Die installierte Gesinnungsprüfung
Das Antidiskriminierungsgesetz heißt jetzt „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“. Ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch besser, daß man, um Harmlosigkeit vorzutäuschen, sein Etikett mit mehr Wohlklang ausstattet. Dabei ist dieses Gesetz, unter welchem Namen auch immer, alles andere als harmlos. Auch im neuen Kleid bleibt das Vorhaben ein „Anti-Freiheitsgesetz“: Es ist das Gegenteil von Entbürokratisierung. Es ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Es ist ein Programm zur Verhinderung von Jobs im Mittelstand. Und trotz aller Beteuerungen im Koalitionsvertrag: Rot-Schwarz schießt weit über EU-Vorgaben hinaus.Massiv greift es ein in die Vertragsfreiheit, gesteht sogar ein Verbandsklagerecht mit allen seinen absurden Folgen zu, führt zur Gesinnungsprüfung. Und jenen, denen es Gleichbehandlungsglück verheißt, wird es nicht nützen, eher schaden. Die umfängliche Kritik mit ihrer Fülle an Vorhaltungen und Warnungen macht das offenkundig genug. Ebenso zeigt sich: Das Gesetz ist nicht nur schlecht, sondern auch gemeingefährlich.
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