Jetzt hat er die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Der AfD-Bundestagsabgeordnete und OLG-Richter a.D. Gereon Bollmann kommentiert – Die augenfällige Ungleichbehandlung rechter und linker Politik-Strömungen – Die Verfassungsrichterin Borchardt, Mitglied einer linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, als Beispiel – Für Richterin Borchardt war die DDR kein Unrechtsstaat – Linke jedweder Strömung genießen nahezu Narrenfreiheit
Für die FAZ vom 27. April mit ihrer Feindseligkeit gegen die AfD ist das natürlich ein Aufmacher auf ihrer ersten Seite: „Verfassungsschutz stuft AfD-Jugend als rechtsextrem ein“. Und ihren Leitkommentar versieht sie mit dem Titel „Starkes Signal gegen Verfassungsfeinde“. Dieser beginnt mit dem Satz „Ist das der erste Schritt zu einem Verbotsverfahren gegen die in Teilen rechtsextreme AfD?“ und stellt im Folgesatz sogleich zutreffend, aber missvergnügt klar „So weit ist es sicher noch nicht“. Am Vortag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkündet, die Anhaltspunkte für Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich „inzwischen zur Gewissheit verdichtet“.
Die Verdichtung ergebe sich, so das Amt weiter, aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen. Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspreche dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und sei geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten. Die JA propagiere ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruhe, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliere, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenze und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sehe.
Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, äußert dazu: „Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“ Die jüngste „Aufklärung“ von Haldenwang und seiner Behörde kommentiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann. Für ihn ist es ein weiteres Beispiel für den Missbrauch des Verfassungsschutzes als „linientreuer Regierungsschutz“. Bollmann (Jahrgang 1953) war seit Dezember 2000 bis zu seiner Pensionierung Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Hier sein Kommentar im Wortlaut:
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