Gleichbehandlungsgesetz V

Ein „Job-Wunder“ nur für Bürokraten

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt es auch zu  unnötigen, kostspieligen Prozessen. Nach wie vor wirft das AGG viele Rechtsfragen auf und bleibt Streitgegenstand (FAZ vom 7. Mai 2008). Die Äußerung von amtlicher Seite, eine Klagewelle sei ausgeblieben (FAZ vom 15. August 2008), ist noch lange nicht beruhigend. Dafür sorgen wird schon das Verbandsklagerecht. Für arbeitslose oder unterbeschäftigte Anwälte ist das ein gefundenes Fressen.

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Gleichbehandlungsgesetz IV

Weiteres Dornenwerk für das dornenreiche Arbeitsrecht

Als wenn das Dickicht des deutschen Arbeitsrechts noch immer nicht dornenreich genug ist, fügt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiteres Dornenbuschwerk hinzu. So kann ein abgelehnter Job-Bewerber gegen einen Betrieb klagen, wenn er glaubhaft behauptet, er sei bei der Bewerbung diskriminiert worden. Dieses Recht steht ihm drei Monate lang nach Zugang der Ablehnung zu. Wer also Schadensersatz oder Entschädigungszahlungen an abgelehnte Bewerber nicht riskieren will, muss sich entsprechend dagegen wappnen. Das kostet Zeit, das kostet Geld. Auch verlangt das Gesetz, dass Unternehmen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen ergreifen. Zum Beispiel sind sie verpflichtet, ihre Beschäftigten in der Antidiskriminierung extra zu schulen.

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Gleichbehandlungsgesetz III

Die Verlogenheit vom Bürokratie-Abbau-Versprechen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift massiv in die Entscheidungsfreiheit von Unternehmen und Privatpersonen ein. Darüber hinaus beschert es für die private Wirtschaft nochmals ein Mehr an Bürokratie. Und dies, obwohl die gleiche Koalition auch einen (wenn auch dürftiges) Gesetz  zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zustande gebracht und zu diesem Zweck auch einen …

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Gleichbehandlungsgesetz II

Massiver Eingriff in die Entscheidungsfreiheit

Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD  sonnt sich in der Statistik, die weniger Arbeitslose und mehr Arbeitsplätze ausweist. Unter den Tisch fällt (meist auch in der medialen Berichterstattung), dass hierbei stark getrickst wird. Wer zwar irgendwie beschäftigt ist, davon aber nicht leben kann (wie die Ein-Euro-Jobber und die sogenannten „Aufstocker“), und wer statistisch nur als „arbeitssuchend“ eingestuft wird, zählt amtlich gleichwohl nicht zu den Arbeitslosen. Das Bemühen der Koalition um mehr Arbeitsplätze haben wir uns doch eigentlich anders vorgestellt.

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Gleichbehandlungsgesetz I

Die installierte Gesinnungsprüfung

Das Antidiskriminierungsgesetz heißt jetzt „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“. Ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch besser, daß man, um Harmlosigkeit vorzutäuschen, sein Etikett mit mehr Wohlklang ausstattet. Dabei ist dieses Gesetz, unter welchem Namen auch immer, alles andere als harmlos.  Auch im neuen Kleid bleibt das Vorhaben ein „Anti-Freiheitsgesetz“: Es ist das Gegenteil von Entbürokratisierung. Es ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Es ist ein Programm zur Verhinderung von Jobs im Mittelstand. Und trotz aller Beteuerungen im Koalitionsvertrag: Rot-Schwarz schießt weit über EU-Vorgaben hinaus.Massiv greift es ein in die Vertragsfreiheit, gesteht sogar ein Verbandsklagerecht mit allen seinen absurden Folgen zu, führt zur Gesinnungsprüfung. Und jenen, denen es Gleichbehandlungsglück verheißt, wird es nicht nützen, eher schaden. Die umfängliche Kritik mit  ihrer Fülle an Vorhaltungen und Warnungen macht das offenkundig genug. Ebenso zeigt sich: Das Gesetz ist nicht nur schlecht, sondern auch gemeingefährlich.

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