht anders ist es mit der Digitalisierung. Sie rationalisiert aufs Angenehmste das Kommunizieren sowie das Erfassen, Bearbeiten und Archivieren von Vorgängen in allen Lebensbereichen, ist aber auch ein Einfallstor für Abartige, ihr Unwesen mit Viren, Würmern und Trojanern zu treiben. Sie erleichtert und beschleunigt den Austausch von Informationen, bietet aber auch neue und schnellere Möglichkeiten, ebendiesen Austausch in unerkannter Weise und von überall her zu stören, sei es aus Tollerei, Spielsucht oder Geltungsbedürfnis, sei es zu verbrecherischen Handlungen von Kriminellen oder zu geheimen Zwecken durch staatliches Personal. Schon wer unverschlüsselte E-Mails sendet, macht ihren Inhalt, als verschicke er eine Postkarte, nicht allein für den Empfänger lesbar. Was in George Orwells „1984″ und Aldous Huxleys „Schöne Neue Welt“ als bloße Dystopie daherkam, wird mehr und mehr beklemmende, gespenstische Wirklichkeit. Was Menschen können, das machen sie auch.

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Freiheit braucht Mut, für sie einzustehen

Immer mehr von ihr kommt unter die Räder – Amerika auf dem Weg in eine KI-gesteuerte Technokratie und einen Überwachungs-Polizeistaat? – Keine Verschwörungstheorie mehr, was allein in Deutschland an Freiheit schon verloren gegangen ist – Eine Stimme aus der Schweiz: Deutschland nähert sich einem totalitären System – Freiheit im deutschen Kaiserreich ermöglichte den Aufstieg

Das Streben nach Freiheit ist uralt, und das Streben nach Freiheit bleibt ewig jung. Freiheit zu unterdrücken leider ebenso. Sie als selbstverständlich zu nehmen, wenn man sie hat, und sie nicht zu verteidigen, wenn ihr Gefahr droht, ebnet der Unterdrückung den Weg. Deutschland befindet sich schon seit langem auf diesem Weg, andere westliche Staaten ebenfalls. Ob sich mit Donald Trump als Präsident in den USA daran etwas ändert, mag man hoffen, ist aber zumindest offen. Schlagworte wie „America first“ und „Make America great again“ (Kürzel: MAGA) sind dafür nicht gerade ermutigend. Es bedeutet, dass sich dieses Amerika Freiheiten gegenüber anderen herausnimmt, die zu Lasten der anderen gehen. Doch hat sich in den USA gegen die Freiheit vielleicht schon mehr angebahnt.

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Deshalb ist unsere Demokratie bedroht

Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz

Von Erika Steinbach*)

Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“

Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit

Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.

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Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – NZZ: In Nancy Faesers Welt ist jeder Bürger verdächtig – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat – Was ist eigentlich mit dem Waffenbesitz von AfDlern, die in Bundeswehr und Polizei dienen? – Ein Gleichnis von Wilhelm Busch

Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.

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Die WHO als Lebensgefahr für die Freiheit

Die Globalisten und Mächtigen nehmen die Freiheit jetzt auch mittels der WHO in ihren Würgegriff – Der Pandemievertrag dieser Weltgesundheitsorganisation dient versteckten anderen Zwecken – Düstere Pläne für ein globales Durchregieren – Vage Formulierungen, um sie nach Belieben auslegen zu können – Noch mehr Macht zur Zensur der Bürger – Sich rechtzeitig wehren, das heißt: sofort

Die wohl meisten Menschen kapieren noch immer nicht, wie ihnen immer mehr von dem an Freiheit genommen wird, was sie an Freiheit noch haben. Oder wenn doch, dann verdrängen sie die Bedrohung. Bedroht wird ihre Rest-Freiheit von vielen Seiten. Eine davon war (und ist nachwirkend und latent noch immer) der Riesenbetrug mit dem Coronavirus als Vehikel zum staatlichen Machtmissbrauch. Als weiteres Beispiel ist die teuflische New World Order (Neue Weltordnung NWO) aus der Giftküche des World Economic Forum (WEF) von Davos zu nennen mit der zwielichtigen Marionette Klaus Schwab an der Spitze. Eine sehr akute Gefahr geht derzeit auch von der World Health Organisation WHO aus, der Weltgesundheitsorganisation.

Im Würgegriff der diktatorischen Globalisten

Mit ihrem internationalen „Pandemievertrag“ gerät – gesundheitspolitisch verbrämt – die einzelstaatliche Souveränität über die Gesundheitspolitik hinaus in den Würgegriff der diktatorischen Globalisten. Und damit sind auch Selbstbestimmung und Freiheit der Menschen in höchster Gefahr, in Lebensgefahr, nicht nur in Deutschland, sondern global. Freiheit ist der Erfahrung nach und bekanntermaßen stets in Gefahr, beschränkt zu werden und letztlich verloren zu gehen, wenn wir Menschen uns nicht rechtzeitig dagegen zur Wehr setzen. Was verbirgt sich hinter dem WHO-Pandemievertrag? Was wird in ihm versteckt, damit die Menschen das Versteckte frühestens erst dann entdecken, wenn der Vertrag unterzeichnet und in Kraft ist – und absichtsgemäß gegen die Freiheit missbraucht wird?

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Hilfreich und gefährlich zugleich

Das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) – Warum die AfD-Fraktion im EU-Parlament weder dafür noch dagegen gestimmt hat – MdEP Christiane Anderson: Einerseits große technische und gesellschaftliche Chancen, andererseits mögliche soziale und digitale Hölle

Die Ziele von Gesetzen sind durchweg von hehrer Art. In den Anpreisungen der Gesetzgeber natürlicherweise immer, doch wirklich ausschließlich hehre gibt es häufig nicht. Teils stecken auch ungenannte und versteckte Ziele dahinter. Außerdem können Gesetze Auswirkungen haben, die ungewollt sind, dann zum Beispiel, wenn sie sich missbrauchen lassen, vielleicht sogar zum Missbrauch einladen, selbst dann, wenn sie eben das verhindern sollen, jedenfalls für Gutmeinende. Nicht anders verhält es sich mit dem KI-Gesetz der Europäischen Union, dem Artificial Intelligence Act (AIA).*) Eben darum hat die AfD-Fraktion im EU-Parlament bei der Schlussabstimmung zur Künstlichen Intelligenz (KI) weder dafür noch dagegen gestimmt. Wie sie diese Haltung begründet, hat Fraktionsmitglied Christiane Anderson näher erläutert. Im Folgenden (Quelle hier) gebe ich Ihre Ausführungen, nur leicht ihre Einführung gekürzt, im Wortlaut wieder. Überschrift und Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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