Er wird zu dick, zu impotent und erdrückt die private Wirtschaft – Er ist auf seine hoheitlichen Aufgaben zurückzuführen – Was der Staat Privatunternehmern und dem Wettbewerb am Markt überlassen muss – Staatliche Unternehmen arbeiten zu unwirtschaftlich und zu teuer – Beispiele für mögliche Kostensenkungen, wenn der Staat Aufgaben Privaten überlässt
Von Prof. Dr. Eberhard Hamer
Die deutsche Staatsquote beträgt jetzt über 53 Prozent. Diese Quote ist das Verhältnis der gesamten Staatsausgaben zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Mehr als jeder zweite Euro des BIP wird also vom Staat ausgegeben. Oder anders ausgedrückt: Die Staatsausgaben sind inzwischen höher als das, was die Bürger selbst aus dem von ihnen erwirtschafteten Sozialprodukt ausgeben können. 1913 machte die Staatsquote nur 13 Prozent aus. Derart übermäßig gewachsen ist sie nach Ansicht des Statistischen Bundesamtes vor allem durch die explosionsartigen Sozialleistungen.
Dass der öffentliche Bereich dominiert, ist in Verwaltungswirtschaften systembedingt. In einer Marktwirtschaft jedoch, die der deutsche Staat vorgibt, noch zu sein, sollten Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Marktteilnehmer Vorrang vor der Staatswirtschaft haben. Diese Regel hat der Staat in ganzen Lebensbereichen umgedreht: Staatswirtschaft herrscht im Schulsystem, im Gesundheitssystem, in der Sozialfürsorge, bei öffentlicher Sicherheit und beim Militär, im Umweltschutz und vor allem durch die mehr als 0,8 Millionen verwaltungseigenen gewerblichen Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe.
Der dominierende Verwaltungsstaat ist fettleibig geworden. Würde er auf marktwirtschaftliche Strukturen zurückgeführt, könnte dies für ihn eine Chance zur Rationalisierung mit Einsparungen im sechsstelligen Milliardenbereich und zugleich ein Förderprogramm für die Wirtschaft sein[1]. Der fettleibige Staat braucht eine Schlankheitskur.
Warum sich der Staat und Zentralverwaltungswirtschaften immer weiter ausdehnen
Inzwischen haben wir in unserer privaten Wirtschaft eine Rezession. Täglich sterben mehr als 150 Betriebe, verlieren ihr Vermögen und entlassen ihre Mitarbeiter. Der einzige Bereich, der noch immer wächst, ist der öffentliche – auch mit immer noch wachsender Zahl seines Personals. Warum dehnen sich der Staat und Zentralverwaltungswirtschaften immer weiter aus? Alle Beispiele, so die sozialistischen Staaten mit dominierender Verwaltungswirtschaft, haben gezeigt,
- dass solche Staaten die Bedürfnisse der Menschen vernachlässigen, weil sie kollektive politische Ziele verfolgen,
- dass solche Staaten die wirtschaftlichen Ressourcen nur unvollkommen auf die Bedürfnisse der Menschen programmieren können,
- dass der Staat immer teurer produziert als die Privatwirtschaft und deshalb die Verwaltungswirtschaft gegenüber freier Marktwirtschaft immer rentabilitätsunterlegen ist
- und dass selbständige private Unternehmer wirtschaftliche Aufgaben immer besser, schneller und billiger lösen als staatliche Bürokraten.
Bestimmender Maßstab muss die Rechtlichkeit sein
Der Staat ist ursprünglich nur für hoheitliche Aufgaben geschaffen – mit Befehlsgewalt von oben nach unten, mit zentraler Verwaltung und mit dem Vollzug von Gesetzen. Wenn es darum geht, hoheitliche Aufgaben zu erfüllen – darunter das Durchsetzen des Rechts (Justiz), das Verwalten der staatlichen Finanzen, das Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung (Polizei) oder das Sichern der Außengrenzen (Militär) – kommt es nicht so sehr auf wirtschaftliche Gesichtspunkte an als mehr darauf, dass der Staat diese Aufgaben auf rechtmäßige Weise erfüllen lässt. Die Ordnungskategorie der Rechtlichkeit hat für Hoheitsaufgaben der bestimmende Maßstab zu sein.
Staat oder Markt: Was tun bei Gütern mit Kollektiv-Nachfrage?
In zweiter Ebene hat der Staat Aufgaben für die Lebensumstände seiner Bevölkerung. Dort, wo einzelne Marktanbieter überfordert wären oder wo es um das kollektive Interesse vieler Menschen geht, wie z. B. Straßenbau, Stadtplanung, Wasserversorgung, Gesundheit, Sozialverwaltung, Bildung o.a. Hier steht der Gesetzgeber vor der Frage, ob er eine Kollektivnachfrage durch staatliche Organisationen befriedigen oder dem Markt überlassen soll.
Welche Staatsaufgaben sich privatisieren lassen
Schulen können sowohl privat unterhalten werden als auch staatlich. Krankenhäuser und Abfallentsorgung ebenso. Bei Straßen hat sich die öffentliche Unterhaltung nahezu überall durchgesetzt, weil sie nicht nur für einen beschränkten kollektiven Bevölkerungskreis, sondern für alle Menschen zugänglich sein müssen. Bei der Abfallentsorgung gibt es sowohl öffentliche als auch private Tätigkeit, je nach politischem Willen der öffentlichen Körperschaft. Gleiches gilt für Energieversorgung oder andere für viele Menschen notwendige und deshalb angebotene Kollektivleistungen.
Was der Staat Privatunternehmern und dem Wettbewerb am Markt überlassen muss
In einer dritten Ebene der Verwaltungstätigkeit steht der Staat aber mit privaten Anbietern in Konkurrenz, weil er selbst gleiche Güter oder Dienstleistungen produziert. Dies gilt z. B. für eigene Druckereien, Planungsbüros, Kraftfahrzeugwerkstätten, Gärtnereien, Orchester, Reinigungs- und Reparaturbetriebe, Stadtwerke o.a. Diese Aufgaben müssen nicht in öffentlich-rechtlicher Form erledigt werden, sondern die Leistungen dafür könnten die öffentlich-rechtlichen Körperschaften von privaten Unternehmen auf dem Markt zukaufen.
Privatisieren nicht-hoheitlicher Aufgaben spart 30 bis 40 Prozent Kosten
Nach der vom Verfasser entwickelten Privatisierungsformel[2] eines Vergleichs zwischen den Vollkosten der öffentlichen Leistung gegenüber dem Marktpreis des privaten Angebots lassen sich die Kosten beider alternativen Leistungsformen leicht miteinander vergleichen. Dabei hat sich herausgestellt: Erledigen öffentliche Körperschaften nichthoheitliche wirtschaftliche Aufgaben selbst, liegen die Kosten dafür im Durchschnitt zwischen 30 und 40 Prozent über den Marktpreisen der privaten Anbieter. Oder anders herum formuliert: Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ergibt bei gleicher Versorgungsleistung eine Kostenersparnis von 30 bis 40 Prozent. Diese macht insgesamt einen sechststelligen Milliardentrag aus.
Staatliche Unternehmen arbeiten zu unwirtschaftlich und zu teuer
Wenn also der Staat wirtschaftliche Leistungen selbst übernimmt, welche die private Wirtschaft ebenfalls anbietet oder anbieten könnte, arbeitet er zu teuer, unwirtschaftlich und verschwenderisch,
- weil öffentliche Institutionen ohne Wettbewerb für ihre öffentliche Körperschaft arbeiten, private Unternehmen aber unter dem Preis- und Kostendruck des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs stehen,
- weil öffentliche Betriebe nach öffentlichem Dienstrecht von öffentlichen Bediensteten betrieben und nach Rechtlichkeit kontrolliert werden, während Unternehmer den Preis- und Kostendruck des Wettbewerbs an ihre Mitarbeiter weitergeben und nach Rentabilität kontrollieren müssen, also von ihren Konkurrenten kontrolliert werden,
- weil nach zusätzlichem Personal gerufen wird, wenn der öffentliche Betrieb die gewünschte Leistung nicht erfüllt, wenn dagegen aber ein Unternehmer seine vereinbarte Leistung nicht oder zu teuer erbringt, er Gefahr läuft, aus dem Markt auszuscheiden.
Im Markt sorgt eben der Wettbewerb unter den Anbietern dafür, dass prinzipiell nur die beste und preiswerteste Leistung zum Zuge kommt, während in öffentlichen Institutionen nicht der Preis, sondern die Eigenversorgung entscheidet. Minder- oder Schlechtleistung ist in der privaten Wirtschaft ein Ausschlussprinzip, im öffentlichen Bereich bestenfalls ein Korrekturanlass. Der Kostendruck zwingt Unternehmer, faule oder unfähige Mitarbeiter zu entlassen, weil sie sonst selbst aufgeben müssen. Im öffentlichen Sektor schützt die Mitarbeiter das öffentliche Dienstrecht selbst bei Schlechtleistung.
Beispiele für mögliche Kostensenkungen, wenn der Staat Aufgaben Privaten überlässt
Die Privatisierungsabteilung des Mittelstandsinstituts Niedersachsen hat mit Hilfe der Hamer‘schen Privatisierungsformel tausende von Fällen bearbeitet, in denen öffentliche Institutionen nach dem Erfolg einer Privatisierung von öffentlichen Aufgaben gefragt haben. Dabei ließen sich bei Privatisierungen zu 90 Prozent Kostensenkungsmöglichkeiten nachweisen, zum Beispiel
- für Altenheime (trotz Erhöhung der Qualität und Sicherheit): 5 bis 15 Prozent[3]
- für Bäder: zu 80 Prozent wesentlich billiger, zu 40 Prozent sogar Qualitätssteigerungen[4]
- für Erschließungsaufgaben: Privatisierungsersparnis bis 30 Prozent trotz Qualitätssteigerung[5]
- für Gebäudereinigung: durchschnittlich 134 bis 166 Prozent teurer als Privatanbieter[6]
- für Grünflächenpflege: durchschnittlich 54,2 Prozent teurer als Marktpreise[7]
- für Krankenhäuser: durchschnittliche Ersparnis, aber sehr unterschiedlich
- für Abfallbeseitigung: 10 bis 50 Prozent Verbilligung durch Privatisierung möglich[8]
- für Schlachthöfe: bei 31,3 Prozent kurzfristige, bei weiteren 18,7 Prozent langfristige Haushaltsentlastung durch Privatisierung[9]
- für handwerksgleiche Regiebereiche: in öffentlicher Form 80 bis 112 Prozent teurer als private Handwerker[10]
Auf Bundesebene sind die Ersparnismöglichkeiten durch Privatisierung unter 15 Prozent, auf Länderebene bis zu 40 Prozent, bei Kommunen dagegen am höchsten mit bis zu 60 Prozent. Die meisten Kommunen haben eben mehr wirtschaftliche und gesellschaftliche als hoheitliche Aufgaben und deshalb die größten Privatisierungsreserven.
Gründe für ein geringes Nutzen von Aufgaben durch private Unternehmen
Warum jedoch wird das Rationalisierungspotenzial der öffentlichen Körperschaften durch Privatisierung kaum oder gar nicht genutzt? Das hängt damit zusammen,
- dass es keinen Privatisierungszwang gibt. Das Mittelstandsinstitut verlangt deshalb einen gesetzlichen Privatisierungszwang für alle öffentlich ausgeführten Tätigkeiten, die nicht nachweisbar billiger als der Marktpreis erledigt werden können,
- dass die Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften Widerstand leisten, weil sie bei öffentlicher Ausführung bequemer und unkontrollierter leben können,
- dass öffentlich-rechtliche Bürokratie, von der Ausdehnung ihrer Machtbereiche Vorteile hat, also Nachteile hätte, wenn Arbeit in ihrem Bereich privatisiert würde.
Wo mit der Schlankheitskur beginnen?
Wenn wir aber den fetten Staat verschlanken und wieder effizienter machen wollen, müsste man mit der Privatisierung der hunderttausenden Leistungsbereiche anfangen,
- weil dies keinen Verlust des Leistungsangebots und der Qualität dieses Angebots brächte,
- weil dies die Privatisierung eine Rationalisierungsreserve von mehr als 50 Milliarden Euro hat. Diese Gelder könnten anderweitig richtiger und effizienter eingesetzt oder den Bürgern erspart werden.
Ein wieder auf die Hoheitsfunktionen reduzierter Staat wäre nicht nur billiger, sondern auch kontrollierter, effizienter und besser auf seine Aufgaben ausgerichtet als unser jetziger für alle Welt offener Vollkaskostaat. Privatisierung ist außerdem ein Wirtschaftsförderungsprogramm: Jede Privatisierung bringt einen privaten steuerzahlenden (statt vorher öffentlich steuerverzehrenden) Betrieb. Sie wäre eines der besten Wiederaufbau- und Existenzgründerprogramme. Aber unsere Politiker wollen ja keine (wirklichen) Reformen – nicht einmal da, wo sie bei gleichem Leistungsangebot Milliarden Kosten sparen könnten.
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Professor Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V., ist Autor von mehr als 30 Büchern und rund 1000 Aufsätzen. Er hat Volkswirtschaft, Rechtswissenschaften und Theologie studiert mit dem Abschluss als Dr. rer. pol. Danach ist er mit Zulassung als Rechtsanwalt in einem Unternehmen tätig gewesen. 1975 hat er das Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V. gegründet. Als er einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld erhielt, lehrte er dort als Professor für Wirtschafts- und Finanzpolitik bis zu seinem Ruhestand 1994. Er gilt als führender deutscher Mittelstandsforscher. – Die Zwischenüberschriften in seinem Beitrag sind von mir eingefügt.
Klaus Peter Krause: Copyright, Haftungsausschluss, Impressum hier.
[1] Vgl. Hamer, Eberhard „Privatisierung als Rationalisierungschance“, Hannover 1981
[2] Vgl. Hamer, Eberhard „Privatisierung als Rationalisierungschance“, Hannover 1981 und Hamer/Gebhardt „Privatisierungspraxis“, Hannover 1992
[3] Vgl,. Hamer/Gebhardt „Privatisierungspraxis“, Hannover 1992, S. 232/233
[4] Wie zuvor, S. 224/225
[5] Wie zuvor, S. 225-227
[6] Wie zuvor, S. 228
[7] Wie zuvor, S. 228-230
[8] Wie zuvor, S. 231/232
[9] Wie zuvor, S. 233/234
[10] Wie zuvor, S. 235