Der Ausschluss aus der AfD-Fraktion in Schleswig-Holstein und die Fragen, die sich dazu stellen – Eine Nachbetrachtung
Die Medien haben wieder einmal ihren AfD-Aufreger gehabt: den Fraktionsausschluss einer Landtagsabgeordneten, die zugleich Vorsitzende ihres Landesverbandes ist – ein neuer Höhepunkt in der innerparteilichen (und nicht unwahrscheinlich von außerhalb provozierten) Zersetzung und Selbstzerfleischung. Wenn dann ein durch Mandat und Parteiamt hervorgehobenes AfD-Mitglied auch noch einen klangvollen Namen zu bieten hat, nämlich Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein, ist die öffentliche Aufmerksamkeit erst recht gesichert. Für die Medien zwar ist der Fall bis zur nächsten schönen Gelegenheit erst einmal abgehakt. Aber für die AfD nicht. Erstens nämlich wird man den Verdacht nicht los, dass innerhalb der AfD Kräfte am Werk sind, denen es nicht um das Wohl der Partei geht, sondern um deren Schädigung oder allenfalls – ausschließlich egoistisch motiviert – um ihr eigenes politisches Wohlergehen und Vorankommen, auch finanziell. Und zweitens ist abzuklären, wer in diesem innerparteilichen Schauerstück wirklich Täter und wer Opfer ist. Für die Medien ist das klar, für vermutlich große Teile der Partei ebenfalls: Täter ist Sayn-Wittgenstein, Opfer sind die Partei und die vier Wittgenstein-Kollegen in der AfD-Fraktion des Landtags von Schleswig-Holstein. Aber stimmt das so? Was steckt dahinter? Wie steht es um den Hintergrund? Wurde wirklich alles berichtet oder berücksichtigt, was zur Beurteilung notwendig ist?